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   OLG Zweibrücken, 20.09.1994 - 8 U 214/93   

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https://dejure.org/1994,2559
OLG Zweibrücken, 20.09.1994 - 8 U 214/93 (https://dejure.org/1994,2559)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20.09.1994 - 8 U 214/93 (https://dejure.org/1994,2559)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20. September 1994 - 8 U 214/93 (https://dejure.org/1994,2559)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Leistungsänderungen: Arbeitseinstellung bis zur Vereinbarung eines neuen Preises?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 631; VOB/B § 2 Nr. 5, § 8 Nr. 3

Besprechungen u.ä. (2)

  • bauleiterschulung.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Leistungsverweigerungsrecht des Auftragnehmers bei streitigen Nachträgen (RA Bernd Kimmich)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Nachtragsvereinbarung: Arbeitsstop? (IBR 1995, 49)

Papierfundstellen

  • BauR 1995, 251
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.11.1968 - VII ZR 89/66

    Rechte der Vertragspartei bei unberechtigter Verweigerung einer Vertragsanpassung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.09.1994 - 8 U 214/93
    Der Auftragnehmer hat das Recht, sich vom Vertrag zu lösen, wobei dieses Recht nicht davon abhängt, daß der Auftraggeber schuldhaft die Vertragsanpassung verweigert (BGH, NJW 1969, 233 ).
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2018 - 22 U 71/17

    Auftraggeber ignoriert Bedenken: Auftragnehmer kann Arbeiten einstellen!

    Aber auch für den Fall, dass sich der Auftraggeber über längere Zeit passiv verhält, erscheint die Annahme einer weiteren Vorleistungspflicht des Auftragnehmers ohne eine hinreichende Reaktion des Auftraggebers jedenfalls dann wegen Unzumutbarkeit als ausgeschlossen bzw. ist - andersherum - ausnahmsweise ein Leistungsverweigerungsrecht des Auftragnehmers anzunehmen, wenn die Höhe der streitigen Nachträge im Verhältnis zur Gesamtvergütung einen erheblichen prozentualen Anteil ausmacht (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 23.04.2009, 12 U 111/04, NJW-RR 2010, 92; OLG Zweibrücken, Urteil vom 20.09.1994, 8 U 214/93, BauR 1995, 251; Vygen/Joussen, a.a.O., Rn 2446 mwN; Kniffka/Koeble, a.a.O., 5. Teil, Rn 159 mwN in Fn 545-547/549; Kimmich, BauR 2009, 1494; Kniffka/Jansen-von Rintelen, a.a.O., § 631, Rn 1030 ff. mwN).
  • OLG Köln, 14.11.2008 - 19 U 54/08

    Verhandlungen nach Fristablauf: Kündigungsrecht verwirkt!

    Die Frage, ob diese Grundsätze eine Einschränkung erfahren, wenn beispielsweise der Auftraggeber eine berechtigte Vergütungsanpassung generell und endgültig verweigert hat (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 730 f.) oder bei einem hohen Mehraufwand der Auftraggeber die Abgabe einer Erklärung, dass dem Auftragnehmer eine zusätzliche Vergütung zustehe, abgelehnt hat (so in einem von dem OLG Zweibrücken, BauR 1995, 251 entschiedenen Fall), bedarf, wie noch auszuführen sein wird, keiner abschließenden Entscheidung.

    Die Klägerin beruft sich für ihre Auffassung, wonach ihr ein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Vereinbarung eines neuen Preises zugestanden habe, da ein Mehraufwand von über 25% angefallen sei, ohne Erfolg auf die bereits erwähnte Entscheidung des OLG Zweibrücken (BauR 1995, 251).

  • OLG Jena, 22.03.2005 - 8 U 318/04

    Anpassung der Leistungszeit bei Verlängerung der Bindefrist

    Das OLG Zweibrücken bejaht bei erheblicher Änderung der auszuführenden gegenüber der vom Bauherrn ausgeschriebenen und so Vertragsinhalt gewordenen Leistung im Streitfall ein Recht des Bauunternehmers, die Ausführung der Arbeiten bis zur Vereinbarung eines neuen Preises gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B zu verweigern (BauR 1995, 251 f.).
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - 23 U 162/11

    Fertigungsliste weicht von Ausschreibung ab: Änderungsanordnung?

    Da die Voraussetzungen es § 2 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 1 VOB/B vorliegen, sind die Insolvenzschuldnerin (bzw. nunmehr der Insolvenzverwalter) und die Beklagte verpflichtet, einen neuen Preis unter Berücksichtigung der Mehr- bzw. Minderkosten zu vereinbaren (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 20.09.2004, 8 U 214/93, BauR 1995, 251; Ingenstau/Korbion-Keldungs, a.a.O., § 2 Nr. 5 VOB/B, Rn 29 mwN) bzw. mangels Vereinbarung ist ein solcher neuer Preis durch gerichtliche Entscheidung unter Berücksichtigung von § 287 Abs. 2 ZPO zu ermitteln (vgl. OLG Celle, Urteil vom 22.07.1980, 14 U 44/80, BauR 1982, 381; Ingenstau/Korbion-Keldungs, a.a.O., § 2 Abs. 5 VOB/B, Rn 31 mwN; Vygen/Joussen/Schubert/Lang, a.a.O., Rn 485 ff. mwN).
  • OLG Düsseldorf, 14.09.2001 - 22 U 37/01

    Werkvertrag - Verzug des Auftragnehmers mit Vollendung der Bauarbeiten -

    Wegen der durch die Klägerin vorgenommenen Leistungsänderungen und ihrer Weigerung, einen neuen Preis zu vereinbaren, war der Beklagte zur Leistungsverweigerung berechtigt (vgl. OLG Zweibrücken BauR 1995, 251).
  • OLG Bremen, 06.05.2008 - 3 U 50/07

    Rechte des Auftragnehmers bei Verweigerung einer Vergütungsanpassung durch den

    In Fällen ungeklärter oder streitiger Vergütungsanpassung werden zwar unterschiedliche Auffassungen dazu vertreten, ob der Auftragnehmer berechtigt ist, die Arbeiten bis zur Vereinbarung eines neuen Preises einzustellen (Beck"scher VOB-Kommentar/W. Jagenburg/I. Jagenburg, 2. Aufl., Rn. 60; dafür: OLG Zweibrücken BauR 95, 251).
  • OLG Celle, 30.04.2002 - 6 W 56/02

    Unterlassung der Inanspruchnahme eines Bürgen bei Unwirksamkeit der der

    Ausnahmen gelten jedoch dann und sind schon im Erstprozess zu beachten, wenn sich die Berechtigung der Einwendungen aus dem unstreitigen Sachverhalt oder dem Inhalt der Vertragsurkunden ohne weiteres ergibt (BGH, NJW 2001, 1857; BauR 1995, 251, 252).
  • OLG Zweibrücken, 18.03.2002 - 7 U 18/01

    Behinderung des Bauablaufs durch mangelhafte Planung: Beweislast-Umkehr?

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  • OLG Frankfurt, 26.11.1996 - 8 U 105/96

    Erhöhung des Pauschalpreises bei verspäteter Baugenehmigung?

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