Rechtsprechung
   BVerwG, 17.08.1988 - 5 C 65.85   

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BVerwG, 17.08.1988 - 5 C 65.85 (https://dejure.org/1988,1279)
BVerwG, Entscheidung vom 17.08.1988 - 5 C 65.85 (https://dejure.org/1988,1279)
BVerwG, Entscheidung vom 17. August 1988 - 5 C 65.85 (https://dejure.org/1988,1279)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilfeträger - Schwerbehinderte - Pflegegeld - Versorgungsamt - Ausweiseintragung - Mindestalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 80, 54
  • NJW 1989, 601
  • NVwZ 1989, 374 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 11.81

    Rundfunkgebührenbefreiung für Schwerbehinderte - Bindung an Feststellung des

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1988 - 5 C 65.85
    Daher könne auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht (siehe BVerwGE 66, 315) eine Bindungswirkung allenfalls hinsichtlich der allgemeinen Pflegebedürftigkeit angenommen werden.

    Auf diesen Aspekt haben der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 17. Dezember 1982 (BVerwGE 66, 315 ) und auch der erkennende Senat in seinem Beschluß vom 15. Juli 1985 - BVerwG 5 B 85.85 - maßgeblich abgestellt.

  • BVerwG, 25.06.1970 - I C 10.69

    Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1988 - 5 C 65.85
    Bedenken gegen die Annahme einer solchen Feststellungswirkung bestünden dann, wenn sie aus rechtsstaatlichen Gründen ein formelles Gesetz voraussetzte (vgl. z.B. § 15 Abs. 5 des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge in der Fassung vom 23. Oktober 1961 und dazu die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Oktober 1969 <BVerwGE 34, 90> und vom 25. Juni 1970 <BVerwGE 35, 316>) und wenn ein solches Gesetz nicht schon darin erblickt werden könnte, daß dem Behinderten aufgrund einer unanfechtbar gewordenen Feststellung nach dem § 3 Abs. 4 SchwbG F. 1979 ein Ausweis ausgestellt wird, der nach dem § 3 Abs. 5 SchwbG F. 1979 dem Nachweis für die Inanspruchnahme von Rechten und Vergünstigungen dient.
  • BVerwG, 16.10.1969 - I C 20.66
    Auszug aus BVerwG, 17.08.1988 - 5 C 65.85
    Bedenken gegen die Annahme einer solchen Feststellungswirkung bestünden dann, wenn sie aus rechtsstaatlichen Gründen ein formelles Gesetz voraussetzte (vgl. z.B. § 15 Abs. 5 des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge in der Fassung vom 23. Oktober 1961 und dazu die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Oktober 1969 <BVerwGE 34, 90> und vom 25. Juni 1970 <BVerwGE 35, 316>) und wenn ein solches Gesetz nicht schon darin erblickt werden könnte, daß dem Behinderten aufgrund einer unanfechtbar gewordenen Feststellung nach dem § 3 Abs. 4 SchwbG F. 1979 ein Ausweis ausgestellt wird, der nach dem § 3 Abs. 5 SchwbG F. 1979 dem Nachweis für die Inanspruchnahme von Rechten und Vergünstigungen dient.
  • BSG, 06.11.1985 - 9a RVs 10/84

    Hilflosigkeit iS des Steuerrechts - Familienselbsthilfe

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1988 - 5 C 65.85
    So erklärt sich, daß das Bundessozialgericht in Übereinstimmung mit der in der Bundestags-Drucksache 7/4960, S. 6, gegebenen Begründung stets ausführt, die Versorgungsbehörden seien zuständig, über die gesundheitlichen Voraussetzungen des Vergünstigungsmerkmals "H" zu entscheiden (Urteile vom 6. November 1985 <BSGE 59, 103 = SozR 3875 § 3 SchwbGAwV Nr. 2> und vom 7. Mai 1986 ).
  • BVerwG, 22.08.1974 - V C 52.73

