Rechtsprechung
BVerwG, 25.08.1992 - 1 C 38.90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit von gewerblichen Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen - Bräunungsstudio
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 09.01.1990 - 8 K 178/89
- VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 9 S 639/90
- BVerwG, 25.08.1992 - 1 C 38.90
Papierfundstellen
- BVerwGE 90, 337
- NJW 1993, 872 (Ls.)
- MDR 1993, 95
- NVwZ 1992, 967
- NVwZ 1993, 182
- VBlBW 1993, 96
- DVBl 1993, 41
- DÖV 1993, 301
Wird zitiert von ... (55) Neu Zitiert selbst (22)
- BVerwG, 19.04.1988 - 1 C 50.86
Videothek - Art. 140 GG, Art. 139 WRV, Feiertagsschutz
Auszug aus BVerwG, 25.08.1992 - 1 C 38.90
Gewerbliche Tätigkeiten sind mit der Zweckbestimmung dieser Tage vereinbar, sofern sie der Befriedigung sonn- oder feiertäglicher Bedürfnisse dienen (BVerwGE 79, 118 ; 79, 236 ).Die Grenzen gesetzgeberischen Ermessens zum Sonn- und Feiertagsschutz hat der Senat dahin umschrieben, daß einerseits die durch das Grundgesetz festgelegte besondere Zweckbestimmung der Sonn- und Feiertage hinreichend gewährleistet und insoweit diese Tage als Institution geschützt sein müssen, andererseits die zum Schutz der Sonn- und Feiertage getroffenen Regelungen nicht unverhältnismäßig sein dürfen (BVerwGE 79, 118 ; 79, 236 ; Urteil vom 29. Mai 1990 - BVerwG 1 C 21.88 - Buchholz 451.20 §§ 105 a-i GewO Nr. 10).
Schutzgut des Art. 139 WRV i.V.m. Art. 140 GG ist angesichts dieser Zweckbestimmung die Institution der Sonntage und der staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung, die als ein Grundelement des sozialen Zusammenlebens und der staatlichen Ordnung verfassungsgesetzlich gewährleistet und dem gesetzlichen Schutz überantwortet wird (BVerwGE 79, 118 ; 79, 236 ).
Das öffentliche Leben soll an diesen Tagen soweit möglich seiner werktäglichen Elemente entkleidet und dadurch die Begehung dieser Tage "als Nicht-Werktage" ermöglicht werden (BVerwGE 79, 236 ).
Das erfordert, daß an diesen Tagen grundsätzlich "die werktägliche Geschäftigkeit ruht" (BVerwGE 79, 118 ; 79, 236 ).
Das Ruhen werktäglicher Geschäftigkeit ist dahin zu verstehen, daß allgemein an Sonn- und Feiertagen "die werktäglichen Bindungen und Zwänge entfallen und es den einzelnen dadurch möglich wird, diese Tage im sozialen Zusammenleben nach ihren vielfältigen und unterschiedlichen individuellen Bedürfnissen allein oder in der Gemeinschaft mit anderen ungehindert von den werktäglichen Verpflichtungen und Beanspruchungen zu begehen" (BVerwGE 79, 236 ).
Betroffen sein kann auch das Offenhalten eines Ladengeschäfts durchschnittlichen Umfangs, wenn der Betrieb nach Art und konkreter Ausgestaltung mit der Zweckbestimmung der Sonn- und Feiertage unvereinbar ist (BVerwGE 79, 236 ).
Die Zweckbestimmung der Sonn- und Feiertage reicht weiterhin über den Arbeitnehmerschutz und die Abwehr von Störungen der Religionsausübung hinaus (BVerwGE 79, 236 ).
Darüber hinaus ist eine an sich werktägliche Geschäftigkeit, einschließlich gewerblicher Tätigkeiten, zulässig, sofern sie als "Arbeit für den Sonntag" gerade der Befriedigung sonn- oder feiertäglicher Bedürfnisse dient oder - was hier nach den Darlegungen des Berufungsgerichts allerdings nicht in Rede steht - zur Wahrung von dem Sonn- und Feiertagsschutz gleichwertigen Rechtsgütern in Wahrnehmung gesetzgeberischer Regelungsmacht durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes besonders zugelassen ist (BVerwGE 79, 118 ; 79, 236 ).
