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   OLG Celle, 02.10.2008 - 6 U 77/08   

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https://dejure.org/2008,14888
OLG Celle, 02.10.2008 - 6 U 77/08 (https://dejure.org/2008,14888)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.10.2008 - 6 U 77/08 (https://dejure.org/2008,14888)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. Oktober 2008 - 6 U 77/08 (https://dejure.org/2008,14888)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 280 Abs. 1 BGB; § 281 BGB; § 634 Nr. 4 BGB; § 635 a.F. ; BGB; § 13 Nr. 7 VOB/B
    Eintritt eines Leistungsverzuges hinsichtlich einer unberechtigten Zuvielforderung im Werkvertragsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintritt eines Leistungsverzuges hinsichtlich einer unberechtigten Zuvielforderung im Werkvertragsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintritt des Verzuges hinsichtlich einer unberechtigten Zuvielforderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unberechtigt geforderte Neuherstellung: Erstattung der Kosten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lw.com PDF, S. 5 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Bauherr fordert unberechtigt Neuherstellung: Kein Anspruch auf Erstattung der Nachbesserungskosten!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauherr fordert unberechtigt Neuherstellung: Kein Anspruch auf Erstattung der Nachbesserungskosten! (IBR 2009, 327)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 365
  • BauR 2009, 1757
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.10.2005 - X ZR 276/02

    Wirksamkeit von Mahnungen bei Zuvielforderung im werkvertraglichen

    Auszug aus OLG Celle, 02.10.2008 - 6 U 77/08
    Denn eine solche begründet "bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen im Werkvertragsrecht" nur dann Verzug, wenn "eine unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls (und der "Besonderheiten des Werkvertragsrechts") nach Treu und Glauben vorzunehmende Würdigung (ergibt, dass) der Schuldner die Erklärung als Aufforderung zur Bewirkung der tatsächlich geschuldeten Leistung verstehen muss und der Gläubiger auch zur Annahme der gegenüber seinen Vorstellungen geringeren Leistung bereit ist." (BGH NJW 2006, 769 ff. [BGH 05.10.2005 - X ZR 276/02] ) Die Klägerin hat indessen aber mit anwaltlichem Schreiben vom 23. Februar 2007 (Anlagen B 14 und BE 1, Bl. 188 f. und 233 f. d. A.), mit dem sie das Angebot der Beklagten, konkret beschriebene Mängelbeseitigungsarbeiten durchzuführen, abgelehnt und die Fristsetzung für die Neuherstellung der Dachflächen mit der Erklärung wiederholt hat, nach Fristablauf Arbeiten durch die Beklagte abzulehnen, dokumentiert, nicht bereit zu sein, gegenüber ihren Vorstellungen geringere Leistungen der Beklagten zur Mängelbeseitigung anzunehmen, sondern nur mit einer Mängelbeseitigung der Beklagten durch Neuherstellung des Daches einverstanden zu sein, zu welcher die Beklagte, wie ausgeführt, nicht verpflichtet war.
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - 23 U 143/11

    Auftragnehmer entscheidet über Art und Weise der Mängelbeseitigung!

    Die Klägerin hat die Nachbesserung der festgestellten Mängel zu keinem Zeitpunkt endgültig und ernsthaft verweigert, sondern insoweit der Beklagten die Nacherfüllung der u.a. Mängel ausdrücklich angeboten (vgl. Schreiben der Klägerin vom 23.09.2010, Anlage K 3; Schreiben der Klägerin 22.12.2009, Anlage K 4; Schreiben der Klägerin vom 13.11.2009, Anlage K 13; Schreiben der Klägerin vom 16./19.11.2009, AB), wobei ihr als Werkunternehmerin die Entscheidung über die taugliche Art der Nacherfüllung zusteht (Werner/Pastor, a.a.O., Rn 2072), so dass die Klägerin nicht in Verzug (OLG Celle, Urteil vom 02.10.2008, 6 U 77/08, BauR 2009, 1757 , dort Rn 27), sondern die Beklagte durch das unberechtigte Verlangen nach vollständigem Rückbau (vgl. Schreiben der Beklagten vom 27.10.2009/30.10.2009/03.11.2009/12.11.2009/13.11.2009 Anlagen K 8-10/12/14) vielmehr in Annahmeverzug geraten ist (dazu im Einzelnen noch unten).

    Insoweit gerät der Auftragnehmer nicht in (Schuldner-)Verzug, wenn der Auftraggeber unberechtigt - wie hier die Beklagte durch Schreiben vom 27.10.2009/30.10.2009/03.11.2009/12.11.2009/13.11.2009 (Anlage K 8-10/12/14) - auf eine bestimmte Art der Nacherfüllung beharrt (vgl. OLG Celle, Urteil vom 02.10.2008, 6 U 77/08, BauR 2009, 1757 , dort Rn 27; Werner/Pastor, a.a.O., Rn 2072 mwN); vielmehr gerät der Auftraggeber insoweit seinerseits in (Gläubiger-/Annahme-)Verzug.

  • OLG Jena, 08.01.2015 - 1 U 268/13

    Architekt muss über keine Spezialkenntnisse im Schwimmbadbau verfügen!

    Insoweit gerät der Auftragnehmer nicht in (Schuldner-)Verzug, sondern der Auftraggeber in (Gläubiger-)Verzug, wenn der Auftraggeber unberechtigt auf einer bestimmten Art der Nacherfüllung beharrt (OLG Düsseldorf BauR -, 107; OLG Celle BauR 2009, 1757), solange die Werkleistung nicht vollständig unbrauchbar bzw. untauglich ist (OLG Düsseldorf BauR -, 107; OLG Hamm BauR 1995, 413).
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