    Voraussetzungen für die Gewährung von Pflegegeld wegen der Notwendigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1988 - 5 C 65.85
    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, daß die Pflegebedürftigkeit und die Hilfebedürftigkeit im Sinne dieser Vorschrift nicht ausschließlich nach medizinischen Kriterien zu beurteilen sind, über die ärztliche Begutachtung hinaus kommen u.a. Feststellungen des Trägers der Sozialhilfe durch seinen fürsorgerischen Dienst an Ort und Stelle in Betracht; neben der medizinischen Beurteilung des Gesundheitszustandes erscheinen Feststellungen (durch Vernehmung von Zeugen) dazu, wie der Hilfesuchende tatsächlich mit den den Alltag bestimmenden Verrichtungen fertig wird, nicht minder bedeutsam (Urteil vom 22. August 1974 - BVerwG 5 C 52.73 - und Urteil vom 11. April 1983 - BVerwG 5 C 60.82 - ).
  • BVerwG, 11.04.1983 - 5 C 60.82

    Pauschaliertes Pflegegeld - Rentengleiche wirtschaftliche Dauerleistung -

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1988 - 5 C 65.85
    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, daß die Pflegebedürftigkeit und die Hilfebedürftigkeit im Sinne dieser Vorschrift nicht ausschließlich nach medizinischen Kriterien zu beurteilen sind, über die ärztliche Begutachtung hinaus kommen u.a. Feststellungen des Trägers der Sozialhilfe durch seinen fürsorgerischen Dienst an Ort und Stelle in Betracht; neben der medizinischen Beurteilung des Gesundheitszustandes erscheinen Feststellungen (durch Vernehmung von Zeugen) dazu, wie der Hilfesuchende tatsächlich mit den den Alltag bestimmenden Verrichtungen fertig wird, nicht minder bedeutsam (Urteil vom 22. August 1974 - BVerwG 5 C 52.73 - und Urteil vom 11. April 1983 - BVerwG 5 C 60.82 - ).
  • BSG, 20.01.1977 - 8 RU 32/76

    Rechtsanspruch auf Pflege für erwerbsunfähige Hirnverletzte

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1988 - 5 C 65.85
    Die Ausführungen des Bundessozialgerichts insbesondere im Urteil vom 6. November 1985 (a.a.O.; siehe ferner die Urteile vom 20. Januar 1977 <BSGE 43, 107 = SozR 2200 § 558 RVO Nr. 2> und vom 7. Mai 1986 ) dahin:.
  • BVerwG, 15.07.1986 - 5 B 85.85

    Bindungswirkung eines Schwerbehindertenausweises - Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1988 - 5 C 65.85
    Auf diesen Aspekt haben der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 17. Dezember 1982 (BVerwGE 66, 315 ) und auch der erkennende Senat in seinem Beschluß vom 15. Juli 1985 - BVerwG 5 B 85.85 - maßgeblich abgestellt.
  • BVerwG, 27.02.1992 - 5 C 48.88

    Die Statusentscheidungen der Versorgungsämter nach § 3 Abs. 1 und 4 SchwbG 1979

    Eine solche Bindungswirkung setzt zunächst voraus, daß der Gegenstand der genannten Entscheidungen der Versorgungsämter tatbestandlich mit dem für die Pflegegeldgewährung erforderlichen Merkmal "Blindheit" übereinstimmt (BVerwGE 80, 54 mit weiteren Nachweisen); sie bedarf ferner im Interesse der Rechtsklarheit zwischen den beteiligten Behörden einer eindeutigen gesetzlichen Regelung.

    Der erkennende Senat, der diese Frage in seinem Urteil vom 17. August 1988 (BVerwGE 80, 54 ) offenlassen konnte, schließt sich nunmehr dieser einhelligen Auffassung der damit befaßten obersten Bundesgerichte an.

