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   OLG Celle, 28.09.2006 - 14 U 201/05   

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https://dejure.org/2006,8203
OLG Celle, 28.09.2006 - 14 U 201/05 (https://dejure.org/2006,8203)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.09.2006 - 14 U 201/05 (https://dejure.org/2006,8203)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. September 2006 - 14 U 201/05 (https://dejure.org/2006,8203)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 649 S. 2; HOAI § 15
    Vereinbarung einer Kostenobergrenze in einem Architektenvertrag; Rechtsfolgen des Fehlens der Kostenberechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Feste Kostenobergrenze im Architektenvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftungslage wird übersichtlicher - Neue Urteile zur Kostenobergrenze

  • IWW (Kurzinformation)

    Honorarrecht - Honorarabzug bei nicht erbrachten Teilleistungen

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Wann kann Architekt trotz vereinbarter Kostenobergrenze sein Honorar nach höheren anrechenbaren Kosten ermitteln?

Besprechungen u.ä. (3)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlende Kostenberechnung: Honorarabzug von 1,5 % nach Steinfort-Tabelle!

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist eine den Honoraranspruch begrenzende feste Kostenobergrenze vereinbart?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Feste Kostenobergrenze im Architektenvertrag? (IBR 2006, 626)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 1949 (Ls.)
  • BauR 2008, 122
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.12.2004 - VII ZR 174/03

    Voraussetzungen eines Zwischenfeststellungsurteils

    Auszug aus OLG Celle, 28.09.2006 - 14 U 201/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BauR 2005, 588 ), der sich der Senat angeschlossen hat (IBR 2005, 493 und OLG-Report Celle 2005, 712), kann für die Bewertung nicht oder nur teilweise erbrachter Grundleistungen auf die Steinfort-Tabelle oder andere Bewertungstabellen als Orientierungshilfe zurückgegriffen werden.
  • BGH, 13.02.2003 - VII ZR 395/01

    Haftung des Architekten für Überschreitung der Baukosten

    Auszug aus OLG Celle, 28.09.2006 - 14 U 201/05
    Zum anderen wird eine in einem Bauantrag genannte Bausumme nicht allein dadurch als Obergrenze für die Baukosten vereinbart, dass der Architekt den Antrag dem Bauherrn vorlegt, dieser ihn unterzeichnet und an die Baubehörde weiterleitet (BGH BauR 2003, 1061).
  • BGH, 16.12.1993 - VII ZR 115/92

    Ersatzpflichten des Architekten wegen Überschreitens einer vom Bauherrn

    Auszug aus OLG Celle, 28.09.2006 - 14 U 201/05
    Ein Bauherr erleidet nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nämlich insoweit keinen Schaden, als der zu seinen Lasten gehende Mehraufwand zu einer Wertsteigerung des Objektes geführt hat (BauR 1994, 268 m. w. N.).
  • OLG Celle, 11.10.2005 - 14 U 68/04

    0,5%; Architektenvertrag; Bautagebuchführungspflicht; Entbehrlichkeit;

    Auszug aus OLG Celle, 28.09.2006 - 14 U 201/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BauR 2005, 588 ), der sich der Senat angeschlossen hat (IBR 2005, 493 und OLG-Report Celle 2005, 712), kann für die Bewertung nicht oder nur teilweise erbrachter Grundleistungen auf die Steinfort-Tabelle oder andere Bewertungstabellen als Orientierungshilfe zurückgegriffen werden.
  • OLG Celle, 16.06.2005 - 14 U 247/04

    Pflicht des Gerichts zur Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung;

    Auszug aus OLG Celle, 28.09.2006 - 14 U 201/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BauR 2005, 588 ), der sich der Senat angeschlossen hat (IBR 2005, 493 und OLG-Report Celle 2005, 712), kann für die Bewertung nicht oder nur teilweise erbrachter Grundleistungen auf die Steinfort-Tabelle oder andere Bewertungstabellen als Orientierungshilfe zurückgegriffen werden.
  • BGH, 21.03.2013 - VII ZR 230/11

    BGH präzisiert Pflichten des Architekten

    Hält diese sich in dem Rahmen, der von der "circa-Angabe" abgedeckt sein könnte, so darf der Architekt jedenfalls nach einem entsprechenden Hinweis auf die Problematik des Kostenrahmens regelmäßig darauf vertrauen, dass der Auftraggeber den in den Kostenermittlungen dargestellten Herstellungskosten widerspricht und seine bislang noch unpräzise Angabe verdeutlicht (vgl. auch Löffelmann/Fleischmann, Architektenrecht, 6. Aufl., Rn. 2140; OLG Celle, BauR 2008, 122, 123).
  • OLG Stuttgart, 30.03.2009 - 10 U 6/09

    Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen nach Mindestsätzen:

    Gegenüber einer Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen nach den Mindestsätzen der HOAI hat derjenige, der sich auf eine Baukostenobergrenze beruft, deren Vereinbarung zu beweisen (abweichend zu BGH NJW 1980, 122; Anschluss an OLG Celle BauR 2008, 122; Saarländisches OLG BauR 2005, 1957, 1958).

    Abweichung zu BGH NJW 1980, 122; Anschluss an OLG Cell BauR 2008, 122; Saarländisches OLG BauR 2005, 1957, 1958 nich rechtkräftig; Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt unter AZ des BGH VII ZR 79/09.

    Nach anderer Auffassung hat derjenige, der Ansprüche aus einer Kostenobergrenze geltend macht, deren Vereinbarung zu beweisen (OLG Celle Baurecht 2008, 122, Juris RN 13; Saarländisches OLG BauR 2005, 1957, 1958, Juris RN 11; Koeble in Kniffka / Koeble, a.a.O. RN 480; derselbe in Locher / Koeble / Frick, a.a.O. Einleitung RN 106; Werner / Pastor a.a.O. RN 2691).

  • OLG Düsseldorf, 06.07.2007 - 22 U 44/05

    Höhe des Architektenhonorars nach Kündigung des Architektenvertrages ohne

    Darlegungs- und beweispflichtig für die Vereinbarung des behaupteten Kostenlimits sind die Beklagten ( vgl. OLG Celle, BauR 2006, 1949 ).
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