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   OLG Karlsruhe, 28.12.2001 - 7 U 299/97   

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https://dejure.org/2001,13113
OLG Karlsruhe, 28.12.2001 - 7 U 299/97 (https://dejure.org/2001,13113)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.12.2001 - 7 U 299/97 (https://dejure.org/2001,13113)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Dezember 2001 - 7 U 299/97 (https://dejure.org/2001,13113)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 1244
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 30.01.1992 - VII ZR 237/90

    Vergütung: Überzahlung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.12.2001 - 7 U 299/97
    Auch durch ein gemeinsames Aufmaß ist der Klägerin nicht der Einwand abgeschnitten, die Leistung sei von einer anderen Position erfasst, sie sei nach den Vereinbarungen nicht berechenbar, bei richtiger Vertragsauslegung anders zu berechnen oder die Leistung sei überhaupt nicht vertraglich vereinbart (BGH NJW-RR 1992, 727).

    Das Aufmaß bindet insoweit nicht (vgl, BGH NJW-RR 1992, 727).

    Auch insoweit hat das Aufmaß keine Bindungswirkung (BGH NJW-RR 1992, 727).

    Eine solche Korrektur ist zulässig (BGH NJW-RR 1992, 727).

  • BGH, 26.10.1999 - X ZR 30/98

    Erteilung des Zuschlags nach öffentlicher Ausschreibung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.12.2001 - 7 U 299/97
    Gleichen sich die Gebote der verschiedenen Teilnehmer in technischer, gestalterischer oder funktionsbedingter Hinsicht, gewinnt der wirtschaftliche Aspekt ausschlaggebende Bedeutung (BGH NJW 2000, 661).

    Fehler bei Ausschreibung und Zuschlag öffentlicher Aufträge können eine Haftung des Auftraggebers gegenüber den Bietern auf Ersatz der entstandenen Schäden wegen Verschuldens bei den Vertragsverhandlungen auslösen (BGH NJW 2000, 661, 662).

    Das gilt insbesondere dann, wenn der Auftrag vergeben wurde und darüber hinaus bei richtiger, d. h. rechtmäßiger Handhabung des Verfahrens, allein dem Gläubiger des Ersatzanspruchs hätte erteilt werden können und dürfen (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. zuletzt BGH NJW 2001, 3698; NJW 2000, 661, 663).

    Gleichen sich die Gebote der verschiedenen Teilnehmer in technischer, gestalterischer oder funktionsbedingter Hinsicht, gewinnt der wirtschaftliche Aspekt ausschlaggebende Bedeutung (BGH NJW 2000, 661, 662).

  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97

    Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.12.2001 - 7 U 299/97
    Damit sind die Zahlungen der Klägerin nur vorläufig bis zur Feststellung der endgültigen Vergütung des Auftragsnehmers (BGH NJW 1999, 1867, 1869).
  • BGH, 12.06.2001 - X ZR 150/99

    Vertrauensschutz bei Beteiligung an einer öffentlichen Ausschreibung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.12.2001 - 7 U 299/97
    Das gilt insbesondere dann, wenn der Auftrag vergeben wurde und darüber hinaus bei richtiger, d. h. rechtmäßiger Handhabung des Verfahrens, allein dem Gläubiger des Ersatzanspruchs hätte erteilt werden können und dürfen (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. zuletzt BGH NJW 2001, 3698; NJW 2000, 661, 663).
  • BGH, 06.07.2000 - VII ZR 73/00

    Formularmäßige Vereinbarung der Übernahme einer Bauwesenversicherung und der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.12.2001 - 7 U 299/97
    Damit stellt sich die Bestimmung als der Inhaltskontrolle §§ 9 - 11 AGBG entzogene Preisvereinbarung dar (vgl. BGH BauR 1997, 123, 125; BauR 1999, 1290; BauR 2000, 1756).
  • BGH, 26.09.1996 - VII ZR 318/95

    Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.12.2001 - 7 U 299/97
    Damit stellt sich die Bestimmung als der Inhaltskontrolle §§ 9 - 11 AGBG entzogene Preisvereinbarung dar (vgl. BGH BauR 1997, 123, 125; BauR 1999, 1290; BauR 2000, 1756).
  • BGH, 10.06.1999 - VII ZR 365/98

