Rechtsprechung
BFH, 27.09.2012 - III R 69/10 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
Verrechnung von positiven und negativen gewerblichen Einkünften bei der Steuerermäßigung nach § 35 Abs. 1 EStG 2002
- openjur.de
Verrechnung von positiven und negativen gewerblichen Einkünften bei der Steuerermäßigung nach § 35 Abs. 1 EStG 2002
- Bundesfinanzhof
EStG § 26b, EStG § 35 Abs 1
Verrechnung von positiven und negativen gewerblichen Einkünften bei der Steuerermäßigung nach § 35 Abs. 1 EStG 2002
- Bundesfinanzhof
Verrechnung von positiven und negativen gewerblichen Einkünften bei der Steuerermäßigung nach § 35 Abs. 1 EStG 2002
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 26b EStG 2002, § 35 Abs 1 EStG 2002 vom 23.12.2003
Verrechnung von positiven und negativen gewerblichen Einkünften bei der Steuerermäßigung nach § 35 Abs. 1 EStG 2002 - IWW
- IWW
- cpm-steuerberater.de
Verrechnung von positiven und negativen gewerblichen Einkünften bei der Steuerermäßigung nach § 35 Abs. 1 EStG 2002
- Betriebs-Berater
Verrechnung von positiven und negativen gewerblichen Einkünften bei der Steuerermäßigung nach § 35 Abs. 1 EStG 2002
- rewis.io
Verrechnung von positiven und negativen gewerblichen Einkünften bei der Steuerermäßigung nach § 35 Abs. 1 EStG 2002
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 2002 § 26b; EStG § 2002 § 35 Abs. 1
Verrechnung von positiven und negativen gewerblichen Einkünften bei der Steuerermäßigung nach § 35 Abs. 1 EStG 2002 - datenbank.nwb.de
Verrechnung von positiven und negativen gewerblichen Einkünften bei der Steuerermäßigung nach § 35 Abs. 1 EStG 2002
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Verrechnung von positiven und negativen gewerblichen Einkünften bei der Steuerermäßigung nach § 35 Abs. 1 EStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verrechnung von positiven und negativen gewerblichen Einkünften
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verrechnung von positiven und negativen gewerblichen Einkünften bei der Steuerermäßigung nach § 35 Abs. 1 EStG 2002
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Verrechnung von positiven und negativen gewerblichen Einkünften bei der Steuerermäßigung nach § 35 Abs. 1 EStG 2002
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Verrechnung von positiven und negativen gewerblichen Einkünften
- pwc.de (Kurzinformation)
Verrechnung positiver und negativer gewerblicher Einkünfte bei Steuerermäßigung nach § 35 EStG
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 29.09.2010 - 6 K 246/09
- BFH, 27.09.2012 - III R 69/10
Papierfundstellen
- BFHE 239, 239
- BB 2013, 277
- DB 2013, 208
- BStBl II 2013, 201
- NZG 2013, 480
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 27.09.2006 - X R 25/04
Berechnung des Ermäßigungshöchstbetrags nach § 35 Abs. 1 EStG
Auszug aus BFH, 27.09.2012 - III R 69/10
Das angefochtene Urteil stehe in Widerspruch zum Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. September 2006 X R 25/04 (BFHE 215, 176, BStBl II 2007, 694).Nach dem BFH-Urteil in BFHE 215, 176, BStBl II 2007, 694, dem sich der Senat anschließt, ergibt er sich bei zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Ehegatten aus dem Verhältnis der gewerblichen Einkünfte zur Summe der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 EStG) beider Ehegatten.
Dabei ist eine Saldierung zwischen den positiven und negativen gewerblichen Einkünften eines Ehegatten vorzunehmen (BFH-Urteil in BFHE 215, 176, BStBl II 2007, 694).
Eine Meistbegünstigung hat der BFH im Urteil in BFHE 215, 176, BStBl II 2007, 694 für Fälle bejaht, in denen es um die Verrechnung von negativen nichtgewerblichen Einkünften mit positiven Einkünften des Steuerpflichtigen oder seines Ehegatten geht.
- BFH, 21.02.2006 - IX R 79/01
Keine Saldierung positiver und negativer Fahrzeitveränderungen bei der Prüfung …
Auszug aus BFH, 27.09.2012 - III R 69/10
Daran ändert auch nichts der Umstand, dass die Einkünfte von Ehegatten, die sich für die Zusammenveranlagung entschieden haben (§ 26 Abs. 1, § 26b EStG), nach dem Prinzip der Individualbesteuerung zunächst gesondert ermittelt und erst anschließend zusammengerechnet werden (BFH-Urteil vom 21. Februar 2006 IX R 79/01, BFHE 212, 456, BStBl II 2006, 598). - BFH, 19.04.2012 - III R 50/08
Keine Rechtsgrundlage für Zusammenfassung von Kinderfreibeträgen bei …
Auszug aus BFH, 27.09.2012 - III R 69/10
Das FA hat unter dem Datum des 14. Dezember 2010 einen Änderungsbescheid erlassen, so dass das finanzgerichtliche Urteil gegenstandslos geworden ist (s. z.B. Senatsurteil vom 19. April 2012 III R 50/08, BFH/NV 2012, 1429). - FG Hamburg, 29.09.2010 - 6 K 246/09
Einkommensteuer: Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbetrieb, …
Auszug aus BFH, 27.09.2012 - III R 69/10
Das Finanzgericht (FG) gab der anschließend erhobenen Klage statt und setzte die Einkommensteuer für das Jahr 2004 herab (Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 451).
- BFH, 23.06.2015 - III R 7/14
Keine quellenbezogene Betrachtung bei der Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrags …
Aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. September 2012 III R 69/10 (BFHE 239, 239, BStBl II 2013, 201) ergebe sich, dass zwischen Ehegatten ein horizontaler Verlustausgleich vorzunehmen sei, auch wenn die Entscheidung zu § 35 EStG a.F. ergangen sei.c) Das Urteil in BFHE 239, 239, BStBl II 2013, 201, in dem der Senat zu der bis zum Jahr 2007 geltenden Fassung des § 35 EStG entschieden hat, dass die von Ehegatten erzielten positiven und negativen gewerblichen Einkünfte bei der Ermittlung der anteilig auf die gewerblichen Einkünfte entfallenden Einkommensteuer zu saldieren sind, steht hierzu nicht in Widerspruch, da die frühere Gesetzesfassung noch nicht die im Streitfall anzuwendende Formel zur Berechnung der anteiligen Einkommensteuer nach § 35 Abs. 1 Satz 2 EStG enthielt.
- FG Baden-Württemberg, 22.12.2015 - 8 K 380/13
Verdeckte Einlage und Zufluss von Arbeitslohn bei teilweisem Verzicht des …
Das Verfahren ruhte zunächst mit Beschluss des Finanzgerichts vom 7. März 2011 (Bl. 19 ff Klageakte), da die Beteiligten übereinstimmend im Hinblick auf das beim Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Aktenzeichen III R 69/10 anhängige Verfahren das Ruhen des Verfahrens beantragt hatten. - FG Münster, 12.12.2013 - 13 K 4566/10
Berechnung des Ermäßigungsbetrages
Dies entspricht den Ausführungen des BFH in dem Urteil vom 27.09.2012 III R 69/10, BStBl. II 2013, 201, denen sich der erkennende Senat anschließt.