Dabei ist von Bedeutung, daß nicht nur dem Betrieb einer derartigen Einrichtung für eine Vielzahl von Personen ein anderer Stellenwert zukommen kann als einer vergleichbaren individuellen Betätigung, sondern auch eine auf Gelderwerb gerichtete gewerbliche Tätigkeit vorliegt, deren werktäglicher Charakter für sich genommen auf der Hand liegt (BVerwGE 79, 236 ).
- BVerwG, 15.03.1988 - 1 C 25.84
Gesetzgeberisches Ermessen im Feiertagsschutz - Ermessen bei Durchsetzung eines …
Auszug aus BVerwG, 25.08.1992 - 1 C 38.90
Mit der Zweckbestimmung der Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung (Art. 139 WRV i.V.m. Art. 140 GG) stehen solche Veranstaltungen nicht im Einklang, die sich nach ihrem Zweck, ihrer Ausgestaltung und ihrem Erscheinungsbild im öffentlichen Leben als typisch werktägliche Lebensvorgänge darstellen (wie BVerwGE 79, 118 ).Gewerbliche Tätigkeiten sind mit der Zweckbestimmung dieser Tage vereinbar, sofern sie der Befriedigung sonn- oder feiertäglicher Bedürfnisse dienen (BVerwGE 79, 118 ; 79, 236 ).
Die Grenzen gesetzgeberischen Ermessens zum Sonn- und Feiertagsschutz hat der Senat dahin umschrieben, daß einerseits die durch das Grundgesetz festgelegte besondere Zweckbestimmung der Sonn- und Feiertage hinreichend gewährleistet und insoweit diese Tage als Institution geschützt sein müssen, andererseits die zum Schutz der Sonn- und Feiertage getroffenen Regelungen nicht unverhältnismäßig sein dürfen (BVerwGE 79, 118 ; 79, 236 ; Urteil vom 29. Mai 1990 - BVerwG 1 C 21.88 - Buchholz 451.20 §§ 105 a-i GewO Nr. 10).
Die daran anschließende Inhaltsbestimmung des Sonn- und Feiertagsschutzes ist demgegenüber revisionsgerichtlicher Nachprüfung unterworfen, weil sie auf Bundes(verfassungs)recht beruht (BVerwGE 79, 118 ).
Schutzgut des Art. 139 WRV i.V.m. Art. 140 GG ist angesichts dieser Zweckbestimmung die Institution der Sonntage und der staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung, die als ein Grundelement des sozialen Zusammenlebens und der staatlichen Ordnung verfassungsgesetzlich gewährleistet und dem gesetzlichen Schutz überantwortet wird (BVerwGE 79, 118 ; 79, 236 ).
Das erfordert, daß an diesen Tagen grundsätzlich "die werktägliche Geschäftigkeit ruht" (BVerwGE 79, 118 ; 79, 236 ).
Mit der Zweckbestimmung der Sonn- und Feiertage stehen solche Veranstaltungen nicht im Einklang, die sich nach ihrem Zweck, ihrer Ausgestaltung und ihrem Erscheinungsbild im öffentlichen Leben als typisch werktägliche Lebensvorgänge darstellen (BVerwGE 79, 118 ).
Mit der Zweckbestimmung der Sonn- und Feiertage sind grundsätzlich alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten werktäglichen Charakters unvereinbar (BVerwGE 79, 118 ).
Darüber hinaus ist eine an sich werktägliche Geschäftigkeit, einschließlich gewerblicher Tätigkeiten, zulässig, sofern sie als "Arbeit für den Sonntag" gerade der Befriedigung sonn- oder feiertäglicher Bedürfnisse dient oder - was hier nach den Darlegungen des Berufungsgerichts allerdings nicht in Rede steht - zur Wahrung von dem Sonn- und Feiertagsschutz gleichwertigen Rechtsgütern in Wahrnehmung gesetzgeberischer Regelungsmacht durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes besonders zugelassen ist (BVerwGE 79, 118 ; 79, 236 ).
Davon ist auszugehen, wenn es sich bei der gewerblichen Betätigung um eine Dienstleistung an die Besucher ohne deren eigene Betätigung, eigenes Erleben oder eigenes Vergnügen handelt oder die Besucher zu Tätigkeiten veranlaßt werden sollen, die ihrerseits werktäglichen Charakter tragen, z.B. Erwerbsgeschäften, wie der Senat für den Kauf und Verkauf von gebrauchten Kraftfahrzeugen von Privat an Privat auf einem sonn- oder feiertags organisierten Automarkt entschieden hat (BVerwGE 79, 118 ).
