Rechtsprechung
   BVerwG, 14.07.1972 - IV C 8.70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,24
BVerwG, 14.07.1972 - IV C 8.70 (https://dejure.org/1972,24)
BVerwG, Entscheidung vom 14.07.1972 - IV C 8.70 (https://dejure.org/1972,24)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juli 1972 - IV C 8.70 (https://dejure.org/1972,24)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,24) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Lage eines Grundstücks in einem für Ausbeutung vorgesehenen rheinischen Braunkohlengebiet - Baubeschränkungen zur Sicherung der Gewinnung von Bodenschätzen nach der Baubeschränkungsverordnung (BaubeschränkungsVO) - Ungültigkeit eines Bebauungsplans

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit der Festsetzung land- und forstwirtschaftlicher Nutzung im Bebauungsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 40, 258
  • ZMR 1973, 116
  • DÖV 1972, 822
  • JR 1972, 519
  • BauR 1972, 282
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (130)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1972 - IV C 8.70
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 7. Mai 1971 - BVerwG IV C 76.68 - (BauR 1971, 182 [184]) in Übereinstimmung mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Februar 1971 - III ZR 28/70 - (DÖV 1971, 243 [245]) entschieden, daß dem insoweit maßgebenden "Erfordernis der Rechtssicherheit ... ebenso wie durch die wörtliche Wiedergabe der Genehmigung durch die Mitteilung ihres wesentlichen Inhalts genügt werden" könne.

    Zugunsten einer solchen Zielsetzung aber kann § 9 Abs. 1 Nr. 10 BBauG nicht eingesetzt werden, weil, wie diese "wahre" Willensrichtung ergibt, seine Inanspruchnahme "nach der planerischen Konzeption der Gemeinde" nicht "erforderlich ist" (vgl. Urteil vom 7. Mai 1971 - BVerwG IV C 76.68 - in BauR 1971, 182 [185]).

  • BGH, 16.02.1970 - III ZR 136/68

    Bergschädenregelung und Art. 14 GG

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1972 - IV C 8.70
    Die auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. Februar 1970 - III ZR 136/68 - (NJW 1970, 747 [BGH 16.02.1970 - III ZR 136/68]) gestützte gegenteilige Meinung der Beigeladenen trifft nicht zu.
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52

    Besoldungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1972 - IV C 8.70
    Auch sie darf sich nämlich nicht über den klar erkennbaren Willen des auszulegenden Gesetzes hinwegsetzen (vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 11. Juni 1958 - 1 BvL 149/52 - in BVerfGE 8, 28 [34] und vom 30. Juni 1964 - 1 BvL 16/62 - in BVerfGE 18, 97 [111]).
  • BVerfG, 30.06.1964 - 1 BvL 16/62

    Zusammenveranlagung

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1972 - IV C 8.70
    Auch sie darf sich nämlich nicht über den klar erkennbaren Willen des auszulegenden Gesetzes hinwegsetzen (vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 11. Juni 1958 - 1 BvL 149/52 - in BVerfGE 8, 28 [34] und vom 30. Juni 1964 - 1 BvL 16/62 - in BVerfGE 18, 97 [111]).
  • BVerwG, 21.01.1972 - IV C 212.65

    Verpflichtung zum Abbruch einer Lehmfachwerkscheune - Umfang der

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1972 - IV C 8.70
    Außerdem sind aber auch, wie der erkennende Senat für einen ähnlichen Fall bereits in seinem Urteil vom 21. Januar 1972 - BVerwG IV C 212.65 - (DVBl. 1972, 219 [221]) ausgesprochen hat, die vom Bundesgerichtshof behandelten Rechtsfragen gar nicht mit denen identisch, von denen die Entscheidung des vorliegenden Falles abhängt.
  • BGH, 08.02.1971 - III ZR 28/70

    Verfahren bei Auslegung und Bekanntmachung eines Bebauungsplans

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1972 - IV C 8.70
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 7. Mai 1971 - BVerwG IV C 76.68 - (BauR 1971, 182 [184]) in Übereinstimmung mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Februar 1971 - III ZR 28/70 - (DÖV 1971, 243 [245]) entschieden, daß dem insoweit maßgebenden "Erfordernis der Rechtssicherheit ... ebenso wie durch die wörtliche Wiedergabe der Genehmigung durch die Mitteilung ihres wesentlichen Inhalts genügt werden" könne.
  • BVerfG, 21.07.1955 - 1 BvL 33/51

    Junktimklausel

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1972 - IV C 8.70
    Bei ihm reicht für den Fall des Fehlens einer eigenen Entschädigungsregelung aus, wenn es insoweit "mit Rücksicht auf" seine "Entstehungszeit ... als durch Art. 153 Abs. 2 Satz 2 WV ergänzt gelten" kann (BVerfG, Beschluß vom 21. Juli 1955 - 1 BvL 33/51 - in BVerfGE 4, 219 [237]).
  • BVerwG, 18.08.1964 - I C 63.62

