Rechtsprechung
BFH, 29.07.2003 - VII R 39, 43/02, VII R 39/02, VII R 43/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
AO 1977 § 30 Abs. 1, Abs. 4 Nr. 5; FGO §§ 41, 56 Abs. 1 und 2; GewO § 35 Abs. 1
- IWW
- IWW
- Simons & Moll-Simons
AO 1977 § 30 Abs. 1, Abs. 4 Nr. 5; FGO §§ 41, 56 Abs. 1 und 2; GewO § 35 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Festsetzung einer Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden - Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist - Möglichkeit der Entschuldigung des Fristversäumnisses wegen Krankheit - Verletzung des Steuergeheimnisses durch ...
- Wolters Kluwer
Festsetzung eines Gewerbeuntersagungsverfahrens - Versäumung der Revisionsbegründungsfrist - Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Entschuldigung des Fristversäumnisses wegen Krankheit - Erfordernis von Vorkehrungen für Krankheitsfall - Offenbarung von ...
- Judicialis
AO 1977 § 30 Abs. 1; ; AO 1977 § 30 Abs. 4 Nr. 5; ; FGO § 41; ; FGO § 56 Abs. 1; ; FGO § 56 Abs. 2; ; GewO § 35 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Steuergeheimnis im Gewerbeuntersagungsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Hessen, 11.09.2001 - 11 K 3180/98
- BFH, 29.07.2003 - VII R 39, 43/02, VII R 39/02, VII R 43/02
Papierfundstellen
- BFHE 202, 411
- NVwZ 2004, 384 (Ls.)
- BB 2003, 2216
- BStBl 2003, 828
- BStBl II 2003, 828
Wird zitiert von ... (53) Neu Zitiert selbst (28)
- BFH, 10.02.1987 - VII R 77/84
Befugnis der Finanzbehörde zur Auskunftserteilung im gewerberechtlichen …
Auszug aus BFH, 29.07.2003 - VII R 39/02
Das Steuergeheimnis wird grundsätzlich nicht verletzt, wenn die Offenbarung von erheblichen Steuerrückständen gegenüber den Gewerbebehörden dazu dienen kann, diesen die Erfüllung der ihnen durch § 35 GewO auferlegten Aufgabe zu ermöglichen (Bestätigung des BFH-Urteils vom 10. Februar 1987 VII R 77/84, BFHE 149, 387, BStBl II 1987, 545).Der erkennende Senat hat mithin die Finanzbehörden aufgrund eines zwingenden öffentlichen Interesses an der Durchbrechung des Steuergeheimnisses zur Offenbarung von Steuerrückständen im Hinblick auf diejenigen Tatsachen für befugt gehalten, aus denen sich die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden i.S. des § 35 Abs. 1 GewO ergeben kann (Senatsurteil vom 10. Februar 1987 VII R 77/84, BFHE 149, 387, BStBl II 1987, 545).
Auch das Urteil des Senats in BFHE 149, 387, BStBl II 1987, 545 hat im Übrigen eine Mitteilungsbefugnis der Finanzbehörden angenommen, wenn der Gewerbetreibende "seinen steuerlichen Verpflichtungen" nicht nachkomme.
Denn Rechtsverhältnis im Sinne der vorgenannten Vorschrift ist jede auf eine bestimmte, aus einem konkreten Sachverhalt resultierende, aufgrund von Rechtsnormen geordnete rechtliche Beziehung zwischen Personen oder zwischen Personen und Sachen (…vgl. statt aller Gräber/von Groll, a.a.O., § 41 Rdnr. 12, mit zahlreichen Nachweisen aus der übereinstimmenden Rechtsprechung aller Gerichtsbarkeiten; s. insbesondere auch zu § 30 AO 1977 das Urteil des Senats in BFHE 149, 387, BStBl II 1987, 545).
Sofern der Senat in dem Urteil in BFHE 149, 387, BStBl II 1987, 545 maßgeblich auf eine solche Auswirkung eines Feststellungsurteils abgestellt hat und folglich in dem Urteil in BFHE 173, 201, BStBl II 1994, 356 eine auf Feststellung eines Bruchs des Steuergeheimnisses gerichtete Klage deswegen als unzulässig angesehen hat, weil der Kläger sein eigentliches Ziel, die Aufhebung der --auch auf außersteuerlichen Umständen beruhenden-- Gewerbeuntersagung mit der Feststellungsklage aller Wahrscheinlichkeit nach auch nicht mittelbar erreichen könne, hält er daran nicht fest.
- BFH, 11.08.1998 - VII R 72/97
Wissenschaftlicher Assistent als Steuerberater
Auszug aus BFH, 29.07.2003 - VII R 39/02
Auch an einer Wiederholungsgefahr, aus welcher sich ein Interesse an einer gerichtlichen Feststellung des ungerechtfertigten Bruches des Steuergeheimnisses herleiten ließe, wird es im Allgemeinen fehlen, ebenso an einem liquidierbaren wirtschaftlichen Folgeschaden (vgl. zur Zulässigkeit der Feststellungsklage bei Wiederholungsgefahr und Vorbereitung eines Amtshaftungsverfahrens Urteil des Senats vom 11. August 1998 VII R 72/97, BFHE 187, 159, BStBl II 1998, 750, und Urteil des BVerwG vom 21. November 1980 7 C 18.79, BVerwGE 61, 164).Das gilt nicht nur bei Maßnahmen mit diskriminierendem oder ehrverletzendem Charakter, sondern ist vom Senat auch bei solchen Rechtsverletzungen anerkannt worden, die sonst eine besondere Beziehung zu dem Recht des Betroffenen haben, als Persönlichkeit mit einem unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung anerkannt zu werden (vgl. Urteil des Senats in BFHE 187, 159, BStBl II 1998, 750).
- BFH, 23.11.1993 - VII R 56/93
Zur Zulässigkeit einer Leistungs- bzw. Feststellungsklage gegen Auskunft des FA …
Auszug aus BFH, 29.07.2003 - VII R 39/02
Die Zulässigkeit der vom Kläger nach rechtskräftiger Teilabweisung im Revisionsverfahren aufrechterhaltenen Klage wegen der Offenbarung streitiger Steuerschulden hängt mithin nicht davon ab, dass die Feststellung, das Steuergeheimnis sei insofern verletzt worden, die rechtliche und tatsächliche Position des Klägers gegenüber der Gewerbebehörde verbessern könnte, und ob dies unbeschadet dessen für die Zulässigkeit der Klage ausreichte, dass das Interesse an einer diesbezüglichen Feststellung gerade gegenüber dem FA als beklagter Behörde bestehen müsste (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1997 8 C 23.96, NJW 1997, 3257, mit zahlreichen Nachweisen), wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 23. November 1993 VII R 56/93 (BFHE 173, 201, BStBl II 1994, 356) hervorgehoben hat.Sofern der Senat in dem Urteil in BFHE 149, 387, BStBl II 1987, 545 maßgeblich auf eine solche Auswirkung eines Feststellungsurteils abgestellt hat und folglich in dem Urteil in BFHE 173, 201, BStBl II 1994, 356 eine auf Feststellung eines Bruchs des Steuergeheimnisses gerichtete Klage deswegen als unzulässig angesehen hat, weil der Kläger sein eigentliches Ziel, die Aufhebung der --auch auf außersteuerlichen Umständen beruhenden-- Gewerbeuntersagung mit der Feststellungsklage aller Wahrscheinlichkeit nach auch nicht mittelbar erreichen könne, hält er daran nicht fest.
- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80
Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …
Auszug aus BFH, 29.07.2003 - VII R 39/02
Zwar hat der Senat in seinem eben genannten Urteil im Anschluss an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 2. Februar 1982 1 C 146.80 (BVerwGE 65, 1) von den Finanzbehörden vor der Offenbarung durch das Steuergeheimnis geschützter Tatsachen eine "Vorbeurteilung" verlangt, ob es sich um Tatsachen handelt, aus denen sich eine Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden i.S. des § 35 Abs. 1 GewO ergibt.Denn eine Gewerbeuntersagung setzt nicht Verschulden des Gewerbetreibenden oder sonst einen ihn persönlich treffenden Vorwurf der Unredlichkeit voraus, sondern ist nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung auch dann gerechtfertigt, wenn der Gewerbetreibende lediglich objektiv nicht in der Lage ist, seinen steuerlichen Zahlungspflichten zumindest im Rahmen eines realistischen Planes zur finanziellen Sanierung seines Gewerbebetriebes nachzukommen (vgl. Urteil des BVerwG in BVerwGE 65, 1).
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus BFH, 29.07.2003 - VII R 39/02
Das Steuergeheimnis, das der Kläger verletzt glaubt, genießt zwar insofern verfassungsrechtlichen Schutz, als es Ausfluss des von der Rechtsprechung des BVerfG anerkannten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ist (vgl. dazu BVerfG-Urteile vom 17. Juli 1984 2 BvE 11, 15/83, BVerfGE 67, 100, und vom 15. Dezember 1983 1 BvR 209/83 u.a., BVerfGE 65, 1; Benda, DStR 1984, 351). - BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83
Flick-Untersuchungsausschuß
Auszug aus BFH, 29.07.2003 - VII R 39/02
Das Steuergeheimnis, das der Kläger verletzt glaubt, genießt zwar insofern verfassungsrechtlichen Schutz, als es Ausfluss des von der Rechtsprechung des BVerfG anerkannten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ist (vgl. dazu BVerfG-Urteile vom 17. Juli 1984 2 BvE 11, 15/83, BVerfGE 67, 100, und vom 15. Dezember 1983 1 BvR 209/83 u.a., BVerfGE 65, 1; Benda, DStR 1984, 351). - BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95
Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der …
Auszug aus BFH, 29.07.2003 - VII R 39/02
Auch wo solche Voraussetzungen für die Annahme eines Interesses an der Feststellung einer Rechtsverletzung fehlen, hat indes die Rechtsprechung seit jeher bei einem erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitssphäre des Betroffenen ein berechtigtes Interesse anerkannt, zumindest eine gewisse Genugtuung für erlittenes Unrecht dadurch zu erlangen, dass dieses Unrecht festgestellt wird (Senatsurteile vom 5. Dezember 2000 VII R 18/00, BFHE 193, 234, BStBl II 2001, 263, m.w.N.;… vom 17. Januar 1995 VII R 47/94, BFH/NV 1995, 737; vom 23. März 1976 VII R 106/73, BFHE 118, 503, BStBl II 1976, 459, …und vom 4. März 1986 VII R 78/84, BFH/NV 1986, 622; BVerwG, Urteile vom 29. April 1997 1 C 2.95, Buchholz, a.a.O., 310, § 43 VwGO Nr. 127, …und vom 23. März 1999 1 C 12.97, Buchholz, a.a.O., 402.44, VersG Nr. 12). - BVerwG, 23.03.1999 - 1 C 12.97
Klage der NPD gegen Verbot des Bundesparteitags 1993 zulässig
Auszug aus BFH, 29.07.2003 - VII R 39/02
Auch wo solche Voraussetzungen für die Annahme eines Interesses an der Feststellung einer Rechtsverletzung fehlen, hat indes die Rechtsprechung seit jeher bei einem erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitssphäre des Betroffenen ein berechtigtes Interesse anerkannt, zumindest eine gewisse Genugtuung für erlittenes Unrecht dadurch zu erlangen, dass dieses Unrecht festgestellt wird (Senatsurteile vom 5. Dezember 2000 VII R 18/00, BFHE 193, 234, BStBl II 2001, 263, m.w.N.;… vom 17. Januar 1995 VII R 47/94, BFH/NV 1995, 737; vom 23. März 1976 VII R 106/73, BFHE 118, 503, BStBl II 1976, 459, …und vom 4. März 1986 VII R 78/84, BFH/NV 1986, 622;… BVerwG, Urteile vom 29. April 1997 1 C 2.95, Buchholz, a.a.O., 310, § 43 VwGO Nr. 127, und vom 23. März 1999 1 C 12.97, Buchholz, a.a.O., 402.44, VersG Nr. 12). - BFH, 23.01.2002 - XI R 10/01
Betriebsprüfung - Das Verhältnis von strafrechtlichem zu steuerrechtlichem …
Auszug aus BFH, 29.07.2003 - VII R 39/02
Ob sie ein Verwertungsverbot z.B. in einem gewerberechtlichen Verfahren nach sich zieht, welches der Betroffene unmittelbar in jenem Verfahren oder mittelbar im Wege einer Klage auf Feststellung des ungerechtfertigten Bruches des Steuergeheimnisses vor dem FG geltend machen kann, erscheint nicht zweifelsfrei (zur Verwertungsbefugnis trotz rechtswidrigen Vorverhaltens vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 23. Januar 2002 XI R 10, 11/01, BFHE 198, 7, BStBl II 2002, 328; ein Verwertungsverbot bejahend allerdings Krömker, DStR 2000, 1419, m.w.N.); jedenfalls würde auch dies dem Steuerpflichtigen keine Rechtsschutzmöglichkeit eröffnen, wenn die angeblich einem Dritten unzulässig verratenen steuerlichen Geheimnisse von diesem nicht bei einer ihrerseits rechtsschutzfähigen Maßnahme weiter verwertet werden, im Streitfall etwa deshalb, weil die Entscheidung der Gewerbebehörde ungeachtet der vom FA offenbarten streitigen Steuerschulden getroffen werden kann. - BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 18.79
Feststellungsinteresse - Erledigung einer Anfechtungsklage - Verwendung eines …
Auszug aus BFH, 29.07.2003 - VII R 39/02
Auch an einer Wiederholungsgefahr, aus welcher sich ein Interesse an einer gerichtlichen Feststellung des ungerechtfertigten Bruches des Steuergeheimnisses herleiten ließe, wird es im Allgemeinen fehlen, ebenso an einem liquidierbaren wirtschaftlichen Folgeschaden (vgl. zur Zulässigkeit der Feststellungsklage bei Wiederholungsgefahr und Vorbereitung eines Amtshaftungsverfahrens Urteil des Senats vom 11. August 1998 VII R 72/97, BFHE 187, 159, BStBl II 1998, 750, und Urteil des BVerwG vom 21. November 1980 7 C 18.79, BVerwGE 61, 164). - BVerfG, 15.07.1998 - 2 BvR 446/98
Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 13 durch Verwerfung der Beschwerde gegen …
- BVerwG, 27.06.1997 - 8 C 23.96
Verwaltungsprozeßrecht - Zulässigkeit einer Feststellungsklage im …
- BFH, 05.12.2000 - VII R 18/00
Steuerberaterprüfung: Anrechnung von Erziehungsurlaub
- BFH, 16.11.1999 - VII R 95/98
Spontanauskünfte im Bereich des Antidumpingzollrechts an Zollverwaltungen der …
- BFH, 20.09.2000 - VII B 33/00
Überleitung des Arrestverfahrens in das Vollstreckungsverfahren, …
- BFH, 02.06.1992 - VII R 35/90
Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters durch Besetzung der Senate des …
- BFH, 11.04.2000 - VII B 221/99
Hinweispflicht des Gerichts
- BFH, 17.01.1995 - VII R 47/94
Zulassung zur Steuerberaterprüfung
- BFH, 23.03.1976 - VII R 106/73
Übergang zum Feststellungsbegehren - Zulässigkeit im Revisionsverfahren - Kläger …
- BFH, 04.03.1986 - VII R 78/84
Inhaltliche Anforderungen an eine Revisionsbegründung - Interesse an der …
- FG Düsseldorf, 03.07.2002 - 4 V 3074/02
Auskunftsersuchen; Passbehörde; Steuerrückstand; Steuergeheimnis; Einstweilige …
- BVerwG, 05.03.1997 - 1 B 56.97
Gewerberecht - Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen
- BVerwG, 25.10.1996 - 1 B 214.96
Nichtaufklärung eines Sachverhalts durch das Gericht als Verfahrensfehler - …
- BVerwG, 12.01.1996 - 1 B 177.95
Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen aus Steuerrückständen hergeleiteter …
- BFH, 07.02.2002 - III R 12/01
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Erkrankung; Anforderungen an den Inhalt …
- BFH, 09.11.1999 - XI R 17/99
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Krankheit des Prozessbevollmächtigten
- BVerwG, 30.09.1998 - 1 B 100.98
Gewerberecht - Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit bei Nichtzahlung von Steuern
- BGH, 26.11.1998 - IX ZB 84/98
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Arbeitsunfähgikeit des …
- FG Berlin-Brandenburg, 26.01.2022 - 16 K 2059/21
Betroffenenrechte aus der DSGVO gegenüber dem Finanzamt nach Datenerhebung bei …
Die Wiederholungsgefahr und ein Rehabilitationsinteresse, vor allem nach schwerwiegendem Grundrechtsverstoß, können ein Feststellungsinteresse begründen (BFH, Urteil vom 29.07.2003 - VII R 39, 43/02 -, BFHE 202, 411).Beim Bruch des Steuergeheimnisses kann es sich um eine Rechtsverletzung von solcher Art handeln (vgl. BFH, Urteil vom 29.07.2003 - VII R 39, 43/02 -, BFHE 202, 411).
- BFH, 28.09.2022 - X R 7/21
Kein Abzug von Mitgliedsbeiträgen an Körperschaften, die kulturelle Betätigungen …
a) "Rechtsverhältnis" i.S. des § 41 Abs. 1 FGO ist jede auf eine bestimmte, aus einem konkreten Sachverhalt resultierende, aufgrund von Rechtsnormen geordnete rechtliche Beziehung zwischen Personen oder zwischen Personen und Sachen, sofern es sich um ein abgabenrechtliches Verhältnis handelt, für das der Finanzrechtsweg eröffnet ist (BFH-Urteile vom 29.07.2003 - VII R 39, 43/02, BFHE 202, 411, BStBl II 2003, 828, unter 2.b, und vom 30.03.2011 - XI R 12/08, BFHE 233, 304, BStBl II 2011, 819, Rz 18 f.).b) Für das erforderliche berechtigte Interesse an der baldigen Feststellung genügt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung jedes konkrete, vernünftigerweise anzuerkennende schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, sofern die begehrte Feststellung geeignet ist, in einem der genannten Bereiche zu einer Verbesserung der Position des Klägers zu führen (vgl. auch insoweit BFH-Urteil in BFHE 202, 411, BStBl II 2003, 828, unter 2.b, m.w.N.).
- BFH, 12.07.2022 - VIII R 8/19
Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Flankenschutzprüfer
Von besonderem Gewicht sind insbesondere Grundrechtseingriffe, die das Grundgesetz (GG) unter den Richtervorbehalt gestellt hat (BVerfG-Beschluss vom 18.09.2008 - 2 BvR 683/08, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 2008, 2027; BFH-Urteil vom 29.07.2003 - VII R 39, 43/02, BFHE 202, 411, BStBl II 2003, 828;… BFH-Beschluss vom 06.07.2001 - III B 58/00, BFH/NV 2001, 1530).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2022 - 4 B 1864/21
Abstandsgebot; Aktive; Duldung; Anhaltspunkte für eine Straftat; …
vgl. zu § 30 Abs. 4 AO: BFH, Urteil vom 29.7.2003 - VII R 39 u. a. -, BFHE 202, 411 = juris, Rn. 21, unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 2.2.1982 - 1 C 146.80 -, BVerwGE 65, 1 = juris, Rn. 19; siehe ferner Albers/Veit, in: Wolff/Brink, BeckOK Datenschutzrecht, 39. Edition, Stand: 1.11.2021, § 23 BDSG Rn. 30. - FG Münster, 11.07.2018 - 9 K 2384/17
Steuerfahnder im Flankenschutz: Dürfen Flankenschützer die Steuerzahler …
Ein berechtigtes Interesse liegt in jedem konkreten, vernünftigerweise anzuerkennenden schutzwürdigen Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art. Voraussetzung ist aber des Weiteren, dass die begehrte Feststellung zu einer Verbesserung der Position des Rechtsschutzsuchenden führt, wobei dies von diesem substantiiert darzulegen ist (BFH-Urteil vom 29.7.2003 VII R 39, 43/02, BFHE 202, 411, BStBl II 2003, 828;… von Beckerath in Gosch, § 41 FGO Rz. 66).Ferner kann ein Feststellungsinteresse unabhängig von einer solchen Verbesserung der Position des Klägers in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe in Betracht gezogen werden, vor allem bei Anordnungen, die das Grundgesetz dem Richter vorbehalten hat (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15.7.1998 - 2 BvR 446/98, Neue Juristische Wochenschrift 1999, 273; BFH-Urteil in BFHE 202, 411, BStBl II 2003, 828).
- BFH, 19.05.2008 - V B 29/07
Nichtzulassungsbeschwerde: Geltendmachung von Verfahrensmängeln, sachliche und …
Ferner kann ein Feststellungsinteresse unabhängig von einer solchen Verbesserung der Position des Klägers in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe in Betracht gezogen werden (BFH-Urteil vom 29. Juli 2003 VII R 39, 43/02, BFHE 202, 412, BStBl II 2003, 828, unter 2.b, m.w.N.). - VG München, 19.07.2016 - M 16 K 15.5795
Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen - Erweiterte Gewerbeuntersagung
Nur wenn die Vollziehung eines Steuerbescheides nach § 361 AO 1977 oder § 69 FGO ausgesetzt ist, darf die Nichtzahlung der festgesetzten Steuer folglich im gewerberechtlichen Untersagungsverfahren nicht berücksichtigt werden (vgl. BFH, U. v. 29.7.2003 - VII R 39, 43/02, VII R 39/02, VII R 43/02 - juris Rn. 23 unter Hinweis auf BVerwG, B. v. 30.9.1998 - 1 B 100/98 - juris m. w. N.).Auf die materielle Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung kommt es also nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gewerberechtlich grundsätzlich ebenso wenig an wie auf deren Bestandskraft oder z. B. darauf, ob die in einem Steuerbescheid festgesetzte Steuer lediglich nach § 162 AO geschätzt worden ist (vgl. BFH, U. v. 29.7.2003 - VII R 39, 43/02, VII R 39/02, VII R 43/02 - juris Rn. 23 unter Hinweis auf BVerwG, B. v. 25.10.1996 - 1 B 214/96 - juris - und B. v. 12.1.1996 - 1 B 177/95 - juris).
- BFH, 30.03.2011 - XI R 12/08
Unzulässigkeit einer Feststellungsklage - Bestimmung des Leistungsempfängers bei …
Rechtsverhältnis i.S. des § 41 Abs. 1 FGO ist jede aus einem konkreten Sachverhalt resultierende, durch Rechtsnormen geordnete rechtliche Beziehung zwischen Personen oder zwischen Personen und Sachen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 29. Juli 2003 VII R 39, 43/02, BFHE 202, 411, BStBl II 2003, 828, unter 2.b, m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2021 - 4 B 1168/20
Übermittlung; Verarbeitung; personenbezogene Daten; Finanzamt; Steuerrückstände; …
vgl. BFH, Urteil vom 29.7.2003 - VII R 39, 43/02 -, BFHE 202, 411 = juris, Rn. 17 ff., m. w. N.; BVerwG, Beschluss vom 19.1.1994 - 1 B 5.94 -, GewArch 1995, 115 = juris, Rn. 7, m. w. N.; OVG NRW, Beschlüsse vom 20.3.2019 - 4 B 1844/18 -, juris, Rn. 13 f., und vom 6.12.2016 - 4 A 1425/14 -, juris, Rn. 20 f.vgl. BFH, Urteile vom 29.7.2003 - VII R 39/02 u. a. -, GewArch 2004, 155 = juris, Rn. 18 ff., und vom 10.2.1987 - VII R 77/84 -, BFHE 149, 387 = juris, Rn. 19 ff.; BVerwG, Urteile vom 29.8.2019 - 7 C 33.17 -, NVwZ 2020, 1114 = juris, Rn. 22, m. w. N., und vom 2.2.1982 - 1 C 146.80 -, BVerwGE 65, 1 = juris, Rn. 19 f.
- BFH, 15.02.2006 - I B 87/05
Anordnungsgrund für eine einstweilige Anordnung bei Zweifel an der Rechtmäßigkeit …
Im Streitfall droht eine Verletzung des subjektiven Rechts der Antragstellerin auf Wahrung des Steuergeheimnisses durch eine nicht durch eine Rechtsgrundlage abgedeckte Auskunft; diese Verletzung könnte nicht mehr rückgängig gemacht werden (s. insoweit BFH-Urteil vom 29. Juli 2003 VII R 39, 43/02, BFHE 202, 411, BStBl II 2003, 828) und kann nur durch den Erlass der einstweiligen Anordnung aufgehalten werden. - FG Baden-Württemberg, 17.07.2007 - 3 K 119/06
Offenbarung von dem Steuergeheimnis unterliegenden Umständen an Bußgeldstelle
- OVG Hamburg, 24.06.2009 - 3 Bs 57/09
Taxenunternehmer; finanzielle Leistungsfähigkeit; Zuverlässigkeit; …
- FG Düsseldorf, 17.02.2017 - 1 K 2164/14
Minderung der festgesetzten Umsatzsteuer wegen der von der Versandapotheke an …
- FG Köln, 13.10.2004 - 2 V 4874/04
Spontanauskunft an US-Finanzverwaltung über Verkauf von Anteilen an …
- BFH, 09.04.2018 - X R 9/18
Anforderungen an einen auf Krankheit bzw. Handlungsunfähigkeit gestützten …
- FG Rheinland-Pfalz, 25.02.2009 - 2 K 1386/08
Unzulässigkeit einer Feststellungsklage wegen Feststellung der Rechtswidrigkeit …
- BFH, 10.02.2022 - VII B 85/21
Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft
- BFH, 10.11.2010 - XI R 25/08
Unzulässigkeit der Feststellungsklage einer Organgesellschaft - Rechtsverhältnis …
- FG Münster, 17.12.2021 - 4 K 1605/19
- BFH, 30.03.2011 - XI R 5/09
Unzulässigkeit einer Feststellungsklage bei unzweifelhafter Steuerrechtslage
- FG Köln, 26.02.2004 - 2 K 1993/02
Auskunftsersuchen
- BFH, 21.07.2021 - X B 126/20
Keine Wiedereinsetzung bei krankheitsbedingter Überlastung ohne Bemühen um einen …
- VG Magdeburg, 06.12.2018 - 3 A 204/17
Widerruf einer Gewerbeerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit bei Bestehen von …
- FG Hamburg, 09.04.2014 - 2 K 252/13
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit Urteil des FG Hamburg vom 09.04.2014 2 K 169/13 …
- FG Münster, 15.01.2013 - 13 K 3764/09
Formelle Ordnungsmäßigkeit der Buchführung
- VGH Baden-Württemberg, 18.05.2009 - 6 S 734/09
Zuverlässigkeit des Heimträgers
- FG Köln, 27.04.2005 - 2 V 1095/05
Einstweilige Anordnung gegen Spontanauskunft an die finnische Steuerbehörde
- LG Köln, 26.03.2021 - 106 Qs 2/21
- LG Köln, 26.03.2021 - 109 Qs 3/21
- BFH, 22.09.2022 - VII B 183/21
Einordnung als Betrieb der Fleischwirtschaft - zu den Voraussetzungen einer …
- FG Köln, 20.09.2007 - 2 K 938/07
Zulässigkeit der Erteilung von Spontanauskünften durch ein deutsches Finanzamt an …
- BFH, 03.05.2023 - VII B 9/22
Zur Reichweite des Fremdpersonalverbots in der Fleischwirtschaft
- BFH, 22.09.2022 - VII B 184/21
Einordnung als Betrieb der Fleischwirtschaft - zu den Voraussetzungen einer …
- VG Arnsberg, 22.07.2020 - 1 L 485/20
- FG München, 05.12.2005 - 1 K 1588/05
Feststellung der Verletzung des Steuergeheimnisses
- FG Düsseldorf, 12.11.2008 - 4 K 170/08
Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Bekanntgabe des einem Miteigentümer für …
- FG Köln, 23.08.2007 - 2 K 3911/06
Berechtigung zur Erteilung einer Auskunft über steuerliche Verhältnisse gegenüber …
- BFH, 18.01.2005 - X B 181/03
Nachholung der versäumten Rechtshandlung und Begründung des Antrags auf …
- BFH, 12.12.2003 - VII B 213/03
Wiedereinsetzung wegen Erkrankung des Prozessbevollmächtigten
- FG Baden-Württemberg, 08.05.2019 - 4 K 3176/16
Offenbarung von in einer Außenprüfung ermittelten Geschäftsdaten für Bestimmung …
- FG Nürnberg, 14.12.2017 - 6 K 1111/17
Beschwerde, Bescheid, Gemeinde, Verwaltungsakt, Vollstreckung, Fahrzeug, …
- FG Nürnberg, 24.02.2017 - 6 K 1712/16
Vorbeugender Rechtsschutz gegen künftige Vollstreckungsmaßnahmen nach …
- FG Nürnberg, 28.01.2009 - V 176/06
Gewerbeuntersagung - Finanzrechtsweg - Auf Änderung einer vom FA erteilten …
- FG Baden-Württemberg, 11.12.2018 - 4 K 3174/16
Gesonderte Feststellung nach § 180 Abs. 2 AO: Unterlassen der eine Erkennbarkeit …
- OLG Hamm, 20.12.2007 - 4 Ws 477/07
Insolvenzantrag durch die Finanzbehörde - Haftungsbescheid als einfachere und …
- FG Baden-Württemberg, 20.11.2019 - 4 K 2226/17
Offenbarung von in einer Außenprüfung ermittelten Geschäftsdaten an die anderen …
- VG Gießen, 27.01.2005 - 8 G 63/05
Offenbarungsbefugnis des Finanzamtes gegenüber Gewerbeaufsichtsbehörden
- FG Baden-Württemberg, 20.11.2019 - 4 K 2227/17
Offenbarung von in einer Außenprüfung ermittelten Geschäftsdaten an die anderen …
- FG Hessen, 13.05.2022 - 7 V 323/22
Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen die Begrenzung der Packungsgröße von …
- FG Baden-Württemberg, 20.11.2019 - 4 K 2228/17
Offenbarung von in einer Außenprüfung ermittelten Geschäftsdaten an die anderen …
- FG Baden-Württemberg, 20.11.2019 - 4 K 2229/17
Offenbarung von in einer Außenprüfung ermittelten Geschäftsdaten an die anderen …
- FG München, 06.09.2005 - 7 K 725/03
Erneuter Gerichtsbescheid nach Antrag auf mündliche Verhandlung bei veränderter …
- OLG Hamm, 20.12.2007 - 4 Ws 478/07
Insolvenz - Wie weit reicht das Steuergeheimnis?