Rechtsprechung
   BayObLG, 07.07.1997 - 1Z BR 118/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2910
BayObLG, 07.07.1997 - 1Z BR 118/97 (https://dejure.org/1997,2910)
BayObLG, Entscheidung vom 07.07.1997 - 1Z BR 118/97 (https://dejure.org/1997,2910)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Juli 1997 - 1Z BR 118/97 (https://dejure.org/1997,2910)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,2910) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Fortbestehende Wirksamkeit von Erblasser durchgestrichener Verfügungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Testaments; Fehlende Unterschrift und fehlendes Datum der Errichtung; Keine Entbehrlichkeit der Unterschrift durch Selbstbenennung am Anfang des Textes; Widerruf einer Erbeinsetzung infolge Durchsteichens eines Textes; Erkennbarkeit eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2247 Abs. 1, § 2255
    Widerlegung der Vermutung des Aufhebungswillen bei Streichungen in Testament

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1302
  • FamRZ 1998, 258
  • BayObLGZ 1997, 209
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 20.12.1985 - BReg. 1 Z 81/85

    Erbeinsetzung; Erbe; Nachlaß; Vermächtnis; Auflagen; Zuwendung; Grundstück;

    Auszug aus BayObLG, 07.07.1997 - 1Z BR 118/97
    Das Landgericht konnte daher dieser Verfügung zu Recht den fortbestehenden Willen der Erblasserin entnehmen, daß der Beteiligte zu 1 ihr Alleinerbe sein sollte (vgl. BayObLG FamRZ 1986, 728 ; Palandt/Edenhofer § 2087 Rn. 6).
  • OLG Hamm, 14.03.1986 - 15 W 423/85

    Formunwirksames Testament; Unterschrift auf einem unverschlossenen Briefumschlag

    Auszug aus BayObLG, 07.07.1997 - 1Z BR 118/97
    Die Selbstbenennung der Erblasserin am Anfang des Textes der letztwilligen Verfügung stellt keine Unterschrift im Sinn des § 2247 Abs. 1 BGB dar (vgl. BayObLGZ FamRZ 1988, 1211, OLG Hamm OLGZ 1986, 292; Palandt/Edenhofer BGB 56. Aufl. Rn. 14, MünchKomm/Burkart BGB 2. Aufl. Rn. 28, jeweils zu § 2247).
  • BayObLG, 01.07.1988 - BReg. 1a Z 1/88

    Weitere Beschwerde der durch Testament zu Erben eingesetzten Leiter eines

    Auszug aus BayObLG, 07.07.1997 - 1Z BR 118/97
    Die Selbstbenennung der Erblasserin am Anfang des Textes der letztwilligen Verfügung stellt keine Unterschrift im Sinn des § 2247 Abs. 1 BGB dar (vgl. BayObLGZ FamRZ 1988, 1211, OLG Hamm OLGZ 1986, 292; Palandt/Edenhofer BGB 56. Aufl. Rn. 14, MünchKomm/Burkart BGB 2. Aufl. Rn. 28, jeweils zu § 2247).
  • OLG Düsseldorf, 29.09.2017 - 3 Wx 63/16

    Wirksamkeit der Streichung der Passage über die Berufung des einzigen

    (BayObLG, NJW-RR 2005, 525 und NJW-RR 1997, 1302).

    Nicht jede äußerlich endgültige Handlung, die im Durchstreichen des Textes durch den Erblasser liegt, muss auch (s)eine unbedingte Widerrufsabsicht ausdrücken (BayObLG, NJW-RR 2005, 525), vielmehr kann es auch dem Willen des Erblassers entsprechen, dass der durch diese Veränderung nahegelegte Widerruf der Verfügung erst mit der Errichtung eines neuen Testaments gelten soll (Palandt/Weidlich, BGB, § 2255, 2+7; BayObLG, NJW-RR 1997, 1302).

  • BayObLG, 01.12.2004 - 1Z BR 93/04

    Widerruf des Testaments durch persönliche Streichung - Auslegung eines späteren

    Das widerrufene Testament kann jedoch zur Auslegung eines späteren, unvollständig gebliebenen Testaments herangezogen werden, wenn der Erblasser dieses Testament gemeinsam mit dem widerrufenen Testament in einem Umschlag verschlossen und aufbewahrt hat (Fortführung und Abgrenzung von BayObLGZ 1997, 209).

    So kann es insbesondere liegen, wenn die Veränderung aus der Sicht des Erblassers lediglich der Vorbereitung eines neuen Testaments dient, in dem er die durchgestrichenen Verfügungen inhaltlich aufrechterhalten will (vgl. BayObLGZ 1997, 209 = FamRZ 1998, 258).

    Über den Zeitpunkt und die näheren Umstände des Durchstreichens haben die Tatsacheninstanzen keine außerhalb der Testamentsurkunden liegenden Erkenntnisse gewinnen können; auch insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem der Senatsrechtsprechung in BayObLGZ 1997, 209 zugrunde liegenden Sachverhalt.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht