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   BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 69.85   

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BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 69.85 (https://dejure.org/1988,860)
BVerwG, Entscheidung vom 03.11.1988 - 5 C 69.85 (https://dejure.org/1988,860)
BVerwG, Entscheidung vom 03. November 1988 - 5 C 69.85 (https://dejure.org/1988,860)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilfe - Notwendiger Lebensunterhalt - Schwarzweis-Fernsehgerät - Anschaffungsmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 80, 349
  • NJW 1989, 924
  • NVwZ 1989, 465 (Ls.)
  • DÖV 1989, 543
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.05.1975 - V C 43.74

    Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - Fernseher - Tuberkulosehilfe

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 69.85
    Zum notwendigen Lebensunterhalt im Sinne des § 12 Abs. 1 BSHG gehören auch heute nicht die Mittel für die Anschaffung eines - gebrauchten - Schwarzweiß-Fernsehgerätes (Bestätigung von BVerwGE 48, 237).

    Infolgedessen treffe die vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 22. Mai 1975 (BVerwGE 48, 237) vertretene Auffassung nicht mehr zu.

    Das erkennende Gericht hält an seiner im Urteil vom 22. Mai 1975 (BVerwGE 48, 237 = FEVS 24, 1 = NDV 1975, 350 = ZfS 1976, 26 = ZfSH 1977, 76) vertretenen Auffassung fest, daß zum "notwendigen Lebensunterhalt" (§ 12 Abs. 1 BSHG) das Fernsehen nicht gehört, auch nicht aus dem Grunde, daß es Aufgabe der Sozialhilfe ist, die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht (§ 1 Abs. 2 Satz 1 BSHG; siehe ferner § 1 Abs. 1 Satz 2 und § 9 des Sozialgesetzbuches Erstes Buch - Allgemeiner Teil vom 11. Dezember 1975 <BGBl. I S. 3015>).

  • BVerwG, 22.04.1970 - V C 98.69

    Aufstockung einer im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 69.85
    Diese Überlegung ist offenbar maßgeblich dadurch beeinflußt, daß das Berufungsgericht meint, Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, nämlich den Urteilen vom 22. April 1970 (BVerwGE 35, 178 [BVerwG 22.04.1970 - V C 98/69]) und vom 11. November 1970 (BVerwGE 36.256).

    Unverändert geht es also darum, daß - wie im Urteil vom 26. Januar 1966 (a.a.O.) und im Urteil vom 10. Mai 1967 (BVerwGE 27.58) ausgeführt worden ist - die Sozialhilfe eine Hilfebedürftigkeit beseitigen soll, deren Fortbestehen die Menschenwürde des Hilfesuchenden verletzen würde, wobei - wie im schon erwähnten Urteil vom 22. April 1970 (BVerwGE 35, 178 [BVerwG 22.04.1970 - V C 98/69]) gesagt worden ist - der Begriff des menschenwürdigen Lebens sich nicht allein als eine Formel für das physiologisch Notwendige umschreiben läßt.

  • BSG, 22.04.2008 - B 1 KR 10/07 R

    Krankenversicherung - Belastungsgrenze - Arbeitslosengeld-II-Bezieher -

    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in seiner bisherigen Rechtsprechung - ausgehend von der gesetzlichen Regelung in BSHG und SGB I - zwar ausgeführt, nach der Aufgabe der Sozialhilfe, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht (§ 1 Abs. 2 Satz 1 BSHG; vgl auch § 9 SGB I), umfasse der notwendige Lebensunterhalt nach § 12 BSHG nicht nur das physiologisch Notwendige (vgl BVerwGE 35, 178, 180; 80, 349, 353), sondern den gesamten zu einem menschenwürdigen Leben erforderlichen Bedarf (vgl BVerwGE 87, 212, 214 = Buchholz 436.0 § 22 BSHG Nr. 8).
  • BVerwG, 18.12.1997 - 5 C 7.95

    Einmalige Leistung der Sozialhilfe für ein -.

    Ein Fernsehgerät ist ein Gebrauchsgut zur Erfüllung von persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens und gehört zum Bedarf für den notwendigen Lebensunterhalt (§ 12 Abs. 1 BSHG), wenn es in vertretbarem Umfange den Beziehungen zur Umwelt und der Teilnahme am kulturellen Leben dient (in Abkehr von BVerwGE 48, 237; 80, 349).

    Die hierfür in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. November 1988 (BVerwGE 80, 349) genannten Gründe beanspruchten auch heute noch Geltung.

    Während der Senat in BVerwGE 48, 237 und BVerwGE 80, 349 die sozialhilferechtliche Notwendigkeit eines Fernsehgerätes abgelehnt hatte, hat er in BVerwGE 95, 145 ausgeführt, daß ein Fernsehgerät hinsichtlich der mit seiner Anschaffung verfolgten Zwecke der Bedarfsgruppe der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens zuzuordnen sei, hat aber offengelassen, ob das Fernsehgerät zur Erfüllung der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens erforderlich sei, also zum notwendigen Lebensunterhalt gehöre (BVerwGE 95, 145/149).

