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   BVerfG, 29.05.1973 - 2 BvQ 1/73   

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https://dejure.org/1973,103
BVerfG, 29.05.1973 - 2 BvQ 1/73 (https://dejure.org/1973,103)
BVerfG, Entscheidung vom 29.05.1973 - 2 BvQ 1/73 (https://dejure.org/1973,103)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Mai 1973 - 2 BvQ 1/73 (https://dejure.org/1973,103)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • verfassungsblog.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Rottmanns Leiden oder Lehrbuch des Befangenheitsrechts

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 35, 171
  • NJW 1973, 1267
  • NJW 1973, 1268
  • DVBl 1973, 534
  • DÖV 1973, 604
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 25.01.1972 - 2 BvA 1/69

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 29.05.1973 - 2 BvQ 1/73
    Entscheidend ist allein, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlaß hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (BVerfGE 32, 288 [290]).

    Das muß auch seine Auswirkungen auf den Fall einer Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit haben (BVerfGE 32, 288 [290 f.]).

    Das Gericht könnte in die Gefahr geraten, daß durch gezielte Ablehnungsanträge die Richterbank manipuliert wird oder gar, daß schon wenige erfolgreiche Ablehnungen zur Beschlußunfähigkeit des zuständigen Senats führen (BVerfGE 32, 288 [291]).

  • BVerfG, 12.01.2021 - 2 BvR 2006/15

    Erfolgreiches Ablehnungsgesuch gegen eine Richterin des Bundesverfassungsgerichts

    Im Einzelfall kann sich - bei Hinzutreten besonderer Umstände (vgl. BVerfGE 35, 171 ; 35, 246 ; 73, 330 ; Kliegel, in: Barczak, BVerfGG, 2018, § 19 Rn. 38) - jedoch aufdrängen, dass ein (innerer) Zusammenhang zwischen einer öffentlichen Äußerung und der Rechtsauffassung eines Verfassungsrichters besteht (vgl. BVerfGE 35, 246 ; 73, 330 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 148, 1 ).
  • BVerfG, 13.02.2018 - 2 BvR 651/16

    Verfahren zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB)

    Damit geht die Erwartung des Verfassungs- und Gesetzgebers einher, dass Richter des Bundesverfassungsgerichts über jene Unabhängigkeit und Distanz verfügen, die sie befähigen, in Unvoreingenommenheit und Objektivität zu entscheiden (vgl. BVerfGE 35, 171 ), und dass sie ihre Rolle als Richter unabhängig von früheren parteipolitischen Auseinandersetzungen ausüben werden (vgl. BVerfGE 99, 51 ; 142, 18 ).
  • BVerfG, 20.07.2021 - 2 BvE 4/20

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen die Mitglieder des Zweiten Senats

    Insbesondere die Bestimmungen über die Wahl der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts (Art. 94 Abs. 1 GG, §§ 3 ff. BVerfGG) gehen davon aus, dass diese über jene Unabhängigkeit und Distanz verfügen, die sie befähigen, in Unvoreingenommenheit und Objektivität zu entscheiden (vgl. BVerfGE 35, 171 ; 108, 122 ; 148, 1 ) und sich gegenüber politischen Begehrlichkeiten resistent zu zeigen (vgl. Kischel, in: Isensee/Kirchhof, HStR III, 3. Aufl. 2005, § 69 Rn. 80).
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