- OLG Hamm, 16.02.1989 - 4 U 244/88
Gewerberecht; Betrieb eines Sonnenstudios am Sonntag
Auszug aus BVerwG, 25.08.1992 - 1 C 38.90
Auf der anderen Seite verlieren persönliche Bedürfnisse ihren sonn- und feiertäglichen Charakter nicht schon dadurch, daß sie auch an Werktagen befriedigt werden und werden können (OLG Hamm NJW 1989, 2478).Rechtsprechung und Literatur gehen überwiegend von der Vereinbarkeit des Betriebs von Bräunungsstudios mit der Zweckbestimmung der Sonn- und Feiertage in Art. 139 WRV i.V.m. Art. 140 GG aus (OLG Frankfurt NJW 1988, 2250; OLG Hamm NJW 1989, 2478; OLG Koblenz, Beschluß vom 4. Oktober 1990 - 1 Ss 188/90 - VG Minden NJW 1987, 2605; Mayen, DöV 1988, 409 ; Mattner, NJW 1988, 2207 ; Würkner, GewArch 1987, 262 f;… Hoeren/Mattner, Feiertagsgesetze der Bundesländer, 1989, § 3 Rdnr. 47; Scholtissek, WRP 1992, 151 ; a.A. OLG Düsseldorf GewArch 1987, 143 f.; BaWüVGH (10. Senat) VBlBW 1990, 436 f.; Pahlke, WuV 1988, 69 ).
- VG Minden, 04.12.1986 - 2 K 1964/86
Betrieb eines Sonnenstudios; Feiertagsarbeit; Sonntagsarbeit
Auszug aus BVerwG, 25.08.1992 - 1 C 38.90
Dies entspricht einem in der Rechtsprechung und Literatur verbreiteten Verständnis, wonach an Sonn- und Feiertagen jede Freizeitgestaltung oder -betätigung und die ihnen dienenden "Freizeitveranstaltungen" gewerblicher oder nicht-gewerblicher Art zulässig sind (…ebenso BVerfG a.a.O.; OVG Münster NJW 1983, 2209; BayVGH GewArch 1987, 71 f.; BayObLG GewArch 1986, 245 ; VG Minden GewArch 1987, 142 ; VG Düsseldorf GewArch 1984, 302 ; BaWüVGH GewArch 1990, 333 ;… Dirksen, Das Feiertagsrecht, 1961, S. 32, 102 f.; Pahlke, WuV 1988, 69 ).Rechtsprechung und Literatur gehen überwiegend von der Vereinbarkeit des Betriebs von Bräunungsstudios mit der Zweckbestimmung der Sonn- und Feiertage in Art. 139 WRV i.V.m. Art. 140 GG aus (OLG Frankfurt NJW 1988, 2250; OLG Hamm NJW 1989, 2478; OLG Koblenz, Beschluß vom 4. Oktober 1990 - 1 Ss 188/90 - VG Minden NJW 1987, 2605; Mayen, DöV 1988, 409 ; Mattner, NJW 1988, 2207 ; Würkner, GewArch 1987, 262 f;… Hoeren/Mattner, Feiertagsgesetze der Bundesländer, 1989, § 3 Rdnr. 47; Scholtissek, WRP 1992, 151 ; a.A. OLG Düsseldorf GewArch 1987, 143 f.; BaWüVGH (10. Senat) VBlBW 1990, 436 f.; Pahlke, WuV 1988, 69 ).
- BVerwG, 29.08.1963 - VIII C 59.62
Geltung des Anwaltserfordernisses für eine Revisionseinlegung durch den Vertreter …
Auszug aus BVerwG, 25.08.1992 - 1 C 38.90
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann eine solche Erklärung noch nach der Verkündung oder Zustellung des Berufungsurteils und zum alleinigen Zweck der Einlegung des Rechtsmittels abgegeben werden, solange für die anderen Beteiligten die Rechtsmittelfrist noch nicht abgelaufen ist (BVerwGE 16, 265 ; Beschluß vom 11. März 1983 - BVerwG 9 B 2597.82 - Buchholz 402.25 § 5 AsylVfG Nr. 1; Beschluß vom 28. November 1986 - BVerwG 1 C 20.85 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 83).Die bisher in der Rechtsprechung nicht entschiedene Frage, ob die erstmalige Beteiligung des VöI nach Ablauf der Revisionsfrist durch Einlegung einer Anschlußrevision erklärt werden kann (ausdrücklich offengelassen in BVerwGE 16, 265 ), ist zu verneinen, da jedenfalls nach Ablauf der Revisionsfrist das Berufungsverfahren seinen Abschluß gefunden hat.
- BVerwG, 24.10.1966 - Gr. Sen. 3.65
Auszug aus BVerwG, 25.08.1992 - 1 C 38.90
Der VöI ist gemäß § 63 Nr. 4 VwGO am Verfahren beteiligt, wenn er von seiner Beteiligungsbefugnis Gebrauch macht, unter dieser Voraussetzung kann er nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts alle Rechtsmittel, insbesondere auch Anschlußrevision einlegen (BVerwGE 2, 321 ; 25, 170 ).Aus der in § 36 Abs. 1 Satz 1 VwGO enthaltenen Ermächtigung, durch Rechtsverordnung der Landesregierung einen VöI "bei dem Oberverwaltungsgericht" und "bei dem Verwaltungsgericht" zu bestimmen, ergibt sich, daß die Länder einen VöI institutionell nur bei diesen Gerichten und funktionell nur beschränkt auf die Verfahren dieser Gerichte bestellen können, so wie der Oberbundesanwalt nach § 35 Abs. 1 Satz 1 VwGO beim Bundesverwaltungsgericht bestellt ist und ihm funktionell allein die Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht zugewiesen sind (BVerwGE 25, 170 ).
- BVerwG, 14.11.1989 - 1 C 14.88
Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Einschränkung des …
Auszug aus BVerwG, 25.08.1992 - 1 C 38.90
Aufgrund dieser umfassenden Zielrichtung des Sonn- und Feiertagsschutzes ist nicht allein darauf abzustellen, in welchem Ausmaß die Bevölkerung das Angebot einer Einrichtung an Sonn- und Feiertagen absolut oder im Vergleich zu Werktagen tatsächlich nutzt (zur Abgrenzung zwischen Nutzung eines Angebotes durch wesentliche Teile der Bevölkerung und einem dahingehenden Bedürfnis vgl. auch Urteil vom 14. November 1989 - BVerwG 1 C 14.88 - Buchholz 451.20 §§ 105 a-i GewO Nr. 8, S. 5); vielmehr ist von Bedeutung, ob ein wesentlicher Teil der Bevölkerung den Betrieb der Einrichtung als Werktagsgeschäft ansieht oder nicht. - BVerfG, 24.11.1986 - 1 BvR 317/86
Verstoß gegen das Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit durch den Betrieb von …
Auszug aus BVerwG, 25.08.1992 - 1 C 38.90
Das Gefühl des einzelnen, daß es sich um für alle verbindliche Ruhetage handelt, soll nicht durch eine nach außen erkennbare gewerbliche Tätigkeit anderer, die üblicherweise an Werktagen erfolgt, beeinträchtigt werden (BVerfG, Kammerbeschluß vom 24. November 1986 - 1 BvR 317/86 - GewArch 1988, 188; Kammerbeschluß vom 30. August 1988 - 1 BvR 909/88 - BA S. 2). - BayObLG, 22.04.1986 - 3 ObOWi 26/86
Feiertag; Feiertagsruhe; Sonntag; Sonntagsruhe; Flohmarkt; Entgelt
Auszug aus BVerwG, 25.08.1992 - 1 C 38.90
