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   BVerwG, 27.02.1978 - VII B 36.77   

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BVerwG, 27.02.1978 - VII B 36.77 (https://dejure.org/1978,511)
BVerwG, Entscheidung vom 27.02.1978 - VII B 36.77 (https://dejure.org/1978,511)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Februar 1978 - VII B 36.77 (https://dejure.org/1978,511)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Fachaufsichtliche Weisungen an Gemeinden sind keine Verwaltungsakte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fachaufsichtliche Weisungen - Staatliche Aufsichtsbehörden - Verwaltungsakte - Verwaltungshandeln

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 1820
  • DVBl 1978, 638
  • BayVBl 1978, 374
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 21.09.1972 - VII B 18.72

    Feststellung des Nachrückens des Beigeladenen als Nachfolger für den

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1978 - 7 B 36.77
    Zwar berührt diese Frage revisibles Bundesrecht (§ 137 Abs. 1 VwGO ), weil der Begriff des Verwaltungsaktes auch dem Prozeßrecht der VwGO (§§ 42, 113 Abs. 1 Satz 4) angehört; seine Ausgestaltung wird jedoch wesentlich durch das ihm zugrunde liegende materielle Recht beeinflußt (vgl. Urteil des Senats von 12. Januar 1973 - BVerwG 7 C 3.71 - [BVerwGE 41, 305/306; BayVBl. 1973, 301/302]; Beschluß des Senats vom 21. September 1972 - BVerwG 7 B 18.72 - [DVBl. 1973, 313; DÖV 1973, 527; VerwRspr. 24, 741]).

    Auch durch den bundesrechtlichen Begriff des Verwaltungsaktes wird der Landesgesetzgeber an der Ausgestaltung der Fachaufsicht im übertragenen Wirkungskreis nicht gehindert; ob der bundesrechtliche Begriff des Verwaltungsaktes vorliegt, hängt, wie bereits gesagt, wesentlich von der Ausgestaltung des Verwaltungshandelns durch das materielle Recht ab (vgl. auch Beschluß vom 21. September 1972 - BVerwG 7 B 18.72 - a.a.O.).

  • BVerwG, 28.12.1957 - VII B 9.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1978 - 7 B 36.77
    Die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs, daß fachaufsichtliche Weisungen in Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises - von der einschränkenden Sonderregelung des Art. 109 Abs. 2 Satz 2 GO abgesehen - in der Regel keine Verwaltungsakte sind, entspricht im übrigen der herrschenden Ansicht des Schrifttums (vgl. Eyermann-Fröhler, VwGO , 7. Auflage 1977, Anm. 53 a zu § 42 ; Redeker-v. Oertzen, VwGO , 5. Auflage 1975, RdNr. 45 zu § 42) und steht im Einklang zu der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 28. Dezember 1957 - BVerwG 7 B 9.57 - [BVerwGE 6, 101/102 f.]).
  • BVerwG, 30.08.1972 - VII B 43.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1978 - 7 B 36.77
    Insbesondere verletzt das vom Berufungsgericht durch Auslegung der Vorschriften der bayerischen Gemeindeordnung gewonnene Ergebnis nicht das Rechtsstaatsprinzip; nach der Rechtsprechung des Senats käme dies ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn die Auslegung des irrevisiblen Rechts offenbar willkürlich wäre (vgl. Beschluß vom 30. August 1972 - BVerwG 7 B 43.71 - [JZ 1973, 26]), wovon hier keine Rede sein kann.
  • BVerwG, 12.01.1973 - VII C 3.71

    Anforderungen an einen Verwaltungsakt - Rechtscharakter einer mit keiner

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1978 - 7 B 36.77
    Zwar berührt diese Frage revisibles Bundesrecht (§ 137 Abs. 1 VwGO ), weil der Begriff des Verwaltungsaktes auch dem Prozeßrecht der VwGO (§§ 42, 113 Abs. 1 Satz 4) angehört; seine Ausgestaltung wird jedoch wesentlich durch das ihm zugrunde liegende materielle Recht beeinflußt (vgl. Urteil des Senats von 12. Januar 1973 - BVerwG 7 C 3.71 - [BVerwGE 41, 305/306; BayVBl. 1973, 301/302]; Beschluß des Senats vom 21. September 1972 - BVerwG 7 B 18.72 - [DVBl. 1973, 313; DÖV 1973, 527; VerwRspr. 24, 741]).
  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 48.68

    Höherbewertung eines Dienstpostens - Verletzung von beamtenrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1978 - 7 B 36.77
    Im vorliegenden Fall hat der Verwaltungsgerichtshof die Anforderungen an den bundesrechtlichen Begriff des Verwaltungsaktes, dessen Merkmale nunmehr in § 35 des hier nicht anwendbaren Verwaltungsverfahrensgesetzes - VwVfG - vom 25. Mai 1976 (BGBl. I S. 1253) näher bestimmt worden sind, zutreffend erkannt und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 36, 192/194) als eine unverzichtbare Voraussetzung des Verwaltungsaktes dessen " unmittelbare rechtliche Außenwirkung" gefordert.
  • BVerwG, 19.05.1961 - I B 18.60

