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   BSG, 20.09.1988 - 5/4a RJ 45/87   

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BSG, 20.09.1988 - 5/4a RJ 45/87 (https://dejure.org/1988,13574)
BSG, Entscheidung vom 20.09.1988 - 5/4a RJ 45/87 (https://dejure.org/1988,13574)
BSG, Entscheidung vom 20. September 1988 - 5/4a RJ 45/87 (https://dejure.org/1988,13574)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verpflichtung aus Versorgungsausgleich - Anspruch auf Rückübertragung von Anwartschaften - Anspruchsvoraussetzungen - Träger der Rentenversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 64, 75
  • FamRZ 1989, 971
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 11.02.1988 - 11a RA 30/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG

    Auszug aus BSG, 20.09.1988 - 4a RJ 45/87
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat in mehreren Entscheidungen eine Verfassungswidrigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG verneint (vgl. BSG in SozR 5795 § 4 Nr. 4 m.w.N.).
  • BSG, 20.01.2021 - B 13 R 5/20 R

    Kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente ohne die Berücksichtigung eines

    Selbst nach Durchführung eines solchen Rückausgleichs bleibt die Übertragung von Rentenanwartschaften und der damit verbundene Abschlag im Versicherungskonto des Ausgleichspflichtigen bestehen (BSG Urteil vom 20.9.1988 - 5/4a RJ 45/87 - BSGE 64, 75 = SozR 5795 § 4 Nr. 6 - juris RdNr 19 ff; BSG Urteil vom 22.11.1988 - 5/4a RJ 65/87 - juris RdNr 15; BSG Urteil vom 8.11.1989 - 1 RA 61/87 - SozR 5795 § 4 Nr. 9; BSG Urteil vom 20.3.2013 - B 5 R 2/12 R - SozR 4-2600 § 88 Nr. 2 RdNr 15; BSG Urteil vom 24.4.2014 - B 13 R 25/12 R - SozR 4-2600 § 88 Nr. 3 RdNr 13) .

    Anders als die insoweit ungenaue Bezeichnung "Rückausgleich" vorgibt, wird bei seiner Durchführung nicht etwa der Versorgungsausgleich durch eine Rückübertragung von Anrechten rückgängig gemacht; damit würden die Versorgungsträger zudem den Bereich der Rentenberechnung überschreiten, für den sie in diesem Zusammenhang nur zuständig sind (vgl BSG Urteil vom 20.9.1988 - 5/4a RJ 45/87 - BSGE 64, 75 = SozR 5795 § 4 Nr. 6 - juris RdNr 22; BSG Urteil vom 24.4.2014 - B 13 R 25/12 R - SozR 4-2600 § 88 Nr. 3 RdNr 13) .

    Es wird lediglich die aus dem versorgungsausgleichsbedingten Abschlag an Entgeltpunkten resultierende Rentenkürzung in Bezug auf einen bestimmten Rentenanspruch ausgesetzt (BSG Urteil vom 20.3.2013 - B 5 R 2/12 R - SozR 4-2600 § 88 Nr. 2 RdNr 15) , um die Auswirkungen des durchgeführten Versorgungsausgleichs zu mildern (vgl BSG Urteil vom 20.9.1988 - 5/4a RJ 45/87 - BSGE 64, 75 = SozR 5795 § 4 Nr. 6 - juris RdNr 20) .

  • BSG, 20.03.2013 - B 5 R 2/12 R

    Witwenrentenberechnung - Versorgungsausgleich - Besitzschutz - persönliche

    Allerdings blieb auch nach einem durchgeführten Rückausgleich die Übertragung von Rentenanwartschaften und der damit verbundene Abschlag im Versicherungskonto des Ausgleichspflichtigen bestehen (Senatsurteile vom 20.9.1988 - 5/4a RJ 45/87 - BSGE 64, 75 ff = SozR 5795 § 4 Nr. 6 und vom 22.11.1988 - 5/4a RJ 65/87 - Juris RdNr 14 f; BSG SozR 5795 § 4 Nr. 9) .
  • BSG, 14.03.2006 - B 4 RA 8/05 R

    Abwicklung des Versorgungsausgleichs - Erstattung der Aufwendung auf Grund von

    Das Verfahren betrifft eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit, die nach den Vorschriften des SGG zu beurteilen ist (§ 51 Abs. 1 SGG); denn streitig ist der rentenrechtliche Vollzug der familiengerichtlichen Entscheidung über den Versorgungsausgleich (vgl hierzu entsprechend: BSG, Urteil vom 20. September 1988, BSGE 64, 75, 76 = SozR 5795 § 4 Nr. 6).
  • BSG, 24.04.2014 - B 13 R 25/12 R

    Witwenrentenberechnung - Versorgungsausgleich - Malus - Folgerente - Besitzschutz

    Die früher geltenden Vorschriften des § 4 iVm § 9 VAHRG über den sog "Rückausgleich", dh den Bezug einer Rente ohne Abschläge trotz zuvor wegen des Versorgungsausgleichs übertragener Anwartschaften (genau genommen kein "Rückausgleich", da der Versorgungsausgleich selbst nicht rückgängig gemacht wird: BSG vom 20.9.1988, BSGE 64, 75, 77 = SozR 5795 § 4 Nr. 6) sind durch die §§ 37, 38 VersAusglG abgelöst worden.
  • BSG, 08.11.1989 - 1 RA 61/87

    Rückübertragung von Rentenanwartschaften nach § 4 Abs. 1 VersorgAusglHärteG

    Der 5. Senat des BSG hat in seinem Urteil vom 20. September 1988 (BSGE 64, 75 = SozR 5795 § 4 Nr. 6) ausgesprochen, unter Berücksichtigung der Systematik der Härteregelung im VAHRG lasse sich weder aus dem Wortlaut noch aus Sinn und Zweck des § 4 Abs. 1 VAHRG herleiten, daß der aus dem Versorgungsausgleich Verpflichtete, der eine Rente nicht beziehe, einen Anspruch gegen den Träger der Rentenversicherung des Berechtigten auf Rückübertragung von Anwartschaften habe.

