Rechtsprechung
   BVerfG, 29.11.1967 - 1 BvL 16/63   

Volltextveröffentlichungen

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    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs.1 GG

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 22, 373
  • NJW 1968, 99
  • MDR 1968, 209
  • FamRZ 1968, 22
  • DVBl 1967, 75
  • DÖV 1968, 666



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Wird zitiert von ... (32)  

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09  

    Akustische Wohnraumüberwachung (präventiv-polizeiliche; Kernbereich privater

    Die insoweit alleinige Normverwerfungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts dient der Wahrung der Autorität des Gesetzgebers im Verhältnis zur Rechtsprechung und soll Rechtsunsicherheit sowie Rechtszersplitterung verhindern (vgl. BVerfGE 1, 184 ; 6, 55 ; 22, 373 ; 42, 42 ; 97, 117 ).
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 20/77  

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1

    Das Vorlageverfahren gemäß Art. 100 Abs. 1 GG hat nicht etwa den Sinn, die anderen Gerichte von der Prüfung und Entscheidung aller verfassungsrechtlichen Fragen auszuschließen und eine verfassungskonforme Auslegung durch das jeweils zuständige Gericht zu erübrigen (vgl. BVerfGE 22, 373 ).
  • BSG, 28.06.2001 - B 3 P 9/00 R  

    Revisionsgericht - Rüge - Verletzung von Bundesrecht - Berufungsgericht -

    Denn diese Vorlagepflicht besteht nur dann, wenn das Gericht von der Verfassungswidrigkeit bzw von der Unvereinbarkeit des Landesrechts mit dem Bundesrecht überzeugt ist; es darf sogar nicht vorlegen, wenn es die Möglichkeit zu einer verfassungs- bzw bundesrechtskonformen Auslegung der entscheidungserheblichen Norm sieht (BVerfGE 22, 373, 377 ff; 70, 134, 137; 78, 20, 24).
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