Rechtsprechung
BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 50.90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beitragserlaß - Ungekürzter Erschließungsbeitrag - Unbillige Härte - Ertragslosigkeit
- rechtsportal.de
BBauG § 135 Abs. 5 S. 1
Erschließungsbeitragsrecht: Erlaß von Erschließungsbeiträgen im öffentlichen Interesse und zur Vermeidung einer unbilligen Härte - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BauGB § 135 Abs. 5
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerwGE 90, 202
- NJW 1993, 1670 (Ls.)
- NVwZ 1993, 379
- ZMR 1992, 555
- DVBl 1992, 1105
- DÖV 1992, 1060
- BauR 1992, 755
- ZfBR 1992, 233
Wird zitiert von ... (51) Neu Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 04.05.1979 - 4 C 25.76
Erschließungsbeitragspflicht von kirchliechen Friedhöfen
Auszug aus BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 50.90
Die Heranziehung zu einem ungekürzten Erschließungsbeitrag kann eine sachlich unbillige Härte begründen, wenn der Beitragspflichtige auf dem veranlagten Grundstück eine anderenfalls von der Gemeinde selbst durchzuführende Aufgabe wahrnimmt und ihr dadurch nachhaltig eigene finanzielle Aufwendungen erspart (im Anschluß an Urteil vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 25.76 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 69 S. 50 ).Die Erlaßregelung des § 135 Abs. 5 BBauG ist "rechtsträgerneutral", sie kann nach Maßgabe der Umstände des jeweiligen Einzelfalles auch einer Körperschaft des öffentlichen Rechts als Beitragsschuldnerin zugute kommen (vgl. Urteil vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 25.76 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 69 S. 50 ).
Das kann etwa zutreffen, wenn eine Kirchengemeinde einen Friedhof betreibt (vgl. Urteil vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 25.76 - a.a.O., S. 57).
- BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 42.88
Voraussetzungen für einen Billigkeitserlaß der Gewerbesteuer
Auszug aus BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 50.90
Für die gerichtliche Überprüfung einer Entscheidung über einen Antrag auf einen Abgabenerlaß ist abzustellen auf die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Entscheidung der Behörde (vgl. Urteil vom 23. August 1990 - BVerwG 8 C 42.88 - Buchholz 401.0 § 222 AO Nr. 1 S. 1 ).Das ist vielmehr nur dann ganz ausnahmsweise der Fall, wenn die Abgabenfestsetzung offensichtlich und eindeutig falsch ist und es dem Abgabepflichtigen außerdem nicht möglich oder nicht zumutbar war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zu wehren (vgl. Urteil vom 23. August 1990 - BVerwG 8 C 42.88 - a.a.O., S. 5).
- BVerwG, 03.06.1988 - 8 C 114.86
Begriff und erforderlichkeit einer "Sammelstraße"
Auszug aus BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 50.90
Es genügt vielmehr, daß der Beitragserlaß nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles vernünftigerweise angezeigt ist, d.h. es für ihn einleuchtende Gründe gibt, die einen (ggf. teilweisen) Beitragsverzicht als eine zur Förderung des in Rede stehenden Verhaltens angemessene Lösung erscheinen läßt (vgl. dazu - im Zusammenhang mit dem Merkmal "notwendig" in § 127 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BBauG - Urteil vom 3. Juni 1988 - BVerwG 8 C 114.86 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 54 S. 27 ).