  • BSG, 26.11.1998 - B 3 P 20/97 R

    Pflegeversicherung - Kind - Ermittlung - Mehrbedarf - Berücksichtigung -

    Denn nach § 15 SGB XI ist für die Annahme von Pflegebedürftigkeit iS der Pflegeversicherung ein spezielles Maß an Hilflosigkeit erforderlich; erst recht fordert § 15 Abs. 1 Nr. 3 iVm Abs. 3 Nr. 3 SGB XI für die Zuordnung zur Pflegestufe III ein gesteigertes Maß der Hilflosigkeit, das anhand der aufgezeigten eigenständigen Kriterien zu ermitteln ist (so auch für die Hilflosigkeit iS des § 69 Abs. 3 BSHG: BVerwGE 80, 54, 60).
  • BSG, 14.12.1994 - 3 RK 9/94

    Schwerpflegebedürftigkeit bei Kleinkindern

    Auf diesen Maßstab wollte der Gesetzgeber, wie die Begründung zum Entwurf des 3. BSHG-ÄndG deutlich macht (BT-Drucks 7/308, S 16), offensichtlich auch bei denjenigen Kindern abstellen, die das erste Lebensjahr vollendet haben, obwohl sie nach dem Gesetzeswortlaut den für alle Pflegebedürftigen maßgebenden Voraussetzungen unterworfen werden (so auch: BVerwGE 80, 54, 61).

    Dies schließt es aus, Pflegebedürftigkeit iS von § 69 Abs. 3 BSHG bei Kindern allein deshalb abzulehnen, weil die Hilfebedürftigkeit ohne Rücksicht auf das Bestehen von Krankheit oder Behinderung schon durch den Entwicklungsstand des Kindes begründet ist (BVerwGE 80, 54, 61).

  • BSG, 29.08.1990 - 9a/9 RVs 14/89

    Anfechtung einer rechtswidrige Begünstigung, die befristet ist

    In der Rechtsprechung war allerdings anerkannt, daß diese Definition so zu verstehen ist, daß nur hilflos ist, wer für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang fremder Hilfe dauernd bedarf, wie dies in § 35 Bundesversorgungsgesetz ( BVG ) seit dem 1. Neuordnungsgesetz vom 27. Juni 1960 (BGBl I S. 453) - 1. NOG - formuliert ist (vgl. BSGE 59, 103, 104 = SozR 3875 § 3 Nr. 2; vgl. auch BSGE 43, 107, 108 = SozR 2200 § 558 Nr. 2; abweichend für die Definitionen in den §§ 68, 69 Bundessozialhilfegesetz - BSHG - BVerwGE 80, 54, 59 ff..) und wie dies auch in die Lohnsteuerrichtlinien übernommen worden ist (vgl. Nr. 70 Abs. 3 LStR 1981, BStBl I 132, LStR 1984 in BStBl I unter Nr. 2/83).

    Diese Überlegung wird bestätigt durch die vom Bundesverwaltungsgericht vorgenommene Differenzierung zwischen der Hilfe zur Pflege nach § 68 Abs. 1 BSHG - wenn eine Person infolge von Krankheit oder Behinderung nicht ohne Wartung und Pflege bleiben kann - und der Zahlung von Pflegegeld nach § 69 BSHG - mit den qualifizierten Anforderungen an die Hilflosigkeit - (BVerwGE 80, 54 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.1990 - 6 S 316/90

    Bindungswirkung von Feststellung "blind" in Schwerbehindertenausweis

    Dieses "Entscheidungsmonopol" der Versorgungsbehörde hat zur Folge, daß deren auf § 4 Abs. 1 SchwbG beruhende Statusentscheidungen für die jeweils zuständigen Verwaltungsbehörden verbindlich sind (BVerwG, Urt. v. 17.12.1982, BVerwGE 66, 315, 318 m.w.N., und Urteil vom 11.7.1985, DVBl. 1985, 1317; Urteil des Senats vom 5.7.1989 -- 6 S 1739/87 --; OVG Hamburg, Urteil vom 28.2.1986, FEVS 38, 377; offengelassen im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.8.1988, BVerwGE 80, 54 ff.).

