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   BVerwG, 19.12.1961 - II C 9.61   

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BVerwG, 19.12.1961 - II C 9.61 (https://dejure.org/1961,100)
BVerwG, Entscheidung vom 19.12.1961 - II C 9.61 (https://dejure.org/1961,100)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Dezember 1961 - II C 9.61 (https://dejure.org/1961,100)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Durchsetzbarkeit eines Widerspruchs bezüglich einer behördlichen Rückzahlungsaufforderung einer zuviel ausgezahlten Besoldung - Rückforderunganspruch des Landes Nordrhein-Westfalen bezüglich einer irrtümlich zu hoch ausbezahlten Besoldung - Anforderungen an die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 820 Abs. 1, § 818 Abs. 4; LBG NW § 98 Abs. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 13, 248
  • DVBl 1962, 304
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 07.12.1960 - VI C 65.57
    Auszug aus BVerwG, 19.12.1961 - II C 9.61
    Die Anordnung der Rückforderung zuviel gezahlter Dienstbezüge und der - ratenweisen - Einbehaltung des überzahlten Betrages von den laufenden Dienstbezügen des Beamten stellt nach herrschender Rechtsprechung einen anfechtbaren Verwaltungsakt dar (vgl. BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57]; 11, 283) [BVerwG 07.12.1960 - IV C 97/59].

    Nach den Feststellungen im angefochtenen Urteil, die die Revision nicht angreift, hat der Kläger für die Zeit vom 1. April 1957 bis zum 30. Juni 1959 zur Abgeltung des ihm zustehenden Ortszuschlages Beträge erhalten, die mit 13 DM monatlich den Betrag überstiegen, den er nach der einschlägigen gesetzlichen Regelung beanspruchen konnte, Diese Zahlungen waren Zahlungen von "Dienstbezügen", daran ändert sich nichts durch den Umstand, daß die Zahlungen im vorliegenden Falle unter einem Vorbehalt geleistet wurden, der ihnen den Charakter von "Abschlagszahlungen" gab (vgl. BVerwGE 11, 283 [284]).

    Daß diese Vorschrift auch den Fall einer unter Vorbehalt geleisteten Zahlung von Dienstbezügen an einen Beamten erfaßt, wenn dieser Vorbehalt vertretbar, vor allen auch mit der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht vereinbar ist, hat bereits der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 7. Dezember 1960 (BVerwGE 11, 283 [287]) ausgeführt.

  • BVerwG, 24.04.1959 - VI C 91.57
    Auszug aus BVerwG, 19.12.1961 - II C 9.61
    Die Anordnung der Rückforderung zuviel gezahlter Dienstbezüge und der - ratenweisen - Einbehaltung des überzahlten Betrages von den laufenden Dienstbezügen des Beamten stellt nach herrschender Rechtsprechung einen anfechtbaren Verwaltungsakt dar (vgl. BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57]; 11, 283) [BVerwG 07.12.1960 - IV C 97/59].
  • BVerwG, 24.08.1964 - VI C 190.62

    Wegfall der Bereicherung - Gutgläubiger Verbrauch von den Überzahlungen an einen

    Danach gilt der Grundsatz, daß ein Rückforderungsanspruch regelmäßig nur dann entsteht, wenn auch der die Rechtslage konkretisierende Verwaltungsakt mit rückwirkender Kraft zurückgenommen werden durfte, nicht bei der Überzahlung von Abschlagszahlungen, die auf Grund verwaltungsinterner Zahlungsanweisungen vorgenommen worden sind (vgl. hierzu BVerwGE 11, 283; 13, 248 [BVerwG 19.12.1961 - Gr Sen - 1/61]; 16, 2 [BVerwG 24.10.1962 - IV C 246/60]und neuerdings das Urteil vom 22. Januar 1964 - BVerwG V C 5.63 - für den Bereich des Requisitionsentschädigungsrechts).

    Nach den vom Verwaltungsgerichtshof festgestellten Begleitumständen war es - insbesondere im Hinblick auf den mit der Neufestsetzung der Bezüge verbundenen erhöhten Arbeitsanfall der Festsetzungsbehörden - rechtlich auch vertretbar und mit der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht (§ 79 BBG) durchaus vereinbar, wenn im Vorgriff auf die allgemeine Besoldungserhöhung zunächst Abschlagszahlungen auf die noch nicht endgültig festgesetzten Versorgungsbezüge geleistet worden sind (vgl. hierzu auch BVerwGE 11, 283 [287]; 13, 248 [251]).

    Mit Recht wird in BVerwGE 13, 248 [251] ausgeführt, daß Beamte und Versorgungsempfänger, die nach einer allgemeinen Besoldungserhöhung auf möglichst baldige Gewährung der verbesserten Bezüge drängen, im Interesse der sparsamen Verwaltung öffentlicher Mittel Vorbehaltszahlungen für denjenigen Zeitraum in Kauf nehmen müssen, den eine gut organisierte und ohne vermeidbare Verzögerungen arbeitende Verwaltung für die endgültige und gesicherte Berechnung der Bezüge benötigt.

    Bei der aus Gründen der Beschleunigung gebotenen "Grobberechnung" schleichen sich nur allzuleicht Fehler ein, die nicht zu Lasten der öffentlichen Hand gehen können (vgl. hierzu auch BVerwGE 13, 248 [251]).

    Die Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs, daß der Kläger, obwohl er die Überzahlung zur Verbesserung seiner allgemeinen Lebenshaltung verbraucht hat und deshalb im Zeitpunkt der Rückforderung nicht mehr bereichert war, der verschärften Haftung des § 820 Abs. 1 in Verbindung mit § 818 Abs. 4 BGB unterliegt, steht ebenfalls in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 11, 283; 13, 248 [BVerwG 19.12.1961 - Gr Sen - 1/61]; Urteile vom 26. Juni 1963 - BVerwG VI C 177.60 - [Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 11 = RiA 1964 S. 12 ] und vom 21. Februar 1964 - BVerwG VI C 8.61 - [DÖD 1964 S. 94]).

  • BVerwG, 21.04.1982 - 6 C 34.79

    Antrag auf Umzugskostenvergütung - Beschränkung auf Teilleistungen -

    Der in BVerwGE 8, 261 entwickelte Grundsatz, daß ein Rückforderungsanspruch regelmäßig nur dann entsteht, wenn auch der die Rechtslage konkretisierende Verwaltungsakt (Festsetzungsbescheid) zurückgenommen worden ist, kommt hier nicht zum Zuge, weil die Abschlagszahlungen nicht auf einer förmlichen, gesetzlich vorgeschriebenen Festsetzung, sondern auf einer verwaltungsinternen Zahlungsanweisung beruhen (BVerwGE 11, 283 [284]; 13, 248 [250]; 16, 2 [6 f.]).
  • OVG Niedersachsen, 25.09.2018 - 5 LB 98/16

    Ehegattenunterhalt; Ehescheidung; Entreicherung; nacheheliche

    Vor dem Hintergrund dieser Erwägungen wendet das Bundesverwaltungsgericht - und ihm folgend der erkennende Senat - die Vorschrift des § 820 Abs. 1 BGB auch auf öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnisse, deren Inhalt im Einzelnen nicht vom Gestaltungswillen der Beteiligten abhängt, sondern auf gesetzlichen Regelungen beruht, entsprechend an (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 7.12.1960 - BVerwG 6 C 65.57 -, juris Rn. 22ff. mit Hinweis auf die Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts; Urteil vom 19.12.1961 - BVerwG 2 C 9.61 -, juris Rn. 23; Urteil vom 21.2.1964 - BVerwG 6 C 8.61 -, juris Rn. 24; Urteil vom 8.10.1998 - BVerwG 2 C 21.97 -, juris Rn. 18; Nds. OVG, Beschluss vom 16.4.2012 - 5 PA 330/11 - Beschluss vom 22.7.2013 - 5 LA 111/13 -, juris Rn. 11f.; Beschluss vom 17.10.2014 - 5 PA 129/14 -).
  • BVerwG, 24.11.1966 - II C 119.64

    Zusammentreffen von beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen mit einem Einkommen aus

    Aus diesem Grunde hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung (vgl. das eben näher bezeichnete Urteil BVerwG II C 44.64) schon wiederholt zum Ausdruck gebracht, daß es nicht darauf ankomme, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, von denen mit Rücksicht auf die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht die Rechtmäßigkeit eines nicht aus dem Gesetz abzuleitenden - gewillkürten - Vorbehalts abhängig ist (vgl. BVerwGE 13, 248 ff.).

    Der Schuldner kann deshalb das mit dem Rückforderungsanspruch behaftete Empfangene grundsätzlich nicht mit befreiender Wirkung aus eigenem Entschluß so verwenden, als sei es ihm endgültig überlassen (vgl. Urteil vom 26. Juni 1963 - BVerwG VI C 177.60 - a.a.O.), und sich mithin grundsätzlich nicht auf den Verbrauch der ohne Rechtsgrund empfangenen Zahlungen berufen (vgl. BVerwGE 13, 248 [253]).

  • OVG Niedersachsen, 03.11.2016 - 5 LA 84/16

    Besoldungsvorbehalt

    In Anknüpfung hieran hat auch das Bundesverwaltungsgericht die Regelung des § 820 Abs. 1 BGB nach Maßgabe der jeweiligen gesetzlichen Verweisungsvorschrift - etwa in § 87 Abs. 2 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) oder in § 12 Abs. 2 Satz 1 BBesG - auf unter Vorbehalt geleistete Zahlungen entsprechend angewendet (BVerwG, Urteil vom 7.12.1960 - BVerwG 6 C 65.57 -, juris Rn. 23f.; Urteil vom 19.12.1961 - BVerwG 2 C 9.61 -, juris Rn. 23; Urteil vom 21.2.1964 - BVerwG 6 C 8.61 -, juris Rn. 24; Urteil vom 24.11.1966 - BVerwG 2 C 119.64 -, juris Rn. 28; Urteil vom 9.12.1976 - BVerwG 2 C 36.76 -, Buchholz 232 § 158 BBG Nr. 31; Urteil vom 28.2.1985 - BVerwG 2 C 16.84 -, juris Rn. 22).

    Dennoch sei eine Verwertung der Begriffe und Grundsätze des zivilrechtlichen Bereicherungsrechts im Hinblick auf die ausdrückliche und unmittelbare Verweisung in den entsprechenden beamtenrechtlichen Vorschriften möglich (BVerwG, Urteil vom 7.12.1960, a. a. O., Rn. 23; Urteil vom 19.12.1961, a. a. O., Rn. 23; Urteil vom 24.9.1992 - BVerwG 2 C 18.91 -, juris Rn. 19).

  • BVerwG, 05.12.1968 - I C 41.67

    Voraussetzungen der Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge - Rückwirkende

    Die in den Zahlungsanordnungen nicht enthaltene Ermessensentscheidung nach § 98 Abs. 2 Satz 3 des Beamtengesetzes für das land Nordrhein-Westfalen vom 15. Juni 1954 (GVBl. S. 237) - LBG 54 - und vom 1. Juni 1962 (GVBl. S. 271) - LBG 62 - sei durch Bewilligung einer Einbehaltung der Überzahlung in monatlichen Raten von je 100 DM in der Auszahlungsanordnung vom 17. August 1961 zulässigerweise nachgeholt worden (Hinweis auf BVerwGE 13, 248 [253]).

    Die Revision weist ferner zu Unrecht auf das Urteil des erkennenden Senats vom 19. Dezember 1961 - BVerwG II C 9.61 - (BVerwGE 13, 248) hin.

    Die durch § 98 Abs. 2 Satz 3 LBG 54 und 62 gebotene Ermessensentscheidung darüber, ob von der Rückforderung der Überzahlung aus Billigkeitsgründen ganz oder teilweise abzusehen ist, hat der Beklagte in den Auszahlungsanordnungen vom 8. Februar 1961 und vom 17. August 1961 durch die Gewährung der Erstattungsmöglichkeit in monatlichen Teilbeträgen von 100 DM rechtsfehlerfrei getroffen (BVerwGE 13, 248 [253]).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2007 - 1 A 527/06

    Anrechnung anderweitig gezahlter Bezüge (hier: EU-Tagegelder) auf die nationale

    BVerwG, Urteile vom 19.12.1961 - 2 C 9.61 -, BVerwGE 13, 248, und vom 28.2.1985 - 2 C 16.84 -, a. a. O.; OVG NRW, Urteile vom 7.4.1977 - 6 A 916/75 -, DÖD 1977, 231, und vom 23.2.1982 - 12 A 2333/80 -, ZBR 1982, 245.

    BVerwG, Urteil vom 19.12.1961 - 2 C 9.61 -, a. a. O.

  • OVG Niedersachsen, 29.07.2013 - 5 LA 275/12

    Unter dem gesetzlichen Vorbehalt der endgültigen Stufenzuordnung stehende Bezüge

    In Anknüpfung hieran hat auch das Bundesverwaltungsgericht die Regelung des § 820 Abs. 1 BGB nach Maßgabe der jeweiligen gesetzlichen Verweisungsvorschrift - etwa in § 87 Abs. 2 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) oder in § 12 Abs. 2 Satz 1 BBesG - auf unter Vorbehalt geleistete Zahlungen entsprechend angewendet (BVerwG, Urteil vom 7.12.1960 - BVerwG 6 C 65.57 -, juris Rn. 23f.; Urteil vom 19.12.1961 - BVerwG 2 C 9.61 -, juris Rn. 23; Urteil vom 21.2.1964 - BVerwG 6 C 8.61 -, juris Rn. 24; Urteil vom 24.11.1966 - BVerwG 2 C 119.64 -, juris Rn. 28; Urteil vom 9.12.1976 - BVerwG 2 C 36.76 -, Buchholz 232 § 158 BBG Nr. 31; Urteil vom 28.2.1985 - BVerwG 2 C 16.84 -, juris Rn. 22).

