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   BSG, 31.01.1980 - 11 RA 2/79   

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BSG, 31.01.1980 - 11 RA 2/79 (https://dejure.org/1980,5114)
BSG, Entscheidung vom 31.01.1980 - 11 RA 2/79 (https://dejure.org/1980,5114)
BSG, Entscheidung vom 31. Januar 1980 - 11 RA 2/79 (https://dejure.org/1980,5114)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausfall- und Ersatzzeiten - Rücknahme einer Vormerkung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 49, 258
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 23.03.1959 - III ZR 207/57

    Amtspflichten gegenüber Antragsteller

    Auszug aus BSG, 31.01.1980 - 11 RA 2/79
    Ein solches Bedürfnis besteht bei jeder Auskunft, das Gesetz trägt ihm in der Regel aber nur dadurch Rechnung, daß eine unrichtige Auskunft die Grundlage von Ansprüchen aus Amtspflichtverletzung (vgl BGHZ 30, 19, 22), die auf den Ersatz des Vertrauensschadens gerichtet sind (vgl BSGE 32, 60, 65; 44, 114, 121), und möglicherweise von öffentlich-rechtlichen (sozial-rechtlichen) Ausgleichsansprüchen bilden kann.
  • BSG, 23.06.1977 - 8 RU 36/77

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragspflicht - Reederei - Ausländische

    Auszug aus BSG, 31.01.1980 - 11 RA 2/79
    Ein solches Bedürfnis besteht bei jeder Auskunft, das Gesetz trägt ihm in der Regel aber nur dadurch Rechnung, daß eine unrichtige Auskunft die Grundlage von Ansprüchen aus Amtspflichtverletzung (vgl BGHZ 30, 19, 22), die auf den Ersatz des Vertrauensschadens gerichtet sind (vgl BSGE 32, 60, 65; 44, 114, 121), und möglicherweise von öffentlich-rechtlichen (sozial-rechtlichen) Ausgleichsansprüchen bilden kann.
  • BSG, 20.06.1962 - 1 RA 66/59
    Auszug aus BSG, 31.01.1980 - 11 RA 2/79
    Dabei ist nicht entscheidend, in welcher Form sich der Versicherungsträger geäußert hat; es kommt auch nicht immer daraufan, ob er eine bindende Feststellung treffen wollte; maßgebend ist vielmehr, ob der Versicherte letzteres annehmen durfte (vgl 6 133 BGB; BSGE 17, 124, 126; ...9-.
  • BSG, 17.11.1970 - 1 RA 233/68
    Auszug aus BSG, 31.01.1980 - 11 RA 2/79
    Ein solches Bedürfnis besteht bei jeder Auskunft, das Gesetz trägt ihm in der Regel aber nur dadurch Rechnung, daß eine unrichtige Auskunft die Grundlage von Ansprüchen aus Amtspflichtverletzung (vgl BGHZ 30, 19, 22), die auf den Ersatz des Vertrauensschadens gerichtet sind (vgl BSGE 32, 60, 65; 44, 114, 121), und möglicherweise von öffentlich-rechtlichen (sozial-rechtlichen) Ausgleichsansprüchen bilden kann.
  • BSG, 08.07.1970 - 11 RA 164/67

    Versicherungskarte - Vermerk von Ersatzzeiten - Vermerk von Ausfallzeiten -

    Auszug aus BSG, 31.01.1980 - 11 RA 2/79
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats kann der Versicherte vor Eintritt des Versicherungsfalles vom Versicherungsträger die "Vormerkung" von Ersatz- und Ausfallzeiten verlangen (BSGE 31, 226 ff; 42, 159 f; SozR 2200 5 1251 Nr. 37).
  • BSG, 19.08.1976 - 11 RA 130/75