    Verpflichtung zum Einschreiten - Ansprüche eines Nachbarn bei Verstößen gegen

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1978 - 7 B 36.77
    Das Urteil des VI. Senats des Verwaltungsgerichtshofs vom 23. August 1954 betraf nämlich eine fachaufsichtliche Weisung in einem Falle des Art. 109 Abs. 2 Satz 2 GO , in dem der Gemeinde vom ermächtigenden Gesetz ein Ermessen eingeräumt war (vg. hierzu auch Beschluß vom 19. Mai 1961 - BVerwG 1 B 18.60 -), während hier nach der Auslegung' des Landesrechts durch das Berufungsgericht ein Fall des Art. 109 Abs. 2 Satz 1 GO vorliegt, in den die Fachaufsicht keinerlei Beschränkung unterliegt.
  • BVerwG, 03.10.1972 - VI B 57.71

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1978 - 7 B 36.77
    Bei Prüfung der Frage, ob ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO vorliegt, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stets von der Rechtsauffassung des Berufungsgerichts auszugehen (vgl. Beschluß vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92]).
  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 4.94
    Ob eine solche Gerichtetheit auf unmittelbare Außenwirkung besteht, hängt - wie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ebenfalls bereits entschieden ist - wesentlich von der Ausgestaltung durch das zugrunde liegende materielle Recht ab (vgl. BVerwGE 41, 305 ; Beschluß vom 27. Februar 1978 - BVerwG 7 B 36.77 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 72 = NJW 1978, 1820 mit Bespr. Schmidt-Jortzig JuS 1979, 488).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2005 - 1 S 1312/04

    Aufgaben im Bereich des Leichenwesens sind Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach

    Dabei kann insoweit dahinstehen, welche Rechtspositionen der Klägerin durch die Aufhebung eines von ihr erlassenen Ausgangsbescheids berührt sein können und ob der angefochtene Widerspruchsbescheid ihr gegenüber auf eine unmittelbare Außenwirkung gerichtet ist (siehe zu Maßnahmen der Kommunalaufsicht BVerwG, Beschluss vom 27.2.1978 - VII B 36.77 -, Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 72; Urteil vom 14.12.1994 - 11 C 4.94 -, Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 32).
  • VG Neustadt, 15.03.2021 - 5 L 242/21

    Keine Verkürzung der Absonderungszeit für geimpftes Ärzteehepaar

    Ob eine solche Gerichtetheit auf unmittelbare Außenwirkung besteht, wird wesentlich durch die Ausgestaltung des zugrundeliegenden materiellen Rechts bestimmt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 1978 - VII B 36.77 -, NJW 1978, 1820).
  • BVerwG, 11.11.1988 - 8 C 9.87

    Rechtsträger - Erstbehörde - Widerspruchsbehörde - Abwehrrecht -

    Ebenso liegt es bei Weisungen der Fachaufsichtsbehörden gegenüber ihnen nachgeordneten Behörden (vgl. Urteil vom 9. Juli 1964 - BVerwG VIII C 29.63 - BVerwGE 19, 121 [BVerwG 09.07.1964 - VIII C 29/63]: Beschluß vom 27. Februar 1978 - BVerwG 7 B 36.77 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 72 S. 12 ).

    Angesichts dessen geht die Folgerungsweise des Berufungsgerichts am Entscheidenden vorbei: Ob sich die Kläger als Beliehene eine objektiv rechtswidrige Korrektur ihrer Gebührenbescheide durch die Widerspruchsbehörde gefallen lassen müssen, ohne sich dagegen mit den zur Verteidigung von Rechten allgemein gewährten Rechtsbehelfen wenden zu können, hängt ausschlaggebend nicht vom verfahrensrechtlichen Verhältnis zwischen Erstbehörde und Widerspruchsbehörde ab, sondern davon, wie die materiellrechtliche Position der Kläger beschaffen ist (vgl. dazu den Beschluß vom 27. Februar 1978, a.a.O. S. 14).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - 5 S 27.11

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; Charité; Universitätsprofessor;

    Vielmehr ist insoweit eine Abgrenzung zwischen interner Mitwirkungshandlung und selbständigem Verwaltungsakt vorzunehmen, wobei sich der Charakter allein nach dem jeweiligen materiellen Recht richtet (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 27. Februar 1978 - BVerwG 7 B 36.77 -, NJW 1978, 1820, 1821), d.h. durch Auslegung der einschlägigen Rechtsnormen - unter Berücksichtigung der Verwaltungsaktfunktionen - zu klären ist (Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 35 Rn. 170).
  • BVerwG, 04.02.2011 - 9 B 55.10

    Einschaltung eines privaten Geschäftsbesorgers; Begriff des Verwaltungsakts und

    Fragen zum Begriff des Verwaltungsakts berühren aber revisibles Bundesrecht (§ 137 Abs. 1 VwGO), weil der Begriff des Verwaltungsakts auch dem Prozessrecht der VwGO (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. §§ 42, 68, 113 Abs. 1 VwGO) angehört (vgl. Beschlüsse vom 9. Oktober 1998 - BVerwG 1 B 95.98 - Buchholz 402.43 § 9 MRRG Nr. 1 S. 1 und vom 27. Februar 1978 - BVerwG 7 B 36.77 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 72 S. 13 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.02.2020 - 7 B 18.2244

    Bewertung einer fachlichen Frage als falsch

    Da es sich bei Art. 109 Abs. 2 GO um irreversibles Landesrecht handele und die Auslegung durch den Verwaltungsgerichtshof nicht willkürlich sei, sei das Bundesverwaltungsgericht nach § 173 VwGO i.V.m. § 562 ZPO an die Rechtsauslegung des Verwaltungsgerichtshofs gebunden (BVerwG, B.v. 27.2.1978 - VII B 36.77 - BayVBl 1978, 374 Rn. 3).
  • VerfGH Bayern, 23.03.2017 - 6-VII-16

    Unzulässigkeit einer gegen gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen

    Nach dieser Einschätzung, die von der fachgerichtlichen Rechtsprechung geteilt wird (BayVGH vom 27.1.1978 BayVBl 1978, 374; vom 3.2.1995 BayVBl 1996, 342; vgl. auch BVerwG vom 10.6.1981 NVwZ 1982, 246/248 f. zur gleichgelagerten Problematik bei Erschließungsbeiträgen), besteht bei übergroßen Grundstücken ein gewichtiger sachlicher Grund für eine beitragsrechtliche Privilegierung.
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2009 - 2 LB 64/08

    Anschlussbeitrag; Außenbereichsgrundstück; Bestimmtheit; sachliche

    Deshalb kann hier die Grundstücksfläche, auf die sich der beitragsrelevante Vorteil erstreckt, nicht nach dem regelmäßig flächenmäßig sehr großen Buchgrundstück, sondern nur unter Anwendung eines der Situation angemessenen wirtschaftlichen Grundstücksbegriffs ermittelt werden (OVG Lüneburg, Urt. v. 11.07.1989 - 9 K 1/89 -, NdsRpfl. 1990, 20; BayVGH, Urt. v. 27.01.1978 - 141 IV 77 -, BayVBl. 1978, 374; vgl. hierzu Thiem/Böttcher, Rdnr. 989 ff. zu § 8 KAG).
  • VG Neustadt, 25.02.2021 - 5 K 384/20

    Anwendung des § 1 Abs 4 UmwRG auf § 32 Abs 1 S 3 LJG (juris: JagdG RP 2010

    Ob eine solche Gerichtetheit auf unmittelbare Außenwirkung besteht, wird wesentlich durch die Ausgestaltung des zugrundeliegenden materiellen Rechts bestimmt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 1978 - VII B 36.77 -, NJW 1978, 1820).
  • OVG Niedersachsen, 01.03.1997 - 13 M 1272/97

    Versammlungsrecht; Verwaltungsakt; Selbsteintritt der Aufsichtsbehörde

  • BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 87.82

    Verwaltungsverfahren - Ungedienter Wehrpflichtiger - Musterung - Formlose Ladung

  • VG Augsburg, 02.12.2014 - Au 3 K 14.1015

    Verkehrsrechtliche Anordnung; qualifizierte Gefährdungslage; außerordentliche

  • BVerwG, 14.03.1994 - 1 B 25.94

    Gesetzmäßigkeit der Verwaltung - Verwaltungsakt - Rechtswidrigkeit -

  • OVG Hamburg, 11.06.1991 - Bf VI 82/90

    Pflegesatzfestsetzung; Schiedsstelle; Genehmigung; Anfechtbarkeit einer

  • VG Gera, 18.04.2018 - 2 K 753/16

    Erteilung einer Bestätigung, dass den Belangen der Wirtschaftlichkeit und

  • VG Oldenburg, 18.12.2007 - 7 A 852/05

    Abweichende Kosten; Bestimmtheit; Bestimmtheitsgebot; Erlass; Erlassregelung;

  • BVerwG, 19.01.1979 - 7 B 1.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Unentgeltliche Teilnahme von

  • VG Augsburg, 11.08.2014 - Au 3 S 14.1016

    Verkehrsrechtliche Anordnung; außerordentliche Schäden an der Straße;

  • VG Leipzig, 09.06.2000 - 6 K 2377/99

    Streit über eine fachaufsichtliche Weisung; Unzulässigkeit des Antrags auf

  • OVG Brandenburg, 28.12.1994 - 2 (4) B 92/93

    Aufhebung der Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Aufsichtsverfügung;

  • VG Gera, 29.10.2003 - 2 K 2268/02

    Kommunalaufsichtsrecht; Kommunalaufsichtsrecht; Weisung; Fachaufsicht;

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