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   BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94 [eA]   

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https://dejure.org/1995,155
BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94 [eA] (https://dejure.org/1995,155)
BVerfG, Entscheidung vom 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94 [eA] (https://dejure.org/1995,155)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Juli 1995 - 1 BvR 2226/94 [eA] (https://dejure.org/1995,155)
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G 10 - verdachtslose Rasterfahndung [eA]

Art. 10 GG

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Rasterfahndung

  • openjur.de

    Rasterfahndung I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung des G10-Gesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 93, 181
  • NJW 1996, 114
  • NVwZ 1996, 157 (Ls.)
  • NStZ 1995, 503
 
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Wird zitiert von ... (123)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94
    Das würde nicht nur die Entfaltungschancen der Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl (vgl. BVerfGE 65, 1 [43]).

    Insoweit ist auch zu berücksichtigen, daß die Strafprozeßordnung noch nicht hinreichend an die aus dem Volkszählungsurteil (BVerfGE 65, 1) folgenden Vorgaben angepaßt worden ist.

  • BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90

    Aschendorf

    Auszug aus BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94
    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der meist weittragenden Folgen einer verfassungsgerichtlichen einstweiligen Anordnung ein strenger Maßstab anzulegen; das gilt besonders, wenn ein Gesetz außer Vollzug gesetzt werden soll (BVerfGE 81, 53 [54]; 82, 310 [313]; 82, 353 [363]; 83, 162 [171]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 12.10.1989 - 2 BvF 2/89

    Voraussetzungen für den Erlaß einer Einstweiligen Anordnung zur Aussetzung des

    Auszug aus BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94
    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der meist weittragenden Folgen einer verfassungsgerichtlichen einstweiligen Anordnung ein strenger Maßstab anzulegen; das gilt besonders, wenn ein Gesetz außer Vollzug gesetzt werden soll (BVerfGE 81, 53 [54]; 82, 310 [313]; 82, 353 [363]; 83, 162 [171]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 14.10.1987 - 1 BvR 1244/87

    Einstweilige Anordnung gegen die Veröffentlichung wirtschaftlicher Verhältnisses

    Auszug aus BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94
    Das Bundesverfassungsgericht muß die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 77, 121 [124]; 80, 360 [363 f.]; 85, 94 [95 f.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 15.03.1961 - 2 BvQ 3/60

    Keine einstweilige Anordnung zur vorläufigen Änderung der Parteienfinanzierung

    Auszug aus BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94
    Vielmehr sind auch die für den Anordnungserlaß sprechenden Interessen anderer Grundrechtsträger und der Allgemeinheit zu berücksichtigen (BVerfGE 12, 276 [280]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94
    Da er nicht die Möglichkeit hat, sich gegen Vollzugsakte zu wenden, weil er von Eingriffen in seine Grundrechte nichts erfährt, steht ihm die Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen das Gesetz zu (vgl. BVerfGE 30, 1 [15 f.]).
  • BVerfG, 05.11.1991 - 1 BvR 1087/91

    Kreuz im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94
    Das Bundesverfassungsgericht muß die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 77, 121 [124]; 80, 360 [363 f.]; 85, 94 [95 f.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 17.10.1990 - 2 BvE 6/90

    Unterschriftenquorum - Vorläufige Suspension von Vorschriften des

    Auszug aus BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94
    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der meist weittragenden Folgen einer verfassungsgerichtlichen einstweiligen Anordnung ein strenger Maßstab anzulegen; das gilt besonders, wenn ein Gesetz außer Vollzug gesetzt werden soll (BVerfGE 81, 53 [54]; 82, 310 [313]; 82, 353 [363]; 83, 162 [171]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 11.12.1990 - 1 BvR 1170/90

    Einigungsvertrag

    Auszug aus BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94
    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der meist weittragenden Folgen einer verfassungsgerichtlichen einstweiligen Anordnung ein strenger Maßstab anzulegen; das gilt besonders, wenn ein Gesetz außer Vollzug gesetzt werden soll (BVerfGE 81, 53 [54]; 82, 310 [313]; 82, 353 [363]; 83, 162 [171]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 25.07.1989 - 1 BvR 685/89

    Einstweilige Anordnung gegen Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne

    Auszug aus BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94
    Das Bundesverfassungsgericht muß die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 77, 121 [124]; 80, 360 [363 f.]; 85, 94 [95 f.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Das Bundesverfassungsgericht hat auf Antrag des Beschwerdeführers zu 1) am 5. Juli 1995 eine einstweilige Anordnung erlassen (BVerfGE 93, 181).

    Die freie Telekommunikation, die Art. 10 GG sichert, leidet ferner, wenn zu befürchten ist, daß der Staat Kenntnisse von Fernmeldeumständen und -inhalten in anderen Zusammenhängen zum Nachteil der Kommunikationspartner verwertet (vgl. insgesamt BVerfGE 65, 1 ; 93, 181 ).

  • BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10

    Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen

    Die bloße Möglichkeit einer staatlichen Registrierung von Kontakten kann eine abschreckende Wirkung entfalten und schon im Vorfeld zu Kommunikationsstörungen und Verhaltensanpassungen führen (vgl. entsprechend BVerfGE 65, 1 ; 93, 181 ; 100, 313 ; 107, 299 ; 125, 260 ; s. auch, zum Eingriff in das Recht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG durch die Erwähnung eines Presseorgans im Verfassungsschutzbericht, BVerfGE 113, 63 ).
  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05

    Automatisierte Kennzeichenerfassung

    Die Heimlichkeit staatlicher Informationseingriffe betrifft darüber hinaus die Gesellschaft insgesamt (vgl. BVerfGE 93, 181 ; 100, 313 ; 107, 299 ; 109, 279 ).
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