    Statthafte Klageart - Ersatzzeit - Ablehnung der Eintragung - Militärischer

    Auszug aus BSG, 31.01.1980 - 11 RA 2/79
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats kann der Versicherte vor Eintritt des Versicherungsfalles vom Versicherungsträger die "Vormerkung" von Ersatz- und Ausfallzeiten verlangen (BSGE 31, 226 ff; 42, 159 f; SozR 2200 5 1251 Nr. 37).
  • BSG, 21.11.1961 - 3 RK 13/57
    Auszug aus BSG, 31.01.1980 - 11 RA 2/79
    5 17h4 RVG bezieht sich grundsätzlich nur auf Leistungsbescheide (vgl BSGE 15, 252; 30, 17; 31, 190; BSG, AnV 1978, 397; SozR Nr. 70 zu 5 77 sec; Soners 1978, 190); um einen solchen handelt es sich hier nicht.
  • BVerwG, 29.06.1960 - V C 59.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BSG, 31.01.1980 - 11 RA 2/79
    Bei seinem Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts -BVerwG- (vgl NJW 60, 2208) übersieht der Kläger, daß 5 28 Abs. 1 Nr. 1 AVG nicht auf andere Gesetze Bezug nimmt (vgl SozR Nr &? aE zu 5 1251 EVO).
  • BSG, 27.05.1970 - 7 RLw 19/66

    Streitiges Weiterentrichtungsrecht - Rechtsnachfolge - Landwirtschaftliche

    Auszug aus BSG, 31.01.1980 - 11 RA 2/79
    5 17h4 RVG bezieht sich grundsätzlich nur auf Leistungsbescheide (vgl BSGE 15, 252; 30, 17; 31, 190; BSG, AnV 1978, 397; SozR Nr. 70 zu 5 77 sec; Soners 1978, 190); um einen solchen handelt es sich hier nicht.
  • Drs-Bund, 08.12.1971 - BT-Drs VI/2916
    Auszug aus BSG, 31.01.1980 - 11 RA 2/79
    Die Entstehungsgeschichte bekräftigt dabei, daß die Nichtverbindlichkeit gewollt war, um den Versicherungsträger "anfänglich nicht zu überfordern" (BT-Drucks. VI/2916, Begr. zu 5 1325 RVO).
  • BSG, 26.05.1964 - 12 RJ 464/61
  • BSG, 20.09.1973 - 11 RA 6/73

    Kriegsgefangenschaft - Zugehörigkeit zu einem militärischen Verband -

  • BGH, 10.07.2003 - III ZR 155/02

    Haftung des Rentenversicherungsträgers für eine unrichtige Rentenauskunft

    Insoweit nehmen die Auskünfte - bezogen auf hervorgehobene Fallgruppen, in denen typischerweise mit Änderungen gerechnet werden muß - nur die allgemein formulierte gesetzliche Regelung des § 109 Abs. 4 Satz 2 SGB VI auf, mit der klargestellt wird, daß eine Auskunft nicht den Charakter eines das Rentenversicherungsverhältnis regelnden Bescheides oder Verwaltungsaktes hat, sondern als schlichtes Verwaltungshandeln anzusehen ist (vgl. BSGE 44, 114, 119 zu einer Auskunft des Unfallversicherungsträgers; BSGE 49, 258, 260; 50, 294, 296 zu § 104 Abs. 2 AVG), das den nach § 109 SGB VI Auskunftsberechtigten über die Höhe seiner Anwartschaften informieren soll.

    Auch das Bundessozialgericht stellt nicht in Frage, daß die Versicherungsträger verpflichtet sind, Auskünfte vollständig, eindeutig und vor allem richtig zu erteilen, weil sich der Auskunftsbegehrende grundsätzlich auf die Richtigkeit der Auskunft verlassen darf und er einen Anspruch hat, in seinem Vertrauen hierauf geschützt zu werden (vgl. BSGE 44, 114, 121), notfalls amtshaftungsrechtlich, wenn keine öffentlich-rechtlichen (sozialrechtlichen) Ausgleichsansprüche zur Verfügung stehen (vgl. BSGE 49, 258, 260; 50, 294, 297).

