Rechtsprechung
BSG, 14.02.2001 - B 9 VG 4/00 R |
Mobbing
Mobbing ist kein "tätlicher Angriff" iSv § 1 Abs. 1 OEG, sondern lediglich gesellschaftlich mißbilligtes Verhalten, auch Gesundheitsschäden aufgrund von verbalen Beleidigungen (§ 185 StGB) sind nicht entschädigungsrechtlich relevant
Volltextveröffentlichungen (10)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- lexetius.com
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) wegen Mobbings
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Opferentschädigung - Gewalttaten - Opfer - Freiwillige Feuerwehr - Tätlicher Angriff - Kausalität - Gesundheitsstörungen - Mobbing - Beschädigtenversorgung
- rabüro.de
"Mobbing" ist regelmäßig kein tätlicher Angriff iS des Opferentschädigungsrechts
- Judicialis
SGG § 109
- RA Kotz
Bei psychischen "Mobbing" keine Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
OEG § 1 Abs. 1
"Mobbing" in Bereich der Gewaltopferentschädigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- bonell-collegen.de (Kurzinformation)
Mobbing-Opfer enthalten keine Opferentschädigung
- 123recht.net (Pressemeldung)
Keine Gewaltopferentschädigung für Mobbingopfer // Geld nur nach Gewaltkriminalität
Papierfundstellen
- BSGE 87, 276
- NJW 2001, 3213
Wird zitiert von ... (49) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 7/93
Tätlicher Angriff im Sinne des OEG
Auszug aus BSG, 14.02.2001 - B 9 VG 4/00 R
Erforderlich ist danach - neben anderen Voraussetzungen - ein tätlicher Angriff als eine in strafbarer (dh mit Strafe bedrohter) Weise unmittelbar auf den Körper eines anderen abzielende Einwirkung (BSGE 77, 11, 13 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 7;… BSGE 81, 288, 289 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 12).Der Senat hat zwar entschieden, daß die durch neuere Forschungsergebnisse bestätigte Gefahr schwerer psychischer Schädigungen auch bei gewaltfreiem Mißbrauch von Kindern einen staatlichen Opferschutz auch im Hinblick auf diese Folgen verlange, die gerade die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft treffen (BSGE 77, 11, 13 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 7).
- BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 4/93
Gewalttaten im Sinne des OEG , Gesundheitsstörungen als mögliche Folge schwerer …
Auszug aus BSG, 14.02.2001 - B 9 VG 4/00 R
Damit hat der Senat aber nicht den tätlichen Angriff von seinen (schweren) Folgen her definiert, sondern die ihm vom Gesetzgeber überlassene Aufgabe wahrgenommen, den tätlichen Angriff des OEG ohne Bindung an den - umstrittenen - Gewaltbegriff des Strafrechts näher zu bestimmen (vgl auch BSGE 77, 7, 9 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 6). - BSG, 26.01.1994 - 9 RVg 3/93
Kriegsopfer- und Soldatenversorgung
Auszug aus BSG, 14.02.2001 - B 9 VG 4/00 R
Dieses - körperlich folgenlose - Ereignis käme für sich genommen als wesentliche Ursache beim Kläger vorliegender psychischer Erkrankungen mit Wahrscheinlichkeit nur in Betracht, wenn es der herrschenden Meinung in der medizinischen Wissenschaft entspräche, daß Ereignisse dieser Art allgemein geeignet sind, solche Krankheiten hervorzurufen (SozR 3-3800 § 1 Nr. 3). - BSG, 04.02.1998 - B 9 VG 5/96 R
Opferentschädigung - Gewalttat - Verletzung durch Signalmunition - bedingter …
Auszug aus BSG, 14.02.2001 - B 9 VG 4/00 R
Erforderlich ist danach - neben anderen Voraussetzungen - ein tätlicher Angriff als eine in strafbarer (dh mit Strafe bedrohter) Weise unmittelbar auf den Körper eines anderen abzielende Einwirkung (…BSGE 77, 11, 13 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 7; BSGE 81, 288, 289 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 12). - BGH, 01.10.1999 - V ZR 218/98
Umfang der Nachforschungspflicht einer Gemeinde zu Altlasten auf zu verkaufendem …
Auszug aus BSG, 14.02.2001 - B 9 VG 4/00 R
Der Senat läßt offen, ob dabei dem LSG zu folgen ist, das unter Hinweis auf die Literatur (Heinz, ZfS 2000, 65 ff) angenommen hat, im OEG werde für den Begriff des tätlichen Angriffs wie auch sonst im deutschen Recht traditionell an Einzelhandlungen angeknüpft.
- BSG, 17.04.2013 - B 9 V 1/12 R
Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch in …
Zum "Mobbing" als einem sich über längere Zeit hinziehenden Konflikt zwischen dem Opfer und Personen seines gesellschaftlichen Umfeldes hat der erkennende Senat entschieden, dass bei einzelnen "Mobbing"-Aktivitäten die Schwelle zur strafbaren Handlung und somit zum kriminellen Unrecht überschritten sein kann; tätliche Angriffe liegen allerdings nur vor, wenn auf den Körper des Opfers gezielt eingewirkt wird, wie zB durch einen Fußtritt (BSG Urteil vom 14.2.2001 - B 9 VG 4/00 R - BSGE 87, 276, 278 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 18 S 72) . - BSG, 07.04.2011 - B 9 VG 2/10 R
Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Nachstellung - Stalking - Straftat …
aa) Soweit eine "gewaltsame" Einwirkung vorausgesetzt wird, hat der Senat bereits entschieden, dass der Gesetzgeber durch den Begriff des "tätlichen Angriffs" den schädigenden Vorgang iS des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG in rechtlich nicht zu beanstandender Weise begrenzt und den im Strafrecht uneinheitlich verwendeten Gewaltbegriff eingeschränkt hat (…vgl BSG Urteil vom 28.3.1984 - 9a RVg 1/83 - BSGE 56, 234, 236 = SozR 3800 § 1 Nr. 4 S 9 ; BSG Urteil vom 14.2.2001 - B 9 VG 4/00 R - BSGE 87, 276, 279 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 18 S 73 ) .ccc) Mit Rücksicht auf die grundlegende gesetzgeberische Entscheidung, dass durch die Verwendung des Begriffs des tätlichen Angriffs iS des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG der allgemeine Gewaltbegriff im strafrechtlichen Sinn begrenzt und grundsätzlich eine Kraftentfaltung gegen eine Person erforderlich sein soll (vgl BT-Drucks 7/2506 S 10) , sieht der Senat die Grenze der Wortlautinterpretation jedenfalls dann erreicht, wenn sich die auf das Opfer gerichtete Einwirkung - ohne Einsatz körperlicher Mittel - allein als intellektuell oder psychisch vermittelte Beeinträchtigung darstellt und nicht unmittelbar auf die körperliche Integrität abzielt (in diese Richtung bereits BSG Urteil vom 14.2.2001 - B 9 VG 4/00 R - BSGE 87, 276, 279 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 18 S 73 ) .
Der Senat hat bereits zum Phänomen des sog Mobbings entschieden, dass sich diese Vorgänge des Arbeitslebens, die den Rahmen des zwar gesellschaftlich Missbilligten, aber nicht Strafbaren nicht verlassen und die Schwelle zum kriminellen Unrecht nicht überschreiten, nicht als tätlicher Angriff iS des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG angesehen werden können (BSG Urteil vom 14.2.2001 - B 9 VG 4/00 R - BSGE 87, 276 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 18) .
Das OEG deckt mithin nicht alle - sonstigen - aus dem Gesellschaftsleben folgenden Verletzungsrisiken ab, die einem anderen als dem Geschädigten zuzurechnen sind (BSG Urteil vom 14.2.2001 - B 9 VG 4/00 R - BSGE 87, 276 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 18) .
- BSG, 16.12.2014 - B 9 V 1/13 R
Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - …
Soweit - wie im vorliegenden Fall - eine "gewaltsame" Einwirkung in Frage steht, ist nach der Senatsrechtsprechung schon immer zu berücksichtigen gewesen, "dass der Gesetzgeber durch den Begriff des 'tätlichen Angriffs' den schädigenden Vorgang iS des § 1 Abs. 1 S 1 OEG in rechtlich nicht zu beanstandender Weise begrenzt und den im Strafrecht uneinheitlich verwendeten Gewaltbegriff eingeschränkt hat" (…BSG Urteil vom 7.4.2011 - B 9 VG 2/10 R - BSGE 108, 97 = SozR 4-3800 § 1 Nr. 18 , RdNr 36; vgl auch: BSG Urteil vom 14.2.2001 - B 9 VG 4/00 R - BSGE 87, 276, 279 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 18 S 73 ;… BSG Urteil vom 28.3.1984 - 9a RVg 1/83 - BSGE 56, 234, 236 = SozR 3800 § 1 Nr. 4 S 9 ; s auch Darstellung bei Heinz, Zu neueren Entwicklungen im Bereich der Gewaltopferentschädigung anlässlich neuerer Rechtsprechung zur Anspruchsberechtigung nach dem OEG bei erlittenem "Mobbing" und "Stalking", br 2011, 125, 131 f) .
- BSG, 24.09.2020 - B 9 V 3/18 R
Opferentschädigung bei Alkoholmissbrauch der Mutter in der Schwangerschaft …
Nach § 1 Abs. 2 OEG steht dabei einem tätlichen Angriff iS des Abs. 1 insbesondere die vorsätzliche Beibringung von Gift (Nr. 1) gleich; dadurch wird der eng gehaltene Kreis entschädigungsberechtigter Opfer erweitert (Senatsurteil vom 14.2.2001 - B 9 VG 4/00 R - BSGE 87, 276, 278 f = SozR 3-3800 § 1 Nr. 18 S 72 f = juris RdNr 17) .Dieses Tatbestandsmerkmal schließt Handlungen vom Kreis entschädigungspflichtiger Ursachen aus, die zwar gesellschaftlich missbilligtes Verhalten darstellen, die aber die Schwelle zum kriminellen Unrecht nicht überschreiten (Senatsurteil vom 14.2.2001 - B 9 VG 4/00 R - BSGE 87, 276, 278, 279 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 18 S 72, 73 = juris RdNr 15, 19;… Senatsurteil vom 7.4.2011 - B 9 VG 2/10 R - BSGE 108, 97 = SozR 4-3800 § 1 Nr. 18, RdNr 62 mwN) .
Der Gesetzgeber wollte das OEG nicht als "allgemeine Volksversicherung" ausgestalten (BT-Drucks 7/2506, S 10) , die alle Verletzungsrisiken durch das Handeln Dritter abdeckt (Senatsurteil vom 14.2.2001 - B 9 VG 4/00 R - BSGE 87, 276, 278 f = SozR 3-3800 § 1 Nr. 18 S 71 f, 72 f = juris RdNr 14, 17) .
Denn wie gezeigt erfordert die Anknüpfung des OEG an das Strafrecht, dass das Verhalten des Täters zumindest auf ein kriminelles Unrecht im Sinne des Strafrechts gerichtet ist (Senatsurteil vom 14.2.2001 - B 9 VG 4/00 R - BSGE 87, 276, 278 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 18 S 72 = juris RdNr 15) .
