Rechtsprechung
OLG Celle, 20.12.2001 - 4 AR 90/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Bestimmung des zuständigen Gerichts bei mehreren Beklagten mit unterschiedlichem allgemeinem Gerichtsstand: Vermeidung von Unklarheiten; räumliches Schwergewicht des Rechtsstreits
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Kriterien für die Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 Zivilprozessordnung (ZPO)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kriterien für die Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 Zivilprozessordnung (ZPO)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3
Voraussetzungen einer Gerichtsstandbestimmung durch das nächsthöhere Gericht - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Besonderer Gerichtsstand des Bauobjekts: Bestimmung durch das höhere Gericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hildesheim - 3 O 427/01
- OLG Celle, 20.12.2001 - 4 AR 90/01
Papierfundstellen
- BauR 2002, 1286
Rechtsprechung
LG Wuppertal, 06.03.2002 - 13 O 55/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- ibr-online
Gerichtsstandsvereinbarung in AGB
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BauR 2002, 1286
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Schleswig, 02.06.2006 - 2 W 80/06
Zuständigkeitsbestimmung: Formularmäßig vereinbarter Gerichtsstand des Verkäufers …
Zu dem gleichen Ergebnis gelangt man, wenn man zugunsten der Beklagten die Unklarheitenregelung des § 305c BGB anwendet, wonach Zweifel am Inhalt der Klausel zu Lasten des AGB-Verwenders gehen müssen (OLG Düsseldorf, BauR 2002, 1601; LG Wuppertal, BauR 2002, 1286;… Wolf/Horn/Lindacher, AGBG, 4. Aufl. § 9 Rn. G 138). - LSG Schleswig-Holstein, 21.04.2008 - L 8 U 110/06
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Ausweislich der beigezogenen Akten des Zivilrechtsstreits (7 U 230/01 - 13 O 55/01 Landgericht Kiel) hat das Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht die Beklagten jenes Rechtsstreits durch Schlussurteil vom 27. Mai 2004 als Gesamtschuldner verurteilt, Leistungen in Höhe eines Viertels der geltend gemachten Forderungen (eine Reihe von Schadenersatzpositionen und Unterhalt für die zum Zeitpunkt des tödlichen Verkehrsunfalls noch minderjährigen beiden Kinder) zu erbringen.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten und den Inhalt der ebenfalls beigezogenen Akten des Landgerichts Kiel zum dortigen Aktenzeichen 13 O 55/01 (Band I und II) verwiesen.