Rechtsprechung
   BFH, 05.03.2009 - VI R 23/07; VI R 58/06   

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Sätze 1 und 2

  • Betriebs-Berater

    Doppelte Hausahltsführung in sog. Wegverlegungsfällen

  • openjur.de

    Doppelte Haushaltsführung in sog. Wegverlegungsfällen

mehr
  • Bundesfinanzhof

    Doppelte Haushaltsführung in sog. Wegverlegungsfällen

  • Simons & Moll-Simons
  • IWW
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Doppelte Haushaltsführung1. Rechtsprechungsänderung in sog. Wegverlegungsfällen

  • NWB SteuerXpert START

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Sätze 1 und 2
    Doppelte Haushaltsführung in sog. Wegverlegungsfällen

  • fr-blog.com

    Doppelte Haushaltsführung in sog. Wegverlegungsfällen (1)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Doppelte Haushaltsführung in sog. Wegverlegungsfällen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Doppelte Haushaltsführung in sog. Wegverlegungsfällen

Kurzfassungen/Presse (16)

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Doppelte Haushaltsführung in sog. Wegverlegungsfällen

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in sog. Wegverlegungsfällen

  • IWW (Pressemitteilung)

    Doppelte Haushaltsführung in "Wegverlegungsfällen"

mehr
  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Doppelte Haushaltsführung in Wegverlegungsfällen

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in sog. Wegverlegungsfällen

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Doppelter Haushalt hilft auch in "Wegverlegungsfällen" sparen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Doppelte Haushaltsführung ist auch bei Wegverlegung des Haupthausstands aus privaten Gründen möglich

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Doppelte Haushaltsführung bei Umzug zum Partnerin

  • deutscheranwaltspiegel.de , S. 15 (Kurzinformation)

    Doppelte Haushaltsführung in Wegverlegungsfällen

  • forum-institut.de (Kurzinformation)

    Doppelte Haushaltsführung: Änderung der Rechtsprechung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Steuergericht erleichtert doppelte Haushaltsführung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Doppelte Haushaltsführung in sog. Wegverlegungsfällen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Fiskus finanziert den auswärtigen Job mit

  • ftd.de (Pressebericht)

    Fiskus wird bei Doppelhaushalten großzügigier

  • konz-steuertipps.de (Kurzinformation)

    § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG
    Wenn Sie vom Beschäftigungsort wegziehen

  • steuertipps.de (Kurzinformation)

    Doppelte Haushaltsführung jetzt häufiger absetzbar

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Doppelte Haushaltsführung - Rechtsprechungsänderung: Private Gründe bei Hausstandsverlegung kein K.o.-Kriterium

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Werbungskosten - BFH erkennt doppelte Haushaltsführung auch in "Wegverlegungsfällen" an!

  • steuer-schutzbrief.de (Entscheidungsbesprechung)

    Doppelte Haushaltsführung ab sofort immer absetzbar

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5, EStG § 12 Nr 1
    Alleinstehender; Doppelte Haushaltsführung; Wegverlegung

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 224, 420
  • BB 2009, 1211
  • DB 2009, 1270
  • BStBl II 2009, 1016



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Wird zitiert von ... (27)  

  • BFH, 28.03.2012 - VI R 25/11  

    Berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung

    So hat der Senat schon in seinen Urteilen in den so genannten Wegverlegungsfällen entschieden, dass durch die Begründung einer doppelten Haushaltsführung zum ohnehin vorhandenen Haupthaushalt ein Zweithaushalt hinzukommt, ohne dass die Motive einer "Aufspaltung" der Haushaltsführung oder der Wahl des Ortes des Haupthausstands über die berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung entscheiden (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. März 2009 VI R 23/07, BFHE 224, 420, BStBl II 2009, 1016; VI R 58/06, BFHE 224, 413, BStBl II 2009, 1012; VI R 31/08, BFH/NV 2009, 1256).

    Das Einkommensteuerrecht zieht hier die Grenze zu den privaten Aufwendungen, indem es Fahrtkosten nur begrenzt zum Abzug zulässt (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG) und Unterkunftskosten am Beschäftigungsort nicht nach den Vorlieben des Arbeitnehmers, sondern nur im Umfang notwendiger Mehraufwendungen berücksichtigt (BFH-Urteile in BFHE 224, 420, BStBl II 2009, 1016; in BFHE 224, 413, BStBl II 2009, 1012; jeweils m. w. N.).

    Dabei wird auch zu prüfen sein, ob und in welcher Höhe dem Kläger durch die Wohnungen in D und K notwendige Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung entstanden waren und in welcher Höhe sie angesichts der Begrenzung auf einen durchschnittlichen Mietzins einer 60 qm Wohnung zu berücksichtigen sind (BFH-Urteile in BFHE 224, 420, BStBl II 2009, 1016; vom 9. August 2007 VI R 10/06, BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820, m. w. N.; VI R 23/05, BFHE 218, 376, BStBl II 2009, 722).

  • BFH, 21.04.2010 - VI R 26/09  

    Unterhalten eines eigenen Hausstands bei doppelter Haushaltsführung

    Dies gilt grundsätzlich auch für einen alleinstehenden Arbeitnehmer; auch er kann einen doppelten Haushalt führen (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt BFH-Urteile vom 14. Juni 2007 VI R 60/05, BFHE 218, 229, BStBl II 2007, 890; vom 9. August 2007 VI R 10/06, BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820; vom 5. März 2009 VI R 23/07, BFHE 224, 420, BStBl II 2009, 1016).
  • BFH, 06.05.2010 - VI R 34/09  

    Doppelte Haushaltsführung im Wegverlegungsfall

    Der Senat verweist zur Begründung im Einzelnen auf seine Urteile vom 5. März 2009, mit denen er seine Rechtsprechung zur doppelten Haushaltsführung in den sogenannten Wegverlegungsfällen geändert hat (BFH-Urteile vom 5. März 2009 VI R 23/07, BFHE 224, 420, BStBl II 2009, 1016; VI R 58/06, BFHE 224, 413, BStBl II 2009, 1012; VI R 31/08, BFH/ NV 2009, 1256).

    Dabei wird im Übrigen zu beachten sein, dass auch nach der Änderung der Rechtsprechung unverändert anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen ist, ob die außerhalb des Beschäftigungsortes belegene Wohnung des Arbeitnehmers, hier also die Wohnung in A, als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen anzusehen ist und deshalb seinen Hausstand darstellt (so zuletzt BFH-Urteil in BFHE 224, 420, BStBl II 2009, 1016, m. w. N. ebenfalls zur Begründung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft außerhalb des Beschäftigungsortes des Arbeitnehmers).

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