- BSG, 29.04.2010 - B 9 VG 1/09 R
Opferentschädigung - tätlicher Angriff - Vorsatz - Rechtswidrigkeit - ärztlicher …
Zum "Mobbing" als einem sich über längere Zeit hinziehenden Konflikt zwischen dem Opfer und Personen seines gesellschaftlichen Umfeldes hat der erkennende Senat entschieden, dass nur bei einzelnen "Mobbing"-Aktivitäten die Schwelle zur strafbaren Handlung und somit zum kriminellen Unrecht überschritten werden könne; tätliche Angriffe lägen allerdings nur vor, wenn auf den Körper des Opfers gezielt eingewirkt werde, wie zB durch einen Fußtritt (BSG, Urteil vom 14.2.2001 - B 9 VG 4/00 R - BSGE 87, 276, 278 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 18 S 72). - BSG, 17.04.2013 - B 9 V 3/12 R
Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch in …
Zum "Mobbing" als einem sich über längere Zeit hinziehenden Konflikt zwischen dem Opfer und Personen seines gesellschaftlichen Umfeldes hat der erkennende Senat entschieden, dass bei einzelnen "Mobbing"-Aktivitäten die Schwelle zur strafbaren Handlung und somit zum kriminellen Unrecht überschritten sein kann; tätliche Angriffe liegen allerdings nur vor, wenn auf den Körper des Opfers gezielt eingewirkt wird, wie zB durch einen Fußtritt (BSG Urteil vom 14.2.2001 - B 9 VG 4/00 R - BSGE 87, 276, 278 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 18 S 72) . - LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2010 - L 12 VG 2/06
Anspruch auf Gewaltopferentschädigung bei Nachstellungen durch Stalker
Nur jenseits dieser Schwelle und selbst dort nur ausnahmsweise könnten einzelne Mobbing-Aktivitäten als auf den Körper des Opfers zielende Einwirkungen und damit als "tätliche Angriffe" angesehen werden (BSGE 87, 276, 278). - BSG, 08.08.2001 - B 9 VG 1/00 R
Gewaltopferentschädigung - Schockschaden - unmittelbare Schädigung - Primäropfer …
Bei der für die Prüfung der fraglichen Leistungsansprüche erforderlichen Sachaufklärung wird das LSG auch zu beachten haben, daß nach der Rechtsprechung des Senats nur solche psychischen Erkrankungen (oder Verschlimmerungen von psychischen Krankheiten) zu entschädigen sind, für deren Verursachung der festgestellte schädigende Vorgang nach der herrschenden Meinung der medizinischen Wissenschaft allgemein geeignet ist (…BSGE 74, 51, 52 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 3 und Urteil des Senats vom 14. Februar 2001 - B 9 VG 4/00 R - zur Veröffentlichung vorgesehen). - LSG Baden-Württemberg, 13.12.2012 - L 6 VG 2210/12
Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Bankraub mit Schreckschusspistole …
So würden z. B. die Angehörigen eines um sein gesamtes Vermögen gebrachten Betrugsopfers keinen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung erwerben, wenn sich der Betrogene aus Gram über den Verlust von Hab und Gut umbringt (BSG SozR 3-3800 § 1 Nr. 18).Der Gesetzgeber hat allerdings durch den Begriff des "tätlichen Angriffs" den schädigenden Vorgang i. S. des § 1 OEG in rechtlich nicht zu beanstandender Weise begrenzt und den im Strafrecht uneinheitlich verwendeten Gewaltbegriff eingeschränkt (…BSG SozR 3800 § 1 Nr. 4 ; BSG SozR 3-3800 § 1 Nr. 18 ).
Der Senat überschreitet insoweit auch nicht die Grenze der Wortlautinterpretation, die das BSG jedenfalls dann für überschritten hält, wenn sich die auf das Opfer gerichtete Einwirkung - ohne Einsatz körperlicher Mittel - allein als intellektuell oder psychisch vermittelte Beeinträchtigung darstellt und nicht unmittelbar auf die körperliche Integrität abzielt (in diese Richtung bereits BSG SozR 3-3800 § 1 Nr. 18 ).
- BSG, 12.02.2003 - B 9 VG 2/02 R
Gewaltopferentschädigung - Eintritt der Schädigung - Passivlegitimation - …
Soweit darin ausgeführt worden ist, das schadenstiftende Geschehen sei gegenüber der Mutter für sich zu betrachten, und zwar unabhängig von dem Ende der Gewalttat gegenüber dem Kinde (…BSGE 49, 98, 103 = SozR 3800 § 1 Nr. 1 S 6), so folgt daraus nicht, dass jede aus dem Verhalten eines anderen herrührende psychische Einwirkung auf einen Menschen unabhängig von dem Vorliegen einer Gewalttat als Schädigung iS des OEG anzusehen wäre (vgl dazu BSGE 87, 276 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 18). - LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2010 - L 10 VG 31/08
Anspruch auf Leistungen nach den Vorschriften des Opferentschädigungsgesetzes …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2005 - L 5 VG 8/03
"Gewaltloser" sexueller Missbrauch eines Kindes als tätlicher Angriff im Sinne …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2007 - L 10 VG 25/02
Vorführen einer privaten Tonbandaufnahme durch den Klassenlehrer als …
- LSG Baden-Württemberg, 13.02.2009 - L 6 VG 2210/12
- SG Halle, 23.05.2012 - S 12 VE 3/10
Gewährung einer Beschädigtenrente wegen der Folgen einer erlittenen Gewalttat
- LSG Bayern, 26.01.2016 - L 15 VG 8/12
Versorgung, Leistungen, Bescheid, Beamte, Berufung, Widerspruchsbescheid, …
- LSG Rheinland-Pfalz, 29.06.2016 - L 4 VG 2/16
Soziales Entschädigungsrecht - Opferentschädigung - sexueller Missbrauch in der …
- BSG, 12.06.2003 - B 9 VG 6/02 R
Gewaltopferentschädigung - Schockschaden des Sekundäropfers - Rechtsfähigkeit des …
- LAG München, 30.10.2012 - 6 TaBV 39/12
Betriebsratsschulung zum Thema Mobbing
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2013 - L 10 VE 29/12
Beschädigtenversorgung; Gewaltopfer; Abgrenzung bei sexuellen Handlungen eines …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.06.2012 - L 10 VG 26/09
- SG Bremen, 20.10.2006 - S 3 VG 37/05
Stalking und verbale Beleidigungen rechtfertigen nicht die Anerkennung einer …
- LSG Bayern, 28.03.2017 - L 20 VG 4/13
Anspruch auf Zahlung einer Versorgungsrente und Anerkennung einer …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2013 - L 10 VE 46/12
Soziales Entschädigungsrecht; Gewalttat gegen körperliche Unversehrtheit; …
- SG Halle, 10.07.2013 - S 12 VE 15/10
Opferentschädigungsrecht: Ansprüche von Angehörigen eines Gewaltopfers aus …
- LSG Berlin-Brandenburg, 08.07.2010 - L 13 VG 25/07
Sexueller Missbrauch - aussagepsychologisches Gutachten - Beweiswürdigung
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2006 - L 13 VG 7/05
Anspruch auf Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung als …
- BSG, 27.04.2021 - B 9 V 35/20 B
Anspruch auf Opferentschädigung wegen eines sexuellen Übergriffs; Ablehnung eines …
- BSG, 12.05.2016 - B 9 V 11/16 B
Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - soziales …
- LSG Baden-Württemberg, 17.09.2009 - L 6 VG 5163/08
- BSG, 25.02.2014 - B 9 V 65/13 B
- LSG Hessen, 06.12.2018 - L 1 VE 8/18
Kein Anspruch auf Beschädigtenversorgung nach dem OEG wegen der Folgen einer …
- BSG, 22.09.2014 - B 9 V 29/14 B
- BSG, 17.09.2014 - B 9 V 27/14 B
- BSG, 17.09.2014 - B 9 V 28/14 B
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2005 - L 6 VG 5/03
Anspruch auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG); Vorliegen eines …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.11.2015 - L 10 VE 31/12
- BSG, 11.05.2009 - B 9 VG 2/09 B
- SG Duisburg, 23.09.2008 - S 13 VG 463/07
Anspruch auf Gewährung von Versorgungsleistungen nach dem …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.04.2010 - L 10 VG 18/08
Erfordernis des vorsätzlichen rechtswidrigen tätlichen Angriffs zur …
- LSG Niedersachsen, 18.12.2001 - L 9 VG 10/97
- SG Aachen, 05.09.2017 - S 12 VG 1/17
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2017 - L 10 VE 9/17
- BSG, 07.04.2008 - B 9 VG 2/08 B
- BSG, 06.10.2010 - B 9 VG 8/10 B
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2009 - L 10 V 28/07
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.10.2002 - L 5 VG 3/02
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2009 - L 12 B 18/08
- SG Oldenburg, 01.12.2004 - S 15 V 41/01