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   VGH Bayern, 16.07.1993 - 20 B 92.1841   

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VGH Bayern, 16.07.1993 - 20 B 92.1841 (https://dejure.org/1993,26069)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.07.1993 - 20 B 92.1841 (https://dejure.org/1993,26069)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Juli 1993 - 20 B 92.1841 (https://dejure.org/1993,26069)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BayVBl 1994, 441
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.07.1967 - V ZR 61/64

    Entwidmung eines öffentlichen Weges

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.1993 - 20 B 92.1841
    Indem die Kläger die Verpflichtung der Beklagten zur Beseitigung einer planfestgestellten Bahnanlage (§ 36 Abs. 1 BBahnG) begehren, machen sie einen öffentlich-rechtlichen Abwehranspruch geltend, für den der Verwaltungsrechtsweg (§ 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO) gegeben ist (vgl. BGH vom 12.7.1967 DÖV 1968, 132 zur Herausgabe eines mit einem öffentlichen Weg überbauten Grundstücksteils).

    Davon abgesehen hätte selbst der Mangel der Zustimmung des damaligen Eigentümers nicht zur Unwirksamkeit, sondern nur zur Anfechtbarkeit der Widmung des Gleises geführt (vgl. BGH vom 12.7.1967 DÖV 1968, 132; Wolff/Bachof a.a.O. § 56 IV a II m.w.N.).

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.1993 - 20 B 92.1841
    Dementsprechend geht das Bundesverwaltungsgericht für den Bereich des Eisenbahnverkehrsrechts in ständiger Rechtsprechung von der Existenz dem Bahnbetrieb - durch Planfeststellungsbeschluß nach § 36 Abs. 1 BBahnG oder in sonstiger Weise - gewidmeter Anlagen aus (vgl. BVerwG vom 29.8.1961 Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 47, S. 16/21; vom 16.12.1988 BVerwGE 81, 111/113/115; vom 20.9.1989 Buchholz 442.08 § 38 BBahnG Nr. 2; vom 5.2.1990 Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 17; vom 7.1.1992 Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 20).
  • BGH, 19.12.1975 - V ZR 38/74

    Duldung von Niederspannungsleitungen

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.1993 - 20 B 92.1841
    Mangels dinglicher Belastung des Grundstücks schloß diese Gestattung für sich gesehen lediglich einen Abwehranspruch des Eigentümers aus, der sie ausgesprochen hatte; die Kläger als Rechtsnachfolger kann sie hingegen nicht ohne weiteres binden (vgl. BGH vom 19.12.1975, NJW 1976, 416).
  • BGH, 26.03.1976 - V ZR 247/74

    Finanzierter Abzahlungskauf (Verkäuferrücktritt)

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.1993 - 20 B 92.1841
    Ob eine Bindung der Kläger an die fragliche Gestattung im Wege stillschweigender Schuldübernahme eingetreten ist (vgl. hierzu BGH a.a.O. und die Anmerkung von Schapp, NJW 1976, 1093), kann dahinstehen.
  • VGH Bayern, 26.04.2007 - 22 A 07.40008

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; vorzeitige Besitzeinweisung; vorzeitige

    Es besteht daher auch kein Anlass, die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs, wonach Grundstückseigentümer die Beseitigung von Betriebsanlagen der Bahn nicht verlangen können, weil sie zu deren Duldung verpflichtet sind, im Ergebnis als überholt anzusehen (BayVGH vom 16.7.1993, BayVBl 1994, 441).
  • VG Augsburg, 12.09.2012 - Au 6 K 12.462

    Kein Herausgabeanspruch bei bestandskräftiger Widmung; Zustimmung zur Widmung;

    Rechte, die der öffentlich-rechtlichen Zweckbestimmung entgegen laufen, kann der Eigentümer eines Grundstücks, auf dem sich eine öffentliche Sache befindet, daher nicht geltend machen (vgl. BayVGH vom 16.7.1993 Az. 20 B 92.1841 RdNr. 25).
  • VGH Bayern, 24.08.2023 - 22 C 22.1856

    Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung einer beantragten (einfachen) Beiladung

    Das zivilrechtliche Eigentum werde durch die öffentlich-rechtliche Widmung überlagert; diese schließe eine ihrer Zweckbestimmung zuwiderlaufende Geltendmachung von Eigentumsrechen aus (BayVGH, B.v. 16.7.1993 - 20 B 92.1841 - juris).
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