Rechtsprechung
   BSG, 18.09.1991 - 10 RAr 12/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2469
BSG, 18.09.1991 - 10 RAr 12/90 (https://dejure.org/1991,2469)
BSG, Entscheidung vom 18.09.1991 - 10 RAr 12/90 (https://dejure.org/1991,2469)
BSG, Entscheidung vom 18. September 1991 - 10 RAr 12/90 (https://dejure.org/1991,2469)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,2469) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ersatzansprüche gegen Arbeitgeber - Reisekosten - Spesen - Kreditkartenherausgeber - Arbeitsentgelt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Reisekosten bei der Berechnung von Konkursausfallgeld, Ersatzansprüche des Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber kein Arbeitsentgelt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 69, 228
  • ZIP 1992, 347
  • NZA 1992, 329
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 30.04.1975 - 5 AZR 171/74

    Arbeitgeberkonkurs: Rechtslage bei über eine arbeitgebereigene Kreditkarte durch

    Auszug aus BSG, 18.09.1991 - 10 RAr 12/90
    Es kann offenbleiben, ob der Klägerin bis zur Begleichung der Forderung gegenüber der Arbeitgeberin - auch nach Konkurseröffnung - lediglich ein Anspruch auf Befreiung von Verpflichtung aus der Mithaftungsklausel zustand (so BAG AP Nr. 1 zu § 67 KO mit Anm Weber = SAE 1976, 211 mit Anm Neumann-Duesberg; vgl zum Befreiungsanspruch auch Jaeger/Hencke, Konkursordnung, 9. Aufl 1977, § 3 RdNrn 23, 24).

    Bereits unter der Geltung des § 61 KO aF entsprach es allgemeiner Auffassung, daß die Ansprüche auf "Lohn-, Kostgeld oder andere Dienstbezüge" iS der Vorschrift auch den Ersatz von Reisekosten und sonstiger Spesen als zur Ausführung der Arbeit getätigter Aufwendungen erfaßten (BAGE 17, 84, 88 f mwN; BAG AP Nr. 1 zu § 67 KO).

  • BSG, 18.01.1990 - 10 RAr 10/89

    Jahressonderzahlung - Insolvenz - Rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 18.09.1991 - 10 RAr 12/90
    Die kaug-rechtliche Sicherung erstreckt sich auf diese Leistungen des Arbeitgebers, weil sie Gegenleistungen für die Arbeit des Arbeitnehmers sind (BSGE 55, 62, 63 [BSG 24.03.1983 - 10 RAr 15/81] = SozR 4100 S 141b Nr. 26 und BSG SozR 4100 § 141b Nr. 42 jeweils mwN).
  • BSG, 17.07.1979 - 12 RAr 4/79

    Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis - Schadensersatzanspruch - Anspruch gegen den

    Auszug aus BSG, 18.09.1991 - 10 RAr 12/90
    Ob das Arbeitsentgelt "für die letzten der Eröffnung des Konkursverfahrens vorausgehenden drei Monate des Arbeitsverhältnisses" geschuldet wird und damit dem Kaug-Zeitraum zuzuordnen ist, läßt sich nicht nach einheitlichen Maßstäben beurteilen, sondern ist für jede Arbeitsvergütung unter Berücksichtigung ihrer Eigenart besonders zu prüfen (BSGE 48, 277 = SozR 4100 § 141b Nr. 12; BSG SozR 4100 § 141b Nr. 29).
  • BSG, 24.03.1983 - 10 RAr 15/81

    Provisionen und Konkursausfallgeld

    Auszug aus BSG, 18.09.1991 - 10 RAr 12/90
    Die kaug-rechtliche Sicherung erstreckt sich auf diese Leistungen des Arbeitgebers, weil sie Gegenleistungen für die Arbeit des Arbeitnehmers sind (BSGE 55, 62, 63 [BSG 24.03.1983 - 10 RAr 15/81] = SozR 4100 S 141b Nr. 26 und BSG SozR 4100 § 141b Nr. 42 jeweils mwN).
  • BAG, 12.02.1965 - 1 ABR 12/64

    Anspruch des Betriebsrates - Erstattung notwendiger Betriebsratskosten -

    Auszug aus BSG, 18.09.1991 - 10 RAr 12/90
    Bereits unter der Geltung des § 61 KO aF entsprach es allgemeiner Auffassung, daß die Ansprüche auf "Lohn-, Kostgeld oder andere Dienstbezüge" iS der Vorschrift auch den Ersatz von Reisekosten und sonstiger Spesen als zur Ausführung der Arbeit getätigter Aufwendungen erfaßten (BAGE 17, 84, 88 f mwN; BAG AP Nr. 1 zu § 67 KO).
  • BSG, 17.07.1979 - 12 RAr 12/78

    Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis - Schadensersatzanspruch - Anspruch gegen den

