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   VGH Baden-Württemberg, 23.03.2006 - 2 S 2842/04   

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VGH Baden-Württemberg, 23.03.2006 - 2 S 2842/04 (https://dejure.org/2006,4500)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.03.2006 - 2 S 2842/04 (https://dejure.org/2006,4500)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. März 2006 - 2 S 2842/04 (https://dejure.org/2006,4500)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rückwirkung des KAG BW § 2 Abs 2 S 1, Fassung 2005-03-17, auf Altfälle; Erforderlichkeit der Beschlussfassung über den Abgabensatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswirksamkeit einer Abwasserbeitragssatzung; Beachtlichkeit von Mängeln bei der Beschlussfassung über Abgabensätze; Mangel an Klarheit und Transparenz der Globalberechnung wegen des Fehlens von Rechnungen zur Erfassung des Anlagevermögens; Beschlusserfordernis ...

  • Judicialis

    GG Art. 20 Abs. 3; ; KAG § 2; ; KAG §§ 29 ff.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 20 Abs. 3; KAG § 2; KAG §§ 29 ff.
    Entwässerungsbeitrag, Wasserversorgungsbeitrag - Satzungsnorm, Fehlerfolgen, Unbeachtlichkeit, Nichtigkeit, Rückwirkung, Globalberechnung, Beschlusserfordernis, Kostendeckungsgrenze, Überschreiten, Geringfügigkeit, Flächennutzungsplanentwurf, Verbindliche Planung, ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einhaltung der Kostendeckungsgrenze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 56, 252 (Ls.)
  • DÖV 2006, 926 (Ls.)
  • DÖV 2006, 926 BauR 2006, 2106 (Ls.)
  • BauR 2006, 2106 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2006 - 2 S 2842/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Rückbewirkung von Rechtsfolgen (echte Rückwirkung) vor allem an den rechtsstaatlichen Grundsätzen, namentlich an Vertrauensschutz und Rechtssicherheit, zu messen (vgl. etwa BVerfGE 72, 200, 242 f.; 78, 249, 284 f. und st.), während die tatbestandliche Rückanknüpfung (unechte Rückwirkung) weniger strengen Beschränkungen als die Rückbewirkung unterliegt und vorrangig an den Grundrechten zu messen ist (vgl. BVerfGE 83, 89, 109 f.; 97, 67, 79 ff. m. Anm. Rensmann JZ 1999, 168).

    Um Letztere geht es hier, da die Norm den Eintritt ihrer Rechtsfolge von Gegebenheiten aus der Zeit vor ihrer Verkündung abhängig macht und auf in der Vergangenheit begründete, auf Dauer angelegte und noch nicht abgeschlossene - bereits vor der Verkündung der Rechtsnorm "ins Werk gesetzte" - Sachverhalte und Rechtsbeziehungen einwirkt (vgl. dazu etwa BVerfGE 72, 200, 241 f.; BVerfGE 79, 29, 45 f.).

  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2006 - 2 S 2842/04
    Mit Blick auf das für die verfassungsrechtliche Beurteilung der Rückwirkung von Gesetzen maßgebliche, aus Art. 20 Abs. 3 GG abgeleitete Rechtsstaatsprinzip (dazu Herzog in: Maunz/Dürig, GG, Art. 20, VII RdNr. 65) bedarf die Anordnung von Rechtsfolgen für die Vergangenheit besonderer Rechtfertigung (dazu BVerfGE 97, 67 f., m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Rückbewirkung von Rechtsfolgen (echte Rückwirkung) vor allem an den rechtsstaatlichen Grundsätzen, namentlich an Vertrauensschutz und Rechtssicherheit, zu messen (vgl. etwa BVerfGE 72, 200, 242 f.; 78, 249, 284 f. und st.), während die tatbestandliche Rückanknüpfung (unechte Rückwirkung) weniger strengen Beschränkungen als die Rückbewirkung unterliegt und vorrangig an den Grundrechten zu messen ist (vgl. BVerfGE 83, 89, 109 f.; 97, 67, 79 ff. m. Anm. Rensmann JZ 1999, 168).

