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   BayObLG, 03.12.1992 - 2Z BR 104/92   

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https://dejure.org/1992,2740
BayObLG, 03.12.1992 - 2Z BR 104/92 (https://dejure.org/1992,2740)
BayObLG, Entscheidung vom 03.12.1992 - 2Z BR 104/92 (https://dejure.org/1992,2740)
BayObLG, Entscheidung vom 03. Dezember 1992 - 2Z BR 104/92 (https://dejure.org/1992,2740)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zustimmung des Eigentümers der anderen Wohnung in einem Zweiparteien-Haus zum Ausbau des im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Dachgeschoßes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1618a; WEG § 14 Nr. 1 § 22 Abs. 1
    Rücksichtnahme zwischen eng verwandten Wohnungseigentümern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 336
  • MDR 1993, 342
  • FamRZ 1993, 803
  • BayObLGZ 1992, 358
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 21.11.1989 - BReg. 2 Z 123/89

    Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über bauliche Veränderungen nur

    Auszug aus BayObLG, 03.12.1992 - 2Z BR 104/92
    Jede nicht ganz unerhebliche nachteilige Auswirkung berechtigt einen Wohnungseigentümer dazu, eine bauliche Veränderung zu untersagen; selbst eine bloß ästhetische Veränderung des Gesamteindrucks der Anlage kann ausreichen (BayObLGZ 1989, 437/438).
  • BayObLG, 30.05.1990 - BReg. 2 Z 36/90
    Auszug aus BayObLG, 03.12.1992 - 2Z BR 104/92
    Auch dies setzt die Mitwirkung aller Wohnungseigentümer, also auch des Antragsgegners voraus (BayObLG NJW-RR 1990, 1104 mit weit. Nachw.).
  • BayObLG, 09.03.1989 - BReg. 2 Z 2/89

    Beeinträchtigung des architektonischen Gesamteindrucks oder Stabilität und

    Auszug aus BayObLG, 03.12.1992 - 2Z BR 104/92
    Ein solcher Nachteil wird insbesondere angenommen, wenn durch eine bauliche Veränderung, z.B. durch den Ausbau von Speicherräumen zu Wohnzwecken, eine intensivere Nutzungsmöglichkeit geschaffen wird (BayObLG WuM 1989, 262 ).
  • OLG Köln, 28.12.2000 - 16 Wx 163/00

    WEG : Unzulässiger Ausbau eines Spitzbodens

    Es entspricht gefestigter obergerichtlicher und vom Senat geteilter Rechtsprechung, dass ein Nachteil i.S. des § 14 Nr. 1 WEG für die übrigen nicht an der Nutzung partizipierenden Wohnungseigentümer regelmäßig anzunehmen ist, wenn durch den Ausbau von Dachbodenräumen zu Wohnzwecken eine intensivere Nutzungsmöglichkeit geschaffen wird (vgl. Senatsbeschluss in ZMR 95, 263; OLG Hamm NZM 98, 873; OLG Hamburg MDR 97, 816; BayObLG WuM 99, 178, WE 97, 111, MDR 93, 1200, NJW-RR 93, 336 und 94, 82, …
  • BayObLG, 19.02.1998 - 2Z BR 135/97

    Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer für das Anbringen einer Garderobe im

    Dies läuft auf die Begründung eines Sondernutzungsrechts hinaus und erfordert daher eine Vereinbarung aller Wohnungseigentümer gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 1 WEG (vgl. BayObLGZ 1992, 358/360; Weitnauer/Lüke § 22 Rn. 16).
  • OLG München, 19.10.2005 - 34 Wx 28/05

    Speicherausbau als zustimmungspflichtige bauliche Veränderung - Antragsänderung

    Zwar ermöglicht ein Ausbau von Dach- oder Speicherräumen zu Wohnzwecken regelmäßig eine intensivere und damit auch störendere Nutzung (BayObLGZ 1992, 358/360 und BayObLG NJW-RR 1994, 82/83; Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 22 Rn. 167).
  • OLG Köln, 27.09.2002 - 16 Wx 115/02

    Bauliche Veränderung an Eigentumswohnung - Glasüberdachung an Balkon

    Bei der Bestimmung dessen hat es keine schematisierende Betrachtungsweise vorgenommen, sondern der besonderen Situation Rechnung getragen, dass es sich vorliegend um eine Zwei-Personen-WEG mit engen familiären Beziehungen handelt (vgl. zu diesem Kriterium BayObLG FamRZ 1993, 803; Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 22 Rdn. 114) und den Maßstab des noch Hinnehmbaren einer baulicher Veränderung hieran orientiert.
  • BayObLG, 02.09.1993 - 2Z BR 73/93

    Ausbau eines Speichers zu Wohnraum - zustimmungspflichtig?

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BayObLG, 02.06.1999 - 2Z BR 15/99

    Formerfordernis der Zustimmung zu einer baulichen Veränderung

    Darauf, ob eine solche Nutzung derzeit stattfindet oder beabsichtigt ist, kommt es nicht an (st. Rspr. vgl. BayObLGZ 1992, 358, 360; BayObLG, WuM 1997, 288 und 1998, 116: Staudinger/Bub, § 22 WEG Rdn. 78).
  • LG Hamburg, 11.01.2012 - 318 S 32/11

    Wohnungseigentumssache: Aktivlegitimation des Verwalters für Beseitigungsklage

    Ein Nachteil i. S. d. § 14 Nr. 1 WEG ist dabei jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung (OLG Düsseldorf, ZWE 2010, 92; BayObLG, NJW-RR 1993, 336).
  • BayObLG, 12.07.1994 - 2Z BR 51/94

    Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses mangels Bestimmtheit

    2 Z 2/89">WuM 1989, 262 ; BayObLGZ 1992, 358/360; BayObLG NJW-RR 1992, 242).
  • BayObLG, 05.08.1999 - 2Z BR 67/99

    Schaffung eines weiteren Zugangs zu einer im Erdgeschoss liegenden Wohnung als

    Die Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer kann sich insbesondere aus einer intensiveren Nutzung eines Wohnungs- oder Teileigentums ergeben, die durch die bauliche Maßnahme ermöglicht wird (BayObLGZ 1992, 358/360).
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