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   BSG, 23.03.1988 - 3 RK 9/87   

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https://dejure.org/1988,5519
BSG, 23.03.1988 - 3 RK 9/87 (https://dejure.org/1988,5519)
BSG, Entscheidung vom 23.03.1988 - 3 RK 9/87 (https://dejure.org/1988,5519)
BSG, Entscheidung vom 23. März 1988 - 3 RK 9/87 (https://dejure.org/1988,5519)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 63, 107
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

    Auszug aus BSG, 23.03.1988 - 3 RK 9/87
    Es würde gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn sich die Beklagte nicht daran halten wollte (Schroeder-Printzen, SGB X; Kommentar, 1981, § 39 Anm. 4; Hauck/Haines, SGB X, Stand: Februar 1987, § 39 Rdnr. 17; BVerwGE 44, 294).
  • BSG, 12.12.1985 - 7 RAr 75/84

    Unzulässigkeit einer Leistungsklage - Anfechtung eines Aufhebungsbescheides -

    Auszug aus BSG, 23.03.1988 - 3 RK 9/87
    Der Zulässigkeit der Leistungsklage steht schließlich nicht die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) entgegen, wonach für diese Klage ein Rechtsschutzinteresse zu verneinen ist, soweit sich die Verpflichtung zur Leistung bereits aus der Aufhebung des angefochtenen Verwaltungsaktes - eines Entziehungsbescheides - ergibt, also das Klageziel schon allein durch eine isolierte Anfechtungsklage i.S. des § 54 Abs. 1 SGG erreicht werden kann (BSGE 59, 227 = SozR 4100 § 134 AFG Nr. 29; BSGE 61, 62 = SozR 2200 § 116 RVO Nr. 9; Peters/Sautter/Wolff, Kommentar zur Sozialgerichtsbarkeit, Stand: März 1987, Seite 185/13-4/6-).
  • BSG, 19.11.1985 - 6 RKa 14/83

    Verpflichtung eines Kassen-und Vertragsarztes - Vorlage von Röntgenaufnahmen -

    Auszug aus BSG, 23.03.1988 - 3 RK 9/87
    Der Beklagten ist zwar zuzustimmen, daß die Inanspruchnahme von Krankenhauspflege ebenso wie die Inanspruchnahme von ambulanter ärztlicher Behandlung keinen Verwaltungsakt voraussetzt (vgl. § 188, §§ 368d, 368e sowie § 184 Abs. 2 und § 368 Abs. 2 Satz 2 RVO; BSGE 59, 172, 177 SozR 2200 § 368 RVO Nr. 9).
  • BSG, 09.12.1986 - 8 RK 9/85

    Strafgefangener - Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 23.03.1988 - 3 RK 9/87
    Der Zulässigkeit der Leistungsklage steht schließlich nicht die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) entgegen, wonach für diese Klage ein Rechtsschutzinteresse zu verneinen ist, soweit sich die Verpflichtung zur Leistung bereits aus der Aufhebung des angefochtenen Verwaltungsaktes - eines Entziehungsbescheides - ergibt, also das Klageziel schon allein durch eine isolierte Anfechtungsklage i.S. des § 54 Abs. 1 SGG erreicht werden kann (BSGE 59, 227 = SozR 4100 § 134 AFG Nr. 29; BSGE 61, 62 = SozR 2200 § 116 RVO Nr. 9; Peters/Sautter/Wolff, Kommentar zur Sozialgerichtsbarkeit, Stand: März 1987, Seite 185/13-4/6-).
  • BGH, 09.05.2000 - VI ZR 173/99

    Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung

    Dementsprechend besteht keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse, wenn die ärztliche Behandlung keine hinreichende Erfolgsaussicht mehr bietet und die Pflege deshalb im wesentlichen nur noch um ihrer selbst willen und nicht im Rahmen eines zielstrebigen Heilplanes durchgeführt wird (BSGE 47, 83, 85; 49, 216, 217 f.; 63, 107, 110 f.; BSG SozR 2200 § 184 RVO Nr. 11 und 28).
  • BSG, 16.11.1999 - B 1 KR 9/97 R

    Bindungswirkung bei der Bewilligung wiederkehrender Behandlungsmaßnahmen, keine

    Daß im Krankenversicherungsrecht bei der Annahme zeitlich unbeschränkter Bewilligungen Zurückhaltung geboten ist, kann aus in anderem Zusammenhang ergangenen Entscheidungen zur Krankenhausbehandlung abgelesen werden, in denen das Bundessozialgericht (BSG) verwaltungsverfahrensrechtlich verbindliche Festlegungen grundsätzlich abgelehnt hat (BSGE 78, 154, 156 = SozR 3-2500 § 39 Nr. 3 S 9; BSGE 70, 20, 23 = SozR 3-2500 § 39 Nr. 1 S 4; BSGE 63, 107, 108 = SozR 1300 § 47 Nr. 2 S 3 mwN).
  • BSG, 23.04.1996 - 1 RK 20/95

    Krankenhausbehandlung als Sachleistung in der Krankenversicherung

    Der Klägerin muß es aber erlaubt sein, diese (ihr ungünstige) Auslegung gerichtlich überprüfen zu lassen und diejenige Klageart zu wählen, die auch bei einer ihr günstigen Auslegung die Rechtsverfolgung nicht an verfahrensrechtlichen Hürden scheitern läßt (im Ergebnis ebenso: BSGE 63, 107, 108 [BSG 23.03.1988 - 3 RK 9/87] = SozR 1300 § 47 Nr. 2 S 2f; vgl auch BSG vom 18. Januar 1996 - BSGE 77, 227 [BSG 18.01.1996 - 1 RK 22/95] = SozR 3-2500 § 29 Nr. 3 mwN).

    Ebenso wie für die ambulante Behandlung ist für die Gewährung von stationärer Pflege der Erlaß eines Verwaltungsakts nicht vorausgesetzt (BSGE 63, 107, 108 [BSG 23.03.1988 - 3 RK 9/87] = SozR 1300 § 47 Nr. 2 S 3 mwN; vgl auch BSGE 70, 20, 23 = SozR 3-2500 § 39 Nr. 1 S 4).

    Eine dennoch (sozusagen "abstrakt") erklärte Leistungszusage kann nach der Rechtsprechung jederzeit, und zwar unabhängig von einer rechtlichen oder tatsächlichen Änderung, widerrufen werden (BSGE 63, 107 [BSG 23.03.1988 - 3 RK 9/87] = SozR 1300 § 47 Nr. 2); umgekehrt gilt eine Leistungsablehnung gegenüber dem Versicherten durch eine spätere Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem Krankenhaus nicht als aufgehoben (BSG SozR 2200 § 184 Nr. 30).

  • BSG, 10.02.1993 - 9a RVs 5/91

    Kein Vertrauensschutz in die unrichtige Feststellung einer Krankheit - Rücknahme

    Wegen des ungeschriebenen Vorbehalts jederzeitiger Änderung in den Verhältnissen, die für die Beurteilung einer Krankheit und ihrer Folgen, zB des GdB oder der Behandlungsbedürftigkeit, maßgeblich sind, haben sich auch in der Rechtsprechung zur Krankenversicherung durch den 3. Senat des BSG (BSGE 63, 107 [BSG 23.03.1988 - 3 RK 9/87]) Besonderheiten ergeben: Er veranschlagt den Vertrauensschutz in die Anerkennung und Behandlungsbedürftigkeit einer Krankheit geringer als den Vertrauensschutz bei Leistungsbescheiden mit Dauerwirkung, für die der Vertrauensschutz in erster Linie gedacht ist.
  • BSG, 20.11.1996 - 3 RK 5/96

    Behindertenführhund - selbstbeschaffte Leistung

    Nach der Rechtsprechung des BSG steht auch die Einweisung und Aufnahme in ein Krankenhaus, wenn sie als Verwaltungsakt im Verhältnis zum Versicherten ergeht, unter dem (stillschweigenden) gesetzlichen Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs aufgrund neuer Erkenntnisse der KK und schafft jedenfalls keine Bindungswirkung für zukünftige Zeiten (BSGE 63, 107 = BSG SozR 1300 § 47 Nr. 2).
  • LSG Sachsen, 12.07.2006 - L 1 KR 57/03

    Krankenhausbehandlung, Wahl des Krankenhauses durch den Versicherten, Beachtung

    Die Inanspruchnahme von Krankenhausbehandlung setzt ebenso wie eine ambulante ärztliche Behandlung nicht notwendig einen Verwaltungsakt der Krankenkasse voraus, schließt diesen aber auch - wie hier -nicht aus (vgl. BSG, Urteil vom 23.03.1988 - 3 RK 9/87 - SozR 1300 § 47 Nr. 2 = BSGE 63, 107).
  • LSG Sachsen, 07.12.2006 - L 3 AL 118/05

    Rückwirkende Aufhebung einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, Ausübung von Ermessen

    Die Anwendung dieser Rechtsgrundlage hängt zwar entgegen ihrem Wortlaut nicht zwingend davon ab, dass der begünstigende Verwaltungsakt rechtmäßig ist, so dass zumindest analog § 47 SGB X auch rechtswidrige Verwaltungsakte widerrufen werden können, wenn eine Rücknahme nach § 45 oder § 48 SGB X wegen Fristablaufs nicht mehr möglich oder zweifelhaft ist, ob der Verwaltungsakt rechtmäßig oder rechtswidrig ist (Wiesner in: von Wulffen, SGB X, 5. Aufl. 2005, § 47 Rn. 3, m.w.N.; BSG, Urt. v. 23.03.1988, Az. 3 RK 9/87, SozR 1300 § 47 Nr. 2).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2019 - L 4 KR 215/16
    Dies kann auch aus Entscheidungen zur Krankenhausbehandlung abgelesen werden, in denen das BSG verwaltungsverfahrensrechtlich verbindliche Festlegungen grundsätzlich abgelehnt hat (BSG, Urteil vom 16. November 1999 - B 1 KR 9/97 R, BSGE 85, 132 ff., SozR 3-2500 § 27 Nr. 12, juris Rn. 12 mit Hinweis auf BSGE 78, 154, 156 = SozR 3-2500 § 39 Nr. 3 S. 9; BSGE 70, 20, 23 = SozR 3-2500 § 39 Nr. 1 S. 4; BSGE 63, 107, 108 = SozR 1300 § 47 Nr. 2 S. 3).
  • LSG Bayern, 22.01.2020 - L 12 KA 8/19

    Aufhebung einer Anstellungsgenehmigung wegen fehlender Weiterbildung

    Auch ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann widerrufen werden, wenn sein Adressat sonst bessergestellt würde als derjenige eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes (BSG, Urteil vom 23.03.1988, Az. 3 RK 987 = BSGE 63, 107, 109).
  • BSG, 02.10.1997 - 10 RKg 14/95

    Regelungslücke des § 11 Abs. 3 S. 2 und 3 BKGG hinsichtlich vorläufiger

    Damit ist dem Erfordernis des § 32 Abs. 1 SGB X Genüge getan (vgl BSGE 63, 107 = SozR 1300 § 47 Nr. 2; BSG SozR 3-3870 § 54 Nr. 1; Schroeder-Printzen, SGB X, 3. Aufl, 1996, § 32 RdNr 7).
  • LSG Bayern, 18.01.2001 - L 4 KR 141/98

    Kostenerstattung für stationäre Refertilisierungsbehandlung

  • LSG Hessen, 17.03.2023 - L 9 AS 417/22
  • BSG, 25.05.1988 - 9a RVs 8/87

    Bewertung des Grades der Behinderung - ärztliches Gutachten - Heilungsbewährung -

  • LSG Baden-Württemberg, 20.11.2009 - L 4 KR 942/08
  • BSG, 30.10.1990 - 8 RKn 2/89

    Streit über die Tragung der Kosten einer stationären Unterbringung; Behandlung

  • SG Osnabrück, 22.09.2005 - S 3 KR 187/04
  • LSG Schleswig-Holstein, 26.08.1997 - L 1 KR 27/96

    Krankenversicherung - Leistungsanspruch - Leistungsantrag - Krankenhausbehandlung

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