    Dennoch sei eine Verwertung der Begriffe und Grundsätze des zivilrechtlichen Bereicherungsrechts im Hinblick auf die ausdrückliche und unmittelbare Verweisung in den entsprechenden beamtenrechtlichen Vorschriften möglich (BVerwG, Urteil vom 7.12.1960, a. a. O., Rn. 23; Urteil vom 19.12.1961, a. a. O., Rn. 23; Urteil vom 24.9.1992 - BVerwG 2 C 18.91 -, juris Rn. 19).

  • BVerwG, 28.09.1967 - II C 37.67

    Einbehaltung von Dienstbezügen

    Nach der im Einklang mit der Verwaltungspraxis und mit der Verwaltungsrechtsprechung der Gerichte erster und zweiter Instanz stehenden ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darf der Dienstherr die seinen Beamten geleisteten Überzahlungen durch - im Verwaltungsrechtswege anfechtbaren - Verwaltungsakt zurückfordern (vgl. BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] [262] mit weiteren Hinweisen; BVerwGE 11, 283; 13, 248 [BVerwG 19.12.1961 - Gr Sen - 1/61][249]).
  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 31.84

    Besoldung - Ortszuschlag - Ehegatte - Öffentlicher Dienst -

    Derartige Vorbehaltszahlungen hat es bei Abschlagszahlungen anerkannt (BVerwGE 11, 283 [BVerwG 07.12.1960 - VI C 65/57]; 13, 248 <249 f. [BVerwG 19.12.1961 - Gr Sen - 1/61]>; 18, 72 ; Urteil vom 24. August 1964 - BVerwG 6 C 190.62 - ), bei denen sich bereits aus dem Begriff und Wesen der Leistung ergibt, daß sie erst zu einem späteren Zeitpunkt endgültig festgesetzt werden soll, ferner bei Fortzahlung der Bezüge, die einem entlassenen Beamten aufgrund gerichtlichen Vollziehungsaussetzungsbeschlusses mit Rücksicht auf die von ihm gegen die Entlassungsverfügung erhobene - später abgewiesene - Klage gezahlt worden sind (BVerwGE 18, 72; 24, 92 [BVerwG 11.05.1966 - VIII B 109/64]; Urteile vom 13. Oktober 1971 - BVerwG 6 C 137.67 - mit weiteren Nachweisen und vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 12.81 - ), sowie bei Anrechnung anderweitiger Arbeitseinkünfte auf das Übergangsgehalt gemäß § 37 G 131 in den bis zum 1. September 1957 geltenden Fassungen (Urteile vom 9. Juli 1959 - BVerwG 2 C 29.59 - und vom 26. Juni 1963 - BVerwG 6 C 177.60 - ), weil es sich bei der Festsetzung von Übergangsgehalt in Fällen, in denen eine spätere Anrechnung anderweitiger Einkünfte in Betracht kommt, um eine ihrer Natur nach vorläufige Maßnahme handelt.

    Letztlich auch aus ähnlichen Erwägungen hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden, daß aus Gründen der Fürsorgepflicht auch bei einem gewillkürten Vorbehalt dieser nach Art und Umfang auf das Notwendigste zu begrenzen ist (BVerwGE 11, 283 [BVerwG 07.12.1960 - VI C 65/57]; 13, 248 [BVerwG 19.12.1961 - Gr Sen - 1/61]; OVG NW, Urteil vom 7. April 1977 - 6 A 916/75 - ; Schwegmann/Summer, BBesG, § 12 BBesG Fußn. 128).

