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   BSG, 29.04.2004 - B 11 AL 3/04 R   

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BSG, 29.04.2004 - B 11 AL 3/04 R (https://dejure.org/2004,2837)
BSG, Entscheidung vom 29.04.2004 - B 11 AL 3/04 R (https://dejure.org/2004,2837)
BSG, Entscheidung vom 29. April 2004 - B 11 AL 3/04 R (https://dejure.org/2004,2837)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Arbeitsgenehmigungsfreiheit für im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen der Türkei und Deutschland tätige türkische Lkw-Fahrer; Voraussetzungen der Arbeitsgenehmigungsfreiheit; Notwendigkeit der Zulassung des jeweiligen Fahrzeugs im Sitzstaat des ...

  • Judicialis

    ArbErlaubV § 9 Nr 2; ; ArGV § 9 Nr 3a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbot der Beschränkung des Dienstleistungsverkehrs mit der Türkei

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 92, 294
  • NZS 2005, 441
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 06.08.2003 - 7 AZR 180/03

    Arbeitnehmerüberlassung - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BSG, 29.04.2004 - B 11 AL 3/04 R
    Zwar ist es nach der Rechtsprechung des BAG nicht ausgeschlossen, dass das türkische Unternehmen für das deutsche Unternehmen im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrages tätig wird, denn auch im erlaubnispflichtigen Personen- und Güterverkehr ist nicht jeder drittbezogene Arbeitnehmereinsatz zugleich Arbeitnehmerüberlassung iS des AÜG (BAG 6. August 2003 - 7 AZR 180/03 = BB 2004, 669; vgl auch BAGE 94, 144 = AP Nr. 8 zu § 14 AÜG).

    Im letztgenannten Fall unterliegen die Arbeitnehmer den Weisungen des Arbeitgebers, wobei ein Weisungsrecht des Dritten im Einzelfall, wie sich auch aus § 645 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch ergibt, unschädlich sein kann (BAG Urteil vom 6. August 2003 aaO).

  • EuGH, 21.10.2003 - C-317/01

    WIRD VON TÜRKISCHEN FAHRERN IN DEUTSCHLAND ZUGELASSENER LKWS, DIE DIE STRECKE

    Auszug aus BSG, 29.04.2004 - B 11 AL 3/04 R
    Auf Grund des Urteils des EuGH vom 21. Oktober 2003 in den Rechtssachen C-317/01 (Eran Abatay ua) und C-369/01 (Nadi Sahin) hat der Senat mit Beschluss vom 18. Dezember 2003 den Beschluss über die Aussetzung des Verfahrens und das Vorabentscheidungsersuchen aufgehoben.

    Diese Vorschrift ist nicht auf Arbeitnehmer anzuwenden, die bei einem Unternehmen mit Sitz in der Türkei beschäftigt sind, von diesem entlohnt werden und nur wegen ihrer Tätigkeit als Kraftfahrer im grenzüberschreitenden Güterverkehr immer wieder kurzfristig in Deutschland arbeiten, wie der EuGH in dem auf Vorabentscheidungsersuchen des Bundessozialgerichts ergangenen Urteil vom 21. Oktober 2003 C-317/01 (Abatay) und C-369/01 (Nadi Sahin) entschieden hat (aaO RdNr 87 - 91).

  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 44/93

    Arbeitserlaubnis - Fahrendes Personal - Grenzüberschreitender Verkehr

    Auszug aus BSG, 29.04.2004 - B 11 AL 3/04 R
    Bedenken ergeben sich auch nicht hinsichtlich der Klagebefugnis des Arbeitgebers (zur Zulässigkeit eines auf die Arbeitserlaubnisfreiheit seiner Arbeitnehmer gerichteten Feststellungsbegehrens des Arbeitgebers s BSGE 74, 90, 91 f = SozR 3-4210 § 9 Nr. 1).

    a) Abzustellen ist jeweils auf die Rechtslage, die das im Streit befindliche Rechtsverhältnis erfasst (BSGE 2, 188, 192; 3, 95, 103; 74, 90, 92 = SozR 3-4210 § 9 Nr. 1), also die derzeit geltenden Bestimmungen.

  • LSG Bayern, 25.07.2000 - L 10 AL 51/98
    Auszug aus BSG, 29.04.2004 - B 11 AL 3/04 R
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 25. Juli 2000 - L 10 AL 51/98 - aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.

    das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 25. Juli 2000 - L 10 AL 51/98 - aufzuheben und die Berufungen der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 27. November 1997 - S 5 AL 93/97 - zurückzuweisen.

  • BAG, 22.03.2000 - 7 ABR 34/98

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BSG, 29.04.2004 - B 11 AL 3/04 R
    Zwar ist es nach der Rechtsprechung des BAG nicht ausgeschlossen, dass das türkische Unternehmen für das deutsche Unternehmen im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrages tätig wird, denn auch im erlaubnispflichtigen Personen- und Güterverkehr ist nicht jeder drittbezogene Arbeitnehmereinsatz zugleich Arbeitnehmerüberlassung iS des AÜG (BAG 6. August 2003 - 7 AZR 180/03 = BB 2004, 669; vgl auch BAGE 94, 144 = AP Nr. 8 zu § 14 AÜG).
  • BSG, 02.08.2001 - B 7 AL 86/00 R

    Arbeitserlaubnis- bzw Arbeitsgenehmigungsfreiheit - fahrendes Personal im

    Auszug aus BSG, 29.04.2004 - B 11 AL 3/04 R
    Insoweit handelt es sich nicht um eine im Revisionsverfahren nach § 168 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz unzulässige Klageänderung, sondern um eine Klarstellung dessen, was die Kläger bereits in den Vorinstanzen begehrt haben (s dazu BSG 3-1500 § 55 Nr. 34; vgl auch BSGE 88, 231, 233 = SozR 3-4210 § 9 Nr. 2).
  • BSG, 09.02.1956 - 1 RA 5/55
    Auszug aus BSG, 29.04.2004 - B 11 AL 3/04 R
    a) Abzustellen ist jeweils auf die Rechtslage, die das im Streit befindliche Rechtsverhältnis erfasst (BSGE 2, 188, 192; 3, 95, 103; 74, 90, 92 = SozR 3-4210 § 9 Nr. 1), also die derzeit geltenden Bestimmungen.
  • BVerwG, 13.09.2007 - 3 C 49.06

    Güterkraftverkehr; grenzüberschreitender Güterkraftverkehr; Gemeinschaftslizenz;

    Das trifft auf die hier in Rede stehenden türkischen Fahrer nicht zu, die nach jeder Fahrt in die Türkei zurückkehren, wo sie mit ihrer Familie wohnen und wo das Unternehmen, bei dem sie beschäftigt sind, seinen Sitz hat; denn ihnen fehlt die Absicht, sich in den Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedstaates zu integrieren (vgl. EuGH, a.a.O. Rn. 89 und - im Anschluss daran - BSG, Urteil vom 29. April 2004 - B 11 AL 3/04 R - BSGE 92, 294).

    Insoweit hat das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 29. April 2004 (a.a.O.) zutreffend darauf hingewiesen, dass die Erlaubnispflicht für die Arbeitnehmerüberlassung bereits mit Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vom 7. August 1972 eingeführt worden ist, das nach seinem Art. 2 § 4 am 1. Oktober 1972, also vor der Stillhalteklausel des Zusatzprotokolls in Kraft getreten ist.

  • VGH Hessen, 18.07.2006 - 2 UE 2037/05

    Erteilung von Fahrerbescheinigungen für türkische Lastkraftwagen-Fahrer

    Dort sind die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Oktober 2003 (C-317/01, C-369/01, InfAuslR 2004, 32 ff.) und des Bundessozialgerichts vom 29. April 2004 (- B 11 AL 3/04 R -, BSGE 92, 294 = InfAuslR 2004, 380) angeführt, die die Auslegung des Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls zum Assoziationsabkommen EU-Türkei und des Art. 13 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats vom 19. September 1980 betreffen und die hier nach Auffassung des Klägers zu seinen Gunsten angewendet werden müssen.

    Wie das Bundessozialgericht mit Urteil vom 29. April 2004 (- B 11 AL 3/04 R -, InfAuslR 2004, 380, 382) in Anknüpfung an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 21. Oktober 2003, Az: C-317/01, C-369/01, InfAuslR 2004, 32 ff.) entschieden hat, kann im Streit über die Einführung einer Arbeitserlaubnispflicht für den grenzüberschreitenden Verkehr bei Zulassung des Fahrzeugs im Inland als einer Einschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs nach Art. 59 EG-Vertrag (Art. 49 EG-Vertrag neu) die Frage nicht unentschieden bleiben, ob sich die jeweils vorliegende Vertragsgestaltung und tatsächliche Handhabung als unzulässige Arbeitnehmerüberlassung darstellt.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2017 - L 9 KR 234/13

