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   BVerfG, 08.07.1992 - 2 BvL 14/92, 2 BvL 18/92, 2 BvL 15/92   

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https://dejure.org/1992,3628
BVerfG, 08.07.1992 - 2 BvL 14/92, 2 BvL 18/92, 2 BvL 15/92 (https://dejure.org/1992,3628)
BVerfG, Entscheidung vom 08.07.1992 - 2 BvL 14/92, 2 BvL 18/92, 2 BvL 15/92 (https://dejure.org/1992,3628)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Juli 1992 - 2 BvL 14/92, 2 BvL 18/92, 2 BvL 15/92 (https://dejure.org/1992,3628)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Zuständigkeit der Richterdienstgerichte in den Verfahren zur Überprüfung der Entscheidungen der Staatsanwaltsberufungsausschüsse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit der Richterdienstgerichte in den Verfahren zur Überprüfung der Entscheidungen der Staatsanwaltschaftberufungsausschüsse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Richterdienstgerichte - Staatsanwaltsberufungsausschüsse - Überprüfung der Entscheidungen

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 87, 95
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1992 - 2 BvL 14/92
    Um eine Klage "aus dem Beamtenverhältnis" im Sinne dieser Vorschrift handelt es sich auch dann, wenn ein solches noch nicht begründet ist, es sich aber um einen Anspruch mit einer dem Beamtenrecht zugeordneten Anspruchsgrundlage und einem unmittelbaren Bezug zum Beamtenverhältnis handelt wie etwa um einen Anspruch eines Bewerbers auf Übernahme in das Beamtenverhältnis (vgl. BVerwGE 26, 31 ; 50, 301 ; BVerwG, DVBl. 1982, S. 1195; VGH Bad.-Württ., ESVGH 24, 220 ; Redeker/von Oertzen, VwGO, § 40 Rdnr. 30; Kopp, VwGO, § 40 Rdnr. 76).
  • BVerfG, 12.10.1971 - 2 BvR 65/71

    Strafbarkeit der Wehrdienstverweigerung vor fehlender Anerkennung als

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1992 - 2 BvL 14/92
    Sie verfolgt den Zweck, den Beamten durch Zufügung eines Übels zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Berufspflichten anzuhalten oder ihn, wenn er für den geordneten Dienstbetrieb nicht mehr tragbar ist, aus dem Dienst zu entfernen (vgl. BVerfGE 32, 40 ; Schmidt-Räntsch, Deutsches Richtergesetz, vor §§ 63, 64 Rdnr. 2; Claussen/Janzen, Bundesdisziplinarordnung, 6. Aufl., 1990, Einleitung A Rdnr. 4).
  • BVerwG, 08.04.1976 - II C 15.74

    Personalakten - Entfernung von Vorgängen - Pflicht zur Amtshilfe

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1992 - 2 BvL 14/92
    Um eine Klage "aus dem Beamtenverhältnis" im Sinne dieser Vorschrift handelt es sich auch dann, wenn ein solches noch nicht begründet ist, es sich aber um einen Anspruch mit einer dem Beamtenrecht zugeordneten Anspruchsgrundlage und einem unmittelbaren Bezug zum Beamtenverhältnis handelt wie etwa um einen Anspruch eines Bewerbers auf Übernahme in das Beamtenverhältnis (vgl. BVerwGE 26, 31 ; 50, 301 ; BVerwG, DVBl. 1982, S. 1195; VGH Bad.-Württ., ESVGH 24, 220 ; Redeker/von Oertzen, VwGO, § 40 Rdnr. 30; Kopp, VwGO, § 40 Rdnr. 76).
  • BVerwG, 24.06.1982 - 2 C 91.81

    Verschwiegenheitspflicht - Beamter - Verfassungsrang - Dienstvorgesezter -

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1992 - 2 BvL 14/92
    Um eine Klage "aus dem Beamtenverhältnis" im Sinne dieser Vorschrift handelt es sich auch dann, wenn ein solches noch nicht begründet ist, es sich aber um einen Anspruch mit einer dem Beamtenrecht zugeordneten Anspruchsgrundlage und einem unmittelbaren Bezug zum Beamtenverhältnis handelt wie etwa um einen Anspruch eines Bewerbers auf Übernahme in das Beamtenverhältnis (vgl. BVerwGE 26, 31 ; 50, 301 ; BVerwG, DVBl. 1982, S. 1195; VGH Bad.-Württ., ESVGH 24, 220 ; Redeker/von Oertzen, VwGO, § 40 Rdnr. 30; Kopp, VwGO, § 40 Rdnr. 76).
  • BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvL 5/09

    Sächsisches Denkmalschutzgesetz (Zerstörung und Beschädigung auch privater

    Bejahendenfalls wäre die entsprechende landesrechtliche Norm mit Bundesrecht unvereinbar (mit der Folge der Nichtigkeit nach Art. 31 GG, vgl. BVerfGE 67, 1 ) sowie gemäß Art. 72 Abs. 1 GG nichtig (vgl. zu diesbezüglichen Feststellungen, BVerfGE 77, 288 ; 87, 95).

    Bei der Beurteilung der Unvereinbarkeit eines formellen Landesgesetzes mit einem Bundesgesetz nach Art. 100 Abs. 1 Satz 2 GG fungiert neben dem entsprechenden Bundesgesetz auch das Grundgesetz als Prüfungsmaßstab (vgl. BVerfGE 53, 100 ; 67, 1 ; 87, 95 ; Maunz, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 100 Rn. 24 ; Dollinger, in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl. 2005, § 80 Rn. 95).

  • StGH Hessen, 16.04.1997 - P.St. 1202

    Hessisches Gleichberechtigungsgesetz nach bisherigem Erkenntnisstand des StGH bei

    Der Staatsgerichtshof brauchte deswegen nicht abschließend zu entscheiden, ob ein Überschreiten der dem Landesgesetzgeber vom Bundesgesetzgeber durch Rahmenvorschriften gezogenen inhaltlichen Grenzen - läge es vor - zur Verfassungswidrigkeit der entsprechenden landesrechtlichen Regelung mangels Gesetzgebungskompetenz und zur Nichtigkeit aus diesem Grund führte (so BVerfG, Beschluß vom 08.07.1992, BVerfGE 87, 68 ; Beschluß vom 08.07.1992, BVerfGE 87, 95: Degenhart, in: Sachs , Grundgesetz, Kommentar, 1996, Art. 75 Rdnr. 42; Kunig, in von Münch/Kunig , Grundgesetz-Kommentar, Bd. 3, 3. Aufl. 1996, Art. 75 Rdnr. 12) oder ob das die bundesrechtlichen Vorgaben nicht wahrende Landesrecht (lediglich) wegen Verstoßes gegen materielles Bundesrecht nach Art. 31 GG nichtig wäre (so BVerfG, Beschluß vom 27.03.1979, BVerfGE 51, 77 ; Beschluß v. 28.03.1984, BVerfGE 66, 291 ; BVerwG, Urteil vom 13.04.1983, BVerwGE 67, 93 ; Maunz, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz, Kommentar, Stand: Oktober 1996, Art. 75 Rdnr. 15; Bothe, in: Alternativkommentar zum Grundgesetz, 2. Auflage 1989, Art. 75 Rdnr. 4; Hess. VGH, Beschluß vom 28.11.1973, DVBl. 1974, S. 425).
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