Dies entspricht einem in der Rechtsprechung und Literatur verbreiteten Verständnis, wonach an Sonn- und Feiertagen jede Freizeitgestaltung oder -betätigung und die ihnen dienenden "Freizeitveranstaltungen" gewerblicher oder nicht-gewerblicher Art zulässig sind (…ebenso BVerfG a.a.O.; OVG Münster NJW 1983, 2209; BayVGH GewArch 1987, 71 f.; BayObLG GewArch 1986, 245 ; VG Minden GewArch 1987, 142 ; VG Düsseldorf GewArch 1984, 302 ; BaWüVGH GewArch 1990, 333 ;… Dirksen, Das Feiertagsrecht, 1961, S. 32, 102 f.; Pahlke, WuV 1988, 69 ). - VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 9 S 547/90
Lieferung von Speisen an Sonn- und Feiertagen
Auszug aus BVerwG, 25.08.1992 - 1 C 38.90
Dies entspricht einem in der Rechtsprechung und Literatur verbreiteten Verständnis, wonach an Sonn- und Feiertagen jede Freizeitgestaltung oder -betätigung und die ihnen dienenden "Freizeitveranstaltungen" gewerblicher oder nicht-gewerblicher Art zulässig sind (…ebenso BVerfG a.a.O.; OVG Münster NJW 1983, 2209; BayVGH GewArch 1987, 71 f.; BayObLG GewArch 1986, 245 ; VG Minden GewArch 1987, 142 ; VG Düsseldorf GewArch 1984, 302 ; BaWüVGH GewArch 1990, 333 ;… Dirksen, Das Feiertagsrecht, 1961, S. 32, 102 f.; Pahlke, WuV 1988, 69 ). - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.1983 - 4 A 871/82
- VGH Bayern, 12.12.1986 - 21 B 86.02208
- OLG Düsseldorf, 12.12.1986 - 5 Ss OWi 433/86
- OLG Frankfurt, 16.06.1988 - 6 U 27/88
- VGH Baden-Württemberg, 24.04.1990 - 10 S 3211/89
Sonntagsverbot und Feiertagsverbot für den Betrieb eines Bräunungsstudios
- OLG Koblenz, 04.10.1990 - 1 Ss 188/90
- BVerwG, 11.03.1983 - 9 B 2597.82
Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Zulässigkeit und …
- VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 9 S 639/90
Betrieb eines Bräunungsstudios an Sonn- und Feiertagen
- BVerwG, 29.05.1990 - 1 C 21.88
Ausnahmen von dem Verbot der Sonntagsarbeit im Gewerbebetriebe
- BVerwG, 10.01.1963 - III C 361.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 28.11.1986 - 1 C 20.85
Familiennachzug - Wohlwollensgebot - Niederlassen zu Erwerbszwecken
- BVerwG, 14.11.1955 - Gr. Sen. 2.55
Befugnis der an einem vorangegangenen Gerichtsverfahren beteiligten Vertreter …
- BVerfG, 27.10.2016 - 1 BvR 458/10
Die Befreiungsfestigkeit des besonderen Stilleschutzes am Karfreitag ist mit den …
Eine derartige Auslegung würde nicht nur der weltanschaulichen Neutralität des Staates widersprechen, sondern auch dem Recht des Einzelnen, den arbeitsfreien Sonn- und Feiertag nach seinem persönlichen Geschmack zu gestalten (Bezugnahme auf BVerwGE 90, 337 ). - OVG Niedersachsen, 21.04.2017 - 7 ME 20/17
Ausnahmegenehmigung; Dauerfestsetzung; Erledigung; Flohmarkt; Marktfestsetzung; …
Das Verwaltungsgericht führt unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07, 1 BvR 2858/07 -, juris) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25.08.1992 - 1 C 38.90 -, juris) beanstandungsfehlerfrei aus, dass die typische "werktägliche Geschäftigkeit" an Sonn- und Feiertagen zu ruhen habe.Davon ist unter anderem dann auszugehen, wenn die Besucher zu Tätigkeiten veranlasst werden sollen, die ihrerseits werktäglichen Charakter haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.08.1992, a. a. O.).
Allerdings sollen auch diese Besucher primär zu Tätigkeiten veranlasst werden, die werktäglichen Charakter haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.08.1992, a. a. O.).