  • BGH, 09.10.1997 - III ZR 4/97

    Drittbezogenheit der Amtspflichten eines Versorgungsträgers im Verfahren zum

    Auskünfte dieser Art, die in Fällen in Betracht kommen, in denen vor dem Familiengericht (noch) kein Verfahren zum Versorgungsausgleich anhängig ist (vgl. Polster, in: Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, § 109 SGB Vl Rdn. 12), sind nach § 109 Abs. 4 Satz 2 SGB VI zwar nicht rechtsverbindlich, stellen sich also - weil sie keine Regelungen treffen - als schlichtes Verwaltungshandeln dar, sind aber vollständig und richtig zu erteilen (vgl. BSGE 49, 258, 260 zu § 104 Abs. 2 AVG).
  • BSG, 30.03.2004 - B 4 RA 36/02 R

    Ausbildungszeiten - Höchstdauer der Berücksichtigung von Schul- und

    Im Interesse der Versicherten wird hierdurch Klarheit über das Vorliegen oder Nichtvorliegen der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Zeiten rentenversicherungsrechtlicher Relevanz geschaffen (vgl BSGE 56, 165, 172 = SozR 1300 § 45 Nr. 6; BSGE 58, 49, 51 = SozR 1300 § 45 Nr. 15; BSGE 49, 258, 261 f = SozR 2200 § 1251 Nr. 75; BSGE 42, 159, 160 = SozR 2200 § 1251 Nr. 24).
  • BSG, 16.02.1984 - 1 RA 15/83

    Nichtleistungsbescheid - Dauerwirkung eines Verwaltungsaktes - Vormerkung einer

    Nichtleistungsbescheide hingegen haben der Aufhebung nach den Grundsätzen des allgemeinen Verwaltungsrechts unterlegen (vgl. jeweils mit eingehenden weiteren Nachweisen Urteil des 11. Senats in BSGE 49, 258, 262 = SozR 2200 § 1251 Nr. 75 S. 198 und des erkennenden Senats in BSG SozR 2200 § 1423 Nr. 12 S. 23).

    Ebenso wie die Eintragung beitragsloser Zeiten in die Versicherungskarte durch den Versicherungsträger (vgl. dazu BSGE 31, 226, 229 f = SozR Nr. 1 zu § 1412 RVO ) ist auch die vom Versicherungsträger in sonstiger Weise vorgenommene "Vormerkung" einer beitragslosen Zeit ein feststellender Verwaltungsakt, der unter den Voraussetzungen und nach näherer Maßgabe des § 77 SGG in Bindungswirkung erwächst und somit im Umfange seiner Bindungswirkung (Vorliegen eines Ersatzzeit- oder Ausfallzeittatbestandes) bei einer nachfolgenden Rentenfeststellung zu beachten ist (vgl. BSGE 42, 159, 160 = SozR 2200 § 1251 Nr. 24 S. 64 f.; BSGE 49, 258, 261 f = SozR 2200 § 1251 Nr. 75 S. 196 f.).

    Vielmehr ist es Sinn und Zweck eines Vormerkungsbescheides, außerhalb und bereits im Vorfeld eines Leistungsfeststellungsverfahrens im Interesse sowohl des Versicherten als auch des Versicherungsträgers für den Fall einer zukünftigen Rentengewährung verbindlich Klarheit über das Vorliegen oder das Nichtvorliegen der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für die Berücksichtigung einer Ersatz- oder Ausfallzeit zu schaffen (vgl. BSGE 49, 258, 261 = SozR 2200 § 1251 Nr. 75 S. 197).

  • BSG, 12.11.1980 - 1 RA 65/79

    Auskunft - Anwartschaft - Altersruhegeld - Wehrmachtbediensteter - Einberufung

    Eine Auskunft über die Höhe der Anwartschaft auf Altersruhegeld nach § 104 Abs. 2 AVG (= § 1325 Abs. 2 RVO) ist nicht bindend (Anschluß an BSG 31.01.1980 11 RA 2/79).

    Indessen trifft das auf § 104 Abs. 2 AVG nicht zu; hierin folgt der erkennende Senat dem 11. Senat des Bundessozialgerichts - BSG- (vgl. Urteil vom 31. Januar 1980 - 11 RA 2/79 - S 6 unter Angabe von teilweise auch gegenteiligen Stimmen in der Literatur).

    Der Versicherte kann lediglich einen Vertrauens schaden geltend machen, den er aufgrund von im Zusammenhang mit der Auskunft getroffenen Dispositionen erlitten hat (vgl. hierzu ua BSGE 44, 114, 121; BSG in SozR Nr. 8 zu § 1425 RVO; SozR 2200 § 1423 Nr. 2 am Ende; BSG vom 31. Januar 1980 - 11 RA 2/79 - S 6 f).

