Rechtsprechung
BFH, 30.01.2003 - V R 58/01 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
UStG 1993 § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, b, § 19 Abs. 3, § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3
- IWW
- Simons & Moll-Simons
UStG 1993 § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, b, § 19 Abs. 3, § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3
- Judicialis
UStG 1993 § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a; ; UStG 1993 § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b; ; UStG 1993 § 19 Abs. 3; ; UStG 1993 § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; UStG 1993 § 20 Abs. 1 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wechsel von der Ist- zur Soll-Besteuerung
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Wechsel von der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten zu der nach vereinbarten Entgelten ? Kein Wechsel in der Art der Entstehung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Wechsel von vereinnahmten zu vereinbarten Entgelten
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Voraussetzungen für die Entstehung der Steuer; Zeitpunkt der Ausführung der Lieferung oder sonstigen Leistung ; Wechsel der Steuerberechnung durch Unternehmer; Wechsel von Ist-Besteuerung zur Soll-Besteuerung; Ablauf des Voranmeldungszeitraums; Regelungsinhalt des § ...
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Istversteuerung
- Antrag, Gestattung und Widerruf der Istbesteuerung
- Rückwirkender Wechsel von der Ist- zur Sollbesteuerung
- Wechsel der Besteuerungsart
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 19.04.2001 - 5 K 244/97
- BFH, 30.01.2003 - V R 58/01
Papierfundstellen
- BFHE 201, 546
- BB 2003, 1219
- DB 2003, 1309
- BStBl II 2003, 817
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- FG Niedersachsen, 19.04.2001 - 5 K 244/97
Versteuerung im Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts; Entstehungszeitpunkt …
Auszug aus BFH, 30.01.2003 - V R 58/01
Wegen der weiteren Begründung wird auf das in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 1004 veröffentlichte Urteil Bezug genommen.
- FG Sachsen, 21.06.2006 - 6 K 1593/02
Vorliegen einer Umsatzbesteuerung nach vereinnahmten oder vereinbarten Entgelten; …
Aus dem vom Kläger herangezogenen BFH-Urteil vom 30. Januar 2003 V R 58/01, BFHE 201, 546, BStBl II 2003, 817 ergibt sich nichts anderes. - FG Berlin-Brandenburg, 13.04.2016 - 7 K 7105/14
Umsatzsteuer 2012
Danach entsteht insoweit die Steuer bei Vereinnahmung des Entgelts (BFH, Urteil vom 30.01.2003 V R 58/01, BStBl II 2003, 817, II. 1. b) dd) der Gründe). - FG Sachsen-Anhalt, 29.04.2010 - 1 K 533/09
Zuordnung der Umsatzsteuerforderung als Insolvenzforderung oder als …
Damit bleiben die Voraussetzungen für die Entstehung der Steuer im Zeitpunkt der Ausführung der Leistung maßgebend, da § 20 Abs. 1 Satz 3 UStG keine davon abweichende Regelung über die Entstehung der Steuer enthält (BFH, Urteil vom 30. Januar 2003, V R 58/01, BStBl II 2003, 817, BFHE 201, 546). - FG Niedersachsen, 22.12.2010 - 16 K 303/10
Möglichkeit einer Rückkehr von der Ist-Versteuerung zur Sollversteuerung durch …
Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 30. Januar 2003 V R 58/01, BStBl. II 2003, 817) stellt § 20 Abs. 1 Satz 3 UStG keine abweichende Regelung über den Zeitpunkt der Entstehung der Steuer dar. - FG Hamburg, 01.08.2005 - II 128/05
Umsatzsteuererklärung: Zur Ist-Besteuerung gem. § 20 UStG
Es ist grundsätzlich möglich, eine Erlaubnis auch in einer Weise zu formulieren, dass sie bei Wegfall bestimmter erwähnter Voraussetzungen automatisch ohne weitere Erklärung erlischt (vgl. BFH, Urteil vom 30.01.2003, V R 58/01, BStBl II 2003, 817 ).