Rechtsprechung
| BFH, 26.02.2004 - XI R 25/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
EStG § 4 Abs. 3; AO 1977 § 147 Abs. 1, § 162 Abs. 1 und 2; UStG § 22; UStDV §§ 63 bis 68
- Judicialis
EStG § 4 Abs. 3; ; AO 1977 § 147 Abs. 1; ; AO 1977 § 162 Abs. 1; ; AO 1977 § 162 Abs. 2; ; UStG § 22; ; UStDV § 63; ; UStDV § 64; ; UStDV § 65; ; UStDV § 66; ; UStDV § 67; ; UStDV § 68
- IWW
- Simons & Moll-Simons
- Wolters Kluwer
Aufzeichnungspflichten im Rahmen der Einnahme-Überschussrechnung - Umsatzsteuerrechtliche Aufzeichnungspflichten - Verzicht auf Einzelaufzeichnung von Bareinnahmen im Taxigewerbe - Aufbewahrungspflicht von Schichtzetteln - Schätzungsbefugnis bei Verletzung von ...
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
UStG § 22; UStDV §§ 63; UStDV 64; UStDV 65; UStDV 66; UStDV 67; UStDV 68
Aufzeichnungspflichten nicht buchführungspflichtiger Gewinnermittler - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei Überschussrechnung
- datenbank.nwb.de
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht von Schichtzetteln im Taxigewerbe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Einzelaufzeichnung der Einnahmen
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Buchführungspflicht
- Einnahmenüberschussrechnung EÜR
- Grundfragen der Gewinnermittlung (inklusive § 4 Abs. 3-Rechnung)
- Formalia (Aufzeichnung, Wahl der Gewinnermittlung)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 06.09.2001 - 8 K 7080/97
- BFH, 26.02.2004 - XI R 25/02
Papierfundstellen
- BFHE 205, 249
- BB 2004, 1147
- DB 2004, 1349
- BStBl II 2004, 599
Wird zitiert von ... (120) Zitiert selbst (6)
- BFH, 12.05.1966 - IV 472/60
Auszug aus BFH, 26.02.2004 - XI R 25/02
Die Situation bei Einzelhandelsunternehmen ist mit der bei Taxiunternehmen nicht vergleichbar (vgl. hierzu z.B. BFH-Urteil vom 12. Mai 1966 IV 472/60, BStBl III 1966, 371, 373). - BFH, 15.04.1999 - IV R 68/98
Gewinnschätzung nach Richtsätzen
Auszug aus BFH, 26.02.2004 - XI R 25/02
Auch die Überschussrechnung setzt voraus, dass die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben durch Belege nachgewiesen werden (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. April 1999 IV R 68/98, BFHE 188, 291, BStBl II 1999, 481;… Schmidt/Heinicke, Einkommensteuergesetz, 22. Aufl., 2003, § 4 Rz. 374 f.). - BFH, 02.03.1982 - VIII R 225/80
Zu den Anforderungen an die Schätzungsmethode der Geldverkehrsrechnung
Auszug aus BFH, 26.02.2004 - XI R 25/02
Die Aufzeichnungsverpflichtung aus einem Steuergesetz wirkt aber, sofern dieses Gesetz keine Beschränkung auf seinen Geltungsbereich enthält oder sich eine Beschränkung aus der Natur der Sache nicht ergibt, unmittelbar auch für andere Steuergesetze, also auch für das EStG (BFH-Urteil vom 2. März 1982 VIII R 225/80, BFHE 136, 28, BStBl II 1984, 504;… Weber-Grellet in Kirchhof/Söhn/ Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, § 4 Rdnr. D 52).
- BFH, 01.12.1998 - III B 78/97
Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; Schätzung
Auszug aus BFH, 26.02.2004 - XI R 25/02
Zwar gehört die Schätzung in ihrer Gesamtheit, einschließlich der methodischen Überlegungen, zu den tatsächlichen Feststellungen des FG, die für das Revisionsgericht bindend sind (BFH-Beschluss vom 1. Dezember 1998 III B 78/97, BFH/NV 1999, 741;… Tipke/Kruse, a.a.O., § 118 FGO, Tz. 74). - BFH, 13.07.1971 - VIII 1/65
Aufbewahrung - Einnahmeursprungsaufzeichnungen - Auszählung der Tageskasse - …
Auszug aus BFH, 26.02.2004 - XI R 25/02
Die Aufbewahrung von Einnahmeursprungsaufzeichnungen ist nicht erforderlich, wenn deren Inhalt unmittelbar nach Auszählung der Tageskasse in das in Form aneinandergereihter Tageskassenberichte geführte Kassenbuch übertragen wird (BFH-Urteil vom 13. Juli 1971 VIII 1/65, BFHE 103, 34, BStBl II 1971, 729). - BFH, 18.04.1991 - IV R 7/89
Zur Betriebsaufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs bei …
Auszug aus BFH, 26.02.2004 - XI R 25/02
Das entbindet das FG aber nicht von der Pflicht, die Umstände, die zu dieser Schätzung geführt haben, im Einzelnen darzulegen, damit der BFH im Rahmen seiner Kompetenz die Schätzung der Höhe nach überprüfen kann (vgl. BFH-Urteil vom 18. April 1991 IV R 7/89, BFHE 165, 38, BStBl II 1991, 833).
- FG Köln, 07.12.2017 - 15 K 1122/16
Keine Pflicht zur Vergabe lückenlos fortlaufender Rechnungsnummern bei …
Die Aufzeichnungsverpflichtung aus einem Steuergesetz (hier dem UStG 1967) wirke indessen, sofern dieses Gesetz keine Beschränkung auf seinen Geltungsbereich enthalte oder sich eine solche Beschränkung aus der Natur der Sache ergebe, unmittelbar für alle Besteuerungszwecke (vgl. bestätigend unter Verweis auf § 22 UStG i.V.m. §§ 63 bis 68 UStDV: BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 25/02, BStBl II 2004, 599;… ebenso BFH-Beschluss vom 16. Februar 2006 X B 57/05, BFH/NV 2006, 940). - BFH, 24.06.2009 - VIII R 80/06
Finanzamt kann Zugriff auf Daten von gesetzlich nicht vorgeschriebenen …
bb) Persönlich verpflichtet, Aufzeichnungen und Unterlagen nach § 147 Abs. 1 AO aufzubewahren, sind auch Steuerpflichtige mit Einkünften aus selbständiger Arbeit, die gemäß § 4 Abs. 3 EStG als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen (vgl. BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 25/02, BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599; BFH-Beschluss vom 7. Februar 2008 X B 189/07, [...]; FG Hamburg, Urteil vom 22. März 1991 VII 164/90, Entscheidungen der Finanzgerichte 1991, 636;… Drüen in Tipke/Kruse, a.a.O., § 147 AO Rz 1, 74;… zu den Aufzeichnungspflichten: derselbe, a.a.O., § 141 AO Rz 7; Dumke in Schwarz, AO, § 147 Rz 2a; a.A.: Trzaskalik in HHSp, § 147 AO Rz 6;… Pahlke/Koenig/Cöster, Abgabenordnung, 2. Aufl., § 147 Rz 5; Schaumburg, DStR 2002, 829, 835).Das heißt, sie setzt stets eine Aufzeichnungspflicht voraus und besteht grundsätzlich nur im Umfang der Aufzeichnungspflicht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599;… Drüen in Tipke/Kruse, a.a.O., § 147 AO Rz 1;… Tipke in Tipke/Kruse, a.a.O., § 200 AO Rz 9; Trzaskalik in HHSp, § 147 AO Rz 5;… Dumke in Schwarz, a.a.O., § 147 Rz 1;… Kuhfus in: Kühn/ v.Wedelstädt, a.a.O., § 147 Rz 1, unklar Rz 25;… a.A. Klein/ Brockmeyer, a.a.O., § 147 Rz 5, 11).
dd) Für Steuerpflichtige mit Einkünften aus selbständiger Arbeit, die gemäß § 4 Abs. 3 EStG als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen, ist der sachliche Umfang der Aufbewahrungspflicht --und mithin zugleich der sachliche Umfang der Zugriffsbefugnis der Finanzbehörde nach § 147 Abs. 6 AO-- nach den vorstehend dargestellten Grundsätzen im Regelfall begrenzt auf solche Unterlagen, die zum Verständnis und zur Überprüfung der für sie geltenden steuergesetzlichen Aufzeichnungspflichten, z.B. in § 4 Abs. 3 Satz 5, Abs. 7 EStG und § 22 UStG, von Bedeutung sind (vgl. BFH-Urteil in BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599;… a.A.: kein Zugriffsrecht Tipke in Tipke/Kruse, a.a.O., § 200 AO Rz 10; Trzaskalik in HHSp, § 147 AO Rz 6).
- FG Köln, 27.08.2013 - 3 V 1100/13
Taxiunternehmen, Schätzungsbefugnis, Aufbewahren der Schichtzettel, Höhe der …
Verstößt der Betreiber eines Taxiunternehmens gegen die genannten Pflichten, indem er Schichtzettel gar nicht erst führt oder aber die ursprünglich geführten Zettel nicht aufbewahrt, so berechtigt dies die Finanzbehörde zu einer Schätzung gemäß § 162 Abs. 1 und 2 AO (vgl. BFH-Urteil vom 16.02.2004 - XI R 25/02, BStBl. II 2004, 599, mit weiteren Nachweisen unter II.1.e).aaa) Durch die Rechtsprechung ist geklärt, dass Betriebseinnahmen einzeln aufgezeichnet werden müssen und dass dies dem Grundsatz nach auch für Bareinnahmen gilt (vgl. BFH-Urteil vom 26.02.2004 - XI R 25/02, BStBl. II 2004, 599).
Zwar sind bestimmte Berufsgruppen (wie z. B. Einzelhändler) aus Gründen der Zumutbarkeit und Praktikabilität von der Pflicht zur Einzelaufzeichnung entbunden, doch gilt dies nicht für die Betreiber von Taxiunternehmen (so ausdrücklich der BFH in seinem Urteil in BStBl. II 2004, 599).
Diese sind vielmehr verpflichtet, für die Erstellung sog. Schichtzettel zu sorgen und diese aufzubewahren (BFH-Urteil in BStBl. II 2004, 599).
Aus den Schichtzetteln müssen sich die jeweiligen Fahrer, die Daten einer Schicht, Schichtbeginn und -ende, "Total- und Besetztkilometer", die gefahrenen Touren, die Fahrpreise, die Tachostände, die Fahrten ohne Uhr, die Gesamteinnahmen, die Lohnabzüge und sonstigen Abzüge, die verbleibenden Resteinnahme und die an den Unternehmer abgelieferten Beträge ergeben (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 26.02.2004, a. a. O.;… BFH-Beschlüsse vom 07.02.2007 - V B 161-162/05, BFH/NV 2007, 1208;… vom 28.11.2012 - X B 74/11, BFH/NV 2013, 766; Urteile des FG Düsseldorf vom 28.03.2008 - 11 V 110/08 A und vom 01.04.2008 - 14 V 4646/07 A, beide in juris).
Die Pflicht zur Einzelaufzeichnung und Aufbewahrung der entsprechenden Schichtzettel ergibt sich für Unternehmen im umsatzsteuerrechtlichen Sinne --wie die Antragstellerin-- nach dem Urteil des BFH in BStBl. II 2004, 599 aus § 22 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) i. V .m. §§ 63 bis 68 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV).
bbb) Soweit sich Antragstellerin im Schriftsatz vom 15. Mai 2013 erstmals auf die in der Rechtsprechung anerkannte Ausnahme beruft, Schichtzettel gemäß § 147 Abs. 1 und Abs. 3 AO seien nicht aufzubewahren, wenn deren Inhalt unmittelbar nach Auszählung der Tageskasse in das in Form aneinandergereihter Tageskassenberichte geführte Kassenbuch übertragen werde (BFH-Urteil vom 13. Juli 1971 VIII 1/65, BFHE 103, 34, BStBl II 1971, 729; BFH-Urteil in BStBl II 2004, 599; Beschluss des FG Hamburg vom 31.08.2011 6 V 2/11, juris), stellt dies die Schätzungsbefugnis des Antragsgegners nicht in Frage.
Verstößt der Betreiber eines Taxiunternehmens gegen die genannten Pflichten, indem er Schichtzettel gar nicht erst führt oder aber die ursprünglich geführten Zettel nicht aufbewahrt, so berechtigt dies die Finanzbehörde zu einer Schätzung gemäß § 162 Abs. 1 und 2 AO (vgl. BFH-Urteil vom 16.02.2004 - XI R 25/02, BStBl. II 2004, 599, mit weiteren Nachweisen unter II.1.e).
aa) Durch die Rechtsprechung ist geklärt, dass Betriebseinnahmen einzeln aufgezeichnet werden müssen und dass dies dem Grundsatz nach auch für Bareinnahmen gilt (vgl. BFH-Urteil vom 26.02.2004 - XI R 25/02, BStBl. II 2004, 599).
Zwar sind bestimmte Berufsgruppen (wie z. B. Einzelhändler) aus Gründen der Zumutbarkeit und Praktikabilität von der Pflicht zur Einzelaufzeichnung entbunden, doch gilt dies nicht für die Betreiber von Taxiunternehmen (so ausdrücklich der BFH in seinem Urteil in BStBl. II 2004, 599).
Diese sind vielmehr verpflichtet, für die Erstellung sog. Schichtzettel zu sorgen und diese aufzubewahren (BFH-Urteil in BStBl. II 2004, 599).
Aus den Schichtzetteln müssen sich die jeweiligen Fahrer, die Daten einer Schicht, Schichtbeginn und -ende, "Total- und Besetztkilometer", die gefahrenen Touren, die Fahrpreise, die Tachostände, die Fahrten ohne Uhr, die Gesamteinnahmen, die Lohnabzüge und sonstigen Abzüge, die verbleibenden Resteinnahme und die an den Unternehmer abgelieferten Beträge ergeben (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 26.02.2004, a.a.O.;… BFH-Beschlüsse vom 07.02.2007 - V B 161-162/05, BFH/NV 2007, 1208;… vom 28.11.2012 - X B 74/11, BFH/NV 2013, 766; Urteile des FG Düsseldorf vom 28.03.2008 - 11 V 110/08 A und vom 01.04.2008 - 14 V 4646/07 A, beide in juris).
Die Pflicht zur Einzelaufzeichnung und Aufbewahrung der entsprechenden Schichtzettel ergibt sich für Unternehmen im umsatzsteuerrechtlichen Sinne -wie die Antragstellerin-nach dem Urteil des BFH in BStBl. II 2004, 599 aus § 22 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) i. V .m. §§ 63 bis 68 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV).
bb) Soweit sich Antragstellerin im Schriftsatz vom 15. Mai 2013 erstmals auf die in der Rechtsprechung anerkannte Ausnahme beruft, dass Schichtzettel gemäß § 147 Abs. 1 und Abs. 3 AO nicht aufzubewahren sind, wenn deren Inhalt unmittelbar nach Auszählung der Tageskasse in das in Form aneinandergereihter Tageskassenberichte geführte Kassenbuch übertragen wird (BFH-Urteil vom 13. Juli 1971 VIII 1/65, BFHE 103, 34, BStBl II 1971, 729; BFH-Urteil in BStBl II 2004, 599; Beschluss des FG Hamburg vom 31.08.2011 6 V 2/11, juris), stellt dies die Schätzungsbefugnis des Antragsgegners nicht in Frage.
- BFH, 16.12.2014 - X R 42/13
Möglichkeit des Zugriffs auf Kassendaten einer Apotheke im Rahmen einer …
Rn. 24 bb) Etwas anderes ergibt sich --entgegen der Ansicht der Klägerin-- weder aus dem BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 25/02 (BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599) noch aus den Senatsbeschlüssen vom 16. Februar 2006 X B 57/05 (…BFH/NV 2006, 940) sowie vom 7. Februar 2008 X B 189/07 (nicht veröffentlicht).Rn. 25 (1) Im Urteil in BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599 hat der BFH zwar auf die Ausnahme von der Pflicht zur Einzelaufzeichnung hingewiesen, hierüber aber --da es um einen nicht buchführungspflichtigen, im Taxigewerbe tätigen Gewerbetreibenden ging-- nicht tragend entschieden.
