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   BayObLG, 28.02.1974 - BReg. 2 Z 4/74   

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https://dejure.org/1974,4427
BayObLG, 28.02.1974 - BReg. 2 Z 4/74 (https://dejure.org/1974,4427)
BayObLG, Entscheidung vom 28.02.1974 - BReg. 2 Z 4/74 (https://dejure.org/1974,4427)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Februar 1974 - BReg. 2 Z 4/74 (https://dejure.org/1974,4427)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1974, 979
  • BayObLGZ 1974, 86
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BayObLG, 17.01.2003 - 2Z BR 130/02

    Wiedereinsetzung im Wohnungseigentumsverfahren - verzögerte Protokollerstellung

    Ein objektives Hindernis für die Fristwahrung stellt es dar, wenn die Niederschrift innerhalb der Frist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG noch gar nicht vorliegt (KG ZMR 2002, 548), da die Niederschrift auch der Information über Inhalt und Zustandekommen von Beschlüssen und damit der Vorbereitung einer etwaigen Beschlussanfechtung dient (BayObLGZ 1974, 86/89).
  • BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 98/96

    Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer zur Vertretung durch Verwalter im

    Sie sind damit für alle Wohnungseigentümer und deren Rechtsnachfolger bindend (§ 10 Abs. 3 WEG ) und können nicht Grundlage von Schadensersatzansprüchen gegen Wohnungseigentümer oder Verwalter sein (BayObLGZ 1974, 86, 89; BayObLG NJW-RR 1992, 15 f.; OLG Karlsruhe OLGZ 1985, 132, 139; KG NJW-RR 1991, 402 ).
  • BayObLG, 29.10.1976 - 2 Z 70/75

    Geltendmachung eines Anspruchs einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen

    Ein solcher Beschluß wäre, wenn er nicht in einem Verfahren gemäß § 23 Abs. 4, § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG für ungültig erklärt ist, für die Antragsgegnerin wie für die übrigen Beteiligten auch dann verbindlich, wenn er einer Vereinbarung der Wohnungserbbauberechtigten widersprechen würde (BGHZ 54, 65/68; BayObLGZ 1974, 86/88; 172/176; Tasche DNotZ 1973, 453/459).

    Die in § 16 WEG getroffene Regelung hinsichtlich der Kostenverteilung ist jedoch nachgiebiges Recht (BayObLGZ 1974, 86/89; Bärmann WEG 3. Aufl. § 16 RdNr. 4; Weitnauer/Wirths WEG 5. Aufl. § 16 RdNr. 1).

  • OLG Hamm, 24.01.1985 - 15 W 450/84

    Anforderungen an einen Antrag auf Feststellung der Unrichtigkeit der im Protokoll

    Soweit die Beteiligten zu 1) von der Verwalterin Berichtigung einer inhaltlich unrichtigen Versammlungsniederschrift begehren, handelt es sich um ein Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG (BayObLGZ 1982, 445, 447; 1974, 86, 89; 1973, 68, 75).
  • BayObLG, 05.12.1989 - BReg. 2 Z 121/89

    Verletzung des Persönlichkeitsrecht durch Protokoll der

    Sie darf, weil das zum besseren Verständnis des Beschlußinhalts notwendig und zweckmäßig sein kann, neben dem Inhalt der gefaßten Beschlüsse auch Anträge, Erklärungen und Ereignisse in der Versammlung wiedergeben (sog. Ablaufprotokoll), doch sollte sie keine Wertungen und insbesondere keine sachlich nicht gebotenen, einzelne Beteiligte diskriminierende Feststellungen enthalten; dabei ist jedoch zu berücksichtigen, daß nicht jede Kritik an dem Verhalten eines Mitglieds der Eigentümergemeinschaft ein Angriff auf dessen Ehre ist (BayObLGZ 1974, 86/89 f.).
  • BayObLG, 26.07.1978 - BReg. 2 Z 44/77

    Rechte eines Teileigentümers in einer Wohnanlage; Erhöhung von Wohngeld für Läden

    Da die Gemeinschaftsordnung hier keine abweichende Regelung enthält und § 16 Abs. 2 WEG keine zwingende Vorschrift ist (BayObLGZ 1971, 313/318; 1974, 86/89), können die Eigentümer die Lasten- und Kostentragung im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung (§ 21 Abs. 3, 4 WEG) durch Mehrheitsbeschluß abweichend von § 16 Abs. 2 WEG regeln (BayObLGZ 1972, 150/154 ff.).
  • KG, 20.03.1989 - 24 W 3239/88

    Bestehen eines Anspruchs auf Protokollberichtigung einer

    Einem Wohnungseigentümer kann gegen die Verfasser des nach § 24 Abs. 6 Satz 1 und 2 WEG zu führenden Protokolls einer Wohnungseigentümerversammlung wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts aus §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Protokollberichtigung zustehen, wenn der Inhalt des Protokolls ihn rechtswidrig beeinträchtigt (BayObLGZ 1982, 445, 447; 1974, 86, 89; 1973, 68, 75).
  • BayObLG, 01.04.1977 - BReg. 2 Z 57/76

    Pflicht eines Miteigentümers zur Tragung der Anschaffungskosten sowie den

    Da es sich bei § 16 Abs. 3 WEG nicht um eine solche zwingende Vorschrift handelt (BayObLGZ 1974, 86/89; zuletzt der erwähnte Senatsbeschluß vom 29.10.1976; Bärmann § 16 RdNr. 4), hätte die Antragsgegnerin zur Vermeidung der endgültigen anteiligen Belastung mit den Anschaffungskosten der Trockenautomaten den Eigentümerbeschluß vom 29.4.1975 über die Abrechnung für 1974 innerhalb der gesetzlichen Einmonatsfrist anfechten müssen.
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