- BVerwG, 26.05.2020 - 1 C 12.19
Zweckvaterschaftsanerkennung hindert nicht Familiennachzug der ausländischen …
Unter dieser Voraussetzung kann er sämtliche Rechtsmittel, so auch Revision, einlegen (BVerwG, Urteil vom 25. August 1992 - 1 C 38.90 - BVerwGE 90, 337 und Beschluss vom 4. Mai 1999 - 4 C 1.99 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 223 S. 7).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2019 - 4 D 36/19
Erstes Hauptsacheverfahren zum Ladenöffnungsgesetz entschieden
vgl. BVerfG, Urteil vom 1.12.2009 - 1 BvR 2857/07 u. a. -, BVerfGE 125, 39 = juris, Rn. 135, 152 f., 154 f.; BVerwG, Urteile vom 25.8.1992 - 1 C 38.90 -, BVerwGE 90, 337 = juris, Rn. 20 ff., 23, 26, 30 f., und vom 15.3.1988 - 1 C 25.84 -, BVerwGE 79, 118 = juris, Rn. 26 f.; Ehlers, in: Sachs, Grundgesetz, 8. Aufl. 2018, Art. 140 GG/Art. 139 WRV Rn. 8. - BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 3.11
Informationszugang; Bundesministerium; Behörde; Verwaltung; Regierung; …
Da die Revision sich nur teilweise als unzulässig erweist, kann sie abweichend von § 144 Abs. 1 VwGO insoweit durch Urteil verworfen werden (…Urteile vom 10. September 1992 - BVerwG 5 C 80.88 - Buchholz 436.61 § 18 SchwbG Nr. 6 Rn. 14 sowie vom 25. August 1992 - BVerwG 1 C 38.90 - BVerwGE 90, 337 = Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 50;… Neumann a.a.O. § 144 Rn. 12 f.). - BVerwG, 07.12.1999 - 1 C 30.97
Beobachtung durch Amt für Verfassungsschutz; freiheitliche demokratische …
Das Berufungsurteil hält insoweit revisionsgerichtlicher Nachprüfung selbst dann stand, wenn - was hier keiner abschließender Klärung bedarf - die Auslegung und Anwendung der maßgeblichen Begriffe des Landesrechts deswegen revisibel sein sollten, weil das Bundesverfassungsschutzgesetz in seinem ersten Abschnitt die Zusammenarbeit und die Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden als unmittelbar geltendes Recht regelt und aus Art. 73 Nr. 10 Buchst. b GG abzuleiten ist, daß die Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden im Interesse einer wirkungsvollen Zusammenarbeit zumindest im Kern bundeseinheitlich bestimmt werden können (Rechtsgedanke einer Anpassungspflicht ähnlich derjenigen an Rahmengesetze; s. dazu BVerwGE 89, 110 ; vgl. auch BVerwGE 6, 96 ; 90, 337 ). - VGH Bayern, 26.04.2007 - 24 BV 06.324
Öffnung von Automatenvideotheken an Sonn- und Feiertagen
Sie verwies zunächst auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. August 1992 (BVerwGE 90, 337).Die Grenzen gesetzgeberischen Ermessens hat das Bundesverwaltungsgericht dahin umschrieben, dass einerseits die durch das Grundgesetz festgelegte besondere Zweckbestimmung der Sonn- und Feiertage hinreichend gewährleistet und insoweit diese Tage als Institution geschützt sein müssen, andererseits die zum Schutz der Sonn- und Feiertage getroffenen Regelungen nicht unverhältnismäßig sein dürfen (BVerwG vom 25.8.1992 BVerwGE 90, 337/341 m.w.N.).
Persönliche Bedürfnisse verlieren ihren sonn- und feiertäglichen Charakter nicht schon dadurch, dass sie auch an Werktagen befriedigt werden können (BVerwG a.a.O. BVerwGE 90, 337/346 unter Verweis auf OLG Hamm vom 16.2.1989 NJW 1989, 2478/2479).
Auch wenn die Zweckbestimmung der Sonn- und Feiertage über den Arbeitnehmerschutz und die Abwehr von Störungen der Religionsausübung hinausreicht (…vgl. BVerwG aaO. BVerwGE 79, 236/239; 90, 337/344), kommt es in Bezug auf die Erforderlichkeit zulässiger "Arbeit für den Sonntag" entscheidend darauf an, ob eine Videothek mit oder ohne Personaleinsatz an Sonn- und Feiertagen betrieben werden soll.
- BVerwG, 12.06.2002 - 9 C 6.01
Herstellung von Überführungsbauwerken; kreuzungsrechtliches …
Gleiches gilt, wenn - wie hier - für die Auslegung der Vorschrift maßgeblich auf bundesrechtliche Normen abgestellt wird (vgl. BVerwGE 70, 64/65; 90, 337/342). - VGH Hessen, 24.11.1993 - 8 UE 737/92
Unzulässigkeit des Betreibens eines Waschsalons an Sonn- und Feiertagen
Die Inhaltsbestimmung dieses verfassungsrechtlich geschützten Sonn- und Feiertagsschutzes hat das Bundesverwaltungsgericht in verschiedenen Entscheidungen, denen der Senat sich anschließt, im einzelnen vorgenommen (insbesondere U. v. 15. März 1988 - 1 C 25.84 -, BVerwGE 79, 118 zu Gebrauchtwagenmärkten für private Anbieter an Sonntagen; U. v. 19. April 1988 - 1 C 50.86 -, BVerwGE 79, 236 zum Verleih von Video-Kassetten an Sonn- und Feiertagen u. U. v. 25. August 1992 - 1 C 38.90 -, BVerwGE 90, 337 zum Betreiben eines Bräunungsstudios an Sonn- und Feiertagen).Mit Urteil vom 25. August 1992 (a.a.O.) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß mit der Zweckbestimmung der Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung (Art. 139 WRV i.V.m. Art. 140 GG) solche Veranstaltungen nicht im Einklang stehen, die sich nach ihrem Zweck, ihrer Ausgestaltung und ihrem Erscheinungsbild im öffentlichen Leben als typisch werktägliche Lebensvorgänge darstellen.
Im einzelnen hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 25. August 1992 (a.a.O., S. 343 ff.) ausgeführt:.
- VG Oldenburg, 02.03.2017 - 12 B 1028/17
Flohmarkt; Sonn- und Feiertagsschutz
Geschützt ist danach die Möglichkeit der Religionsausübung aber auch die Institution des Sonntags als Tag der Arbeitsruhe, der Besinnung, der Erholung und Zerstreuung, d. h. der seelischen Erhebung (BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857/07 und 2858/07 - juris; BVerwG, Urteil vom 25. August 1992 - 1 C 38/90 - juris; Nds. OVG, Urteil vom 17. Juni 1992 - 7 L 3810/91 - juris).Keinen Freizeit- sondern werktäglichen Charakter haben grundsätzlich alle Erwerbsgeschäfte (BVerwG, Urteil vom 25. August 1992, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 15.08.2011 - 9 S 989/09
Betrieb einer Automatenvideothek an Sonn- und Feiertagen
- OLG Dresden, 11.04.2006 - 14 U 288/06
Störung der Sonntagsruhe durch Verleihung von Videofilmen mittels eines Automaten
- BVerwG, 04.05.1999 - 4 C 1.99
Verwaltungsprozessrecht: Beteiligung des Vertreters des öffentlichen Interesses …
- VGH Baden-Württemberg, 09.07.2007 - 9 S 594/07
Betrieb einer Automatenvideothek an Sonn- und Feiertagen
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.2000 - 2 M 5/00
Sonntagsschutz, Kernbereich, Berufsfreiheit, Verfassungsmäßigkeit des …
- BVerwG, 16.05.1995 - 1 B 241.94
Videothek - Video-Kassetten - Gewerbliche Vermietung - Sonntagsschutz - …
- BVerwG, 30.09.2009 - 8 C 5.09
Haushalts- und Wirtschaftsführung; Haushaltsplan; Haushaltsrechnung; Industrie- …
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.08.1999 - B 1 S 114/99
Erforderlichkeit eines Versorgungsinteresses für das zur Erteilung einer …
- BVerwG, 30.01.1997 - 4 B 172.96
Verwaltungsprozeßrecht - Beteiligung des Vertreters des öffentlichen Interesses; …
- BVerwG, 01.11.2007 - 7 B 37.07
Umweltinformationen; geplante Tätigkeiten; aufgegebene Pläne; …
- BVerwG, 21.04.1994 - 1 B 14.94
Kunstfreiheit - Feiertagsschutz - Widerstreitende Interessen - Stille Feiertage - …
- VG Braunschweig, 24.03.2010 - 5 A 30/10
Feiertagsgesetz; Feiertagsschutz; Festsetzung; Flohmarkt; Gleichbehandlung im …
- VerfGH Berlin, 01.04.2008 - VerfGH 120/07
Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit iSv Art …
- BVerwG, 20.05.2010 - 7 B 28.10
Anspruch auf Informationszugang; Auslegung von § 4 Abs. 2 InfFrG RP
- VGH Hessen, 30.01.2004 - 11 TG 326/04
Muslimisches Opferfest - Schlachtung an Sonntagen und Feiertagen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2001 - 10 A 1934/01
Anpassung einer Planung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung; Anpassung …
- VG Neustadt, 03.09.2009 - 4 K 668/09
Entscheidung im Hauptsacheverfahren: Kein Anspruch auf Durchführung eines …
- BVerwG, 11.04.1995 - 1 C 34.92
Bayerischer Rechnungshof - Handwerkskammer - Haushalts- und Wirtschaftsführung - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2023 - 4 D 94/20
Sonn- und Feiertagsöffnung von öffentlichen Bibliotheken zur Nutzung ihrer …
- BVerwG, 10.06.1994 - 1 B 38.94
Betrieb eines Waschsalons an Sonntagen und Feiertagen
- BVerwG, 15.11.2012 - 3 C 22.11
Umbruchverbot für Dauergrünlandflächen; Begriffsdefinition; Wechsel von Kleegras …
- VG Minden, 05.03.2012 - 11 L 627/11
Kurse in Erster Hilfe und lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort in …
- VG Freiburg, 07.03.2007 - 5 K 311/07
Betrieb einer Automatenvideothek an Sonn- und Feiertagen unter Umständen zulässig
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.1999 - 2 M 99/99
Klagebefugnis, subjektives öffentliches Recht, Kirche, Kirchengemeinde, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2005 - 21 A 4049/03
Immissionsschutz bei Bäckereibetrieb
- BVerwG, 15.07.2013 - 9 B 30.13
Reichweite des behördlichen Untersuchungsgrundsatzes und dessen Verhältnis zur …
- VG Augsburg, 26.11.2008 - Au 4 K 07.1704
Betrieb einer Videothek mit Personal an Sonn- und Feiertagen verboten
- OVG Sachsen, 07.07.2009 - 3 C 30/08
Sonntagsladenöffnungszeiten der Stadt Böhlen im Jahre 2008 für unwirksam erklärt
- VG Hamburg, 03.11.2023 - 7 E 3608/23
Zum Vorliegen einer Verkaufsstelle nach dem Hamburgischen Gesetz zur Regelung der …
- OVG Sachsen, 09.11.2009 - 3 B 455/09
Zum vorläufigen Rechtsschutz gegen eine Rechtsverordnung zur Ladenöffnung an vier …
- OVG Sachsen, 09.11.2009 - 3 B 501/09
Evangelisch-Lutherische Landeskirche; Antragsbefugnis; Ladenschluss; …
- VGH Hessen, 29.11.1993 - 8 UE 1465/92
Untersagung des Spielhallenbetriebes an stillen Feiertagen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2002 - 21 B 771/01
Zum "Nachtbetriebsverbot" für eine Bäckerei
- VG Wiesbaden, 12.03.2013 - 5 K 898/12
Tanzverbot an stillen Feiertagen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.1993 - 4 A 799/91
Gewerberecht: Umfang des Beschäftigungsverbots an Sonn- und Feiertagen
- OLG Düsseldorf, 03.08.1998 - 5 Ss OWi 155/98
Gewerberecht; Betrieb eines vollautomatischen Münz-Waschsalons
- VG Hannover, 17.08.1995 - 7 A 8481/94
Versagung der Festsetzung von Märkten nach der Gewerbeordnung; Veranstaltung von …
- VG Köln, 15.12.2022 - 8 K 4987/20
- VG Augsburg, 14.01.2008 - Au 4 S 07.1705
Sonn- und Feiertagsrecht; Untersagungsverfügung; Betrieb einer Videothek mit …
- VG Gelsenkirchen, 14.06.2016 - 19 K 2066/14
Feiertagsrecht; Ausnahmegenehmigung; Schulungsveranstaltung
- VG Augsburg, 30.09.2009 - Au 4 K 08.1791
Fortsetzungsfeststellungsklage
- VG Stuttgart, 05.11.1997 - 4 K 6436/97
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. § 123 Abs. 1 S. 2 VwGO …
- VG Gera, 31.03.1999 - 1 E 319/99
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Versagung einer …
- VG Kassel, 07.11.2000 - 6 E 3466/99
- VG Frankfurt/Oder, 25.05.2022 - 5 L 161/22