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   BFH, 30.01.2003 - V R 58/01   

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https://dejure.org/2003,4482
BFH, 30.01.2003 - V R 58/01 (https://dejure.org/2003,4482)
BFH, Entscheidung vom 30.01.2003 - V R 58/01 (https://dejure.org/2003,4482)
BFH, Entscheidung vom 30. Januar 2003 - V R 58/01 (https://dejure.org/2003,4482)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    UStG 1993 § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, b, § 19 Abs. 3, § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1993 § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, b, § 19 Abs. 3, § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3

  • Judicialis

    UStG 1993 § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a; ; UStG 1993 § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b; ; UStG 1993 § 19 Abs. 3; ; UStG 1993 § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; UStG 1993 § 20 Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wechsel von der Ist- zur Soll-Besteuerung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wechsel von der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten zu der nach vereinbarten Entgelten ? Kein Wechsel in der Art der Entstehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Wechsel von vereinnahmten zu vereinbarten Entgelten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Entstehung der Steuer; Zeitpunkt der Ausführung der Lieferung oder sonstigen Leistung ; Wechsel der Steuerberechnung durch Unternehmer; Wechsel von Ist-Besteuerung zur Soll-Besteuerung; Ablauf des Voranmeldungszeitraums; Regelungsinhalt des § ...

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 13 Abs 1 Nr 1, UStG § 20 Abs 1
    Entgelt; Istversteuerung; Sollversteuerung; Wechsel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 201, 546
  • BB 2003, 1219
  • DB 2003, 1309
  • BStBl II 2003, 817
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Niedersachsen, 19.04.2001 - 5 K 244/97

    Versteuerung im Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts; Entstehungszeitpunkt

    Auszug aus BFH, 30.01.2003 - V R 58/01
    Wegen der weiteren Begründung wird auf das in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 1004 veröffentlichte Urteil Bezug genommen.
  • FG Sachsen, 21.06.2006 - 6 K 1593/02

    Vorliegen einer Umsatzbesteuerung nach vereinnahmten oder vereinbarten Entgelten;

    Aus dem vom Kläger herangezogenen BFH-Urteil vom 30. Januar 2003 V R 58/01, BFHE 201, 546, BStBl II 2003, 817 ergibt sich nichts anderes.
  • FG Berlin-Brandenburg, 13.04.2016 - 7 K 7105/14

    Umsatzsteuer 2012

    Danach entsteht insoweit die Steuer bei Vereinnahmung des Entgelts (BFH, Urteil vom 30.01.2003 V R 58/01, BStBl II 2003, 817, II. 1. b) dd) der Gründe).
  • FG Sachsen-Anhalt, 29.04.2010 - 1 K 533/09

    Zuordnung der Umsatzsteuerforderung als Insolvenzforderung oder als

    Damit bleiben die Voraussetzungen für die Entstehung der Steuer im Zeitpunkt der Ausführung der Leistung maßgebend, da § 20 Abs. 1 Satz 3 UStG keine davon abweichende Regelung über die Entstehung der Steuer enthält (BFH, Urteil vom 30. Januar 2003, V R 58/01, BStBl II 2003, 817, BFHE 201, 546).
  • FG Niedersachsen, 22.12.2010 - 16 K 303/10

    Möglichkeit einer Rückkehr von der Ist-Versteuerung zur Sollversteuerung durch

    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 30. Januar 2003 V R 58/01, BStBl. II 2003, 817) stellt § 20 Abs. 1 Satz 3 UStG keine abweichende Regelung über den Zeitpunkt der Entstehung der Steuer dar.
  • FG Hamburg, 01.08.2005 - II 128/05

    Umsatzsteuererklärung: Zur Ist-Besteuerung gem. § 20 UStG

    Es ist grundsätzlich möglich, eine Erlaubnis auch in einer Weise zu formulieren, dass sie bei Wegfall bestimmter erwähnter Voraussetzungen automatisch ohne weitere Erklärung erlischt (vgl. BFH, Urteil vom 30.01.2003, V R 58/01, BStBl II 2003, 817 ).
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