    Letztlich ist aufgrund des vorliegenden Sachverhalts auch auszuschließen, daß die Beklagte mit ihrer Auskunft vom 29. Januar 1976 erkennbar die "Vormerkung" einer Ersatzzeit veranlaßt hat (zum Begriff vgl. BSGE 31, 226; 42, 159 und SozR 2200 § 1251 Nr. 37, zur Würdigung des Gesamtverhaltens vgl. das bereits erwähnte Urteil BSG vom 31. Januar 1980 - 11 RA 2/79 - S 8 ff); denn sie hat damals erstmals die Beitrags-, Ersatz- und Ausfallzeiten zusammengestellt und dabei auch die streitige Zeit "unreflektiert" einbezogen.

  • BSG, 30.03.2004 - B 4 RA 46/02 R

    Bindungswirkung eines Vormerkungsbescheides im Kontenklärungsverfahren -

    Im Interesse der Versicherten wird hierdurch Klarheit über das Vorliegen oder Nichtvorliegen der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Zeiten rentenversicherungsrechtlicher Relevanz geschaffen (vgl BSGE 56, 165, 172 = SozR 1300 § 45 Nr. 6; BSGE 58, 49, 51 = SozR 1300 § 45 Nr. 15; BSGE 49, 258, 261 f = SozR 2200 § 1251 Nr. 75; BSGE 42, 159, 160 = SozR 2200 § 1251 Nr. 24).
  • BSG, 22.03.1995 - 10 RKg 10/89

    Vorliegen von rechtswirksamen Kindergeldbewilligungen mit Dauerwirkung -

    Dabei kann offenbleiben, ob jener Bescheid nach dem insoweit maßgeblichen Empfängerhorizont (vgl BSG vom 20. Juni 1962, BSGE 17, 124, 126 = SozR Nr. 1 zu Art. 2 § 1 AnVNG; BSG vom 1. März 1979, BSGE 48, 56, 59 = SozR 2200 § 368a Nr. 5; BSG vom 31. Januar 1981, BSGE 49, 258, 261 = SozR 2200 § 1251 Nr. 75 S 197; BSG vom 29. Juli 1984, SozR 2200 § 490 Nr. 1) das Kindergeld wegen ursprünglicher Unrichtigkeit seiner Bewilligung entzogen oder - lediglich - einen Neuantrag des Klägers auf Kindergeld nach vorheriger Befristung seines Anspruchs bis einschließlich März 1985 abgelehnt hatte.
  • BSG, 22.03.1989 - 7 RAr 122/87

    Umfang der Bindungswirkung von Bewilligungsbescheiden, Zugunstenverfahren nach §

    Dies würde jedoch voraussetzen, daß ein entsprechender Verfügungswille der Beklagten vorhanden wäre und der Kläger als Empfänger der Bescheide einen solchen gesonderten Verfügungssatz bei verständiger Würdigung erkennen könnte und müßte; denn ob eine Aussage in einem Bescheid einen selbständigen Verfügungssatz darstellt, hängt davon ab, ob in dem Bescheid ein entsprechender Regelungswille zum Ausdruck gekommen ist, was ggf nach den Grundsätzen über die Auslegung von Willenserklärungen zu ermitteln ist (BSG SozR Nr. 39 zu § 54 SGG; BSGE 17, 124, 126; 49, 258, 261 = SozR 2200 § 1251 Nr. 75; Buss, DOK 1979, 225, 227).
  • BSG, 18.04.1996 - 4 RA 36/94

    Verfassungsmäßigkeit der Gesamtleistungsbewertung

    Die Mitteilung hatte keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen; ihr fehlte nämlich - auch für jeden Dritten erkennbar - der behördliche Wille zur Selbstverpflichtung, der Regelungswille (vgl. hierzu BSGE 49, 258, 260 f = SozR 2200 § 1251 Nr. 75 S. 195 f; BSGE 50, 294, 296 f = SozR 2200 § 1325 Nr. 3 S. 1 f; Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 10. Aufl., S. 177, 213, 389).
  • BSG, 21.02.1985 - 11 RA 2/84