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2006 - 2 S 2842/04
    Die dabei aufgeworfene Frage nach der Tragweite des Schutzes dieses Vertrauens ist daher zugleich auch eine solche nach der Verhältnismäßigkeit des rückwirkenden Grundrechtseingriffs (BVerfGE 95, 64, 86).

    Ist dieser gegeben, ist die Rückanknüpfung "grundsätzlich zulässig" (so BVerfGE 95, 64, 86; 97, 271, 289); sie ist es auch dann, wenn das genannte Interesse das schutzwürdige Vertrauen des Betroffenen überwiegt (so etwa BVerfGE 88, 384, 406).

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2006 - 2 S 2842/04
    Auf diese Gründe darf sich der Senat bei der gerichtlichen Kontrolle der Rechtsnorm beschränken (zum Prüfungsumfang BVerwG, Beschl. v. 6.12.2000, UPR 2001, 152; aber auch BVerwG, Urteil v. 17.4.2002, BVerwGE 106, 188 = NVwZ 2002, 1123 - "Fingerspitzengefühl").

    Offen kann im vorliegenden Fall bleiben, ob das Gesetz damit lediglich solche - wie dargelegt - materiellen Mängel erfasst, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über den Beitragssatz stehen, oder auch Mängel einschließt, die - wie etwa ein solcher bei der satzungsrechtlichen Bestimmung der dem Beitrag zu Grunde gelegten Einrichtung - nicht unmittelbar dieser Beschlussfassung zuzuordnen sind, sondern sich nur mittelbar auf den Beitragssatz auswirken (vgl. dazu BVerwG, Urteil v. 29.9.2004, a.a.O.: Verstoß gegen Bestimmung des landesrechtlichen Einrichtungsbegriffs führt zu einem beachtlichen Rechtsfehler, dem nicht mit dem Einwand begegnet werden kann, der Beitrag sei unerheblich höher; ferner BVerwG, Urteil v. 17.4.2002, BVerwGE 116, 188: die "Ergebnis-Rechtsprechung" gelte nur für den Bereich der Kostenkalkulation, nicht für sonstige Rechtsvorschriften der Beitragssatzung).

  • BVerwG, 29.09.2004 - 10 C 3.04

    Satzungsfehler; Unbeachtlichkeit; Nichtigkeit; Gesamtnichtigkeit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2006 - 2 S 2842/04
    Sie unterliegt daher als Fehlerfolge der gesetzgeberischen Entscheidung (vgl. auch BVerwG, Urteil v. 29.9.2004, DVBl. 2005, 255), die allerdings ihrerseits verfassungsrechtlichen Vorgaben Rechnung tragen muss.

    Offen kann im vorliegenden Fall bleiben, ob das Gesetz damit lediglich solche - wie dargelegt - materiellen Mängel erfasst, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über den Beitragssatz stehen, oder auch Mängel einschließt, die - wie etwa ein solcher bei der satzungsrechtlichen Bestimmung der dem Beitrag zu Grunde gelegten Einrichtung - nicht unmittelbar dieser Beschlussfassung zuzuordnen sind, sondern sich nur mittelbar auf den Beitragssatz auswirken (vgl. dazu BVerwG, Urteil v. 29.9.2004, a.a.O.: Verstoß gegen Bestimmung des landesrechtlichen Einrichtungsbegriffs führt zu einem beachtlichen Rechtsfehler, dem nicht mit dem Einwand begegnet werden kann, der Beitrag sei unerheblich höher; ferner BVerwG, Urteil v. 17.4.2002, BVerwGE 116, 188: die "Ergebnis-Rechtsprechung" gelte nur für den Bereich der Kostenkalkulation, nicht für sonstige Rechtsvorschriften der Beitragssatzung).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.1990 - 2 S 1372/88

    1. Verbandskläranlage - Globalberechnung künftiger Herstellungskosten -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2006 - 2 S 2842/04
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil v. 14.5.1990 - 2 S 1372/88 - BWGZ 1990, 655 = VBlBW 1991, 62) sind künftig zu erwartende Zuschüsse von den künftigen Investitionen abzusetzen.

