Rechtsprechung
   BFH, 03.03.2011 - IV R 45/08   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Ansprüche und Verpflichtungen einer Personenhandelsgesellschaft aus einer von ihr abgeschlossenen Lebensversicherung auf das Leben eines Angehörigen eines Gesellschafters können Betriebsvermögen sein - Aktivierung der Ansprüche - Anteilige Prämienzahlungen als Betriebsausgabe - Teilwertabschreibung

  • Betriebs-Berater

    Ansprüche und Verpflichtungen aus einer Lebensversicherung als Betriebsvermögen

  • Bundesfinanzhof

    Ansprüche und Verpflichtungen einer Personenhandelsgesellschaft aus einer von ihr abgeschlossenen Lebensversicherung auf das Leben eines Angehörigen eines Gesellschafters können Betriebsvermögen sein - Aktivierung der Ansprüche - Anteilige Prämienzahlungen als Betriebsausgabe - Teilwertabschreibung

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  • IWW
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Ansprüche und Verpflichtungen einer Personenhandelsgesellschaft aus einer von ihr abgeschlossenen Lebensversicherung auf das Leben eines Angehörigen eines Gesellschafters können Betriebsvermögen sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche und Verpflichtungen einer Personenhandelsgesellschaft aus einer von ihr auf das Leben eines Angehörigen eines Gesellschafters abgeschlossenen Lebensversicherung als Betriebsvermögen; Aktivierung des Anspruchs einer Gesellschaft gegen den Versicherer in Höhe des geschäftsplanmäßigen Deckungskapitals zum Bilanzstichtag; Abziehbarkeit von den Betrag des geschäftsplanmäßigen Deckungskapitals übersteigenden Anteilen der Prämienzahlung als Betriebsausgaben

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Ansprüche und Verpflichtungen aus einer Lebensversicherung als Betriebsvermögen

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tilgungs-Lebensversicherung in der Personenhandelsgesellschaft

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Steuervorteile durch Lebensversicherung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Einkommensteuer. Zuordnung einer Lebensversicherung zum Betriebsvermögen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Lebensversicherung einer Personenhandelsgesellschaft auf Leben eines Angehörigen eines Gesellschafters kann dem Betriebsvermögen zuzuordnen sein

Besprechungen u.ä. (2)

  • deutscheranwaltspiegel.de , S. 12 (Entscheidungsbesprechung)

    Von der Natur des versicherten Risikos // Zur Betriebsausgabenqualität von Lebensversicherungsprämien

  • kanzlei-klumpe.de , S. 12 (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Frage des Betriebsausgabenabzugs von Versicherungsprämien einer Lebensversicherung, die eine Personen-Handelsgesellschaft auf das Leben eines Angehörigen eines Gesellschafters abgeschlossen hat

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 1, EStG § 4 Abs 4, EStG § 12 Nr 1
    Betriebsausgabe; Betriebsvermögen; Lebensversicherung; Mitunternehmeranteil; Nahe Angehörige; Prämie

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BFH vom 03.03.2011; Az.: IV R 45/08 (Ansprüche und Verpflichtungen aus einer Lebensversicherung als Betriebsvermögen)" von RA/StB Dr. Einiko B. Franz, LL.M. oec., original erschienen in: BB 2011, 1391 - 1393.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 233, 137
  • NJW 2011, 2461
  • BB 2011, 1391
  • DB 2011, 1083
  • BStBl II 2011, 552



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BFH, 17.05.2011 - VIII R 1/08  

    Einlage von Wertpapieren in das Betriebsvermögen eines Arztes

    Ein solches Hilfsgeschäft kann z. B. vorliegen, wenn ein als Sicherheit für betriebliche Schulden verpfändetes Wertpapierdepot in seiner Verwendung so festgelegt ist, dass es aus der Sicht der kreditgebenden Bank untrennbarer Bestandteil eines Finanzierungskonzepts für den freiberuflichen Betrieb ist, das über die Verwendung des Depots als Kreditsicherheit hinausgeht (vgl. in diesem Sinne auch BFH-Urteil vom 3. März 2011 IV R 45/08, BFHE 233, 137, BStBl II 2011, 552 zum Abschluss einer Lebensversicherung durch eine Personengesellschaft, um Mittel für die Tilgung betrieblicher Kredite anzusparen).
  • BFH, 15.11.2011 - VIII R 34/09  

    Ansprüche aus Versicherungsvertrag als Betriebsvermögen?

    Bezieht sich die Versicherung auf ein betriebliches Risiko, führt sie zu Betriebsausgaben und Betriebseinnahmen; ist dagegen ein außerbetriebliches Risiko versichert, können Ausgaben allenfalls als Sonderausgaben i. S. von § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG berücksichtigt werden, während die Einnahmen (die Versicherungsleistungen) nicht steuerbar sind (vgl. Senatsurteil vom 19. Mai 2009 VIII R 6/07, BFHE 225, 119, BStBl II 2010, 168, m. w. N.; ebenso Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 3. März 2011 IV R 45/08, BFHE 233, 137, BStBl II 2011, 552).

    Die Entscheidung des IV. Senats des BFH in BFHE 233, 137, BStBl II 2011, 552 widerstreitet dem nicht, weil mit dem Abschluss einer Lebensversicherung in jenem Fall bezweckt wurde, Mittel für die Tilgung betrieblicher Kredite anzusparen und das für Lebensversicherungen charakteristische Element der Absicherung des Todesfallrisikos bestimmter Personen demgegenüber in den Hintergrund trat.

  • BFH, 15.02.2012 - IV B 126/10  

    Qualifizierter Rechtsanwendungsfehler bei Vertragsauslegung

    f) Ein qualifizierter Rechtsanwendungsfehler ergibt sich auch nicht, soweit die Klägerin angibt, das FG habe das BFH-Urteil vom 15. Dezember 1992 VIII R 52/91 (BFH/NV 1993, 684) fehlerhaft auf den Streitfall angewendet bzw. mit Blick auf neuere Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 17. Mai 2011 VIII R 1/08, BFHE 234, 35, BStBl II 2011, 862, und vom 3. März 2011 IV R 45/08, BFHE 233, 137, BStBl II 2011, 552) nicht berücksichtigt, dass die streitbefangenen Wertpapiere aus Sicht der Volksbank untrennbarer Bestandteil eines Finanzierungskonzepts und damit notwendiges Betriebsvermögen der Klägerin gewesen seien.
  • BFH, 24.08.2011 - VIII R 36/09  

    Zahnarzt - Betriebskostenversicherung - Aufteilung - Betriebliche und private

    c) Nach diesen Grundsätzen, an denen der BFH im Anschluss an die Entscheidung in BFHE 225, 119, BStBl II 2010, 168 in der Folgezeit festgehalten hat (vgl. BFH-Urteile vom 18. August 2009 X R 21/07, BFH/NV 2010, 192; vom 3. März 2011 IV R 45/08, BFHE 233, 137, BStBl II 2011, 552; zustimmend Alvermann/Potsch, Finanzrundschau - FR - 2009, 1132; Kanzler, FR 2009, 1141), kann der Kläger die Abzugsfähigkeit der streitigen Versicherungsaufwendungen nicht darauf stützen, dass im Versicherungsfall Einnahmeausfälle aus freiberuflicher Tätigkeit und damit mittelbar die damit verbundenen fortlaufenden Betriebsausgaben ausgeglichen würden.
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