- BVerwG, 03.05.1991 - 8 C 13.89
Grundsteuererlaß wegen wesentlicher Ertragsminderung nur bei Umständen, die …
Auszug aus BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 50.90
Der Erlaß einer Abgabe wegen einer sachlich unbilligen Härte der Heranziehung setzt vielmehr voraus, daß es sich um einen Sachverhalt handelt, der sich im Verhältnis zu den vom Gesetz erfaßten Regelfällen als Sonderfall darstellt (vgl. Urteile vom 18. November 1977 - BVerwG IV C 104.74 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 10 S. 7 , vom 24. November 1978 - BVerwG 4 C 18.76 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 11 S. 14 und vom 3. Mai 1991 - BVerwG 8 C 13.89 - Buchholz 401.4 § 33 GrStG Nr. 24 S. 7 ). - BVerwG, 14.12.1990 - 8 C 38.89
Mietrecht: Begriff des zweckentfremdungsrechtlichen Wohnraums, Zumutbarkeit der …
Auszug aus BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 50.90
Ertragseinbußen sind nämlich, wie der erkennende Senat im Anschluß an seine Rechtsprechung zum Zweckentfremdungsrecht (vgl. u.a. Urteile vom 10. Mai 1985 - BVerwG 8 C 35.83 - Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 12 S. 37 und vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 8 C 38.89 - Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 16 S. 1 ) meint, bei einer abgabenbedingten Ertragslosigkeit zumutbar, sofern die Ertragslosigkeit nicht über zehn Jahre hinausgeht. - BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 92.87
Erschließungsbeitragsansprüche - Volle Geltendmachung - Beitragsschuldverhältnis …
Auszug aus BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 50.90
Diese Einschränkung ist vor dem Hintergrund der in § 127 Abs. 1 BBauG angeordneten Beitragserhebungspflicht zu sehen (vgl. dazu etwa Urteil vom 18. März 1988 - BVerwG 8 C 92.87 - BVerwGE 79, 163 ). - BVerwG, 10.05.1985 - 8 C 35.83
Möglichkeit der Versagung einer zweckentfremdungsrechtlichen Abrissgenehmigung - …
Auszug aus BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 50.90
Ertragseinbußen sind nämlich, wie der erkennende Senat im Anschluß an seine Rechtsprechung zum Zweckentfremdungsrecht (vgl. u.a. Urteile vom 10. Mai 1985 - BVerwG 8 C 35.83 - Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 12 S. 37 und vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 8 C 38.89 - Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 16 S. 1 ) meint, bei einer abgabenbedingten Ertragslosigkeit zumutbar, sofern die Ertragslosigkeit nicht über zehn Jahre hinausgeht. - BVerwG, 24.11.1978 - 4 C 18.76
Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße; Überörtlicher und innerörtlicher …
Auszug aus BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 50.90
Der Erlaß einer Abgabe wegen einer sachlich unbilligen Härte der Heranziehung setzt vielmehr voraus, daß es sich um einen Sachverhalt handelt, der sich im Verhältnis zu den vom Gesetz erfaßten Regelfällen als Sonderfall darstellt (vgl. Urteile vom 18. November 1977 - BVerwG IV C 104.74 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 10 S. 7 , vom 24. November 1978 - BVerwG 4 C 18.76 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 11 S. 14 und vom 3. Mai 1991 - BVerwG 8 C 13.89 - Buchholz 401.4 § 33 GrStG Nr. 24 S. 7 ). - BVerwG, 18.11.1977 - IV C 104.74
Beitragserhebungspflicht der Gemeinden
Auszug aus BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 50.90
Der Erlaß einer Abgabe wegen einer sachlich unbilligen Härte der Heranziehung setzt vielmehr voraus, daß es sich um einen Sachverhalt handelt, der sich im Verhältnis zu den vom Gesetz erfaßten Regelfällen als Sonderfall darstellt (vgl. Urteile vom 18. November 1977 - BVerwG IV C 104.74 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 10 S. 7 , vom 24. November 1978 - BVerwG 4 C 18.76 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 11 S. 14 und vom 3. Mai 1991 - BVerwG 8 C 13.89 - Buchholz 401.4 § 33 GrStG Nr. 24 S. 7 ). - BVerwG, 06.06.1975 - IV C 27.73
Voraussetzungen für einen Verzicht auf Erhebung von Erschließungsbeiträgen …
Auszug aus BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 50.90
Der Gemeinde soll der Weg eröffnet werden, durch einen (teilweisen) Verzicht auf eine Beitragserhebung einzuwirken auf die Entscheidung des beitragspflichtigen Grundeigentümers über die Durchführung oder Weiterführung eines Vorhabens auf dem der Beitragspflicht unterliegenden Grundstück, das von ihr erwünscht oder gar für erforderlich gehalten wird (vgl. zu diesem Ansatz Urteil vom 6. Juni 1975 - BVerwG IV C 27.73 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 7 S. 1 ). - BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80
Sasbach
- BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76
Kleingarten
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2005 - 8 S 1826/04
Erlass des Sanierungsausgleichsbetrags; öffentliches Interesse; Verteilung des …
Der Erlass des Sanierungsausgleichsbetrags liegt nicht nur dann im "öffentlichen Interesse" gemäß § 155 Abs. 4 Satz 1 BauGB, wenn er zugleich den konkreten Sanierungszwecken dient, sondern auch dann, wenn er geeignet ist, sonstige öffentliche Belange der Gemeinde zu fördern (wie BVerwG, Urt. v. 22.5.1992 - 8 C 50.90 -, BVerwGE 90, 202 zu § 135 Abs. 5 Satz 1 BauGB).Wegen der Möglichkeit der Überwälzung, aber auch wegen des relativ geringen Betrags kann auch nicht die Rede davon sein, dass die Heranziehung zum Ausgleichsbetrag eine "längerfristige Renditelosigkeit" der Grundstücke zur Folge haben könnte (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.5.1992 - 8 C 50.90 -, BVerwGE 90, 202 zur Härtefallregelung nach § 135 Abs. 5 S. 1 BauGB).
Unbillig wäre die Heranziehung zum Sanierungsausgleichsbetrag vielmehr erst dann, wenn die Beklagte durch die Tätigkeit des Klägers gleichsam handgreiflich finanziell entlastet würde, wenn sie also mit anderen Worten ansonsten selbst zum Betrieb dieser Einrichtungen verpflichtet wäre (vgl. BVerwG, Urt. vom 22.5.1992, a.a.O. unter Hinweis auf den Fall eines von einer Kirchengemeinde betriebenen Friedhofs).
Denn nach Auffassung des Senats liegt der Erlass des Sanierungsausgleichsbetrags nicht nur dann im öffentlichen Interesse, wenn er zugleich den Zielen der jeweiligen Sanierungsmaßnahme dient (…so aber Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Bd. 3, § 155 Rn. 153 ff.;… Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 8. Aufl., § 155 Rn. 23), sondern in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur wortgleichen Vorschrift des § 135 Abs. 5 S. 1 Alt. 1 BauGB zum Erlass des Erschließungsbeitrags auch dann, wenn er geeignet ist, ein im allgemeinen öffentlichen Interesse der Gemeinde liegendes Vorhaben zu fördern (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.5.1992, a.a.O.;… ebenso Brügelmann, a.a.O., § 155 Rn. 22;… Berliner Kommentar zum BauGB, 3.Aufl., § 155 Rn. 28;… unklar Schrödter, BauGB, 6. Aufl., § 154 Rn. 26).
Der Erlass des Ausgleichsbetrags ist auch geboten, weil der Förderzweck erreichbar erscheint; es ist anzunehmen, dass dadurch die Entscheidung des Klägers, die Altenbetreuung im Sanierungsgebiet fortzuführen, positiv beeinflusst werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.5.1992, a.a.O.).
- BVerwG, 13.07.2006 - 4 C 5.05
Sanierungsmaßnahme; Ausgleichsbetrag, sanierungsrechtlicher; Erlass; öffentliches …
Das Absehen von der Erhebung eines Ausgleichsbetrags ist also ein "Anreiz- und Lenkungsmittel" (BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1992 - BVerwG 8 C 50.90 - BVerwGE 90, 202 zu § 135 Abs. 5 BauGB), um den Eigentümer zu einer sanierungsbezogenen Gegenleistung zu veranlassen.Besteht ein derartiger innerer Zusammenhang, setzt das Absehen von einem Ausgleichsbetrag nach § 155 Abs. 4 Satz 1 BauGB weiter voraus, dass der Erlass "geboten", d.h. nach den konkreten Umständen vernünftigerweise angezeigt ist (BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1992 a.a.O.).
Ob dem vom Verwaltungsgerichtshof zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Mai 1992 a.a.O. tatsächlich ein so weites Verständnis des öffentlichen Interesses im Sinne von § 135 Abs. 5 Satz 1 BauGB zugrunde liegt, kann auf sich beruhen.
- BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 44.90
Erschließungsbeitragsrecht: Erlaß von Erschließungsbeiträgen im öffentlichen …
Ein Beitragserlaß ist im Sinne des § 135 Abs. 5 Satz 1 BBauG im öffentlichen Interesse geboten, wenn es einleuchtende Gründe für die Annahme gibt, durch ihn könne zugunsten der Durchführung oder Weiterführung eines im öffentlichen Interesse der Gemeinde liegenden Vorhabens Einfluß genommen werden (wie Urteil vom 22. Mai 1992 - BVerwG 8 C 50.90 -).Die Heranziehung zu einem ungekürzten Erschließungsbeitrag kann eine sachlich unbillige Härte begründen, wenn der Beitragspflichtige auf dem veranlagten Grundstück eine anderenfalls von der Gemeinde selbst durchzuführende Aufgabe wahrnimmt und ihr dadurch nachhaltig eigene finanzielle Aufwendungen erspart (wie Urteil vom 22. Mai 1992 - BVerwG 8 C 50.90 -).
Das gilt indessen, wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 22. Mai 1992 - BVerwG 8 C 50.90 - näher ausgeführt hat, ausschließlich dann, wenn der Beitragspflichtige durch seine Tätigkeit die Gemeinde von einer anderenfalls von ihr selbst mit finanziellen Aufwendungen durchzuführenden Aufgabe freistellt und ihr dadurch gleichsam handgreiflich eine finanzielle Entlastung verschafft.
- VGH Bayern, 16.05.2007 - 7 B 06.2642
Rundfunkgebührenrecht: Rundfunkgebührenbefreiung // Befreiung wegen geringen …
Sie sollen gewährleisten, dass auch in Ausnahmefällen, die wegen ihrer atypischen Ausgestaltung nicht im Einzelnen vorhersehbar sind und sich daher nicht mit den abstrakten Merkmalen der Gesetzessprache erfassen lassen, ein Ergebnis erreicht wird, das dem Regelergebnis in seiner grundsätzlichen Zielsetzung gleichwertig ist (BVerwG vom 22.5.1992, BVerwGE 90, 202/206; vom 11.2.1977 BVerwGE 52, 84/94 m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2004 - 3 A 2998/02
Erschließungsbeitragserlass bei öffentlichem Interesse?
BVerwG, Urteile vom 22.5.1992 - 8 C 50.90 -, BVerwGE 90, 202, und - 8 C 44.90 -, KStZ 1992, 231, jeweils m.w.N.BVerwG, Urteil vom 22.5.1992 - 8 C 50.90 -, a.a.O. ("wenn und soweit ...").
- VG Neustadt, 05.05.2021 - 3 K 1102/20
Heranziehung zu einem Ausbaubeitrag; Eckgrundstücksvergünstigung; Erlass aus …
Selbst wenn die Gemeinde offensichtlich erkennbare Umstände, die dazu führen, dass aus sachlichen Gründen ein (teilweiser) Billigkeitserlass geboten wäre, von Amts wegen bereits im Heranziehungsverfahren zu berücksichtigen hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.9.1984 - 8 C 124.82) und diese Voraussetzung als erfüllt ansehen würde, lassen die für einen Erlass anerkannten Billigkeitsgründe die Rechtmäßigkeit der Festsetzung und Anforderung des Ausbaubeitrags unberührt und müssen von dem Beitragspflichtigen daher in einem gesonderten Verfahren gegenüber der Gemeinde geltend gemacht und ggf. im Wege der Verpflichtungsklage gerichtlich verfolgt werden (vgl. zu §§ 163, 227 AO: BVerwG, Urteile vom 4.6.1982 - 8 C 90.81 und 8 C 106.81; OVG NRW, Beschluss vom 7.7.1997 - 3 B 1179/95; zu § 135 Abs. 5 BauGB: BVerwG, Urteile vom 4.6.1982 - 8 C 90.81, vom 12.9.1984 - 8 C 124.82, vom 5.10.84 - 8 C 41.83, vom 1.8.1986 - 54.85, vom 22.5.1992 - 8 C 50/90 und vom 17.6.1994 - 8 C 22.92; OVG RP, Urteil vom 22.9.1981 - 6 A 52/80.OVG; OVG SH, Urteil vom 30.11.2005 - 2 LB 81/04;SächsOVG, Beschluss vom 11.9.2017 - 5 B 158/17; VG NW, Urteil vom 29.3.2004 - 5 K 2682/03.NW;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage 2012, § 26 Rn. 40ff. m.w.N.).Damit ist auch für eine entsprechende Anwendung der von dem Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 22.5.1992 (a.a.O.) zu § 135 Abs. 5 Satz 1 BauGB aufgestellten Grundsätze, wonach eine unbillige Härte vorliegen könne, wenn der Beitragspflichtige durch seine Tätigkeit die Gemeinde von einer andernfalls von ihr selbst mit finanziellen Aufwendungen durchzuführenden Aufgabe freistelle und ihr dadurch greifbar eine finanzielle Entlastung verschaffe, kein Raum.
- VG Frankfurt/Main, 16.07.2003 - 12 E 204/02
Erschließungsbeitrag für Grundstück einer kirchlichen Kindertagesstätte.