- FG Hamburg, 01.08.2016 - 2 V 115/16
Aussetzung der Vollziehung: Aufzeichnungspflicht von Barumsätzen bei …
Diese Aufzeichnungspflicht nach dem Umsatzsteuergesetz wirkt, sofern dieses Gesetz keine Beschränkung auf seinen Geltungsbereich enthält oder sich eine Beschränkung aus der Natur der Sache nicht ergibt, unmittelbar auch für andere Steuergesetze (BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 25/02, BStBl II 2004, 599 m. w. N.).Rn. 46 Da die Ordnungsvorschriften der §§ 146, 147 AO grundsätzlich auch für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG gelten (z. B. BFH, Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 25/02, BStBl II 2004, 858), muss allgemein gewährleistet sein, dass die Aufzeichnungen unveränderlich sind bzw. nachträgliche Veränderungen nachvollzogen werden können.
- BFH, 18.03.2015 - III B 43/14
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten für Bareinnahmen im Taxigewerbe - Keine …
Nach dem BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 25/02 (BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599, m.w.N., Rz 30 ff.) müssen auch bei einem Taxiunternehmer, der seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben durch Belege nachgewiesen werden.Vielmehr hat er ausgeführt, dass jede einzelne Bareinnahme aufzuzeichnen ist (BFH-Urteil in BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599, m.w.N., Rz 33), woraus sich ohne weiteres ergibt, dass tägliche und wöchentliche Aufzeichnungen der Bareinnahmen nicht genügen.
Von dieser grundsätzlich auch für Taxiunternehmer geltenden Pflicht zur Einzelaufzeichnung der Bareinnahmen macht der BFH aufgrund der branchenspezifischen Besonderheiten des Taxigewerbes nur dann eine Ausnahme, wenn die sog. Schichtzettel in Verbindung mit den Angaben, die sich auf dem Kilometerzähler und dem Taxameter des einzelnen Taxis ablesen lassen, vorhanden sind und nach den Vorgaben des § 147 Abs. 1 AO aufbewahrt werden (BFH-Urteil in BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599, m.w.N., Rz 32 ff.).
Von der Aufbewahrung dieser Einnahmenursprungsaufzeichnungen kann nur dann abgesehen werden, wenn deren Inhalt unmittelbar nach Auszählung der Tageskasse in das in Form aneinandergereihter Tageskassenberichte geführte Kassenbuch übertragen wird (BFH-Urteil in BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599, m.w.N., Rz 34).
Entsprechend hat der BFH ausgeführt, dass das FA sowohl bei Verletzung der Aufbewahrungspflicht als auch bei Verletzung der Aufzeichnungspflicht dem Grunde nach zur Schätzung berechtigt ist (BFH-Urteil in BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599, m.w.N., Rz 36).
- BFH, 25.10.2012 - X B 133/11
Pflicht zur Aufbewahrung der sog. Schichtzettel im Taxigewerbe; keine …
Rn. 6 Der XI. Senat des BFH hat in seinem Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 25/02 (BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599) mit Verweis auf das BFH-Urteil vom 13. Juli 1971 VIII 1/65 (BFHE 103, 34, BStBl II 1971, 729) ausdrücklich ausgeführt, dass die Aufbewahrung der Schichtzettel --als Einnahmeursprungsaufzeichnungen-- ausnahmsweise dann nicht erforderlich sei, wenn deren Inhalt unmittelbar nach Auszählung der Tageskasse in das in Form aneinandergereihter Tageskassenberichte geführte Kassenbuch übertragen werde.Rn. 9 Insoweit hat der XI. Senat in seinem Urteil in BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599 ausdrücklich ausgeführt, dass im Bereich des Taxigewerbes --als Erleichterung gegenüber der grundsätzlich bestehenden Pflicht zur Einzelaufzeichnung der Betriebseinnahmen-- die Schichtzettel in Verbindung mit den Angaben, die sich auf dem Kilometerzähler und dem Taxameter des einzelnen Taxis ablesen lassen, den Mindestanforderungen an die Aufzeichnungspflicht genügten.
Rn. 14 Der Kläger hat es bereits versäumt, mit hinreichender Deutlichkeit tragende abstrakte Rechtssätze aus dem FG-Urteil herauszuarbeiten und ihnen abweichende Rechtssätze aus der vermeintlichen Divergenzentscheidung in BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599 gegenüberzustellen, um eine Abweichung deutlich erkennbar zu machen.
Im Übrigen kann dem BFH-Urteil in BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599 --wie oben unter 1.b aa dargestellt-- insbesondere nicht der Rechtssatz entnommen werden, dass die Aufbewahrung der Schichtzettel als Einnahmeursprungsaufzeichnungen nicht erforderlich sei, wenn deren Inhalt unmittelbar nach deren Erhalt und Auszählung der Kasse --unabhängig davon, in welchen Zeitabständen der Steuerpflichtige die Schichtzettel erhalte-- in ein Kassenbuch übertragen werde.
Rn. 19 aa) Auf die Befugnis zur Schätzung bezieht sich der Einwand, dass die von ihm gewählte Praxis der Erfassung der Betriebseinnahmen (siehe oben unter 1.b bb) den im BFH-Urteil in BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599 genannten Vorgaben, die die Aufbewahrung der Schichtzettel als Einnahmeursprungsaufzeichnungen entbehrlich machen, entsprochen habe.
Auch diese Ansicht ist --wie oben unter 1.b bb ausgeführt-- in dieser Form nicht mit dem BFH-Urteil in BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599 vereinbar, so dass auch insoweit ein Rechtsanwendungsfehler ausscheidet.
