Rechtsprechung
   BVerfG, 21.10.1987 - 1 BvR 651/86, 1 BvR 819/86, 1 BvR 92/87, 1 BvR 649/87, 1 BvR 837/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2801
BVerfG, 21.10.1987 - 1 BvR 651/86, 1 BvR 819/86, 1 BvR 92/87, 1 BvR 649/87, 1 BvR 837/87 (https://dejure.org/1987,2801)
BVerfG, Entscheidung vom 21.10.1987 - 1 BvR 651/86, 1 BvR 819/86, 1 BvR 92/87, 1 BvR 649/87, 1 BvR 837/87 (https://dejure.org/1987,2801)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Oktober 1987 - 1 BvR 651/86, 1 BvR 819/86, 1 BvR 92/87, 1 BvR 649/87, 1 BvR 837/87 (https://dejure.org/1987,2801)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,2801) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsanwalt - Standesrecht - Ehrengerichtliche Entscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 77, 125
  • NJW 1988, 196
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04

    Jugendstrafvollzug

    Bis zur Herstellung eines verfassungsmäßigen Zustandes durch den Gesetzgeber reduzieren sich vielmehr die Befugnisse der Behörden und Gerichte zu Eingriffen in verfassungsrechtlich geschützte Positionen auf das, was zur Aufrechterhaltung eines ansonsten verfassungsgemäß geordneten Vollzuges unerlässlich ist (vgl. BVerfGE 40, 276 ; 41, 251 ; 58, 257 ; 76, 171 ; 77, 125 ).
  • OLG Düsseldorf, 26.09.2008 - 3 Kart 38/08

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen eine Beweisanordnung im

    19 Abs. 4 GG gewährleistet nur den Anspruch des Bürgers auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle der jeweils belastenden Verwaltungsentscheidung (BVerfGE 54, 94, 96 f.; 60, 253, 296 f.; 61, 82, 111; 64, 261, 279; 77, 125; 84, 34, 49; 93, 1, 13; 113, 297, 310).
  • VG Würzburg, 12.04.2011 - W 4 K 10.118

    Klagen gegen Planfeststellung für Ortsumgehung Rieneck abgewiesen

    So wird teilweise vertreten, dass aus Gründen des Datenschutzes bei der Bezeichnung der betroffenen Grundstücke in den ausgelegten Plänen die Eigentümer nicht namentlich, sondern nur in anonymisierter Form nach der Flurbezeichnung der Grundstücke u.ä genannt werden dürfen (so Kopp/Ramsauer, § 73, RdNr. 20 unter Berufung auf BVerfG, B.v. 14.10.1987, BVerfGE 77, 125; die dieser Entscheidung zu Grunde liegende Fallkonstellation betrifft allerdings Angaben zu den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen, nicht lediglich das Grundeigentum; VG München, B.v. 13.02.1980, M 562 VII 80, NJW 1981, 475).
  • BVerfG, 03.09.1993 - 1 BvR 862/93

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Ihm erwächst durch die Versagung der Entscheidung zur Sache kein besonders schwerer Nachteil (BVerfGE 77, 125 [129]).
  • VG Darmstadt, 29.03.2004 - 1 G 643/04

    Meldung eines Beamten an die Personalvermittlungsstelle des Landes

    Allerdings ist in Rechtsprechung (BVerfG, Beschluss vom 24.10.1990 - 1 BvR 1028/90 -, abgedruckt in NJW 1991, 415; siehe in diesem Zusammenhang auch BVerfG, Beschluss vom 14.10.1987 - 1 BvR 1244/87 -, BVerfGE 77, 125) und Literatur - wenn auch mit unterschiedlichen dogmatischen Ansätzen - ( vgl. einerseits Geiger in: Eyermann a.a.O. Randnummer 16 zu § 44 a sowie andererseits Stelkens in: Schoch / Schmidt-Aßmann / Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, Randnummern 26, 29 zu § 44 a, Kopp / Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, Randnummer 8 zu § 44 a) anerkannt, dass auch die Sachentscheidung vorbereitende Verfahrenshandlungen dann einem Rechtsbehelf - auch einem solchen nach § 123 VwGO - zugänglich sind, wenn ein Verweis auf den möglichen Rechtsbehelf gegen die später ergehende Sachentscheidung mit dem Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG deshalb unvereinbar ist, weil die Hinnahme der zwischenzeitlich eingetretenen Nachteile dem Betroffenen nicht zumutbar ist, da sie nicht mehr vollständig beseitigt werden können.
  • VG Darmstadt, 29.03.2004 - 1 G 718/04

    Meldung eines Beamten an die Personalvermittlungsstelle des Landes

    Allerdings ist in Rechtsprechung (BVerfG, Beschluss vom 24.10.1990 - 1 BvR 1028/90 -, abgedruckt in NJW 1991, 415; siehe in diesem Zusammenhang auch BVerfG, Beschluss vom 14.10.1987 - 1 BvR 1244/87 -, BVerfGE 77, 125) und Literatur - wenn auch mit unterschiedlichen dogmatischen Ansätzen - ( vgl. einerseits Geiger in: Eyermann a.a.O. Randnummer 16 zu § 44 a sowie andererseits Stelkens in: Schoch / Schmidt-Aßmann / Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, Randnummern 26, 29 zu § 44 a, Kopp / Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, Randnummer 8 zu § 44 a) anerkannt, dass auch die Sachentscheidung vorbereitende Verfahrenshandlungen dann einem Rechtsbehelf - auch einem solchen nach § 123 VwGO - zugänglich sind, wenn ein Verweis auf den möglichen Rechtsbehelf gegen die später ergehende Sachentscheidung mit dem Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG deshalb unvereinbar ist, weil die Hinnahme der zwischenzeitlich eingetretenen Nachteile dem Betroffenen nicht zumutbar ist, da sie nicht mehr vollständig beseitigt werden können.
  • VG Karlsruhe, 02.03.1994 - 10 K 10964/92

    Vorlage eines Sozietätsvertrages an eine Steuerberaterkammer;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht