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   BVerwG, 03.11.1976 - VI C 45.74   

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BVerwG, 03.11.1976 - VI C 45.74 (https://dejure.org/1976,255)
BVerwG, Entscheidung vom 03.11.1976 - VI C 45.74 (https://dejure.org/1976,255)
BVerwG, Entscheidung vom 03. November 1976 - VI C 45.74 (https://dejure.org/1976,255)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Versorgungsansprüche eines Soldaten - Ausschluss einer doppelten Alimentierung - Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 51, 226
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 29.06.1973 - VI C 35.70

    Erwerb eines Versorgungsanspruches infolge Änderung des begünstigenden Gesetzes -

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1976 - VI C 45.74
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz erfordert daher nicht die bestmögliche, gerechteste oder zweckmäßigste gesetzgeberische Lösung (vgl. BVerwGE 42, 309 [316]).

    Dabei durfte er bei der ihm allein möglichen generalisierenden und daher verfassungsrechtlichen zulässigen Regelung (vgl. BVerwGE 42, 309 [316]) den Gesichtspunkt außer Betracht lassen, ob die besonderen Eingliederungshilfen von den betroffenen Soldaten auf Zeit auch tatsächlich in Anspruch genommen werden oder nicht.

    Denn es liegt keiner der Sachverhalte vor, in denen das Vertrauen auf eine bestimmte Rechtslage oder auf ein gesetzlich geregeltes Dauerverhältnis schutzwürdig ist (vgl. BVerwGE 42, 309 [315] mit weiteren Nachweisen).

  • BVerfG, 12.04.1972 - 2 BvR 704/70

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Vergütung für Nebentätigkeiten auf den

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1976 - VI C 45.74
    Insoweit bestehe ein weitgespanntes Gestaltungsermessen des Gesetzgebers, das nur verletzt werde, wenn sich ein sachlich vertretbarer Grund für die Abgrenzung nicht anführen lasse (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. u.a. BVerfGE 33, 44, 51) [BVerfG 12.04.1972 - 2 BvR 704/70].

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Ruhensvorschriften gelassen, soweit sie sich auf Einkünfte aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst "im engeren Sinne" (d.h. im Sinne, des inhaltlich mit § 53 Abs. 5 Satz 1 SVG übereinstimmenden § 158 Abs. 5 Satz 1 BBG) beziehen (vgl. BVerfGE 27, 364; 33, 44 [51 f.]).

  • BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvR 481/60

    Wehrmachtspensionäre

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1976 - VI C 45.74
    Der durch Art. 14 GG geschützte Kernbestand der Soldatenversorgung (vgl. dazu BVerfGE 16, 94) wird durch die Ruhensregelung des § 53 SVG zweifellos nicht angetastet.
  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71

    Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1976 - VI C 45.74
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verletzt eine gesetzliche Bestimmung den Gleichbehandlungsgrundsatz nur, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache oder sonstwie einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung nicht finden läßt (vgl. u.a. BVerfGE 33, 367 [384]; 41, 121 [124]).
  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvL 24/75

    Verfassungsmäßigkeit der auf Strafmilderung beschränkten Strafzumessung bei

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1976 - VI C 45.74
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verletzt eine gesetzliche Bestimmung den Gleichbehandlungsgrundsatz nur, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache oder sonstwie einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung nicht finden läßt (vgl. u.a. BVerfGE 33, 367 [384]; 41, 121 [124]).
  • BVerfG, 21.01.1970 - 2 BvL 27/63

    Verfassungswidrigkeit der Anrechnung von Einkommen eines Ruhestandsbeamten aus

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1976 - VI C 45.74
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Ruhensvorschriften gelassen, soweit sie sich auf Einkünfte aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst "im engeren Sinne" (d.h. im Sinne, des inhaltlich mit § 53 Abs. 5 Satz 1 SVG übereinstimmenden § 158 Abs. 5 Satz 1 BBG) beziehen (vgl. BVerfGE 27, 364; 33, 44 [51 f.]).
  • BVerwG, 17.07.1974 - VI C 65.72