  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 18.84

    Anwärterverheiratetenzuschlag - Rückforderung der Hälfte

  • BVerwG, 11.02.1982 - 2 C 9.81

    Beamtenrecht - Studienzeit - Widerruf - Ruhegehaltsfähige Dienstzeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.1997 - 16 A 2389/96

    Rechtzeitigkeit eines Widerspruches; Telefax; Unvollständiger Eingang bei

  • VGH Bayern, 13.02.2014 - 14 B 12.1682

    Rückforderung überzahlter Besoldung; Kaufkraftausgleich; Verwaltungsaktcharakter

  • VG Stade, 01.06.2023 - 3 A 2195/18

    Dienstbezüge; Erschwerniszulage für fliegendes Personal der Bundeswehr; kein

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2000 - 12 A 2624/98

    Rückforderung von zuviel gezahlten Bezügen an einen Beigeordneten eines

  • OVG Niedersachsen, 20.03.2015 - 5 LA 139/14

    Bezügemitteilung; Billigkeitsentscheidung; Eingabefehler; Massenverwaltung;

  • BVerwG, 21.02.1964 - VI C 8.61

    Anwendung des Bereicherungsrechts auf die Rückforderung von Bezügen eines Beamten

  • BVerwG, 30.08.1966 - II C 18.63

    Anspruch auf eine Ausgleichszulage - Rückforderung zuviel gezahlter Dienstbezüge

  • VGH Hessen, 21.08.1989 - 8 UE 371/84

    Rückforderung von Beihilfen für Magermilchpulver - Entreicherung - Unwirksamer

  • BVerwG, 12.10.1967 - II C 71.67

    Auszahlung eines als Bruttoleistung geschuldeten Betrags ohne Abzug der

  • VG Trier, 09.09.2014 - 1 K 711/14

    Beamtenalimentation - Professorenbesoldung -; Zulässigkeit der "Umwidmung" von

  • BVerwG, 11.02.1982 - 2 C 18.81

    Ruhegehaltsfähige Dienstzeit - Berücksichtigung von Ausbildungszeiten -

  • VG München, 30.09.2015 - M 21 K 14.3173

    Rückforderung von überzahlten Dienstbezügen (falsche Erfassung der

  • VG Hannover, 28.02.2017 - 13 A 1443/15

    Professorenbesoldung W 2; Leistungsbezüge; Kürzung; Anrechnung; Überleitung;

  • BVerwG, 06.05.1975 - II C 25.73

    Maßgaben für eine vollständige Subsumtion des entscheidungserheblichen

  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 50.84

    Ortszuschlag - Kinderbezogene Anteile - Öffentlicher Dienst

  • BVerwG, 26.05.1966 - VIII C 389.63
  • BVerwG, 23.07.1985 - 6 C 124.83

    Rückforderung von kinderbezogenen Anteilen eines Ortszuschlages - Voraussetzungen

  • VG Bremen, 26.10.2011 - 2 V 769/11

    Ruhegehalt - Aufrechnung; Eilrechtsschutz; überzahlte Versorgungsbezüge

  • VG Magdeburg, 30.11.2020 - 8 A 328/19

    Hinreichend konkreter Gefahrenverdacht als Voraussetzung der Gewährung der Zulage

  • VG Bremen, 10.09.2010 - 2 K 3210/08

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge

  • BVerwG, 15.01.1969 - VI C 84.64

    Rückforderung von ohne Rechtsgrund gezahlten Versorgungsbezügen - Erfordernis des

  • VG Augsburg, 12.11.2015 - Au 2 K 14.765

    Verringerung von Hochschulleistungsbezügen

  • BVerwG, 09.09.1971 - V B 41.71

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Begriff der selbstständigen

  • BVerwG, 30.01.1970 - VI C 90.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 29.12.1969 - VI B 39.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anrechnung eines

  • BVerwG, 25.10.1967 - VI C 26.67
  • BVerwG, 29.03.1966 - II C 44.64

    Rückforderung von Dienstbezügen - Rechtmäßigkeit eines Rückforderungsbescheides -

  • VG Berlin, 23.09.2022 - 5 K 296.20

    Keine höheren Ansprüche für Berliner Abgeordnete, die vor 2001 ausgeschieden sind

  • VG Trier, 07.08.2012 - 1 K 456/12

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge infolge Anrechnung von Rentenbezug

  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.1990 - 4 S 955/89

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge vom Erben - Offensichtlichkeit der

  • BVerwG, 30.01.1970 - VI C 89.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 24.04.1969 - II C 29.66

    Rückforderung von an einen Referendar gezahlten Unterhaltszuschuss wegen dessen

  • BVerwG, 30.01.1970 - VI C 91.67

    Berechnung der Weihnachtssonderzuwendung zugunsten eines Beamten -

  • BVerwG, 04.01.1966 - VI C 161.62
  • VG Kassel, 29.01.2009 - 1 K 2216/05

    Beweislastverteilung bei Streit um Voraussetzungen der Ruhensregelung

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