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   BayObLG, 02.02.1984 - BReg. 2 Z 63/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,4947
BayObLG, 02.02.1984 - BReg. 2 Z 63/83 (https://dejure.org/1984,4947)
BayObLG, Entscheidung vom 02.02.1984 - BReg. 2 Z 63/83 (https://dejure.org/1984,4947)
BayObLG, Entscheidung vom 02. Februar 1984 - BReg. 2 Z 63/83 (https://dejure.org/1984,4947)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisungsrecht des Verwalters von Wohnungseigentum gegenüber einem Vertreter eines Miteigentümers im Rahmen der Eigentümerversammlung; Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung eines Rechtsverhältnisses im Verfahren über die Rechte eines Verwalters gemäß § 43 Abs. 1 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 495
  • BayObLGZ 1984, 15
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.06.1972 - V ZR 93/70

    Erbbaurecht für Werkstattgebäude

    Auszug aus BayObLG, 02.02.1984 - BReg. 2 Z 63/83
    Das Rechtsbeschwerdegericht hat die in der Teilungserklärung enthaltene Miteigentümerordnung selbständig auszulegen, weil sie als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen ist (BGHZ 37, 147, 148 f. [BGH 23.05.1962 - V ZR 123/60] ; 59, 205, 208 f. [BGH 16.06.1972 - V ZR 93/70] ; BayObLGZ 1977, 226/230; 1982, 69/73).

    Dabei ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen oder des im Grundbuch in bezug Genommenen ergibt (BGHZ 59, 205/209; BayObLG a.a.O.).

  • BGH, 23.05.1962 - V ZR 123/60

    Rechtsfolgen des nachträglichen Erwerbs des unberechtigt Verfügenden

    Auszug aus BayObLG, 02.02.1984 - BReg. 2 Z 63/83
    Das Rechtsbeschwerdegericht hat die in der Teilungserklärung enthaltene Miteigentümerordnung selbständig auszulegen, weil sie als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen ist (BGHZ 37, 147, 148 f. [BGH 23.05.1962 - V ZR 123/60] ; 59, 205, 208 f. [BGH 16.06.1972 - V ZR 93/70] ; BayObLGZ 1977, 226/230; 1982, 69/73).
  • BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 2 Z 9/81

    Grundstück; Eigentum; Verkauf; Veräußerung; Entfernung; Beseitigung; Zaun; Baum;

    Auszug aus BayObLG, 02.02.1984 - BReg. 2 Z 63/83
    Das Rechtsbeschwerdegericht hat die in der Teilungserklärung enthaltene Miteigentümerordnung selbständig auszulegen, weil sie als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen ist (BGHZ 37, 147, 148 f. [BGH 23.05.1962 - V ZR 123/60] ; 59, 205, 208 f. [BGH 16.06.1972 - V ZR 93/70] ; BayObLGZ 1977, 226/230; 1982, 69/73).
  • BayObLG, 19.08.1977 - BReg. 2 Z 52/76
    Auszug aus BayObLG, 02.02.1984 - BReg. 2 Z 63/83
    Das Rechtsbeschwerdegericht hat die in der Teilungserklärung enthaltene Miteigentümerordnung selbständig auszulegen, weil sie als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen ist (BGHZ 37, 147, 148 f. [BGH 23.05.1962 - V ZR 123/60] ; 59, 205, 208 f. [BGH 16.06.1972 - V ZR 93/70] ; BayObLGZ 1977, 226/230; 1982, 69/73).
  • LG Mainz, 15.08.2011 - 306 T 129/08

    Ungültiger Beschluss wegen unzulässiger Majorisierung?

    Ist wie im vorliegenden Fall nach § 13 Ziffer 8 der Gemeinschaftsordnung die Vertretung eines Wohnungseigentümers in der Wohnungseigentümerversammlung mit dessen schriftlicher Vollmacht zulässig, so ist deren Vorlage im Original erforderlich und zwar - auch bei sogenannter Dauervollmacht - an sich in jeder Versammlung (BayObLG, Beschluss vom 02.02.1984 - BReg 2 Z 63/83; OLG München NJW-RR 2008, 245 Rdnr. 28 - zitiert nach Juris; Münchner Kommentar/Engelhardt, BGB, 5. Auflage, § 25 WEG Rdnr. 19; Soergel/Stürner, BGB, 12. Auflage, § 25 WEG Rdnr. 3a).

    In Rechtsprechung und Schriften ist anerkannt, das eine Eigentümergemeinschaft, die eine der Teilungserklärung widersprechende Vertretung eines Eigentümers in der Eigentümerversammlung über mehrere Jahre hingenommen hat, hiervon nur dann abweichen kann, wenn gewährleistet ist, dass der betroffene Wohnungseigentümer rechtzeitig für seine ordnungsgemäße Vertretung sorgen kann, anderenfalls der Vertreter nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) zur Teilnahme an der Versammlung zuzulassen ist (OLG Hamm, NJW-RR 1997, 846; OLG Köln NJ W 2005, 908 Rdnr. 11, zitiert nach Juris; Münchner Kommentar/Engelhardt a.a.O., Rdnr. 20); Entsprechendes gilt für die Zurückweisung eines Vertreters mangels Vorlage einer schriftlichen Vollmacht (so ausdrücklich Palandt/Bassenge, a.a.O., § 25 WEG Rdnr. 3; dass die Zurückweisung des Vertreters in diesem Fall unter Umständen rechtsmissbräuchlich sein kann, wird - kurz - auch in den Entscheidungen OLG München a.a.O., Rdnr. 31 und BayObLG, Beschluss vom 02.02.1984 - BReg 2 Z 63/83, jeweils zitiert nach Juris, angesprochen).

  • OLG Frankfurt, 15.10.2004 - 20 W 370/03

    Wohnungseigentumssache: Stimmrecht in der Wohnungseigentümerversammlung;

    Im hier vorliegenden Fall, dass die Vereinbarung der Wohnungseigentümer eine schriftliche Vollmacht verlangt, kann der Versammlungsleiter den Vertreter, der eine schriftliche Vollmacht nicht vorlegt, zurückweisen und von der Teilnahme an der Versammlung ausschließen; wird er nicht zurückgewiesen, ist seine Stimmabgabe wirksam, falls er tatsächlich bevollmächtigt war (vgl. Staudinger/Bub, a.a.O., § 25 Rz. 189; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 25 Rz. 51; BayObLGZ 1981, 220; 1984, 15, WE 1991, 261; OLG Hamm WE 1990, 104).
  • OLG Jena, 28.08.2003 - 6 W 422/03

    Anfechtung eines Tierhaltungsverbots

    Weist der Leiter der Eigentümerversammlung die ohne Nachweis der Vollmacht abgegebene Stimme eines Vertreters nicht unverzüglich zurück, ist sie wirksam (vgl. BayObLGZ 1984, 15; 22; OLG Hamm WE 1990, 104 f.).
  • BayObLG, 29.04.2004 - 2Z BR 22/04

    Vollmachtserfordernis für Eigentümerversammlung - Aufhebung der

    Ein Bevollmächtigter, dessen Stimmabgabe nicht zurückgewiesen worden ist, kann folglich, auch ohne im Besitz einer Vollmachtsurkunde zu sein, wirksam abstimmen (BayObLGZ 1984, 15/22 f.; Kümmel ZWE 2000, 292/294).
  • OLG Zweibrücken, 08.11.1990 - 3 W 109/90

    Wohnungseigentum

    Grundsätzlich hat jeder Wohnungseigentümer das Recht zu verlangen, daß nach den getroffenen Wohnungseigentümervereinbarungen, insbesondere der Teilungserklärung, verfahren wird, die den Sinn haben, eine klare und einfache Abwicklung der Eigentümerversammlungen zu garantieren (vgl. etwa BayObLGZ 1984, 15, 23); hierzu gehört auch und vornehmlich eine eindeutige Regelung der Stimmberechtigung bevollmächtigter Teilnehmer, die mit der Anordnung der Schriftform der Vollmachten erreicht werden soll.
  • BayObLG, 08.03.1984 - BReg. 2 Z 51/83

    Festlegung von gemeinschaftlichen Eigentum in einer Wohnungseigentumsanlage;

    Das Rechtsbeschwerdegericht ist zur selbständigen Auslegung der im Grundbuch eingetragenen Teilungserklärung befugt (BGHZ 59, 205/208 f.; BayObLGZ 1977, 226/230; 1982, 69/73; Senatsbeschluß vom 2.2.1984 BReg. 2 Z 63/83).
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