Rechtsprechung
   BVerwG, 25.01.1967 - V C 61.66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,539
BVerwG, 25.01.1967 - V C 61.66 (https://dejure.org/1967,539)
BVerwG, Entscheidung vom 25.01.1967 - V C 61.66 (https://dejure.org/1967,539)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Januar 1967 - V C 61.66 (https://dejure.org/1967,539)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,539) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Erstattungsansprüchen wegen geleisteter Krankenversorgung nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) - Geltendmachung von Erstattungsansprüchen wegen Leistungen nach dem Tuberkulosehilfegesetz (THG) nach dem LAG - Ergehen eines Berufungsurteils trotz ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 26, 58
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.10.1964 - IV C 63.63
    Auszug aus BVerwG, 25.01.1967 - V C 61.66
    Leistungen nach dem Tuberkulosehilfegesetz sind keine Leistungen der öffentlichen Fürsorge und deshalb nicht als Kosten der Krankenversorgung nach dem Lastenausgleichsgesetz erstattungsfähig (Bestätigung der Urteile des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 1964 - BVerwG IV C 63.63 und 64.63 -).

    Dies hat bereits der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinen Urteilen vom 23. Oktober 1964 - BVerwG IV C 63.63 - (Buchholz BVerwG 427.3, § 276 LAG Nr. 2 = RLA 1965, 231) und - BVerwG IV C 64.63 - (DVBl. 1965, 208 = IFLA 1966, 104 = ZLA 1965, 91 = Mtbl. BAA 1965, 456) ausgesprochen.

    Im Ergebnis zu Recht sind das Verwaltungsgericht und das Berufungsgericht mit den Urteilen des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 1964 - BVerwG IV C 63.63 und 64.63 - davon ausgegangen, daß die von dem Kläger geleistete Tuberkulosehilfe keine Leistung der öffentlichen Fürsorge ist, aus diesem Grunde der Krankenversorgung nach § 276 Abs. 1 LAG vorging und demnach keinen Ersatzanspruch nach § 276 Abs. 3 Satz 2 LAG begründete.

  • BVerwG, 22.03.1965 - IV C 64.63

    Erstattungsansprüche aus dem Lastenausgleichsrecht - Kostenberechnung -

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1967 - V C 61.66
    Dies hat bereits der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinen Urteilen vom 23. Oktober 1964 - BVerwG IV C 63.63 - (Buchholz BVerwG 427.3, § 276 LAG Nr. 2 = RLA 1965, 231) und - BVerwG IV C 64.63 - (DVBl. 1965, 208 = IFLA 1966, 104 = ZLA 1965, 91 = Mtbl. BAA 1965, 456) ausgesprochen.

    Bei der Kostenentscheidung ist ebenfalls von der Rechtsprechung des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts auszugehen, wonach § 188 VwGO keine Anwendung findet (Beschluß vom 22. März 1965 - BVerwG IV C 64.63 -).

  • BVerwG, 29.04.1957 - IV C 334.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1967 - V C 61.66
    Ebenso unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. April 1957 - BVerwG IV C 334.56 - (Buchholz BVerwG 427.3, § 339 LAG Nr. 57 = RLA 1957, 207) zugrundeliegenden, in dem die Revision nicht zugelassen war.
  • BVerwG, 02.07.1954 - II C 107.54
    Auszug aus BVerwG, 25.01.1967 - V C 61.66
    Insoweit liegt die vorliegende Sache anders als in den den Entscheidungen in BVerwGE 1, 178; 18, 193 [BVerwG 09.04.1964 - VIII C 65/61]sowie …
  • BVerwG, 09.04.1964 - VIII C 65.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1967 - V C 61.66
    Insoweit liegt die vorliegende Sache anders als in den den Entscheidungen in BVerwGE 1, 178; 18, 193 [BVerwG 09.04.1964 - VIII C 65/61]sowie …
  • BVerwG, 13.03.2002 - 3 B 19.02

    Berufungsausschluss, fehlerhafte Annahme des VG über - und unzutreffende

    Nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung (vgl. Urteil vom 25. Januar 1967 - BVerwG V C 61.66 - BVerwGE 26, 58 m.w.N.; stRspr) ist in Fällen der vorliegenden Art in jedem Fall das Rechtsmittel gegeben, das gegen eine in jeder Hinsicht verfahrensfehlerfreie Entscheidung gegeben ist/wäre (hier also: Beschwerde, gerichtet auf Zulassung der Berufung), und wegen der vom Verwaltungsgericht unrichtig erteilten Rechtsmittelbelehrung scheidet als Folge von § 58 Abs. 2 VwGO eine Fristversäumnis nach Lage der Dinge aus.

    b) Im vorerwähnten Urteil vom 25. Januar 1967 (a.a.O., S. 60) ist entschieden worden, dass die fehlerhafte Annahme einer trotz gesetzlichen Berufungsausschlusses zulässigen Berufung durch das erst- und/oder zweitinstanzliche Gericht sich als gerichtlicher Verfahrensmangel darstellt ("unzutreffende verfahrensrechtliche Betrachtungsweise").

  • BVerwG, 05.09.1991 - 3 C 26.89

    Verwendung des Reinertrages einer Jagd - Bedeutung und Auslegung von

    Für den Fall einer formfehlerhaften, inkorrekten Entscheidung durch ein Gericht, also bei der Wahl der falschen Entscheidungsform (etwa Entscheidung durch Beschluß statt durch Urteil) hat sich für die Beurteilung der Statthaftigkeit des Rechtsmittels der Grundsatz der Meistbegünstigung durchgesetzt (vgl. nur BGHZE 40, 265 [BGH 18.11.1963 - VII ZR 182/62]; BGH NJW 1979, 43 [BGH 04.10.1978 - IV ZB 84/77]; BVerwGE 26, 58 [BVerwG 25.01.1967 - V C 61/66]; 71, 213 [BVerwG 23.04.1985 - 1 A 11/81]; Stein-Jonas-Grunsky, ZPO, 20. Aufl. 1977 Rdnr. 23 vor § 511; Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, ZPO, Anm. 4 B vor § 511 ZPO).
  • BVerwG, 14.05.1969 - V C 90.68

    Stationäre Heilbehandlung von Tuberkulose i.R.d. Tuberkulosehilfe als

    Darüber hinaus wirft das Urteil des Verwaltungsgerichts eine revisionsgerichtlich bisher noch nicht entschiedene Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung auf (§ 339 Abs. 1 LAG; §§ 190 Abs. 1 Nr. 1, 137 Abs. 3, 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Vgl. auch Urteil vom 25. Januar 1967 [BVerwGE 26, 58 [BVerwG 25.01.1967 - BVerwG V C 61/66]]).

    Das würde nur dann nicht gelten, wenn die Tuberkulosehilfe auch heute noch nicht zum Recht der öffentlichen Fürsorge (Sozialhilfe) zählen würde, Zwar hätte die Tuberkulosehilfe früher nicht zu den Leistungen der öffentlichen Fürsorge gezählt (vgl. Urteil vom 25. Januar 1967 [BVerwGE 26, 58 [BVerwG 25.01.1967 - BVerwG V C 61/66]]).

  • BVerwG, 08.09.2022 - 6 B 6.22

    Darlegung von Revisionszulassungsgründen bei einer Nichtzulassungsbeschwerde;

    Hat das Gericht eine der Form nach unrichtige Entscheidung getroffen, steht den Beteiligten ein Wahlrecht zu, ob sie das eigentlich zulässige oder das der ergangenen Entscheidung entsprechende Rechtsmittel einlegen (BVerwG, Urteile vom 25. Januar 1967 - 5 C 61.66 - BVerwGE 26, 58 und vom 13. April 2011 - 9 C 1.10 - BVerwGE 139, 296 Rn. 11).
  • BVerwG, 08.09.2022 - 6 B 7.22

    Heranziehung des Meistbegünstigungsgrundsatzes im Rahmen der Statthaftigkeit der

    Hat das Gericht eine der Form nach unrichtige Entscheidung getroffen, steht den Beteiligten ein Wahlrecht zu, ob sie das eigentlich zulässige oder das der ergangenen Entscheidung entsprechende Rechtsmittel einlegen (BVerwG, Urteile vom 25. Januar 1967 - 5 C 61.66 - BVerwGE 26, 58 und vom 13. April 2011 - 9 C 1.10 - BVerwGE 139, 296 Rn. 11).
  • BVerwG, 28.11.1985 - 3 C 47.85

    Mehrbedarf für Kranke wegen kostenaufwändigerer Ernährung als Leistung der

    Mithin greift § 339 Abs. 3 Satz 1 LAG nicht ein, obwohl es sich bei der den Trägern der Sozialhilfe obliegenden Krankenversorgung um lastenausgleichsrechtliche Leistungen handelt (vgl.Urteil vom 28. März 1962 - BVerwG 5 C 98.61 - [BVerwGE 14, 99/100]; vgl. auchUrteile vom 25. Januar 1967 - BVerwG 5 C 61.66 - [BVerwGE 26, 58/60] undvom 13. Januar 1976 - BVerwG 5 C 1.74 - [BVerwGE 50, 89]).
  • BVerwG, 25.01.1967 - V C 85.66

    Erstattung von Kosten der Krankenversorgung nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG)

    Die Revision, die nach dem Urteil des Senatsvom 25. Januar 1967 - BVerwG V C 61.66 - das gegebene Rechtsmittel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts ist, ist unbegründet.
  • BVerwG, 14.05.1973 - V B 081.72

    Erstattung von im Weg der Sozialhilfe aufgebrachten Leistungen - Berufung gegen

    Das Rechtsmittelverfahren ist im vorliegenden Falle - anders als in dem der Entscheidung BVerwGE 26, 58 zugrunde liegenden Falle - nicht durch eine formfehlerhafte Entscheidung des Verwaltungsgerichts oder des Berufungsgerichts ausgelöst.
  • BVerwG, 18.11.1968 - V B 115.67

    Rechtsmittel

    Das angefochtene Urteil weicht von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 26, 58 und von den dort zitierten weiteren Urteilen insofern ab, als es eine Berufung nicht für ausgeschlossen hält.
  • VG Minden, 07.09.2004 - 6 K 4036/02

    Weiterbewilligung des sog. LAG-Anteils an den freiwilligen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25.1.1967 - V C 61.66 -, BVerwGE 26, 58 = FEVS 14, 161 = ZLA 1967, 157 = RLA 1967, 207.
  • BVerwG, 21.01.1970 - V C 15.69

    Lastenausgleichsrecht bei Unterbringung in einer Nervenheilanstalt auf Grund

  • BVerwG, 26.08.1970 - V C 30.70

    Anspruch gegen den Sozialhilfeträger auf Erstattung von Aufwendungen der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht