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   OLG München, 25.05.2011 - 34 Wx 90/11 Kost, 34 Wx 90/11   

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https://dejure.org/2011,21140
OLG München, 25.05.2011 - 34 Wx 90/11 Kost, 34 Wx 90/11 (https://dejure.org/2011,21140)
OLG München, Entscheidung vom 25.05.2011 - 34 Wx 90/11 Kost, 34 Wx 90/11 (https://dejure.org/2011,21140)
OLG München, Entscheidung vom 25. Mai 2011 - 34 Wx 90/11 Kost, 34 Wx 90/11 (https://dejure.org/2011,21140)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kosten des Grundbuchverfahrens: Eintragung der früheren Kommanditistin als Alleineigentümerin nach Auflösung einer GmbH & Co KG

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO §§ 19 Abs. 2, 60 Abs. 1, Abs. 2, 67
    Grundbuchberichtigungskosten bei Ausscheiden des persönlich haftenden Gesellschafters aus KG und Anwachsung bei einzigem Kommanditisten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die Grundbuchberichtigung nach Ausscheiden der persönlich haftenden Gesellschafter aus einer KG und Anwachsen des Gesellschaftsvermögens auf die einzig verbliebene Kommanditistin wird kostenrechtlich wie eine Neueintragung behandelt; Kostenrechtliche Behandlung einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kosten der Grundbuchberichtigung nach Ausscheiden der persönlich haftenden Gesellschafter einer KG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2011, 635
  • BeckRS 2011, 16199
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 14.01.1999 - 10 W 113/98

    Kosten einer Eigentumsumschreibung nach Auflösung einer GmbH & Co. KG als

    Auszug aus OLG München, 25.05.2011 - 34 Wx 90/11
    Kostenrechtliche Behandlung einer Grundbuchberichtigung nach Ausscheiden der persönlich haftenden Gesellschafter aus der KG und Anwachsen des Gesellschaftsvermögens auf die einzig verbliebene Kommanditistin (Anschluss an OLG Düsseldorf vom 14.1.1999 - 10 W 113/98 = NJW-RR 2000, 115).

    Wird anstelle einer GmbH & Co. KG nach deren Auflösung ihre frühere Kommanditistin als Alleineigentümerin von Grundbesitz eingetragen, handelt es sich kostenrechtlich um keine Grundbuchberichtigung, sondern um eine Neueintragung (OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 115 f.; bereits OLG Düsseldorf JurBüro 1988, 1708; OLG Köln Rpfleger 1992, 539/540; ebenso Rohs/Wedewer KostO Stand Dezember 2010 § 60 Rn. 5 c).

    Deshalb enthält die vorherige Grundbucheintragung auch keinen Hinweis auf die an der KG beteiligten natürlichen Personen oder Gesellschaften (OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 115/116).

    Eine interne bürgerlich-rechtliche Gesamthandsbindung beeinflusst die Privilegierung nicht (OLG Düsseldorf JurBüro 1988, 1708; im Ergebnis ebenso OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 115/116).

  • EuGH, 15.06.2006 - C-264/04

    Badischer Winzerkeller - Richtlinie 69/335/EWG - Indirekte Steuern auf die

    Auszug aus OLG München, 25.05.2011 - 34 Wx 90/11
    Abweichend von der damaligen Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts ist zwar die Grundbuchgebühr im Zusammenhang mit der Verschmelzung oder Ausgliederung einer Gesellschaft als Steuer oder Abgabe anzusehen, die für eine vorangehende Formalität erhoben wird, der eine juristische Person mit Erwerbszweck aufgrund ihrer Rechtsform unterworfen werden kann (siehe Art. 10 Buchst. c der Richtlinie 69/335/EWG; dazu EuGH vom 16.6.2006, Rpfleger 2006, 670).

    Deshalb greift auch hier die Ausnahme in (nunmehr) Art. 6 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2008/7/EG für die Befugnis der Mitgliedsstaaten, Besitzwechselsteuern zu erheben (siehe EuGH Rpfleger 2006, 670/671 zu Art. 12 Abs. 2 der Richtlinie 69/335/EWG).

  • OLG Köln, 08.08.1988 - 2 Wx 31/88

    Gebührenbefreiung nach § 60 Abs. 4 KostO bei Erbauseinandersetzung

    Auszug aus OLG München, 25.05.2011 - 34 Wx 90/11
    Wird anstelle einer GmbH & Co. KG nach deren Auflösung ihre frühere Kommanditistin als Alleineigentümerin von Grundbesitz eingetragen, handelt es sich kostenrechtlich um keine Grundbuchberichtigung, sondern um eine Neueintragung (OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 115 f.; bereits OLG Düsseldorf JurBüro 1988, 1708; OLG Köln Rpfleger 1992, 539/540; ebenso Rohs/Wedewer KostO Stand Dezember 2010 § 60 Rn. 5 c).

    Eine interne bürgerlich-rechtliche Gesamthandsbindung beeinflusst die Privilegierung nicht (OLG Düsseldorf JurBüro 1988, 1708; im Ergebnis ebenso OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 115/116).

  • BayObLG, 12.09.1975 - BReg. 3 Z 58/74
    Auszug aus OLG München, 25.05.2011 - 34 Wx 90/11
    Es vollzieht sich, äußerlich wie der Sache nach, ein Wechsel in der Rechtspersönlichkeit, unabhängig von der Beteiligung der neuen Eigentümerin auch an der früheren Gesellschaft (siehe bereits BayObLGZ 1975, 355/358).

    Demgemäß scheidet die Anwendung der subsidiären Vorschrift des § 67 KostO aus (ebenso BayObLGZ 1975, 355; Rohs/Wedewer § 60 Rn. 5c).

  • BayObLG, 07.05.2002 - 3Z BR 55/02

    Kosten bei identitätswahrendem Formwechsel - Umwandlung von GbR in KG bei

    Auszug aus OLG München, 25.05.2011 - 34 Wx 90/11
    Ob der von der Beteiligten zu 1 erwähnten Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 7.5.2002 (Rpfleger 2002, 536) für den Fall zu folgen ist, dass eine im Grundbuch eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts in eine KG umgewandelt wird, kann auf sich beruhen.
  • OLG München, 21.09.2006 - 32 Wx 135/06

    Grundbuchgebühren nach Grundstückswert für Eintragung einer Grundbuchberichtigung

    Auszug aus OLG München, 25.05.2011 - 34 Wx 90/11
    Dass die Erhebung der Gebühr nach § 60 Abs. 1 KostO unter Zugrundelegung des Verkehrswerts des betroffenen Grundstücks weder gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) noch gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) verstößt, hat zuletzt der 32. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München in seinem Beschluss vom 21.9.2006 (32 Wx 135/06) eingehend dargelegt (vgl. zuvor schon BayObLGZ 2000, 350/352 ff.).
  • BayObLG, 06.12.2000 - 3Z BR 280/00

    Wertgebühren für Eintragungen im Grundbuch

    Auszug aus OLG München, 25.05.2011 - 34 Wx 90/11
    Dass die Erhebung der Gebühr nach § 60 Abs. 1 KostO unter Zugrundelegung des Verkehrswerts des betroffenen Grundstücks weder gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) noch gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) verstößt, hat zuletzt der 32. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München in seinem Beschluss vom 21.9.2006 (32 Wx 135/06) eingehend dargelegt (vgl. zuvor schon BayObLGZ 2000, 350/352 ff.).
  • BayObLG, 28.07.2004 - 3Z BR 122/04

    Bewertung eines zu einem Nachlass gehörenden Hotelbetriebs

    Auszug aus OLG München, 25.05.2011 - 34 Wx 90/11
    b) Der Verkehrswert eines bebauten Grundstücks wird nach der Rechtsprechung (vgl. grundlegend BayObLGZ 1976, 89; aus jüngerer Zeit z.B. BayObLG FamRZ 2005, 823), von Ausnahmen abgesehen, sachgerecht unter Heranziehung der amtlichen Richtwerte der Kaufpreissammlung für den Bodenwert (vgl. §§ 194, 196 BBauG) sowie des Brandversicherungswerts - Stand 1914 - für den Gebäudewert ermittelt (zu den Einzelheiten siehe etwa Prüfungsabteilung der Bayer. Notarkasse MittBayNot 2010, 513).
  • BayObLG, 09.04.1976 - BReg. 3 Z 54/74
    Auszug aus OLG München, 25.05.2011 - 34 Wx 90/11
    b) Der Verkehrswert eines bebauten Grundstücks wird nach der Rechtsprechung (vgl. grundlegend BayObLGZ 1976, 89; aus jüngerer Zeit z.B. BayObLG FamRZ 2005, 823), von Ausnahmen abgesehen, sachgerecht unter Heranziehung der amtlichen Richtwerte der Kaufpreissammlung für den Bodenwert (vgl. §§ 194, 196 BBauG) sowie des Brandversicherungswerts - Stand 1914 - für den Gebäudewert ermittelt (zu den Einzelheiten siehe etwa Prüfungsabteilung der Bayer. Notarkasse MittBayNot 2010, 513).
  • OLG Köln, 18.05.1992 - 2 Wx 20/92
    Auszug aus OLG München, 25.05.2011 - 34 Wx 90/11
    Wird anstelle einer GmbH & Co. KG nach deren Auflösung ihre frühere Kommanditistin als Alleineigentümerin von Grundbesitz eingetragen, handelt es sich kostenrechtlich um keine Grundbuchberichtigung, sondern um eine Neueintragung (OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 115 f.; bereits OLG Düsseldorf JurBüro 1988, 1708; OLG Köln Rpfleger 1992, 539/540; ebenso Rohs/Wedewer KostO Stand Dezember 2010 § 60 Rn. 5 c).
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