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   OLG Düsseldorf, 18.04.2011 - I-3 Wx 85/11   

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https://dejure.org/2011,18928
OLG Düsseldorf, 18.04.2011 - I-3 Wx 85/11 (https://dejure.org/2011,18928)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.04.2011 - I-3 Wx 85/11 (https://dejure.org/2011,18928)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. April 2011 - I-3 Wx 85/11 (https://dejure.org/2011,18928)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vormerkung erlischt nicht automatisch bei einem Wechsel eines durch die Auflassungsvormerkung gesicherten Anspruchs infolge einer privaten Schuldübernahme; Auswirkungen eines Wechsels eines durch eine Auflassungsvormerkung gesicherten Anspruch infolge einer privaten ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Erlöschen der Vormerkung bei Ausnahmefall der privativen Schuldübernahme

  • notar-drkotz.de

    Fortbestand einer Auflassungsvormerkung bei privativer Schuldübernahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 415; BGB § 883 Abs. 1
    Rechtsfolgen des Wechsels des Schuldners eines durch Auflassungsvormerkung gesicherten befristeten Wiederkaufsrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auswirkungen des Schuldnerwechsels auf Vormerkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • DNotZ 2012, 63
  • FGPrax 2011, 219
  • Rpfleger 2011, 599
  • BeckRS 2011, 14922
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 21/07

    Erweiterung des Sicherungszwecks einer Rückauflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.04.2011 - 3 Wx 85/11
    Der BGH (NJW 2008, 578) hat entschieden, die unabhängig von dem gesicherten Anspruch erfolgte oder fortbestehende Eintragung erlaube es, eine erloschene Vormerkung durch einen neu begründeten Anspruch wieder "aufzuladen", mit der Folge, dass die trotz Erlöschens des gesicherten Anspruchs weiterhin eingetragene Vormerkung nicht gelöscht und zur Sicherung eines neu begründeten Anspruchs wiederum eingetragen werden müsse, sondern zur Sicherung eines neu begründeten Anspruchs nutzbar gemacht werden könne, sofern dieser auf dieselbe Leistung wie der zunächst gesicherte Anspruch gerichtet ist.
  • BGH, 13.02.2014 - V ZB 88/13

    Grundbuchsache: Eintragungsfähigkeit eines Schuldnerwechsels bei einer

    bb) Nach anderer Auffassung soll die Vormerkung bei zeitgleichem Übergang von schuldrechtlicher Verpflichtung durch Schuldübernahme und Grundstückseigentum bestehen bleiben (OLG Düsseldorf, DNotZ 2012, 63, 65; MünchKomm-BGB/Kohler, 6. Aufl., § 883 Rn. 37; Staudinger/Gursky, BGB [2013], § 883 Rn. 68 aE; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 1493; Friederich, Die Stellung des Sicherungsgebers bei der privativen Schuldübernahme, S. 227 f.; Granderath, NJW 1960, 462, 463 f.; einschränkend NK-BGB/U. Krause, 3. Aufl., § 883 Rn. 52; vgl. auch KG, JR 1927, 845 Nr. 1394).

    b) Eine Gegenauffassung hält den Schuldnerwechsel für eintragungsfähig (OLG Düsseldorf, DNotZ 2012, 63, 65 mit zustimmender Anmerkung Reymann [68]; Krauß, Notar 2012, 317, 323).

  • OLG Frankfurt, 23.05.2013 - 20 W 352/12

    Grundbuch: Eintragungsfähigkeit des Schuldnerwechsels bei der Vormerkung

    So hat das OLG Düsseldorf (FGPrax 2011, 219), allerdings ohne diesbezügliche Begründung, die Auffassung vertreten, im Falle einer zeitgleich mit dem Eigentumsübergang erfolgten privativen Schuldübernahme eines durch eine Vormerkung gesicherten Anspruches könne der Wechsel des Schuldners im Grundbuch eingetragen werden kann.
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