    Deshalb ist es unter dem Gesichtspunkt einer Verletzung des Art. 14 Abs. 1 GG nicht zu beanstanden, daß § 4 Abs. 1 VAHRG einen sogen "Rückausgleich" der übertragenen Rentenanwartschaften (vgl zu dieser Formulierung BSGE 64, 75, 77 = SozR 5795 § 4 Nr. 6 S 23) lediglich in Gestalt der Außerachtlassung dieser Übertragung anläßlich der Berechnung einer dem Ausgleichsverpflichteten oder seinen Hinterbliebenen zustehenden Rente und nicht auch und schon in Form einer "Rückübertragung" der Rentenanwartschaften auf sein Versicherungskonto vorsieht.

    Hierzu ist bereits im Urteil des 5. Senats vom 20. September 1988 (BSGE 64, 75, 77 = SozR 5795 § 4 Nr. 6 S 23) darauf hingewiesen worden, daß der Gesetzgeber sich beim Härteausgleich nach dem VAHRG die - überflüssige - Rückübertragung von Rentenanwartschaften habe ersparen können, weil alle Berechnungsgrößen ohnehin beim Träger der dem Ausgleichsverpflichteten zu gewährenden Rente vorhanden und zu berücksichtigen seien.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2020 - L 16 R 670/19

    Versorgungsausgleich; Erstattung aufgrund übertragener Rentenanwartschaften;

    Das Verfahren betrifft eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit, die nach den Vorschriften des SGG zu beurteilen ist (§ 51 Abs. 1 SGG); denn streitig ist der rentenrechtliche Vollzug der familiengerichtlichen Entscheidung über den Versorgungsausgleich (vgl hierzu entsprechend: BSG, Urteil vom 20. September 1988, BSGE 64, 75, 76 = SozR 5795 § 4 Nr. 6; BSG, Urteil vom 14. März 2006 - B 4 RA 8/05 R = SozR 4-2600 § 225 Nr. 2 - Rn 12).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2020 - L 12 R 171/16
    Die Vorschrift sehe nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), Urteil vom 20.9.1988 - 5/4a RJ 45/87 -, keine Entscheidung des Versicherungsträgers vor Eintritt des Versicherungsfalles vor.

    § 4 VAHRG ließe demgegenüber den Versorgungsausgleich an sich unberührt und regele, wann eine Minderung einer Rente zu unterbleiben habe (vgl. Urteil vom 20.9.1988, a.a.O., Rn. 20, juris).

  • BSG, 09.09.1998 - B 13 RJ 5/97 R

    Versorgungsausgleich - pauschale Beitragszahlung - Erstattungsverfahren - Tod des

    Auch § 4 VAHRG gibt dem aus dem Versorgungsausgleich Verpflichteten gegen den Träger der Rentenversicherung der Berechtigten keinen Anspruch auf Rückübertragung von Anwartschaften (vgl BSGE 64, 75 = SozR 5795 § 4 Nr. 6).
  • BSG, 23.06.1994 - 4 RA 51/93

    Angestelltenversicherung - Rentenanwartschaften - Bestandsschutz

    Gestritten wird somit nicht um die auf familienrechtlichem Gebiet liegende Durchführung des Versorgungsausgleichs, sondern um die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen bei dem Vollzug der familiengerichtlichen Entscheidung (vgl. hierzu BSGE 64, 75 ff.= BSG SozR 5795 § 4 Nr. 6; BSG SozR 2200 § 1304a Nr. 6).
  • BSG, 20.07.2011 - B 5 R 4/11 BH

    Versorgungsausgleich der gesetzlichen Rentenversicherung - Rückausgleichsanspruch

    § 4 Abs. 1 und Abs. 2 VAHRG stehen auch mit der Verfassung im Einklang (BSG SozR 5795 § 4 Nr. 4 mwN; BSGE 64, 75 = SozR 5795 § 4 Nr. 6; BSG Urteil vom 22.11.1988 - 5/4a RJ 65/87 - Juris).
  • BSG, 08.11.1989 - 1 RA 23/86

    Verurteilung zur Beitragsrückzahlung nach § 7 VersorgAusglHärteG

  • BSG, 08.11.1989 - 1 RA 5/88

    Anwendung des § 83a Abs. 4 S. 1 AVG bei nachträglich eingetretener

  • BSG, 16.11.1993 - 4 RA 54/92

    Streit zwischen Leistungsträgern über die Pflicht zur Zahlung eines einmaligen

  • LSG Baden-Württemberg, 23.05.2012 - L 4 R 4851/10
  • BSG, 14.09.1989 - 4 RA 8/89
  • BSG, 22.11.1988 - 4a RJ 65/87
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