    Auszug aus BSG, 18.09.1991 - 10 RAr 12/90
    Hieraus ist jedoch nicht zu folgern, daß nur die Lohnforderungen in engerem Sinne den Bezügen aus dem Arbeitsverhältnis iS von § 141b Abs. 2 Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz (AFKG) iVm § 9 Abs. 1 Nr. 3 Buchst a KO zuzuordnen sind (BSG SozR 4100 § 141b Nr. 10 S 35, 36).
  • LG Bremen, 24.11.1988 - 6 O 2195/88
    Auszug aus BSG, 18.09.1991 - 10 RAr 12/90
    Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Antragsteller und Kreditkartenherausgeber erlangen hingegen nur dann ausnahmsweise Bedeutung, wenn Zweifel an der Wirksamkeit der übernommenen Verpflichtung, insbesondere der Mithaftungsklausel (die Wirksamkeit solcher Klauseln bejahen: Oberlandesgericht (OLG) München, NJW 1988, S 1076 - Eurocard -, Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt, NJW-RR 1989, S 1253 - Eurocard - verneinend: LG Bremen, NJW-RR 1989, S 1522 [LG Bremen 24.11.1988 - 6 O 2195/88] - Diners Club - vgl auch Weller, aaO, S 124 ff), bestehen.
  • BSG, 08.09.2010 - B 11 AL 34/09 R

    Insolvenzgeldanspruch - Arbeitsentgeltanspruch - Bezüge aus den Arbeitsverhältnis

    Aus der Verweisung in § 141b Abs. 2 AFG auf § 59 Abs. 1 Nr. 3 Buchst a KO folgte für das damalige Recht die Maßgeblichkeit des "konkursrechtlichen" Begriffs der "Bezüge aus einem Arbeitsverhältnis" (BSG SozR 4100 § 141b Nr. 35 S 138; BSGE 69, 228, 231 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 2 S 8 f) .

    Ansprüche auf Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis können mithin nicht nur Lohnforderungen im engeren Sinne sein, sondern auch Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen, die mit der Erbringung der Arbeitsleistung so eng verknüpft sind, dass eine Erstreckung der Sicherung auf den Ersatzanspruch gerechtfertigt ist (vgl BSGE 69, 228, 231 f = SozR 3-4100 § 141b Nr. 2 S 9) .

    Einer Verpflichtung iS der BSG-Rechtsprechung gleichstehen kann sogar der Umstand, dass der Arbeitnehmer wegen seiner Arbeitsverpflichtung berechtigt war, die konkreten Aufwendungen zu tätigen (vgl BSGE 69, 228, 231 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 2 S 9) .

    Die genannten besonderen arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen dem Kläger und seinem Arbeitgeber stehen der Auffassung des LSG entgegen, die Begleichung der eigentlich gegen den Arbeitgeber zu richtenden Forderungen der Werkstatt sei einem Darlehen gleichzusetzen, weshalb ein insoweit entstandener Anspruch auf Aufwendungsersatz gemäß § 670 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nicht als Anspruch auf Arbeitsentgelt angesehen werden könne (vgl zur Fallgestaltung der Kreditbeschaffung BSGE 69, 228, 232 f = SozR 3-4100 § 141b Nr. 2 S 10; hierauf offenbar Bezug nehmend: Krodel in Niesel/Brand, SGB III, 5. Aufl 2010, § 183 RdNr 69; vgl auch Durchführungsanweisung der BA zum Insg, Nr. 5.1 Abs. 2; zur rein arbeitsrechtlichen Bewertung des Anspruchs nach § 670 BGB vgl Preis in Erfurter Kommentar, 10. Aufl 2010, § 611 BGB RdNr 554 mwN) .

    Maßgebend für die Zuordnung ist der Zeitpunkt, in dem die Aufwendungen getätigt wurden (BSGE 69, 228, 232 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 2 S 10) .

  • BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 87/99 R

    Berücksichtigung von Jahressonderzahlung bei der Berechnung des

    Hätte eine Vereinbarung, die Fälligkeit der für ein bestimmtes Kalenderjahr zu gewährenden Sonderleistung in das nächste Kalenderjahr zu legen, Auswirkung auf die Zuordnung zum Kaug-Zeitraum, würde dies dem Grundsatz widersprechen, daß das Arbeitsentgelt regelmäßig dem Zeitraum zuzuordnen ist, in dem es "erarbeitet" worden ist (vgl BSGE 43, 49, 50 = SozR 4100 § 141b Nr. 2; SozR 4100 § 141b Nr. 9; BSGE 69, 228, 232 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 2).
  • BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 23/00 R

    Schuldübernahme Dritter beim Konkursausfallgeld

    Die kaug-rechtliche Sicherung ist hiernach auf Bezüge beschränkt, die Gegenwert für die dem zahlungsunfähig gewordenen Arbeitgeber erbrachte Arbeitsleistung oder das zur Verfügungstellen der Arbeitskraft ist (vgl BSGE 69, 228, 230 ff = SozR 3-4100 § 141b Nr. 2).
  • LSG Hessen, 29.10.2012 - L 9 AL 196/10