    Allerdings ist, woran der Senat festhält (vgl. BVerwGE 80, 349), die Ausstattungsdichte allein nicht entscheidend; denn auch bei einer großen Ausstattungsdichte wäre z.B. ein Kraftfahrzeug kein notwendiger Bedarfsgegenstand für die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens.

  • VGH Hessen, 09.09.1992 - 9 TG 1488/92

    Sozialhilfe: Schwarz-Weiß-Fernsehgerät - notwendiger Lebensunterhalt iSd BSHG §

    Der entgegenstehenden Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 22. Mai 1975 - BVerwGE 48, 237 - und vom 03. November 1988 - NJW 1989, 924 = FEVS 38, 89 -) vermag der Senat hingegen nicht zu folgen.

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 03. November 1988 (a.a.O.) zum Beleg seiner Ansicht, eine Änderung der allgemeinen Verhältnisse, die für die Beurteilung des notwendigen Lebensbedarfs maßgeblich seien, sei nicht eingetreten, auf die einschlägige Kommentarliteratur zu § 12 BSHG verweist, kann diese Begründung deshalb nicht überzeugen, weil die dort wiedergegebenen Kommentarstellen ihrerseits kommentarlos auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Mai 1975 (a.a.O.) Bezug nehmen (kritisch zu dieser Argumentation auch BSHG, Lehr- und Praxiskommentar, 3. Auflage 1991, § 12 Anmerkung 52 und VG Oldenburg, Urteil vom 14. Februar 1991, NJW 1991, 2921).

    Zutreffend geht das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 03. November 1988 (a.a.O. Seite 925) davon aus, daß die "allgemeinen Verhältnisse" für die Beurteilung des "notwendigen Lebensunterhalts" maßgeblich sind.

    Denn anders als das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 03. November 1988 a.a.O.) meint, entspricht der Zweck der Regelung in § 811 ZPO nicht nur dem Schutz vor Verwertung in § 88 Abs. 2 BSHG.

    Im übrigen haben sich nach Auffassung des Senats die "allgemeinen Verhältnisse", die zur Zeit des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Mai 1975 (a.a.O.) gegeben waren, entgegen der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 03. November 1988 (a.a.O.) durchaus geändert; denn zum einen hat die flächendeckende Ausstattung nahezu aller privater Haushalte mit Fernsehgeräten zu einem Funktionswandel des Hörfunks geführt, wie sich daran zeigt, daß die Programme weitgehend in Sparten gegliedert sind, die jeweils nur bestimmte Bevölkerungskreise ansprechen können (politische Informationen; Kultur, Bildung, klassische Musik; Popmusik; regionale Information, volkstümliche Musik) und daß zum Beispiel spannende Unterhaltung wie das früher gepflegte und sich großer Beliebtheit erfreuende Kriminalhörspiel in Hörfunkprogrammen kaum noch zu finden ist.

    Schließlich vermag der Senat dem Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 03. November 1988 a.a.O.) auch darin nicht zu folgen, daß der Bestimmung des § 9 SGB I, wonach Aufgabe der Sozialhilfe unter anderem die Ermöglichung der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ist, keine Bedeutung für die Beurteilung des notwendigen Lebensunterhalts zukommen soll.

  • BSG, 10.08.1993 - 9a RVs 7/91

    Nachteilsausgleich 'RF' - Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen -

    Auch der notwendige Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) umfaßt sowohl das Rundfunkgerät (BVerwGE 48, 287) als auch nach der Auffassung der Literatur und der Untergerichte zumindest den Anspruch auf ein Schwarz-Weiß-Fernsehgerät (so die Vorentscheidung zu BVerwGE 80, 349 vom 3. November 1988 und die nachfolgenden Abweichungen durch das VG Oldenburg, NJW 1991, 2921 und durch den Hess, VGH vom 9. September 1992 - ESVGH 43, 37 = NJW 1993, 550; vgl. zu diesen Fragen auch Putz, info also 1992, 3, 7).
  • BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 17.88

    Umfang der Regelsatzleistung im Sozialhilferecht - Kinderspielzeug

    Nach der Aufgabe der Sozialhilfe, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht (§ 1 Abs. 2 Satz 1 BSHG; vgl. auch § 9 SGB I), umfaßt der notwendige Lebensunterhalt nach § 12 BSHG nicht nur das physiologisch Notwendige (vgl. BVerwGE 35, 178 ; 80, 349 ), sondern den gesamten zu einem menschenwürdigen Leben erforderlichen Bedarf.
  • BVerwG, 21.07.1994 - 5 C 52.92

    Gewährung einer Beihilfe zur Reparatur eines Fernsehgerätes

    Diese vom Bundesverwaltungsgericht in früheren Entscheidungen (BVerwGE 48, 237; 80, 349) verneinte, vom Berufungsgericht hingegen bejahte Frage stellt sich im vorliegenden Verfahren angesichts der dargelegten Geschlossenheit des Regelsatzsystems nicht.

    Im übrigen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht auszuschließen, daß die Vermittlung des Fernsehens im Einzelfall zu den Maßnahmen gehören kann, auf die im Rahmen der Hilfe in besonderen Lebenslagen ein Anspruch besteht (BVerwGE 48, 237 ; 80, 349 ).