    Entgegen der Ansicht des Beklagten fehlt es auch nicht an der Vergleichbarkeit der "Tatbestände nach ihren Merkmalen" (vgl. dazu BVerwG, Urt. vom 17.8.1988, BVerwGE 80, 54, 57/58).

    Verschiedenheit des Wortlauts der Vorschriften gibt Anhaltspunkte dafür, daß es auch materiell um Verschiedenes geht (BVerwG, Urteil vom 17.8.1988, a.a.O., S. 58); Gleichheit des Wortlauts begründet in aller Regel Vergleichbarkeit.

  • BSG, 14.12.1994 - 3 RK 14/94

    Pflegegeld - Zeitaufwand - Kinder - geistige Behinderung - Down-Syndrom -

    Denn § 53 Abs. 1 SGB V setzt ein gesteigertes Maß der Hilflosigkeit voraus, das anhand der aufgezeigten eigenständigen Kriterien zu ermitteln ist (so auch für die Hilflosigkeit iS des § 69 Abs. 3 BSHG: BVerwGE 80, 54, 60).
  • BGH, 29.04.1993 - I ZR 150/91

    Ausgleichsanspruch des Vertrags-/Eigenhändlers wegen Alters oder Krankheit

    Die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Bejahung der Schwerbehinderteneigenschaft und für die Bejahung der krankheitsbedingten Unzumutbarkeit der Vertragsfortführung decken sich nicht (vgl. BVerwGE 80, 54, 57 f.).
  • BVerwG, 24.02.2005 - 5 C 10.04

    Abkömmling, keine Bindung der Feststellung der Spätaussiedlereigenschaft der

    Als gesetzliche Grundlage einer nicht nur im Verhältnis der ausstellenden Behörde zum Inhaber des feststellenden Verwaltungsakts, sondern auch im Verhältnis zu Dritten bestehenden Bindungswirkung scheidet § 15 Abs. 2 Satz 2 BVFG in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 aus (zur Bindungswirkung nach § 15 Abs. 5 BVFG F. 1961, der § 15 Abs. 1 Satz 2 bis 4 BVFG entspricht, siehe BVerwGE 85, 79 ; vgl. auch schon BVerwGE 80, 54 ).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2018 - L 8 SB 324/18

    Merkzeichen 'B' bei erheblicher Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im

    Soweit das BVerwG (17.08.1988 - 5 C 65/85 = juris) die Träger der Sozialhilfe nicht an die Eintragung des Merkzeichens "H" im Ausweis gebunden sieht, mag das sozialhilferechtlichen Besonderheiten geschuldet sein.
  • BSG, 14.12.1994 - 1 RK 65/93

    Isolierte Feststellung - Schwerstpflegebedürftigkeit - Rechtsschutzinteresse

    Denn § 53 Abs. 1 SGB V setzt ein gesteigertes Maß der Hilflosigkeit voraus, das anhand der aufgezeigten eigenständigen Kriterien zu ermitteln ist (so auch für die Hilflosigkeit iS des § 69 Abs. 3 BSHG: BVerwGE 80, 54, 60).
  • BVerwG, 22.12.1994 - 5 B 63.94

    Wahl der richtigen Klageart bei Entscheidungen auf Gewährung von Pflegegeld

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.1993 - 4 S 1645/91

    Beamtenversorgung: zur Gewährung eines Unfallausgleichs wegen eines Dienstunfalls

  • BVerwG, 30.12.1988 - 5 B 99.88

    Gewährung eines pauschalierten Pflegegeldes - Hilfe in besonderen Lebenslagen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2003 - 2 A 10045

    Ärztlicher Bereitschaftsdienst als vergütete Mehrarbeitszeit; Arbeitszeitregelung

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