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   BayObLG, 26.03.1973 - BReg. 2 Z 11/73   

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https://dejure.org/1973,11341
BayObLG, 26.03.1973 - BReg. 2 Z 11/73 (https://dejure.org/1973,11341)
BayObLG, Entscheidung vom 26.03.1973 - BReg. 2 Z 11/73 (https://dejure.org/1973,11341)
BayObLG, Entscheidung vom 26. März 1973 - BReg. 2 Z 11/73 (https://dejure.org/1973,11341)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1973, 84
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 24.02.1994 - V ZB 43/93

    Haftung des Erwerbers einer Eigentumswohnung für Wohngeldrückstände des

    Sie findet sich auch in gewissem Umfang in der Erbbaurechtsverordnung vom 15. Januar 1919 in den Grenzen ihres § 2. Ebenso vermögen Bruchteilseigentümer gemäß § 1010 BGB "Belastungen eigener Art" schaffen, die keinem der sonst im BGB vorkommenden Typen von dinglichen Rechten entsprechen (BayObLGZ 1973, 84/88; OLG Hamm DNotZ 1973, 546, 548).
  • BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 181/01

    Auslegung der Grundbucheintragung - strenge Anforderungen an Nachweis

    Dafür ist nicht § 22 GBO, sondern § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO einschlägig (Demharter § 22 Rn. 27; siehe auch BayObLGZ 1973, 84/86).
  • BayObLG, 30.07.1992 - 2Z BR 49/92

    Eintragung von § 748 BGB abweichender Regelungen der Miteigentümer eines

    Bei einer Eintragung gemäß § 1010 Abs. 1 BGB handelt es sich um eine Anteilsbelastung eigener Art, eine besondere Art des dinglichen Rechts, die keinem der sonst im Bürgerlichen Gesetzbuch vorkommenden Typen von dinglichen Rechten entspricht (BayObLGZ 1973, 84/88; BayObLG Rpfleger 1980, 478; KEHE/Ertl/Albrecht Einleitung D 22; Meikel/ Sieveking Einleitung C 55).
  • OLG München, 23.09.2008 - 34 Wx 25/08

    Grundbuchberichtigung: Voraussetzungen einer Berichtigung hinsichtlich eines

    Dass sich der Eintrag nicht in der zweiten Abteilung des Grundbuchs befindet (vgl. BayObLGZ 1973, 84; Palandt/Bassenge BGB 67. Aufl. § 1010 Rn. 4), spielt keine Rolle.
  • BayObLG, 29.03.1977 - BReg. 2 Z 25/76

    Voraussetzungen für die Eintragung eines Nießbrauchs im Grundbuch; Risiko einer

    Die Beschwerdeberechtigung der Rechtsbeschwerdeführer folgt bereits aus der Zurückweisung ihrer Erstbeschwerde (BayObLGZ 1973, 84/85; 1969, 284/287).
  • BayObLG, 21.07.1980 - BReg. 2 Z 33/80

    Zur Übertragung eines im Miteigentum stehenden Abstellplatzes

    Eine solche Eintragung ist hier erfolgt; sie entspricht inhaltlich den Grundsätzen der Senatsentscheidung vom 26.3.1973 ( BayObLGZ 1973, 84 /87 ff.).
  • OLG Hamm, 27.09.1984 - 15 W 34/83

    Nachträgliche Eintragung eines Vermerks im Grundbuch über Sondernutzungsrechte

    Da mit dieser Vorschrift sämtliche in Betracht kommenden dinglichen Rechte erfaßt werden sollen, erfordert es der sachenrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz, daß das jeweils einzutragende Recht nach seiner allgemeinen rechtlichen Natur und seiner besonderen Art zu kennzeichnen ist und daß lediglich zur näheren rechtlichen Bezeichnung des Inhalts auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen werden darf (vgl. dazu z.B. BayObLGZ 1973, 84 ff, 87 m.weit.Nachw.).
  • BayObLG, 23.08.1979 - BReg. 2 Z 30/79

    Zur Eintragungsfähigkeit der Benutzungsregelung für eine als Grunddienstbarkeit

    Diese Belastung ist als Beschränkung des (Mit-)Eigentumsrechts in Abteilung II des Grundbuchs einzutragen (Soergel, BGB 11. Aufl. Rdnr. 1; Palandt, BGB 38. Aufl. Anm. 1 b, jeweils zu § 1010; zum näheren Inhalt dieser Eintragung siehe BayObLGZ 1973, 84 /87 ff.).
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