    In einer solchen - unverändert für beachtlich zu haltenden - Lage befand sich die Klägerin trotz der Notwendigkeit der Erziehung und Betreuung ihrer damals drei Kinder im streitbefangenen Zeitraum nicht (vgl. BVerwGE 80, 349 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.1991 - 8 A 1297/89

    Sozialhilferecht: Umfang des notwendigen Lebensunterhalts, Teppichboden

    BVerwG, Urteil vom 22.5.1975 -- V C 43.74 --, BVerwGE 48, 237, 238 = FEVS 24, 1, 3 = ZfSH 1977, 76; Urteil vom 3.11.1988 -- 5 C 69.85 --, BVerwGE 80, 349, 351 = FEVS 38, 89, 90 = ZfSH/SGB 1989, 140 = NJW 1989, 924; Urteil vom 14.3.1991 -- 5 C 70.86 --.

    BVerwG, Urteil vom 3.11.1988 -- 5 C 69.85 --, aaO.

    in diesem Zusammenhang BVerwG, Urteil vom 4.6.1981 -- 5 C 12.80 --, BVerwGE 62, 261, 266 = FEVS 29, 372, 377 = ZfSH 1981, 340 und Urteil vom 3.11.1988 -- 5 C 69.85 --, aaO.

  • BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 34.91

    Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - Gebrauchtes Schwarz-Weiß-Fernsehgerät -

    Diese vom Bundesverwaltungsgericht in früheren Entscheidungen (BVerwGE 48, 237; 80, 349) verneinte, vom Berufungsgericht hingegen bejahte Frage stellt sich im vorliegenden Verfahren angesichts der dargelegten Geschlossenheit des Regelsatzsystems nicht.

    Im übrigen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht auszuschließen, daß die Vermittlung des Fernsehens im Einzelfall zu den Maßnahmen gehören kann, auf die im Rahmen der Hilfe in besonderen Lebenslagen ein Anspruch besteht (BVerwGE 48, 237 ; 80, 349 ).

  • BVerwG, 14.03.1991 - 5 C 70.86

    Sozialhilfe Gebrauchtmöbel

    Der Senat hat aber bereits klargestellt, daß dieser Maßstab sich nicht dazu eignet, der Sozialhilfe die Gewährleistung eines sozialen Mindeststandards und eine höchstmögliche Ausweitung der Hilfen aufzugeben (BVerwGE 80, 349 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.1994 - 6 S 1684/92

    Kosten einer musischen Ausbildung außerhalb des Pflichtschulbesuchs sind nicht

    Bei der Auslegung des Begriffs des notwendigen Lebensunterhalts ist vor allem zu berücksichtigen, daß es gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 BSHG Aufgabe der Sozialhilfe ist, dem Hilfeempfänger zu ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.11.1988 - 5 C 69.85 -, BVerwGE 80, 349 und Urt. v. 14.03.1991 - 5 C 70.86 -, NDV 1991, 260 = NJW 1991, 2305).

    Dieser Maßstab eignet sich allerdings nicht dazu, der Sozialhilfe die Gewährleistung eines sozialen Mindeststandards und eine höchstmögliche Ausweitung der Hilfen aufzugeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.11.1988 a.a.O.).

  • BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 38.89

    Jugendhilfe für Kindergartenbeiträge; Erforderlichkeit der -; Hilfe für Erziehung

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2001 - 7 S 1662/99

    Sozialhilfe: Kinderfahrrad für Vorschulkind

  • OVG Hamburg, 20.10.1989 - Bf IV 52/89

    Übernahme der Kosten für einen Erholungsaufenthalt in einem Ferienzentrum für

  • VG Göttingen, 11.10.1995 - 2 A 2283/94

    Gewährung einer einmaligen Beihilfe für die Beschaffung eines Fernsehgerätes;

  • VG Düsseldorf, 27.05.2002 - 13 K 3851/01

    Sozialhilferechtliche Ausgestaltung des Anspruchs auf Gewährung einer einmaligen

  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 9 UE 1656/91

    Sozialhilfe: Übernahme der Fahrtkosten zu einem pflegebedürftigen Verwandten;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2009 - L 12 SO 7/08

    Sozialhilfe

  • OVG Niedersachsen, 10.06.1992 - 4 L 2234/91

    Notwendiger Lebensunterhalt; Einmalige Leistung; Sozialhilfe; Fernsehgerät;

  • BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 11.87

    Anspruch auf Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) - Spielzeug für Kinder als

  • VG Braunschweig, 18.05.1999 - 4 B 181/99

    Einstweilige Anordnung zur Regelung eines vorläufigen Zustandes in Bezug auf ein

  • BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 66.86

    Leistungen nach Regelsätzen - Sozialhilfe in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt -

  • VG Gelsenkirchen, 25.06.2004 - 19 K 6191/03
  • VG Oldenburg, 14.02.1991 - 4 A 101/89
  • VG Hannover, 20.02.2002 - 7 B 603/02

    Ferienfreizeit; Jugendlicher

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