    Vormerkung von Ersatzzeiten - Verwaltungsakte mit Dauerwirkung - Rücknahme eines

    Die Vorinstanzen haben im Ergebnis zutreffend angenommen, daß auch der Rentenbescheid gem. § 87 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) fristgemäß angefochten worden ist, weil er nach Einlegung des Widerspruchs gegen den Rücknahmebescheid in entsprechender Anwendung des § 86 Abs. 1 SGG Gegenstand des Widerspruchsverfahrens geworden war (vgl. BSGE 47, 168; 49, 258, 259; SozR 1500 § 96 Nr. 18 zur gleichfalls entsprechenden Anwendung des § 96 Abs. 1 SGG in solchen Fällen); der Widerspruchsbescheid bezog sich somit ebenfalls auf ihn, obgleich die Widerspruchsstelle zu ihm keine Stellung nahm.

    Zu den von § 1744 RVO a.F. erfaßten Verwaltungsakten gehören Vormerkungsbescheide aber nicht, wie der Senat bereits entschieden hat (BSGE 49, 258, 262).

  • BSG, 20.06.1984 - 7 RAr 91/83

    Bindungswirkung von Arbeitslosengeld bzw Unterhaltsgeldbewilligungsbescheiden

  • BSG, 12.07.1989 - 7 RAr 46/88

    Auskunftserteilung nach Art. 1 § 7 Abs. 2 AÜG , Durchführung des Vorverfahrens

  • BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 47/93

    Ansprüche auf einmalige Leistungen oder auf wiederkehrende Leistungen -

  • BSG, 18.04.1996 - 4 RA 78/94

    Anspruch auf höhere Altersrente - Rechtsverbindlichkeit einer Auskunft über Höhe

  • BSG, 01.02.1995 - 13 RJ 47/93

    Pflicht zur Vergabe einer neuen Versicherungsnummer (VNr) mit geändertem

  • LSG Bayern, 30.06.2009 - L 14 R 771/08

    Rentenversicherung - Erteilung einer falschen Rentenauskunft -

  • OLG Stuttgart, 31.03.2004 - 4 U 216/03

    Staatshaftung: Haftung des Landes für falsche Auskunft über Versorgungsbezüge

  • BSG, 18.04.1996 - 4 RA 120/94

    Höhe einer Regelaltersrente - Fehlen eienr Rechtsgrundlage -

  • BSG, 18.04.1996 - 4 RA 51/94

    Anspruchsbegründung durch Rentenauskunft - Vermögenswerte Rechtspositionen in

  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2007 - L 13 R 2185/03

    Qualifikationsgruppeneinstufung - rumänischer Subingenieur mit Diplom und

  • LSG Bayern, 18.11.2008 - L 6 R 728/07

    Altersrente für langjährig Versicherte; 36 Monate mit Zeiten beruflicher

  • LSG Bayern, 10.08.2005 - L 13 R 4204/03

    Bewertung und Anrechnungsdauer von Zeiten einer schulischen Ausbildung;

  • LSG Bayern, 28.01.2000 - L 2 U 80/96

    Gewährung des Aufwandersatzes bei beruflicher Rehabilitation; Vorliegen eines

  • LSG Bayern, 28.01.2000 - L 2 U 90/96

    Gewährung des Aufwandersatzes bei beruflicher Rehabilitation; Vorliegen eines

  • BSG, 07.10.1982 - 4 RJ 85/81

    Arbeitslosenversicherung; Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung; Ermittlung der

  • BSG, 16.12.1981 - 11 RA 84/80

    Wehrmachthelferin - militärähnlichen Dienst - Begründung eines

  • SG Karlsruhe, 19.08.2015 - S 13 R 523/15

    Berücksichtigung ausländischer Versicherungszeiten eines Spätaussiedlers nach dem

  • BSG, 10.02.1983 - 5b RJ 40/82

    Ersatzzeit - Beitragszeit - Anspruch auf Vormerkung der Verfolgtenersatzzeit

  • BSG, 29.08.1991 - 4 RA 87/90

    Anrechnung von Zeiten des militärischen Dienstes und der Kriegsgefangenschaft als

  • BSG, 04.07.1989 - 9 RV 27/88
  • BSG, 28.11.1984 - 4 RJ 37/84
  • SG Lüneburg, 09.02.2010 - S 38 R 132/07
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2002 - L 3 P 3/02
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