- FG Köln, 27.08.2013 - 3 V 3747/12
Taxiunternehmen, Schätzungsbefugnis, Aufbewahren der Schichtzettel, Höhe der …
Verstößt der Betreiber eines Taxiunternehmens gegen die genannten Pflichten, indem er Schichtzettel gar nicht erst führt oder aber die ursprünglich geführten Zettel nicht aufbewahrt, so berechtigt dies die Finanzbehörde zu einer Schätzung gemäß § 162 Abs. 1 und 2 AO (vgl. BFH-Urteil vom 16.02.2004 - XI R 25/02, BStBl. II 2004, 599, mit weiteren Nachweisen unter II.1.e).Rn. 60 aa) Durch die Rechtsprechung ist geklärt, dass Betriebseinnahmen einzeln aufgezeichnet werden müssen und dass dies dem Grundsatz nach auch für Bareinnahmen gilt (vgl. BFH-Urteil vom 26.02.2004 - XI R 25/02, BStBl. II 2004, 599).
Zwar sind bestimmte Berufsgruppen (wie z. B. Einzelhändler) aus Gründen der Zumutbarkeit und Praktikabilität von der Pflicht zur Einzelaufzeichnung entbunden, doch gilt dies nicht für die Betreiber von Taxiunternehmen (so ausdrücklich der BFH in seinem Urteil in BStBl. II 2004, 599).
Diese sind vielmehr verpflichtet, für die Erstellung sog. Schichtzettel zu sorgen und diese aufzubewahren (BFH-Urteil in BStBl. II 2004, 599).
Aus den Schichtzetteln müssen sich die jeweiligen Fahrer, die Daten einer Schicht, Schichtbeginn und -ende, "Total- und Besetztkilometer", die gefahrenen Touren, die Fahrpreise, die Tachostände, die Fahrten ohne Uhr, die Gesamteinnahmen, die Lohnabzüge und sonstigen Abzüge, die verbleibenden Resteinnahme und die an den Unternehmer abgelieferten Beträge ergeben (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 26.02.2004, a.a.O.;… BFH-Beschlüsse vom 07.02.2007 - V B 161-162/05, BFH/NV 2007, 1208;… vom 28.11.2012 - X B 74/11, BFH/NV 2013, 766; Urteile des FG Düsseldorf vom 28.03.2008 - 11 V 110/08 A und vom 01.04.2008 - 14 V 4646/07 A, beide in juris).
Die Pflicht zur Einzelaufzeichnung und Aufbewahrung der entsprechenden Schichtzettel ergibt sich für Unternehmen im umsatzsteuerrechtlichen Sinne -wie die Antragstellerin-nach dem Urteil des BFH in BStBl. II 2004, 599 aus § 22 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) i. V .m. §§ 63 bis 68 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV).
Rn. 62 bb) Soweit sich Antragstellerin im Schriftsatz vom 15. Mai 2013 erstmals auf die in der Rechtsprechung anerkannte Ausnahme beruft, dass Schichtzettel gemäß § 147 Abs. 1 und Abs. 3 AO nicht aufzubewahren sind, wenn deren Inhalt unmittelbar nach Auszählung der Tageskasse in das in Form aneinandergereihter Tageskassenberichte geführte Kassenbuch übertragen wird (BFH-Urteil vom 13. Juli 1971 VIII 1/65, BFHE 103, 34, BStBl II 1971, 729; BFH-Urteil in BStBl II 2004, 599; Beschluss des FG Hamburg vom 31.08.2011 6 V 2/11, juris), stellt dies die Schätzungsbefugnis des Antragsgegners nicht in Frage.
- FG Sachsen, 04.04.2008 - 5 V 1035/07
Beachtung der Richtsätze bei der Hinzuschätzung von Umsätzen sowie der Streichung …
Die Aufzeichnungen im Rahmen des § 22 UStG sind deshalb für jeden Geschäftsvorfall gesondert vorzunehmen (vgl. Urteil des BFH vom 26. Februar 2004, XI R 25/02, BStBl. II 2004, 599).Aus Gründen der Zumutbarkeit und Praktikabilität sind jedoch bestimmte Berufsgruppen von der Pflicht zur Einzelaufzeichnung entbunden (Beschluss des BFH vom 26. Februar 2004 a.a.O.).
Zwar ist das Finanzamt sowohl bei der Verletzung der Aufzeichnungspflicht als auch bei der Verletzung der Aufbewahrungspflicht dem Grunde nach zur Schätzung berechtigt (Urteil des BFH vom 26. Februar 2004 a.a.O., m.w.N.).
Außerdem hätte der Antragsteller, der keine Einzelaufzeichnungen und auch keine Kassenberichte fertigte, sondern ein Kassenbuch führte, neben der Erfassung der Einnahmensumme auch das Zustandekommen dieses Betrages durch Aufbewahrung aller Einnahmeursprungsaufzeichnungen und -belege nachweisen müssen (vgl. Urteil des BFH vom 26. Februar 2004 a.a.O.).
- FG Saarland, 21.06.2012 - 1 K 1124/10
Zur Schätzungsbefugnis des Finanzamts bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 …
Nur bei Vorlage geordneter und vollständiger Belege verdient eine Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG Vertrauen und kann für sich die Vermutung der Richtigkeit in Anspruch nehmen (z.B. BFH vom 15. April 1999, IV R 68/98, BStBl II 1999, 481; vom 26. Februar 2004 XI R 25/02, BStBl II 2004, 599 m.w.N.).So gelten beispielsweise die Ordnungsvorschriften der §§ 146, 147 AO auch für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (z.B. BFH vom 26. Februar 2004 XI R 25/02, BStBl II 2004, 858 zur Aufbewahrungspflicht von Schichtzetteln im Taxigewerbe).