    Keine Inhaltskontrolle für Preisabreden (Überwälzung von Wasserkosten auf den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.12.2001 - 7 U 299/97
    Damit stellt sich die Bestimmung als der Inhaltskontrolle §§ 9 - 11 AGBG entzogene Preisvereinbarung dar (vgl. BGH BauR 1997, 123, 125; BauR 1999, 1290; BauR 2000, 1756).
  • BGH, 12.06.1975 - VII ZR 55/73

    Ersatz von Verzögerungsschäden; Bezeichnung der Schlussrechnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.12.2001 - 7 U 299/97
    Deshalb erübrigt sich eine weitere zusammenfassende Rechnung (§ 16 Nr. 3 VOB/B; BGH BauR 1975, 344).
  • OLG München, 15.01.1987 - 29 U 4348/86

    Unwirksame Bauvertragsklauseln in Subunternehmervertrag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.12.2001 - 7 U 299/97
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von der Entscheidung des OLG München (BauR 1987, 554), in dem diverse Bauvertragsklauseln als unwirksam angesehen wurden.
  • BGH, 13.10.1994 - VII ZR 139/93

    Aufhebung eines Urteils in der Revisionsinstanz mangels Tatbestand; Wiedergabe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.12.2001 - 7 U 299/97
    Dabei trifft auch im Prozess des Auftraggebers auf Rückzahlung des Überschusses der Auftragsnehmer die Beweislast für seinen Vergütungsanspruch (BGH aaO, BGH BauR 1995, 91).
  • BGH, 30.01.1975 - VII ZR 206/73

    Bindung eines gemeinsamen Aufmaßes

  • OLG Frankfurt, 29.02.1996 - 1 U 283/94

    Vergütung: Rückforderungsanspruch des öffentlichen Auftraggebers wegen

  • OLG Celle, 29.12.1993 - 16 W 57/93

    Dinglicher Arrest auf Sicherung der Bauhandwerkerforderung

  • BGH, 13.05.2003 - X ZR 281/02
  • OLG Brandenburg, 20.07.2023 - 10 U 14/23

    Vergütung von Baumfällarbeiten; Wirksamkeit einer Vereinbarung negativer Preise

    Sie können deshalb dadurch auch nicht präkludiert werden (BGH, Urteil vom 30. Januar 1992 - VII ZR 237/90 -, juris; BGH, Urteil vom 24. Januar 1974 - VII ZR 73/73 -, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 28. Dezember 2001 - 7 U 299/97 -, Rn. 129, juris).
  • OLG Brandenburg, 06.04.2004 - 11 U 79/03

    Werkvertrag: Kein Anspruch auf Rückgabe einer Vertragserfüllungsbürgschaft vor

    Er ist grundsätzlich auf der Grundlage der vom Auftragnehmer zu erstellenden Schlussrechnung zu ermitteln, für deren Richtigkeit dieser weiterhin die Darlegungs-, und Beweislast trägt ( OLG Karlsruhe BauR 2003, 1244).
  • OLG Frankfurt, 01.07.2009 - 1 U 20/08

    VOB-Bauvertrag: Vergütung von Nachtragsleistungen und Stundenlohnarbeiten

    Das Aufmass entfaltet keine Bindungswirkung hinsichtlich vertraglicher Abreden (Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl. 2008, 5. Teil Rn. 163, 2. Abs.; BGH, Urt. v. 30.01.1992 - VII ZR 237/90 -, NJW-RR 1992, 727 [juris Rn. 8]); eine "Anordnung der Bauleitung" kann nicht die Prüfung ersparen, ob, in welchem Umfang und in welcher Art die angeordnete Leistung vertraglich geschuldet war (BGH, a.a.O.; OLG Karlsruhe, Urt. v. 28.12.2001 - 7 U 299/97 -, BauR 2003, 1244 [juris Rn. 129]).
  • OLG Naumburg, 09.02.2007 - 10 U 47/05

    Wegfall des Sicherungsbedürfnisses nach § 648 a BGB erst bei feststehender

    Er ist grundsätzlich auf der Grundlage der vom Auftragnehmer zu erstellenden Schlussrechnung zu ermitteln, für deren Richtigkeit dieser weiterhin die Darlegungs- und Beweislast trägt (OLG Karlsruhe, BauR 2003, 1244).
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