    Nach § 10 Abs. 2 Satz 2 KAG a.F. bleibt bei den Anschaffungs- und Herstellungskosten der Teilaufwand außer Betracht, der auf den Anschluss von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen entfällt (schon KAG 78 wie auch bereits KAG 64 forderten die Absetzung dieser Kosten: Senat, Urteil vom 14.5.1990 - 2 S 1372/88 - a.a.O.).

  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2006 - 2 S 2842/04
    In Blick zu nehmen ist dabei namentlich der Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes, der mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in Einklang zu bringen ist (vgl. BVerfGE 92, 277, 344).
  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 743/86

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsfreiheit der öffentlichen Wiedergabe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2006 - 2 S 2842/04
    Um Letztere geht es hier, da die Norm den Eintritt ihrer Rechtsfolge von Gegebenheiten aus der Zeit vor ihrer Verkündung abhängig macht und auf in der Vergangenheit begründete, auf Dauer angelegte und noch nicht abgeschlossene - bereits vor der Verkündung der Rechtsnorm "ins Werk gesetzte" - Sachverhalte und Rechtsbeziehungen einwirkt (vgl. dazu etwa BVerfGE 72, 200, 241 f.; BVerfGE 79, 29, 45 f.).
  • BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90

    Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2006 - 2 S 2842/04
    Auch ist regelmäßig davon auszugehen, dass der Satzungsgeber eine Vorgängersatzung aufgehoben wissen will, wenn er eine frühere Satzung ersetzt oder eine neue Satzung beschließt (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil v. 10.8.1990 - 4 C 3.90 - NVwZ 1991, 673).
  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2006 - 2 S 2842/04
    Ist dieser gegeben, ist die Rückanknüpfung "grundsätzlich zulässig" (so BVerfGE 95, 64, 86; 97, 271, 289); sie ist es auch dann, wenn das genannte Interesse das schutzwürdige Vertrauen des Betroffenen überwiegt (so etwa BVerfGE 88, 384, 406).
  • BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85

    Fehlbelegungsabgabe

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2005 - 9 A 3120/03

    Kosten für Pensionskassen

  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR

  • BVerwG, 26.03.1981 - 3 C 134.79

    Krankenhausbedarfsplan - Bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung -

  • BVerwG, 17.07.1998 - 5 C 14.97

    Sonst eintretende - als Ermessenskriterium.

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2000 - 2 S 1621/97

    Normenkontrolle einer Abwassersatzung: Gebührenkalkulation - Abschreibungsbeträge

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.1995 - 15 A 3123/93

    Fehler der Beitragskalkulation; Festsetzung der Beitragssatzes; Unwirksamkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1990 - 2 S 3022/89

    Zu den Grundsätzen bei der Erhebung von Entwässerungsbeiträgen; hier:

  • VGH Bayern, 20.12.1991 - 23 B 90.3449

    Aufgabe zur Errichtung einer im gesamten Wirkungsbereich tätigen gemeinsamen

  • BVerwG, 06.12.2000 - 4 BN 59.00

    Bebauungsplan; Abwägungsgebot; private Belange; Erschließung; Teilnichtigkeit;

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

  • BVerwG, 23.04.2002 - 4 CN 3.01

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Rechtsschutzinteresse; tatsächlicher Vorteil.

  • BVerwG, 22.08.2005 - 6 BN 1.05

    Universität; Hochschule; Hochschullehrer; Professor; emeritierter Professor;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.06.2004 - 4 K 38/02

    Ladungsfrist; (Global-)Kalkulation; Grundstücksanschlussleitung;

  • VGH Baden-Württemberg, 02.10.1986 - 2 S 2272/85

    Beratung auf Beschlußfassung über eine Entwässerungsbeitragssatzung - Entstehung

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1988 - 2 S 1324/86

    Entwässerungsbeitrag - nomineller Kostenbegriff

  • VGH Bayern, 19.01.1998 - 23 ZS 97.2985
  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.1988 - 2 S 1671/87

    Erfahrungswerte als Bemessungsgrundlage bei der Bemessung von Gebühren - Folgen

  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.1990 - 2 S 696/89

    Verbot der doppelten Abdeckung von Herstellungskosten gebührenfähiger und

  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.2020 - 2 S 1504/18

    Kalkulation von Abwassergebühren; Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckung;

    Ob die Kostendeckungsgrenze eingehalten oder lediglich geringfügig überschritten ist, richtet sich nach den Gegebenheiten im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Gebührensatz (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.03.2006 - 2 S 2842/04 - juris Rn. 19; Faiß, aaO, § 14 Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.2020 - 2 S 2777/19

    Kurtaxepflicht ortsfremder Personen - Montagearbeiter

    Stets erforderlich ist allerdings, wie sich auch aus dem Wortlaut des § 2 Abs. 2 Satz 1 KAG 2009 ergibt, ein Beschluss des Satzungsgebers über den Abgabensatz (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.03.2006- 2 S 2842/04 - juris Rn. 19).

    Denn auch soweit ein - für sich genommen beachtlicher und zur Teilnichtigkeit der Satzung führender - Fehler bei der Bestimmung des Kreises der Beitragspflichtigen mittelbar Auswirkungen auf die Kalkulation hat, betreffen diese Auswirkungen unmittelbar den Rechenvorgang über den Abgabensatz und damit den Anwendungsbereich des § 2 Abs. 2 Satz 1 KAG 2009 (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.03.2006, aaO juris Rn. 47, der die Frage offengelassen hat, ob § 2 Abs. 2 Satz 1 KAG 2009 zur Anwendung gelangt, wenn fehlerhafte satzungsrechtliche Bestimmungen mittelbar Auswirkungen auf die Kalkulation haben).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2022 - 2 S 3968/20

    Außerkrafttreten einer Norm während des Normenkontrollverfahrens;

    Ob die Kostendeckungsgrenze eingehalten oder lediglich geringfügig überschritten ist, richtet sich nach den Gegebenheiten im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Gebührensatz (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.2020 - 2 S 1504/18 - juris Rn. 77; Urteil vom 23.03.2006 - 2 S 2842/04 - juris Rn. 19; Faiß, Kommunalabgabenrecht in Baden-Württemberg, § 14 Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2023 - 2 S 1/22

    Normenkontrollantrag gegen eine Abfallwirtschaftssatzung; Erhebung eines

    Ob die Kostendeckungsgrenze eingehalten oder lediglich geringfügig überschritten ist, richtet sich nach den Gegebenheiten im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Gebührensatz (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.2020 - 2 S 1504/18 - juris Rn. 77; Urteil vom 23.03.2006 - 2 S 2842/04 - juris Rn. 19; Faiß, Kommunalabgabenrecht in Baden-Württemberg, § 14 Rn. 3).
  • VG Karlsruhe, 25.07.2019 - 12 K 40/17

    (Zu der Frage, in welchen Fällen (z.B.

    Zur Feststellung der Überdeckung ist eine Vergleichsberechnung anzustellen, bei der die tatsächlich kalkulierten Gesamtkosten dem ordnungsgemäß kalkulierten Gesamtkostenaufkommen gegenübergestellt werden (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.03.2006 - 2 S 2842/04 -, juris Rn. 48; vgl. Gössl, in: Gössl/Reif, KAG für Baden-Württemberg, Band 1, 33. Lieferung, Stand November 2015, § 2, Erläuterungen 1.5.2.2).