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.05.1992/8 C 50/90/BVerwGE 90, 202 ff.).Der Erlass einer Abgabe wegen einer sachlich unbilligen Härte der Heranziehung setzt voraus, dass es sich um einen Sachverhalt handelt, der sich im Verhältnis zu den vom Gesetz erfassten Regelfällen als Sonderfall darstellt (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.05.1992, 8 C 50/90/BVerwGE 90, 202 f. m.w.N.).
Die Wahrnehmung (auch) gemeindlicher Interessen kommt als Grund für einen Erlass wegen sachlich unbilliger Härte in Betracht, wenn der Beitragspflichtige durch seine Tätigkeit die Gemeinde von einer andernfalls von ihr selbst mit finanziellen Aufwendung durchzuführenden Aufgabe freistellt und ihr dadurch gleichsam handgreiflich eine finanzielle Entlastung verschafft (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.05.1992 a.a.O.).
- OVG Hamburg, 23.02.2010 - 3 Bf 70/09
Universität muss Studiengebühren bei Tätigkeit in Hochschulorganen reduzieren
Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 22.5.1992, BVerwGE 90, 202;… Urt. v. 25.7.2001, a.a.O.;… Urt. v. 19.3.2002, BVerwGE 110, 128) ist eine "unbillige Härte" dann anzunehmen, wenn es sich im Einzelfall um einen Sachverhalt handelt, der im Verhältnis zu den vom Gesetz erfassten Regelfällen einen atypischen Sonderfall darstellt. - OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2006 - 3 A 2025/04
Unbillige Härte durch befürchtete Renditelosigkeit?
Eine sachlich unbillige Härte i.S.v. § 135 Abs. 5 BauGB wegen infolge der Erhebung eines Erschließungsbeitrags befürchteter Renditelosigkeit eines gewerblich genutzten Objekts kann allenfalls dann anzunehmen sein, wenn eine längerfristige (über zehn Jahre hinausgehende) Renditelosigkeit und damit gleichsam eine Beseitigung der Privatnützigkeit des Grundeigentums zu besorgen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.6.1979 - 1 BvL 19/76 -, BVerfGE 52, 1, 30; BVerwG, Urteil vom 22.4.1992 - 8 C 50.90 -, DVBl. 1992, 1105).etwa BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 1979 - 1 BvL 19/76 - BVerfGE 52, 1, 30 und BVerwG, Urteil vom 22. April 1992 - 8 C 50.90 - , DVBl. 1992, 1105.
- OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - 3 Kart 184/09
Behandlung von Erlösen aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen und …
Sie sollen gewährleisten, dass auch in Ausnahmefällen, die wegen ihrer atypischen Ausgestaltung nicht im Einzelnen vorhersehbar sind und sich deshalb nicht mit abstrakten Merkmalen erfassen lassen, ein Ergebnis erzielt wird, das dem Normergebnis in seiner grundsätzlichen Zielrichtung gleichwertig ist (BVerwGE 90, 202, 208; zu einer ungeschriebenen Härtefallregelung BGH, Beschluss des Kartellsenats vom 14.08.2008, KVR 35/07 "Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße", R. 51 ff.). - VG Stuttgart, 23.03.2004 - 13 K 5319/02
Absehen von der Erhebung eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrags wegen …
- VG Augsburg, 24.05.2012 - Au 2 K 11.304
Eine den Erlass einer Erschließungsbeitragsforderung gemäß § 135 Abs. 5 Satz 1 …
- BVerwG, 12.12.2012 - 6 C 33.11
Rundfunkgebühren; Befreiung; Rundfunkempfangsgerät; Einrichtung; behinderte …
- OLG Düsseldorf, 24.03.2010 - 3 Kart 200/09
Bestimmung der Erlösobergrenzen für die erste Anreizregulierungsperiode; …
- OVG Niedersachsen, 25.04.2003 - 1 LB 343/02
Erlass; Gebührenerlass
- OVG Niedersachsen, 15.06.2010 - 8 LB 115/09
Vereinbarkeit des Verbotes einer vollständigen Abdeckung der Grabfläche von …
- OLG Düsseldorf, 24.03.2010 - 3 Kart 166/09
Bestimmung der Erlösobergrenze des Betreibers eines Elektrizitätsverteilernetzes …
- OLG Düsseldorf, 12.01.2011 - 3 Kart 185/09
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2019 - L 5 KR 212/18
Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen
- OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - 3 Kart 182/09
Feststellung des Ausgangsniveaus für die Erlösobergrenzen eines Netzbetreibers im …
- BVerwG, 12.12.2012 - 6 C 35.11
Keine Rundfunkgebührenbefreiung für Radios in den Fahrzeugen eines …
- OVG Hamburg, 30.03.2010 - 3 Bf 280/09
Zur Studiengebühr bei Studierenden, die in Organen der Fachschaften tätig sind - …
- OVG Schleswig-Holstein, 30.11.2005 - 2 LB 81/04
Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag; Anliegeranteil von 25 %; …
- BVerwG, 12.12.2012 - 6 C 34.11
Keine Rundfunkgebührenbefreiung für Radios in den Fahrzeugen eines …
- OLG Düsseldorf, 15.12.2010 - 3 Kart 204/09
Genehmigung von Höchstnetzentgelte für ein Stromverteilernetz durch die …
- OLG Düsseldorf, 10.11.2010 - 3 Kart 206/09
Festsetzung der Erlösobergrenzen für den Betrieb eines Stromverteilernetzes
- OLG Düsseldorf, 06.10.2010 - 3 Kart 205/09
Behandlung von Erlösen aus der Auflösung von Netzanschlusskostenbeiträgen; …
- OVG Hamburg, 14.04.2010 - 3 Bf 147/08
Studiengebühren trotz Nichtinanspruchnahme des Lehrangebots im konkreten …
- OVG Berlin, 02.12.1998 - 1 B 79.94
Geltendmachung eines Anspruchs auf Befreiung von der Pflicht zur Zahlung eines …
- BVerwG, 26.07.1995 - 3 B 59.95
Verwaltungsprozeßrecht: Voraussetzungen für einen Richterausschluß
- OLG Düsseldorf, 05.05.2010 - 3 Kart 65/09
Bestimmung der Erlösobergrenzen für die erste Anreizregulierungsperiode; …
- OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - 3 Kart 112/09
Anspruch des Betreibers eines Elektirzitätsverteilernetzes auf Anpassung des …
- OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - 3 Kart 128/09
Festsetzung der Erlösobergrenzen für die erste Regulierungsperiode
- OVG Hamburg, 23.06.2010 - 3 So 101/09
Studiengebührenpflicht schwangerer Studentinnen auch bezüglich der letzten sechs …
- VGH Bayern, 17.11.2006 - 7 ZB 06.1176
Langzeitstudiengebühren, Wahrnehmung eines kommunalen Mandats, Befreiung wegen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2000 - 15 A 3494/96
Anspruch eines Krankenhauses auf Beitragserlass
- VG Magdeburg, 13.12.2012 - 9 A 251/11
Erlass von Anschlussbeiträgen
- VG Berlin, 28.02.2023 - 13 K 306.16
- OLG Düsseldorf, 08.12.2010 - 3 Kart 227/09
Bestimmung der Erlösobergrenzen von zwei Elektrizitätsverteilernetzen durch die …
- OLG Düsseldorf, 24.03.2010 - 3 Kart 100/09
- VG München, 10.10.2008 - M 6a K 07.4350
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; Studentin; Lebensunterhalt durch …
- OLG Düsseldorf, 01.09.2010 - 3 Kart 209/09
Beschwerde des Betreibers eines Stromverteilernetzes gegen die Festsetzung der …
- VGH Bayern, 12.02.2008 - 7 BV 06.2844
Keine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für Bezieher von Arbeitslosengeld …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2011 - 15 A 2241/11
Zurückweisung einer Anhörungsrüge bei ersichtlicher Berücksichtigung der …
- VG Augsburg, 26.04.2010 - Au 7 K 09.1755
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; Keine planwidrige Lücke im Katalog des …
- VG Hamburg, 13.10.2008 - 15 K 1163/08
Erhebung von Studiengebühren; unbillige Härte; Sparmaßnahmen; Äquivalenzprinzip
- VG Hamburg, 24.09.2008 - 15 K 1161/08
Unbillige Härte nicht bei bloßen Bedenken gegen Rechtmäßigkeit von …
- VG München, 14.03.2008 - M 6a K 07.3002
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
- VG Minden, 09.06.2000 - 5 K 3825/98
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Erschließungsbeitragsbescheids gegenüber …
- VG Würzburg, 13.03.2014 - W 3 K 12.711
Keine Bedeutung einer telefonisch geäußerten Rechtsmeinung eines im Ruhestand …
- VG Sigmaringen, 31.10.2001 - 8 K 438/99
Studiengebührenerlass