    Sozialversicherungspflicht - überlassenes Personal in der Filmbranche -

    Notwendiger Inhalt dieses Vertrages ist die Verpflichtung des Verleihers gegenüber dem Entleiher, ihm zur Förderung seiner Betriebszwecke Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen (BAG, Urteil vom 15. April 2014 - 3 AZR 395/11 -, m.w.N.; vgl. auch BSG, Urteil vom 29. April 2004 - B 11 AL 3/04 R - BGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - IX ZB 27/12 - alle juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.10.2012 - L 11 KR 19/11

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - illegale Arbeitnehmerüberlassung -

    Maßgebend für die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag ist der tatsächliche Geschäftsinhalt des Vertragsverhältnisses (vgl dazu und im Folgenden: BSG 11.02.1988, 7 RAr 5/86; 19.03.1992, 7 RAr 34/91; 29.04.2004, B 11 AL 3/04 R, jeweils juris mwN).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.03.2017 - L 9 KR 284/14

    Sozialversicherungspflicht - Leiter des Ausbaus-Terminal -

    Notwendiger Inhalt dieses Vertrages ist die Verpflichtung des Verleihers gegenüber dem Entleiher, ihm zur Förderung seiner Betriebszwecke Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen (BAG, Urteil vom 15. April 2014 - 3 AZR 395/11 -, m.w.N.; vgl. auch BSG, Urteil vom 29. April 2004 - B 11 AL 3/04 R - BGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - IX ZB 27/12 - alle juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.04.2010 - L 11 R 5269/08

    Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeitrag bei illegaler

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 29. April 2004 - B 11 AL 3/04 R = SozR 4-4215 § 9 Nr. 1) beurteilt sich die Frage, ob eine Arbeitnehmerüberlassung vorliegt, nach der Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher einerseits (Arbeitnehmerüberlassungsvertrag) und zwischen dem Verleiher und dem Arbeitnehmer andererseits (Leiharbeitsvertrag) sowie dem Fehlen arbeitsvertraglicher Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Entleiher.
  • LSG Baden-Württemberg, 09.07.2013 - L 11 KR 279/12

    Betriebsprüfung - Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung - Abgrenzung

    Maßgebend für die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag ist der tatsächliche Geschäftsinhalt des Vertragsverhältnisses (vgl dazu und im Folgenden: Bundessozialgericht 11.02.1988, 7 RAr 5/86; 19.03.1992, 7 RAr 34/91; 29.04.2004, B 11 AL 3/04 R, jeweils juris mwN; BAG 13.08.2008, 7 AZR 269/07, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2010 - L 1 AL 158/10

    Auch polnische Leiharbeitnehmer brauchen in Deutschland Arbeitsgenehmigung

    Grundsätzlich gilt damit hinsichtlich der Genehmigungspflicht das Territorialitätsprinzip (vergl. hierzu auch BSG, Urteil vom 29.4.2004 - B 11 AL 3/04 R).
  • LSG Bayern, 28.06.2022 - L 7 BA 11/19

    Sozialgerichtverfahren: Berichtigung des falschen Datums der mündlichen

    Denn die Weisungen anderer sind, wenn der Unternehmer die zur Erreichung eines wirtschaftlichen Erfolges notwendigen Handlungen nach eigenen betrieblichen Voraussetzungen organisiert und er dem Drittunternehmer für die Herstellung des geschuldeten Werkes verantwortlich bleibt, wie sich aus § 645 Abs. 1 S. 1 BGB ergibt, unschädlich (vgl BSG, Urteil vom 29.4.2004 - B 11 AL 3/04 R -, Rn 26 zitiert nach juris mwN).
  • LSG Bayern, 03.05.2005 - L 5 KR 99/04

    Rechtmäßigkeit einer Beitragsnachforderung; Unerlaubte gewerbsmäßige

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 29. April 2004, B 11 AL 3/04 R, SozR 4-4215 § 9 Nr. 1) beurteilt sich die Frage, ob Arbeitnehmerüberlassung vorliegt, nach der Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher einerseits (Arbeitnehmerüberlassungsvertrag) und zwischen dem Verleiher und dem Arbeitnehmer andererseits (Leiharbeitsvertrag) sowie dem Fehlen arbeitsvertraglicher Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Entleiher.
  • BSG, 10.03.2009 - B 11 AL 158/08 B
  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 5 R 2569/14
  • SG Düsseldorf, 16.12.2013 - S 45 (40) R 213/09

    Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen wegen illegaler

  • VG Gelsenkirchen, 21.08.2007 - 7 L 433/07

    Güterkraftverkehr, Güterverkehr, Fahrerbescheinigung, Gemeinschaftslizenz,

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