    Dies entspricht einer Kostenüberdeckung von 0, 29 % (vgl. bei einer Überdeckung von ca. 0,6 %, VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.03.2006 - 2 S 2842/04 -, juris Rn. 54).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2006 - 2 S 705/04

    Zur Frage eines Mindervorteils bei der Heranziehung zu einem Abwasserbeitrag für

    Liegt somit dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über den Beitragssatz entweder überhaupt keine oder eine materiell fehlerhafte Beitragskalkulation vor, hat dies die Nichtigkeit des beschlossenen Beitrags zur Folge (vgl. grundlegend VGH Bad.-Württ., Urteil vom 2.10.1986 - 2 S 2272/85 -, ESVGH 37, 29 m.w.N.; NK-Urteil v. 23.3.2006 - 2 S 2842/04 - ständ. Rspr.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2008 - 2 S 2559/05

    Gebührenkalkulation; Ausgleich von Unterdeckungen innerhalb der 5-Jahres-Frist

    Frühere Satzungen, die ihrerseits durch Änderungssatzungen nach dem Grundsatz "lex posterior derogat legi priori" regelmäßig außer Kraft treten, werden nicht erfasst (VGH Bad.-Württ., Normenkontrollurteil vom 23.3.2006 - 2 S 2842/04 - BWGZ 2006, 516).
  • VG Freiburg, 27.10.2010 - 2 K 1038/10

    Kurtaxe: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung einer fehlenden Verpflichtung

    Aus der Gesetzesbegründung, die auf die bisherige Rechtsprechung des VGH Bad.-Württ. Bezug nimmt und deutlich macht, dass durch Einfügung von § 2 Abs. 2 S. 1 KAG nur eine "sachlich gebotene Vereinfachung der gerichtlichen Kontrolle" erreicht, jene aber nicht auf eine reine Ergebniskontrolle reduziert werden soll, ergibt sich deutlich, dass nach wie vor dem Gemeinderat bei seiner Beschlussfassung eine Kalkulation zugrunde liegen muss (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.1.2010 - S 1171/09 -, in Juris; Urt. v. 23.3.2006 - 2 S 2842/04 -, in Juris; VG Karlsruhe, Urt. v. 23.4.2009 - 2 K 417/07 -, in Juris; Gössl/Reiff, KAG BW, § 2 Ziff. 1.5.2.2) und dass diese Kalkulation für einen kundigen, mit dem Sachverhalt vertrauten kommunalen Mandatsträger transparent, verständlich, nachvollziehbar und in sich schlüssig sein muss (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.1.2010 - S 1171/09 -, in Juris; Urt. v. 23.3.2006 - 2 S 2842/04 -, in Juris; vgl. auch Faiß, KAG BW, § 2 Rn. 18: es muss aus ihr die kostendeckende Abgabenobergrenze hervorgehen), so dass sich aus ihr der Entscheidungsinhalt des Gemeinderats nachvollziehen lässt (Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 675).
  • VG Stuttgart, 17.03.2020 - 2 K 2005/18

    Heranziehung zu Teilbeiträgen für den öffentlichen Abwasserkanal; fehlerhafte

    Der Beschluss zur Kalkulation des Gebührensatzes ist daher ebenso gefordert, wie der zur "Globalberechnung" des Beitragssatzes (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.03.2006 - 2 S 2842/04 - juris Rn. 19; Birk, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: 19.11.2019, Band III, § 8 Rn. 675).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.10.2022 - 6 S 965/21

    Bildung und Beibehaltung von zweckgebundenen Rücklagen einer Industrie- und

    Die Grenze einer bloß geringfügigen Kostenüberdeckung, welche sich in einer Größenordnung von allenfalls 5 % bewegt (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 3 Hs. 1 KAG Niedersachsen oder § 2 Abs. 2 Satz 1 KAG Baden-Württemberg sowie BVerwG, Urteil vom 27.11.2019 - 9 CN 1.18 -, BVerwGE 167, 117 ; NdsOVG, Urteil vom 17.09.2018 - 8 LB 128/17 -, juris Rn. 175; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.03.2006 - 2 S 2842/04 -, juris Rn. 19), wird damit offensichtlich überschritten.
  • VG Karlsruhe, 08.05.2018 - 11 K 5637/15

    Anspruch auf Rückzahlung von Semesterbeiträgen

  • VG Karlsruhe, 17.11.2020 - 12 K 3661/20

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Nachveranlagung zu Wasserversorgungs- und

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