    Ansprüche eines in den USA lebenden Ruhestandsbeamten mit US-Staatsangehörigkeit

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1976 - VI C 45.74
    Werden durch eine gesetzliche Regelung einzelne Gruppen begünstigt, so verletzt dies nicht die Grenzen des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn sich aus dem Gegenstand der Regelung ein sachlich vertretbarer Gesichtspunkt für die Art der Differenzierung anführen läßt (vgl. BVerwGE 45, 340 [348, 349]).
  • BVerwG, 12.06.1975 - II C 45.73

    Zur Gewährung von Urlaubsgeld bei der Anwendung der Ruhensregelung

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1976 - VI C 45.74
    Die Auffassung, daß die Ruhensregelung des § 53 SVG verfassungsgemäß ist und ihre Anwendbarkeit nach Maßgabe des Absatzes 6 auf ehemalige Soldaten auf Zeit als Empfänger von Übergangsgebührnissen nicht zweifelhaft sein kann, wird ersichtlich, wenn auch ohne nähere Begründung, vom II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 12. Juni 1975 - BVerwG II C 45.73 - (Buchholz 238.41 § 53 SVG Nr. 1 = RiA 1975, 213) geteilt.
  • BVerwG, 23.09.1971 - II C 15.70

    Beihilfefähigkeit ärztlicher Behandlungen einer nicht beihilfeberechtigten

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1976 - VI C 45.74
    Die Verfassungsmäßigkeit von beamtenrechtlichen Ruhensregelungen hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung bejaht (vgl. u.a. Urteil vom 23. September 1971 - BVerwG II C 15.70 - [Buchholz 238.925 BhV Hessen Nr. 2]; Fürst, GKÖD I, K § 158 Rz 4 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 28.07.1970 - VI B 33.70

    Festsetzung eines niedrigeren Ruhegehaltsatzes bei einem Berufssoldaten -

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1976 - VI C 45.74
    In dem hier zu entscheidenden Sachzusammenhang der ebenso wie die Beamtenversorgung auf dem Alimentationsgrundsatz beruhenden Soldatenversorgung ist eine dem Beamtenrecht entsprechende Regelung zulässig (vgl. auch Beschluß vom 28. Juli 1970 - BVerwG VI B 33.70 -).
  • BVerwG, 14.07.1978 - 6 C 18.76

    Der Begriff der Einstellung eines Beamten - Ausschluss einer

    Der Gesetzgeber hat insbesondere bei rechtsgewährenden Leistungen eine weitgehende Gestaltungsfreiheit (BVerwGE 42, 309 [316]; 45, 340 [348 f.]; 51, 226 [231]).

    Der erkennende Senat hat in anderem Zusammenhang bereits ausgeführt (BVerwGE 51, 226 [BVerwG 03.11.1976 - VI C 203/73] [232]), daß sich aber - wie die gegenwärtige Arbeitsmarktlage zeigt - die Arbeitsmarktsituation jederzeit ändern kann.

  • BSG, 20.09.1988 - 4a RJ 9/87

    Übergangsgebührnis - Arbeitsentgelt - Lohnersatz - Ruhen der Rente -

    Der Anspruch auf Übergangsgebührnisse ist Teil der Soldatenversorgung und beruht damit wie diese auf dem Alimentationsgrundsatz (vgl. BVerwGE 51, 226, 229) [BVerwG 03.11.1976 - VI C 203/73].

    Diese soll den Soldaten nach der Entlassung für eine Übergangszeit der Sorge für den Lebensunterhalt für sich und seine Familie entheben und ihm den Übergang in einen Zivilberuf erleichtern (vgl. Urteil des 2. Senats des BSG vom 24. Mai 1984 - 2 RU 12/83 - und BVerwGE 51, 226, 229) [BVerwG 03.11.1976 - VI C 203/73].

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 4 S 1543/02

    Soldatenversorgung; zur Auslegung des SVG § 42

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass die Übergangsgebührnisse, die dem Soldaten auf Zeit nach Beendigung seiner Dienstzeit zustehen, Teil der auf dem Alimentationsgrundsatz beruhenden Dienstzeitversorgung sind und ausweislich der Amtlichen Begründung des Regierungsentwurfs zum Soldatenversorgungsgesetz (BT-Drs. 2/2504 zu §§ 9 und 10 S. 34, 35) dem Zweck dienen, während einer Übergangszeit den Lebensunterhalt des Zeitsoldaten und seiner Familie zu sichern (vgl. auch BVerwG, Urteil vom  03.11.1976, BVerwGE 51, 226, 229; BSG, Urteil vom 20.10.1999 - B 9 VS 3/98 R - , (juris); BGH, Urteil vom 03.10.1979, FamRZ 1980, 39, 40).

    Anders als bei den den Soldaten auf Zeit im Falle der Beendigung der Dienstzeit zu gewährenden Übergangsgebührnissen handelt es sich bei der laufenden Unterstützung auf Zeit um Leistungen, die dem Bereich der im Ermessen des Dienstherrn stehenden zusätzlichen Versorgungsleistungen angehören (vgl. hierzu BVerwG, 03.11.1976, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.09.2001 - 2 C 44.00

    Beamtenversorgung; berücksichtigungsfähige Kinder; Familienzuschlag;

    Die Ruhensregelung in § 53 Abs. 1 und 2 BeamtVG ist so zu verstehen, dass Versorgungsbezug und Erwerbseinkommen zusammen den in Absatz 2 genannten Höchstbetrag nicht übersteigen dürfen (vgl. Urteil vom 3. November 1976 - BVerwG 6 C 45.74 - BVerwGE 51, 226 ).
  • BSG, 20.10.1999 - B 9 VS 3/98 R

    Berufsschadensausgleich - Anrechnung von Übergangsgebührnissen als Einkommen -

    Übergangsbeihilfen nach § 12 SVG sollen diesen Übergang in erster Linie und entscheidend erleichtern (so ausdrücklich die Begründung des Regierungsentwurfs des SVG, BT-Drucks 2/2504 zu §§ 9 und 10 S 34, 35; beides vermengen idR die Entscheidungen des BSG und BVerwG, vgl BSGE 64, 71 = SozR 3200 § 11 Nr. 1; SozR 2200 § 1402 Nr. 11; 3640 § 9 Nr. 1; 3100 § 30 Nr. 52 sowie BVerwGE 51, 226, 229 und BVerwG in Buchholz 239.2 § 11 SVG Nr. 2).
  • BVerwG, 10.03.1987 - 2 C 21.85

    Ruhen von Hinterbliebenenbezügen - Eigenes Verwendungseinkommen -

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung die Verfassungsmäßigkeit der beamtenrechtlichen Ruhensvorschriften, soweit sie sich auf eine Verwendung im öffentlichen Dienst beziehen, bejaht (vgl. BVerwGE 12, 102; 51, 226 ; Urteile vom 29. Mai 1980 - BVerwG 6 C 43.78 - und vom 16. Juli 1984 - BVerwG 6 C 45.82 - ).
  • BVerwG, 29.05.1980 - 6 C 43.78

    Anforderungen an die Zulässigkeit der rückwirkenden Anwendung von

    Nach alledem war der Beklagte gemäß 158 Abs. 1, 160 Abs. 1 BBG (a.F.) berechtigt, sowohl das Verwendungseinkommen als auch die neuen Versorgungsbezüge des Klägers auf dessen Ruhegehalt nach den Gesetz zu Art. 131 GG anzurechnen; denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verstoßen die Ruhensvorschriften im übrigen weder gegen hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG noch gegen den durch Art. 3 GG gewährleisteten Gleichbehandlungsgrundsatz und die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG (BVerwGE 12, 102 [106]; 25, 291 [294]; 51, 226 [228] mit Hinweis auf BVerfGE 27, 364 [374 f.] und 33, 44 [51 f.]Beschluß vom 3. August 1978 - BVerwG 6 B 27.78 - [Buchholz 237.7 168 LBG NW Nr. 3 = ZBR 1979, 186]).
  • BVerwG, 10.03.1978 - 6 B 43.78

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anwendung auslaufenden Rechts -

    Daß diese Voraussetzung hier nicht gegeben ist, räumt die Beschwerde letztlich selbst mit dem Hinweis ein, die von ihr gerügte Abweichung ergebe ein "Umkehrschluß" aus Rechtsausführungen, die der erkennende Senat in seinem von der Beschwerde bezeichneten Urteil vom 3. November 1976 - BVerwG 6 C 45.74 - zu § 53 SVG gemacht hat.
  • FG Rheinland-Pfalz, 15.11.2004 - 5 K 2120/03

    Zur Frage der Kürzung des Vorwegabzuges bei Übergangsgebührnissen der Bundeswehr

    Zwar ist der Anspruch auf Übergangsgebührnisse Teil der Soldatenversorgung und beruht damit wie diese auf dem Alimentationsgrundsatz (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 3. November 1976, VI C 45.74, BVerwGE 51, 226, 229; Urteil des Bundessozialgerichts -BSG- vom 20. September 1988, 5/4 ari 9/87, BSGE 64, 71, 73; Landessozialgericht für das Land Niedersachsen, Urteil vom 18. November 1998, L 4 KR 37/98, Breith 1999, 609).
  • BVerwG, 03.08.1978 - 6 B 27.78

    Der Unterhaltszuschuss eines Gerichtsreferendars als Einkommen aus einer

    Die unterschiedliche Behandlung eines Einkommens aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst und eines Einkommens aus der Privatwirtschaft ist sachlich gerechtfertigt (vgl. Urteil vom 29. Juni 1970 - BVerwG 6 C 41.66. - [Buchholz 232 § 158 BBG Nr. 19]; BVerwGE 51, 226 [BVerwG 03.11.1976 - VI C 203/73] [228] sowie Beschluß vom 12. Februar 1975 - BVerwG 6 B 6.75 -).
  • LSG Hessen, 14.04.1998 - L 4 VS 1461/97

    Berufsschadensausgleich - Einkommensanrechnung - Übergangsgebührnisse -

  • BVerwG, 23.05.1996 - 2 B 77.96

    Mangelnde Substantiierung der Divergenzrüge hinsichtlich eines Verstoßes gegen

  • BVerwG, 16.07.1984 - 6 C 45.82

    Aufnahme einer Tätigkeit als Arbeiter im öffentlichen Dienst - Ruhen von

  • BVerwG, 30.05.1979 - 6 B 41.78

    Entscheidungserheblicher Zeitpunkt bei der Einstellung eines ehemaligen Soldaten

  • VG Stuttgart, 15.02.2007 - 12 K 2520/05

    Klage gegen Gewerbemüllgebühren im Landkreis Böblingen erfolglos

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.08.1992 - 2 A 10826/92

    Erlaß eines Verwaltungsaktes; Anhörung; Vorverfahren; Einkommen;

  • BVerwG, 05.03.1982 - 6 B 5.82

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Vorlage einer bestimmten

  • BVerwG, 07.03.1979 - 6 B 7.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • VG Kassel, 15.07.2003 - 7 E 1141/00
  • BVerwG, 03.12.1976 - 6 B 79.75

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • VG Kassel, 03.05.2005 - 7 E 1771/03

    Rückforderung zu viel geleisteter Versorgungsbezüge in Unkenntnis eines

  • SG Hildesheim, 16.04.2007 - 2 KR 73/03
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