Rn. 46 Die Klägerin kann sich auch nicht mit Erfolg auf das von ihr zitierte BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 25/02, BStBl II 2004, 599 berufen.
- FG Düsseldorf, 07.06.2016 - 13 K 2502/14
- BFH, 16.12.2014 - X R 29/13
Aufforderung des Finanzamts zur Vorlage von elektronischen Daten - Pflicht eines …
- FG Münster, 16.05.2013 - 2 K 3030/11
Frage der Rechtmäßigkeit von Zuschätzungen nach Steuerfahndungsprüfung
- BFH, 12.12.2017 - VIII R 6/14
Rechtmäßigkeit eines Unsicherheitsabschlags von den geltend gemachten …
- FG Münster, 23.11.2022 - 9 K 1114/17
Darstellen des Taxiunternehmens und Mietwagenunternehmens als einheitlicher …
- FG Niedersachsen, 08.12.2011 - 12 K 389/09
Nachvollziehbare Dokumentation und Überprüfbarkeit der vollständigen Erfassung …
- FG Hamburg, 13.11.2006 - 2 K 198/05
Abgabenordnung: Zur Nutzung digitalisierter Daten
- FG Sachsen-Anhalt, 23.05.2013 - 1 K 396/12
Rechtmäßigkeit der Datenanforderung im Rahmen der Betriebsprüfung: Vorlagepflicht …
- FG Hamburg, 23.03.2023 - 2 K 172/19
Abgabenordnung: Reichweite des Datenzugriffsrechts der Finanzverwaltung
- FG Sachsen-Anhalt, 15.01.2013 - 1 V 580/12
Umfang der zulässigen Datenzugriffsrechte nach § 147 Abs. 6 AO: Anforderung der …
- OVG Hamburg, 24.06.2009 - 3 Bs 57/09
Taxenunternehmer; finanzielle Leistungsfähigkeit; Zuverlässigkeit; …
- BFH, 12.12.2017 - VIII R 5/14
Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen durch einen Sicherheitszuschlag bei der …
- BFH, 07.12.2010 - III B 199/09
Sachlicher Umfang der Aufbewahrungspflicht nach § 147 Abs. 1 AO
- BFH, 21.01.2009 - X B 125/08
Gemeinsame Verhandlung - Schätzung durch das FG - schlüssige Darlegung einer …
- FG Hamburg, 18.11.2009 - 6 K 90/08
Einkommensteuerrecht, Umsatzsteuerrecht: Zur Frage, ob und gegebenenfalls in …
- BFH, 16.12.2014 - X R 47/13
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16. 12. 2014 X R 29/13 - …
- FG Hamburg, 11.11.2014 - 6 K 206/11
Einkommensteuer: Schätzung von Besteuerungsgrundlagen bei einem Taxiunternehmen …
- FG Münster, 10.10.2013 - 2 K 4112/12
Pflicht zur Vorlage elektronischer Aufzeichnungen über den Warenausgang einer …
- FG Hamburg, 16.11.2016 - 2 K 110/15
Schätzung bei gewerblichen Einkünften aus Eigenprostitution - …
- FG München, 21.11.2016 - 7 K 2784/15
Finanzamt, Lohnsteuer, Bundesfinanzhof, Steuerhinterziehung
- OVG Rheinland-Pfalz, 31.03.2015 - 7 B 11168/14
Lauf der Genehmigungsfrist des PBefG § 15 Abs 1; Annahme der Unzuverlässigkeit …
- BFH, 06.05.2024 - III R 14/22
Korrektur bestandskräftiger Bescheide nach Außenprüfung
- FG Köln, 09.05.2017 - 5 K 727/15
Einkommensteuer: Hinzuschätzung bei Einnahmeüberschussrechnung
- FG Hessen, 24.04.2013 - 4 K 422/12
Keine Pflicht zur Vorlage von freiwillig geführten Kasseneinzelaufzeichnungen der …
- FG Hamburg, 18.12.2015 - 2 K 281/14
Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei einem Taxiunternehmen
- FG Hamburg, 29.08.2017 - 2 K 238/16
Einkommensteuer: Hinzuschätzung bei einem Taxibetrieb
- FG Hamburg, 31.08.2011 - 6 V 2/11
Einkommensteuergesetz: Schätzung der Einnahmen eines Taxiunternehmens
- FG Saarland, 17.12.2008 - 1 K 2011/04
Einkommensteuer; Schätzung bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG; …
- BFH, 07.02.2007 - V B 161/05
NZB: sog. Schichtzettel im Taxigewerbe
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2012 - 1 S 35.12
Widerruf einer Genehmigung zur Ausübung des Gelegenheitsverkehrs mit Taxen bei …
- FG Hamburg, 31.08.2011 - 6 V 25/11
Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung: Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei …
- FG Düsseldorf, 26.03.2012 - 6 K 2749/11
Zulässigkeit der Hinzuschätzung von Einnahmen bei Buchführungsmängeln in einem …
- FG Niedersachsen, 17.11.2009 - 15 K 12031/08
Zur Schätzungsbefugnis der Finanzbehörde; Schätzungsbefugnis; Finanzamt; …
- VG Düsseldorf, 25.08.2016 - 6 K 3287/16
Fahrtenbuchauflage Verhältnismäßigkeit Taxiunternehmer Schichtzettel …
- BFH, 27.01.2009 - X B 28/08
Divergenzrüge - Abweichung des FG-Urteils von einem Urteil eines Amtsgerichts …