    Bemessung des Insolvenzgeldes - Begrenzung des Bruttoarbeitsentgelt auf

    Das Sozialgericht hat zutreffend angenommen, dass die Anspruchsvoraussetzungen für die Bewilligung von Insolvenzgeld für die noch nicht erfüllten Ansprüche des Klägers auf Arbeitsentgelt - dazu gehören auch dem Insolvenzgeldzeitraum zeitlich zuzuordnende Auslagen wie Reisekosten (vgl. BSG, Urteil vom 18. September 1991 - 10 RAr 12/90 - SozR 3-4100 § 141b Nr. 2) - dem Grunde nach erfüllt sind und sich der Insolvenzgeldzeitraum, da das Arbeitsverhältnis des Klägers bereits am 31. Juli 2007 endete, auf die Zeit vom 1. Mai 2007 bis zum 31. Juli 2007 erstreckt hat.
  • LSG Bayern, 02.12.2015 - L 10 AL 12/15

    Berücksichtigung des Urlaubsentgelts bei Bemessung des Insolvenzgeldes

    Für die Frage, ob ein Anspruch auf Arbeitsentgelt dem Insolvenzgeldzeitraum zugeordnet werden kann, ist jede Arbeitsvergütung unter Berücksichtigung ihrer Eigenart besonders zu prüfen (vgl. BSG, Urteil vom 24.11.1983 - 10 RAr 12/82 - SozR 4100 § 141b Nr. 29; Urteil vom 18.09.1991 - 10 RAr 12/90 - BSGE 69, 228 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 2; Voelzke in Hauck/Noftz, SGB III, Stand 10/2014, § 165 Rn. 105).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2003 - L 8 AL 268/02

    Anteilige Berücksichtigung; Arbeitsentgelt; Arbeitsentgelt;

    Durch die hier fragliche Vorverlegung bleibt es dabei, dass die Sonderzahlung dem Zeitraum zugeordnet ist, in dem sie erarbeitet worden ist, hier also dem Jahr 1999 (vgl BSG, Urteil vom 18. September 1991 - 10 RAr 12/90 - BSGE 69, Seite 228 = ">141b%20AFG%20Nr.%202#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-4100 § 141b AFG Nr. 2).
  • BSG, 15.12.1992 - 10 RAr 2/92

    Konkursausfallgeld - Verfahrenskosten - Konkursausfall - Kosten -

    An dieser aaO näher begründeten Rechtsprechung (ebenso auch das Urteil des Senats vom 18. September 1991, BSGE 69, 228, 230 ff = SozR 3-4100 § 141b Nr. 2 für Ersatzansprüche gegen den Arbeitgeber wegen Erfüllung von gegen diesem gerichteten Forderungen) hält der Senat auch im vorliegenden Fall fest.
  • LG Bonn, 03.04.2014 - 8 S 264/13

    Zahlungsanspruch gegenüber einem Arbeitnehmer aus der Nutzung einer

    Auch im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers wäre der Arbeitnehmer nicht wesentlich schlechter gestellt: Vorgestreckte Reisekosten oder andere Spesen sind insolvenzgeldfähig; daran ändert sich auch nichts, wenn der Arbeitnehmer diese Aufwendungen mit einer Firmenkreditkarte beglichen hat und hierfür - nach Ausfall seines Arbeitgebers - von dem kartenausgebenden Unternehmen aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung in Anspruch genommen wird (vgl. Lunk / Hinrichs , Die Firmenkreditkarte, DB 2007, 2144 ff., 2150 zu § 183 Abs. 1 SGB III a.F. und unter Bezugnahme auf BSG, U. v. 18.09.1991, ZIP 1992, 347 ff. zu § 141 b AFG a.F.; beide Regelungen - § 183 Abs. 1 SGB III a.F. sowie § 141 b AFG a.F. - entsprechen der Regelung des seit 01.04.2012 geltenden § 165 SGB III).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.11.2002 - L 13 AL 3212/01

    Wirksamkeit der Vereinbarungen des vorläufigen Insolvenzverwalter

    Der weit auszulegende Begriff des Arbeitsentgelts umfasst alle Arten von Bezügen aus dem Arbeitsverhältnis, die als Gegenleistung für die geleistete Arbeit oder das Zurverfügungstellen der Arbeitskraft angesehen werden können (vgl. BSGE 45, 191, 192; 55, 62, 63; 69, 228, 231).
  • LSG Bayern, 12.07.2007 - L 8 AL 82/07

    Bestimmung der Höhe des Insolvenzgeldes (Insg) für einen Angestellten einer in

    Alle Ansprüche, d.h. Zahlungen des Arbeitgebers, die im weitesten Sinne eine Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung oder das Zur-Verfügung-Stellen der Arbeitsleistung darstellt (BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 2, Nr. 2226; SozR 3-4100 § 141b Nr. 24), ohne Rücksicht auf die Bezeichnung.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.04.2004 - L 8 AL 240/03

    Antragsfrist; Insolvenzereignis; Nachfrist; Obliegenheit

  • SG Detmold, 31.05.2007 - S 9 (3) AL 145/03

    Arbeitslosenversicherung

  • SG Dresden, 21.04.2010 - S 35 AL 256/08

    Anspruch auf Insolvenzgeld; Europarechtskonformität der Begrenzung durch die

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2014 - L 7 AL 112/12
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht