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   BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82   

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https://dejure.org/1985,198
BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82 (https://dejure.org/1985,198)
BVerfG, Entscheidung vom 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82 (https://dejure.org/1985,198)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Juni 1985 - 1 BvR 1222/82 (https://dejure.org/1985,198)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei einem Nachbarstreit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gleichheitssatz - Willkürverbot - Grenzabstand - Gerichtsentscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 70, 93
  • NJW 1986, 575
 
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Wird zitiert von ... (87)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82
    Mithin kommt ein verfassungsgerichtliches Eingreifen gegenüber Entscheidungen der Fachgerichte unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gleichheitssatzes in seiner Bedeutung als Willkürverbot nur in seltenen Ausnahmefällen, nicht aber schon bei jedem Fehler in der Rechtsanwendung in Betracht (vgl. BVerfGE 4, 1 (7); 42, 64 (74); 62, 189 (192)).

    Hinzukommen muß vielmehr, daß die fehlerhafte Rechtsanwendung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 62, 189 (192) m. w. N.; 67, 90 (94)).

    Dabei enthält die verfassungsgerichtliche Feststellung von Willkür keinen subjektiven Schuldvorwurf, sondern sie bedeutet in einem objektiven Sinne die tatsächliche und eindeutige Unangemessenheit einer Maßnahme im Verhältnis zu der Situation, deren sie Herr werden will (BVerfGE 62, 189 (192) m. w. N.).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82
    a) Die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind Sache der dafür zuständigen Gerichte und daher der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen (BVerfGE 18, 85 (92 f.); st. Rspr.).
  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82
    Mithin kommt ein verfassungsgerichtliches Eingreifen gegenüber Entscheidungen der Fachgerichte unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gleichheitssatzes in seiner Bedeutung als Willkürverbot nur in seltenen Ausnahmefällen, nicht aber schon bei jedem Fehler in der Rechtsanwendung in Betracht (vgl. BVerfGE 4, 1 (7); 42, 64 (74); 62, 189 (192)).
  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82
    Mithin kommt ein verfassungsgerichtliches Eingreifen gegenüber Entscheidungen der Fachgerichte unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gleichheitssatzes in seiner Bedeutung als Willkürverbot nur in seltenen Ausnahmefällen, nicht aber schon bei jedem Fehler in der Rechtsanwendung in Betracht (vgl. BVerfGE 4, 1 (7); 42, 64 (74); 62, 189 (192)).
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82
    Hinzukommen muß vielmehr, daß die fehlerhafte Rechtsanwendung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 62, 189 (192) m. w. N.; 67, 90 (94)).
  • BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvR 763/82

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch unberechtigte Zurückweisung eines

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82
    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt deshalb keinen Schutz dagegen, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt läßt (BVerfGE 66, 260 (263) m. w. N.).
  • BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 941/08

    Video-Verkehrsüberwachung nur mit Rechtsgrundlage

    Ein Richterspruch ist jedoch willkürlich und verstößt damit gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn er unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 62, 189 ; 70, 93 ; 96, 189 ).

    Dabei ist Willkür nicht im Sinne eines subjektiven Vorwurfs sondern objektiv zu verstehen, als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. BVerfGE 62, 189 ; 70, 93 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Oktober 1998 - 2 BvR 1328/96 -, NVwZ-Beilage 1999, S. 10 f.).

  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1178/86

    Neue Heimat

    Sie sind vertretbar, jedenfalls nicht willkürlich, und beruhen auch nicht auf einer Verletzung prozessualer Grundrechte (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 70, 93 [97]; 74, 102 [127]).

    Diese ihm als Fachgericht obliegende Wertung des Sachverhalts (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 70, 93 [97]; 74, 102 [127]) ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2018 - L 5 KR 738/16

    Krankenhaus muss Aufwandspauschalen erstatten

    Ein verfassungsgerichtliches Eingreifen gegenüber Entscheidungen der Fachgerichte unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gleichheitssatzes in seiner Bedeutung als Willkürverbot kommt nur in seltenen Ausnahmefällen und nicht schon bei jedem Fehler in der Rechtsanwendung in Betracht, da die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall Sache der Fachgerichte sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.11.1982 - 1 BvR 710/82 Rn. 14 und Beschluss vom 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82 Rn. 13 - beide m.w.N.).
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