    Maßgeblichkeit der vorhandenen Bebauung für die Zulässigkeit von Vorhaben

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1972 - IV C 8.70
    Denn in diesem Falle bliebe zwar § 34 BBauG anwendbar, doch wäre neben und gewissermaßen vor dieser Vorschrift der Bebauungsplan zu beachten, so daß auch unter dieser Voraussetzung das Vorhaben an einem ihm inhaltlich entgegenstehenden Bebauungsplan scheitern müßte (ständige Rechtsprechung seit dem Urteil vom 18. August 1964 - BVerwG I C 63.62 - in BVerwGE 19, 164 [167]; vgl. aus der Rechtsprechung des erkennenden Senats etwa das Urteil vom 4. November 1966 - BVerwG IV C 36.65 - in BVerwGE 25, 243 [250 f.]).
  • BVerwG, 04.11.1966 - IV C 36.65

    Rechtswirkungen der Festsetzungen eines Bebauungsplans hinsichtlich "sonstiger"

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1972 - IV C 8.70
    Denn in diesem Falle bliebe zwar § 34 BBauG anwendbar, doch wäre neben und gewissermaßen vor dieser Vorschrift der Bebauungsplan zu beachten, so daß auch unter dieser Voraussetzung das Vorhaben an einem ihm inhaltlich entgegenstehenden Bebauungsplan scheitern müßte (ständige Rechtsprechung seit dem Urteil vom 18. August 1964 - BVerwG I C 63.62 - in BVerwGE 19, 164 [167]; vgl. aus der Rechtsprechung des erkennenden Senats etwa das Urteil vom 4. November 1966 - BVerwG IV C 36.65 - in BVerwGE 25, 243 [250 f.]).
  • BVerwG, 24.04.1970 - IV C 53.67

    Festsetzung von Garagenflächen durch Bebauungsplan

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1972 - IV C 8.70
    Der Bebauungsplan Nr. 52 findet innerhalb des § 9 BBauG seine - erforderliche (vgl. Urteil vom 24. April 1970 - BVerwG IV - C 53.67 - [BRS 23, 13]) - Grundlage formal in Abs. 1 Nr. 10. Er wird jedoch durch diese Vorschrift nicht auch materiell gedeckt, weil die Festsetzung von "Flächen für die Landwirtschaft und für die Forstwirtschaft" in der Gestalt, in der sie der Bebauungsplan enthält, nicht erforderlich war (und ist).
  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

    Zur näheren Bestimmung einer gemeindlichen Planungspflicht ungeeignet ist auch der in der Senatsrechtsprechung aufgestellte und häufig wiedergegebene Rechtssatz, erforderlich im Sinne des Gesetzes sei die Aufstellung eines Bebauungsplans (nur), soweit er "nach der planerischen Konzeption der Gemeinde erforderlich ist" (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1971, a.a.O.; Urteil vom 14. Juli 1972 - BVerwG 4 C 8.70 - BVerwGE 40, 258 - jeweils zu § 2 Abs. 1 BBauG).

    Die Bindung der städtebaulichen Erforderlichkeit an die "Konzeption der Gemeinde" soll ausdrücken, dass der Erlass eines Bebauungsplans erst dann, weil nicht erforderlich, untersagt ist, wenn und soweit es selbst nach der Konzeption der Gemeinde an der Erforderlichkeit fehlt (deutlich in diesem Sinne die Senatsurteile vom 7. Mai 1971, a.a.O., und vom 14. Juli 1972 a.a.O.).

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

    Hierdurch haben auch die in einem früheren Stadium des Planungsverfahrens abgegebenen Erklärungen, soweit aus diesen die Absicht der Verhinderung des klägerischen Vorhabens als alleiniger Grund der Festsetzung abzulesen sein sollte, ihre Bedeutung verloren, zumal die Festsetzung ausweislich der dem Senat vorliegenden Bebauungsplanakten aus sich heraus - insbesondere in ihrer zeichnerischen Darstellung - zu begründeten Bedenken keinen Anlaß gibt (vgl. hierzu auch BVerwGE 40, 258, 262 f.).
  • BVerwG, 03.04.2008 - 4 CN 3.07

    Sondergebiet; Einzelhandel; Art der baulichen Nutzung; Verkaufsfläche;

    Sie ist als legitime Nebenwirkung hinzunehmen, wenn die eigentliche und gleichsam positive Zielsetzung einer Ausweisung von städtebaulichen Gründen getragen wird (Urteil vom 14. Juli 1972 - BVerwG 4 C 8.70 - BVerwGE 40, 258 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht