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   BayObLG, 27.01.1989 - BReg. 2 Z 67/88   

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BayObLG, 27.01.1989 - BReg. 2 Z 67/88 (https://dejure.org/1989,1147)
BayObLG, Entscheidung vom 27.01.1989 - BReg. 2 Z 67/88 (https://dejure.org/1989,1147)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Januar 1989 - BReg. 2 Z 67/88 (https://dejure.org/1989,1147)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Eigentümerbeschlusses in dem die Erweiterung der Terasse festgelegt wurde, wenn er nicht von allen Eigentümern gefasst wurde, obwohl es sich um eine bauliche Maßnahme handelt

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Eigentümerversammlung; Einladung zur Eigentümerversammlung; Wiedereinsetzung bei Versäumung der Anfechtungsfrist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 22 Abs. 2; WEG § 23 Abs. 2, § 23 Abs. 4

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 656
  • BayObLGZ 1989 Nr. 4
  • BayObLGZ 1989, 13
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 17.07.1972 - BReg. 2 Z 16/72

    Erhebung einer Sonderumlage; Recht des Verwalters auf Einsichtnahme in die

    Auszug aus BayObLG, 27.01.1989 - BReg. 2 Z 67/88
    Dafür kann aber in entsprechender Anwendung von § 22 Abs. 2 FGG Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden (BGHZ 54, 65/70; BayObLGZ 1972, 246/249; BayObLGZ 1981, 21/26 f.; OLG Hamm OLGZ 1985, 147/149; Weitnauer WEG 7. Aufl. § 23 Rn. 8).

    Dazu gewährt ihm § 24 Abs. 6 Satz 3 WEG ein Recht auf Einsicht in das Protokoll, das der Verwalter aus diesem Grund mindestens eine Woche vor Ablauf der Anfechtungsfrist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG fertigen muß (BayObLGZ 1972, 246/249; Weitnauer Rn. 6, Bärmann/Pick Rn. 25, Augustin WEG Rn. 10, Palandt/Bassenge BGB 48. Aufl. Anm. 4b, jeweils zu § 24 WEG).

  • BGH, 21.05.1970 - VII ZB 3/70

    Bestandskraft von Mehrheitsbeschlüssen der Eigentümerversammlung;

    Auszug aus BayObLG, 27.01.1989 - BReg. 2 Z 67/88
    Dafür kann aber in entsprechender Anwendung von § 22 Abs. 2 FGG Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden (BGHZ 54, 65/70; BayObLGZ 1972, 246/249; BayObLGZ 1981, 21/26 f.; OLG Hamm OLGZ 1985, 147/149; Weitnauer WEG 7. Aufl. § 23 Rn. 8).
  • OLG Hamm, 24.01.1985 - 15 W 450/84

    Anforderungen an einen Antrag auf Feststellung der Unrichtigkeit der im Protokoll

    Auszug aus BayObLG, 27.01.1989 - BReg. 2 Z 67/88
    Dafür kann aber in entsprechender Anwendung von § 22 Abs. 2 FGG Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden (BGHZ 54, 65/70; BayObLGZ 1972, 246/249; BayObLGZ 1981, 21/26 f.; OLG Hamm OLGZ 1985, 147/149; Weitnauer WEG 7. Aufl. § 23 Rn. 8).
  • KG, 03.02.1981 - 1 W 2823/80
    Auszug aus BayObLG, 27.01.1989 - BReg. 2 Z 67/88
    Ob dieser Mangel sogar die Nichtigkeit des Beschlusses begründen könnte (so KG OLGZ 1981, 307/308), kann offen bleiben.
  • BayObLG, 09.02.1981 - BReg. 2 Z 8/80

    Zulässigkeit der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses; Voraussetzungen für die

    Auszug aus BayObLG, 27.01.1989 - BReg. 2 Z 67/88
    Dafür kann aber in entsprechender Anwendung von § 22 Abs. 2 FGG Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden (BGHZ 54, 65/70; BayObLGZ 1972, 246/249; BayObLGZ 1981, 21/26 f.; OLG Hamm OLGZ 1985, 147/149; Weitnauer WEG 7. Aufl. § 23 Rn. 8).
  • BayObLG, 09.07.1987 - BReg. 2 Z 64/87

    Beschwerde gegen die Ungültigkeitserklärung einer Eigentümerversammlung durch das

    Auszug aus BayObLG, 27.01.1989 - BReg. 2 Z 67/88
    Durch die Wiedereinsetzung kann auch der Vorschrift des § 23 Abs. 2 WEG, auf deren Einhaltung freilich verzichtet werden kann (BayObLG WuM 1987, 328/329), zu angemessener Beachtung verholfen werden.
  • BayObLG, 11.04.1990 - BReg. 2 Z 35/90

    Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme eines Eigentümerbeschlusses ungültig

    Die Entscheidung des Amtsgerichts, der Verwalterin die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten aufzuerlegen, hat das Landgericht im Hinblick auf die ständige Rechtsprechung des Senats (BayObLGZ 1972, 246/249; 1989, 13/16), wonach der Verwalter das Protokoll spätestens eine Woche vor Ablauf der Anfechtungsfrist des § 23 Abs. 4 WEG anzufertigen hat, zu Recht gebilligt.
  • BayObLG, 03.07.1991 - BReg. 2 Z 29/91

    Errichtung eines Zauns als bauliche Veränderung eines Grundstücks gemäß § 22 Abs.

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  • BayObLG, 30.11.2000 - 2Z BR 81/00

    Mehrheitsbeschlüsse über bauliche Veränderungen

    c) Unterliegt der Beschluss der Anfechtung, kommt es darauf an, ob der Antragstellerin nach Fristversäumung (§ 23 Abs. 4 Satz 2 WEG) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entsprechend § 22 Abs. 2 FGG (BGHZ 54, 65/70; BayObLG WE 1992, 229; BayObLG NJW-RR 1989, 656) bewilligt werden konnte.

    Vorsorglich über den Inhalt getroffener Entscheidungen zu streiten, bezweckt jedoch das Gesetz nicht (OLG Köln OLGZ 1979, 282/286; siehe auch BayObLG NJW-RR 1989, 656/657).

  • BayObLG, 20.03.1991 - BReg. 2 Z 8/91

    Duldungspflichten von Eigentümergemeinschaften unter Beachtung von

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  • BayObLG, 24.11.2004 - 2Z BR 156/04

    Eigentümerbeschluss zur Kostenverteilung aufgrund fehlerhaftem Kostenschlüssel -

    Nichtigkeit ist nach herrschender Meinung auch gegeben, wenn es einem Beschluss an der erforderlichen Klarheit und Bestimmtheit mangelt, sich also auch durch Auslegung kein Sinn ermitteln lässt (BayObLG NZM 2002, 875; BayObLGZ 1989, 13/17; zuletzt auch BayObLG WuM 2004, 425; KG OLGZ 1981, 307).
  • OLG Frankfurt, 23.08.1990 - 20 W 165/90

    Entscheidung in der Sache durch das Langericht bei Beschränkung des Antrags auf

    Dazu gewährt ihm das Gesetz (§ 24 VI 3 WEG) ein Recht auf Einsicht in das Protokoll, das der Verwalter aus diesem Grund mindestens eine Woche vor Ablauf der Anfechtungsfrist (§ 23 IV WEG) fertigen muß (Bay ObLG NJW-RR 89, 656 m.w.N.).

    Dem steht nicht entgegen, daß der Antragsteller das Protokoll der Eigentümerversammlung am letzten Tag der Anfechtungsfrist erhalten hat, denn ihm muß eine Überlegungsfrist von einer Woche für die unter Umständen erst nach rechtlicher Beratung zu treffende Entscheidung zur Verfügung stehen, ob er einen Eigentümerbeschluß fristgerecht anfechten soll (Bay ObLG NJW-RR 89, 656).

  • OLG Hamm, 11.11.2008 - 15 Wx 62/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Anfechtung

    Die Regelung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand des § 22 Abs. 2 FGG ist nach gefestigter Rechtsprechung auf die Versäumung der Beschlussanfechtungsfrist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG entsprechend anwendbar (vgl. etwa BayObLGZ 1989, 13; Senat OLGZ 1985, 147/150; FGPrax 1998, 215).
  • BayObLG, 09.04.1998 - 2Z BR 63/98

    Versäumnis einer Frist zur Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses

    Die Frist beginnt grundsätzlich für jeden Anfechtungsberechtigten unabhängig davon zu laufen, ob er Kenntnis von dem Beschluß erlangt hatte (BayObLGZ 1989, 13/14).

    Nach Ablauf eines Jahres kann jedoch Wiedereinsetzung nicht mehr beantragt werden (§ 22 Abs. 2 Satz 4 FGG ; BayObLGZ 1989, 13/15).

  • BayObLG, 02.08.2001 - 2Z BR 144/00

    Arglistige Täuschung eines Wohnungseigentümers in Eigentümerversammlung

    b) Einem Wohnungseigentümer, der ohne sein Verschulden verhindert war, die Antragsfrist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG einzuhalten, ist entsprechend § 22 Abs. 2 FGG Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn er den Antrag binnen zwei Wochen seit Beseitigung des Hindernisses stellt und die Tatsachen, die die Wiedereinsetzung rechtfertigen, glaubhaft macht (BayObLGZ 1989, 13/14 m.w.N.; Bärmann/Merle WEG 8. Aufl. § 23 Rn. 175; a.M. Assmann ZWE 2001, 294).
  • OLG Köln, 21.09.2015 - 28 Wx 15/15

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde des Bundesamts für Justiz gegen die Gewährung

    Schon zum alten WEG-Recht war zwar bereits ohne gesetzliche Regelung zur Klagefrist für Beschlussmängelklagen aus § 23 Abs. 4 WEG a.F. weitgehend anerkannt, dass dort - obwohl schon damals eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist betroffen war - die verfahrensrechtliche Wiedereinsetzungsregelung in § 22 Abs. 2 FGG a.F. entsprechend heranzuziehen war (vgl. BGH v. 21.05.1970 - VII ZB 3/70, BGHZ 54, 65; BayObLG v. 28.08.2003 - 2Z BR 160/03, NJOZ 2004, 2095; v. 27.01.1989 - BReg. 2 Z 67/88, BayObLGZ 1989, 13. AA aber etwa Müller , Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 4. Aufl. 2004, Teil 8 Rn. 1231).
  • BayObLG, 25.05.2001 - 2Z BR 133/00

    Ausweisung von Kosten in der Jahresabrechnung

  • BayObLG, 15.01.2004 - 2Z BR 227/03

    Voraussetzungen für die Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses - Zulässigkeit

  • KG, 27.03.1996 - 24 W 5414/95

    Ungültigkeit eines Eigentümerbeschlusses; Teilung von Wohneigentumseinheiten

  • KG, 08.09.1995 - 24 W 5943/94

    Regelung des Sondernutzungsrechts an einem Kfz-Einstellplatz

  • OLG Düsseldorf, 05.12.1994 - 3 Wx 536/93

    Zur Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei versäumter

  • BayObLG, 10.03.2004 - 2Z BR 16/04

    Ungültigerklärung eines Rückbauverpflichtungsbeschlusses mangels inhaltlicher

  • BayObLG, 14.12.2000 - 2Z BR 114/00

    Anspruch auf eine den ursprünglichen Bauplänen entsprechende bauliche Veränderung

  • BayObLG, 18.03.2004 - 2Z BR 14/04

    Begriff der Einnahmen - Grenzen der Verwalterbefugnisse - Ausweisung des

  • BayObLG, 28.08.2003 - 2Z BR 160/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist zur Anfechtung

  • BayObLG, 31.10.2000 - 2Z BR 79/00

    Absehen des Beschwerdegerichts von einer mündlichen Verhandlung in einer

  • BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 2 Z 99/91

    Auslegung von Eigentümerbeschlüssen

  • OLG Hamm, 20.11.1989 - 15 W 308/89

    Wirksamkeit einer Verwalterwahl bei Nichteinladung aller Wohnungseigentümer zu

  • BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 10/92

    Entlastung des Verwalters als Billigung der Jahresabrechnung

  • LG Düsseldorf, 30.09.2022 - 19 S 55/21

    Zur Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Anfechtungsfrist

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