- FG Niedersachsen, 13.04.2021 - 12 K 93/18
Schätzungsbefugnis bei Verwendung einer objektiv manipulierbaren elektronischen …
- FG Saarland, 13.01.2010 - 1 K 1101/05
Abgrenzung zwischen Betriebsverlegung und Betriebsaufgabe bei Neueröffnung eines …
- FG Rheinland-Pfalz, 09.05.2018 - 2 K 2160/17
Im Wesentlichen inhaltsgleich zu Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 09.05.2018 2 K …
- FG Hamburg, 07.09.2010 - 3 K 13/09
Ein Taxifahrer verschätzt sich
- FG Hessen, 23.06.2023 - 10 K 98/17
Schätzung der Besteuerungsgrundlagen eines Imbisses mit Döner-Verkauf durch die …
- FG Düsseldorf, 13.09.2023 - 5 V 1048/23
Befugnis des Finanzamts (FA) in sämtlichen Streitjahren zu einer Hinzuschätzung …
- VG Berlin, 10.08.2011 - 11 L 352.11
Keine Taxikonzession bei Fehlen sog. "Schichtzettel"
- VG Stuttgart, 27.02.2019 - 8 K 10743/18
Verstoß gegen abgabenrechtliche Vorschriften bei fehlerhafter Führung von …
- VGH Bayern, 30.08.2011 - 11 CS 11.1548
Fahrtenbuchauflage
- FG Rheinland-Pfalz, 09.05.2018 - 2 K 2014/17
Schätzung von Einkünften aus Gewerbebetrieb - Nicht in der Steuererklärung …
- FG Berlin-Brandenburg, 13.02.2017 - 7 V 7345/16
Nicht ordnungsmäßige Schubladenkasse
- FG Münster, 22.12.2014 - 9 V 1742/14
Finanzrechtsweg, Buchführungsmängel, Hinzuschätzung
- FG Düsseldorf, 12.06.2008 - 11 K 3441/06
Zur Frage der Abzugsfähigkeit von Gerichtskosten für Finanzgerichtsverfahren
- FG Münster, 18.05.2022 - 10 K 261/17
Keine Hinzuschätzungen bei einer GmbH wegen unklarer Mittelherkunft bei ihrem …
- FG Hamburg, 08.01.2018 - 2 V 144/17
Aussetzung der Vollziehung: Ordnungsmäßigkeit der Buchführung bei der …
- FG Düsseldorf, 24.11.2023 - 3 K 1887/22
Geldwerter Vorteil: Anforderungen an ein mit einem Computerprogramm erzeugtes …
- FG Düsseldorf, 31.03.2008 - 14 V 4646/07
Schätzung von Umsätzen und Gewinnen eines Taxiunternehmens aufgrund vorhandener …
- FG Hamburg, 16.03.2017 - 2 V 55/17
Einkommensteuer, Umsatzsteuer: Aufzeichnungspflichten von Marktbeschickern
- FG Düsseldorf, 03.06.2008 - 14 V 1214/08
Schätzung der Besteuerungsgrundlagen des Betreibers eines Taxibetriebs und …
- VG Köln, 30.12.2025 - 18 L 2897/25
- FG Düsseldorf, 09.07.2012 - 9 K 4673/08
Anerkennung nachträglicher Schuldzinsen aus Vermietung und Verpachtung nach …
- FG Sachsen-Anhalt, 11.07.2022 - 5 V 319/21
Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen bei einem Taxiunternehmen und …
- VG Düsseldorf, 25.04.2025 - 6 L 3466/24
Mietwagengenehmigung, Nebenbestimmung, Inhaltsbestimmung, Auflage, Europarecht, …
- BFH, 07.02.2007 - V B 162/05
Anweisungen in einer Betriebsprüfungskartei als bindende Zusage; Bestehen einer …
- BFH, 14.05.2013 - X B 176/12
Fehlende Entscheidungsgründe als absoluter Revisionsgrund
- FG München, 24.02.2005 - 11 K 4057/00
Aufzeichnungspflichten bei Gewinnermittlung durch Überschussrechnung; …
- VG Köln, 18.10.2013 - 18 K 1260/13
Taxiunternehmen Konzession Übertragung verdienter Altkonzessionär Zuverlässigkeit …
- FG Rheinland-Pfalz, 09.05.2018 - 2 K 2220/17
Im Wesentlichen inhaltsgleich zu Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 09.05.2018 2 K …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2013 - 13 B 576/13
Versagung einer Verlängerung der Genehmigung zur Ausführung des Verkehrs mit …
- FG Thüringen, 20.02.2024 - 2 K 209/21
Zur Schätzung bei einem "Imbisswagen" anhand des äußeren Betriebsvergleichs …
- FG Hamburg, 16.01.2018 - 2 V 304/17
Aussetzung der Vollziehung: Ordnungsgemäße Buchführung bei …
- FG Baden-Württemberg, 30.07.2020 - 1 K 1070/19
Schätzungsbefugnis, Schätzungmethode und Schätzungsrahmen bei planvollem, mit …
- VG Neustadt, 16.12.2014 - 3 L 1063/14
Taxiunternehmer; Erfüllung der Buchführungspflicht; umsatzsteuerrechtliche …
- VG Hamburg, 19.03.2009 - 15 E 555/09
Zuverlässigkeit eines Taxiunternehmers - abgabenrechtliche Verpflichtungen, …
- VG Düsseldorf, 12.05.2025 - 6 L 537/24
- FG Hamburg, 05.03.2018 - 3 K 205/15
Abgabenordnung: Hinzuschätzung auf Grund einer Quantilsschätzung im Einzelfall
- FG Sachsen, 10.08.2009 - 2 V 881/09
Schätzung der Betriebseinnahmen eines Taxiunternehmers auf der Basis einer …
- BFH, 03.05.2012 - III B 27/11
Schätzung im Taxigewerbe
- BFH, 14.06.2006 - XI B 130/05
NZB: Aufbewahrung von Schichtzetteln im Taxigewerbe
- BFH, 28.11.2012 - X B 74/11
Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen; Schätzung im Taxigewerbe
- VG Düsseldorf, 10.04.2025 - 6 K 8108/23
Mietwagengenehmigung, Nebenbestimmung, Inhaltsbestimmung, Auflage, Europarecht, …
- FG Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 K 2740/19
Schätzung im Gaststättengewerbe - Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG - …
- BFH, 06.10.2006 - XI B 4/06
Darlegung der Divergenz
- VG Stuttgart, 07.08.2019 - 8 K 9504/18
Geltungsdauer eines fristlosen Antrages auf Genehmigung für den …
- FG Düsseldorf, 23.08.2010 - 17 V 972/10
Schätzungsbefugnis eines Finanzamts bzgl. der Einkünfte eines seine Einnahmen …
- FG Hessen, 26.06.2024 - 3 V 432/23
Einspruchsverfahren über Hinzuschätzungen von Gewinnen und Umsätzen auf Grund …
- FG Schleswig-Holstein, 28.08.2023 - 3 K 25/22
Zur Schätzungsbefugnis bei Mängeln der Kassenführung und zur Schätzungsmethode …
- FG Niedersachsen, 29.11.2011 - 13 K 7/08
Hinzuschätzungen nach einer Betriebsprüfung bei einem Internetauktionshandel
- VG Bremen, 15.01.2018 - 5 V 35/18
Taxikonzession - abgabenrechtliche Pflichten; Einnahmeursprungsaufzeichnungen; …
- FG München, 28.07.2014 - 7 K 1127/13
Zuschätzungen Taxiunternehmen
- FG München, 14.12.2006 - 9 K 4120/06
Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage
- VG Stuttgart, 27.02.2019 - 8 K 8311/18
Persönliche Zuverlässigkeit eines als BGB-Gesellschaft organisierten …
- FG Düsseldorf, 28.03.2008 - 11 V 110/08
Berücksichtigung von Wochenendzuschlägen oder Entgelte für Wartezeiten oder …
- FG Berlin-Brandenburg, 20.10.2017 - 4 K 4206/14
Schätzungsbefugnis bei Mängeln in der elektronischen Kassenbuchführung - …
- FG Hamburg, 11.08.2010 - 5 V 129/08
Schätzung von Besteuerungsgrundlagen eines Taxiunternehmens - keine Aussetzung …
- VG Hamburg, 07.01.2010 - 5 E 3286/09
Unzuverlässigkeit eines Taxiunternehmers bei Taxe mit hoher Anzahl privat …
- FG Berlin-Brandenburg, 29.09.2020 - 9 K 9059/17
Einkommensteuer 2006 bis 2008; Eigenheimzulage ab 2007
- BFH, 12.11.2018 - X B 88/18
Gehörsverletzung durch Nichtoffenbarung der vom FG für eine Schätzung …
- VG Bremen, 25.04.2016 - 5 V 832/16
Erteilung eines Personenbeförderungsscheins - Personenbeförderung; …
- FG München, 14.10.2005 - 10 V 1834/05
Schätzung des Gewinns eines Bistros bei nicht formell ordnungsgemäßer Buchführung
- FG Hamburg, 16.09.2005 - VI 117/03
Schätzungsbefugnis und Schätzungshöhe
- FG Rheinland-Pfalz, 11.11.2015 - 2 K 2158/13
Zur Schätzung nach den amtlichen Richtsatzsammlungen bei Überschreiten der darin …
- FG Hamburg, 11.08.2010 - 5 V 146/08
Einkommensteuergesetz; Umsatzsteuergesetz: Nachkalkulation bei einem Taxenbetrieb
- FG Sachsen-Anhalt, 30.09.2015 - 2 K 376/15
Zugriff auf Kassendaten einer Apotheke im Rahmen einer Außenprüfung
- FG München, 07.04.2010 - 13 K 4404/07
Fehlender Nachweis der betrieblichen Veranlassung von Aufwendungen für …
- FG Baden-Württemberg, 12.02.2015 - 1 K 1103/13
Als "Spenden" bezeichnete Gelder können ein Entgelt sein, das der …
- FG Sachsen, 24.11.2006 - 4 V 1528/06
Zum Recht der Finanzbehörde, im Rahmen einer Außenprüfung elektronische …
- FG Hamburg, 24.01.2005 - II 27/03
Schätzung bei Nichtaufbewahrung der im Taxigewerbe erstellten Schichtzettel als …
- FG Hamburg, 03.06.2009 - 5 K 140/07
Folge fehlender Empfängerbenennung und Beweiserhebung im Schätzungsvergleich
- VG Hamburg, 19.03.2009 - 15 E 55/09
Prüfung etwaiger Verletzungen abgabenrechtlicher Verpflichtungen für die …
- OLG Hamm, 07.05.2018 - 1 RVs 32/18
- FG Rheinland-Pfalz, 22.11.2017 - 2 K 2119/15
Zuschätzungen bei einem Imbissbetrieb
- FG München, 05.06.2012 - 14 V 1400/12
Schätzung der Umsatzsteuer
- VG Ansbach, 10.06.2011 - AN 10 S 11.00689
Fahrtenbuch; ausreichende Ermittlungen; fehlende Mitwirkung des Halters; Pflicht …
- FG München, 05.06.2012 - 14 K 1400/12
Schätzung von Umsätzen
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