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   LG Frankfurt/Main, 08.02.2013 - 2/6 O 273/12   

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LG Frankfurt/Main, 08.02.2013 - 2/6 O 273/12 (https://dejure.org/2013,12517)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08.02.2013 - 2/6 O 273/12 (https://dejure.org/2013,12517)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08. Februar 2013 - 2/6 O 273/12 (https://dejure.org/2013,12517)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2013, 10014
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 23.10.2008 - I ZR 197/06

    Sammelmitgliedschaft VI

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.02.2013 - 6 O 273/12
    Erheblich i.S. des § 8 III Nr. 2 UWG ist die Zahl der Mitglieder eines Verbands auf dem einschlägigen Markt dann, wenn diese Mitglieder als Unternehmen bezogen auf den maßgeblichen Markt in der Weise repräsentativ sind, dass ein missbräuchliches Vorgehen des Verbands ausgeschlossen werden kann ( BGH , GRUR 2009, 692 Rdnr. 12 = Sammelmitgliedschaft VI; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2010, 310).

    Dies kann auch schon bei einer geringen Zahl auf dem betreffenden Markt tätiger Mitglieder anzunehmen sein ( BGH , GRUR 2009, 692 Rdnr. 12 Sammelmitgliedschaft VI, m.w. Nachw.).

    Daher ist die Gesamtzahl der in der Branche tätigen Unternehmen und deren Marktbedeutung nicht von entscheidender Bedeutung ( BGH , GRUR 2009, 692 Rdnr. 12 - Sammelmitgliedschaft VI).

  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 218/03

    Sammelmitgliedschaft V

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.02.2013 - 6 O 273/12
    Vielmehr kommt es im Lauterkeitsrecht darauf an, ob sich die betreffenden Waren oder Dienstleistungen ihrer Art nach so gleichen oder nahe stehen, dass der Absatz des einen Unternehmers durch irgendein wettbewerbswidriges Handeln des anderen beeinträchtigt werden kann, wobei die Begriffe weit auszulegen sind (BGH GRUR 2007, 610 - Sammelmitgliedschaft V).

    Es reicht aus, dass die Mitgliedsunternehmen eine zumindest nicht gänzlich unbedeutende Beeinträchtigung durch die Wettbewerbsmaßnahme mit einer gewissen, wenn auch nur geringen Wahrscheinlichkeit zu befürchten haben (BGH GRUR 2006, 778 Rdn 19 - Sammelmitgliedschaft IV; BGH GRUR 2007, 610 Rdn 17 - Sammelmitgliedschaft V).

    Dabei ist unerheblich, ob die Mitglieder des Klägers konkret auch Kreuzfahrtschiffreisen anbieten, da ausreichend ist, dass die Mitgliedsunternehmen eine zumindest nicht gänzlich unbedeutende Beeinträchtigung durch die Werbemaßnahme mit einer gewissen, wenn auch nur geringen Wahrscheinlichkeit zu befürchten haben (BGH GRUR 2007, 610 - Sammelmitgliedschaft V).

  • BGH, 16.03.2006 - I ZR 103/03

    Sammelmitgliedschaft IV

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.02.2013 - 6 O 273/12
    Es reicht aus, dass die Mitgliedsunternehmen eine zumindest nicht gänzlich unbedeutende Beeinträchtigung durch die Wettbewerbsmaßnahme mit einer gewissen, wenn auch nur geringen Wahrscheinlichkeit zu befürchten haben (BGH GRUR 2006, 778 Rdn 19 - Sammelmitgliedschaft IV; BGH GRUR 2007, 610 Rdn 17 - Sammelmitgliedschaft V).

    Bei der Marktabgrenzung ist von der Geschäftstätigkeit des werbenden Unternehmens auszugehen, wobei es darauf ankommt, auf welche Waren und Dienstleistungen und dementsprechend auf welchen Branchenbereich sich die beanstandete Wettbewerbsmaßnahme (hier: Reisedienstleistungen) bezieht (BGH GRUR 2006, 778, Rnr. 19 - Sammelmitgliedschaft IV).

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 66/08

    Holzhocker

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.02.2013 - 6 O 273/12
    c) Mit der Verletzung der Informationspflicht nach § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG - die nach der Gesetzessystematik stets eine wesentliche im Sinne von Abs. 2 ist - steht auch fest, dass die Verletzung der Informationspflicht zu einer relevanten Fehlvorstellung führt (vgl. BGH GRUR 2010, 852 Tz. 21 - Gallardo Spyder ; GRUR 2010, 1142 Tz. 24 - Holzhocker ; Köhler/ Bornkamm , UWG, 30. Aufl., § 5a Rn. 57), da die Identität des die Ware anbietenden Unternehmens für die Kaufentscheidung des durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers in der heutigen Zeit nicht von nur untergeordneter, sondern von durchaus erheblicher Bedeutung ist.
  • EuGH, 12.05.2011 - C-122/10

    Ving Sverige

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.02.2013 - 6 O 273/12
    Der EuGH (GRUR 2011, 930) legt bei der Definition der Aufforderung zum Kauf einen eher großzügigen Maßstab an: Er verlangt, dass das Angebot, das die Informationspflichten nach § 5a Absatz 2 UWG auslöst, so gestaltet sein muss, dass der Verbraucher hinreichend über das beworbene Produkt und dessen Preis informiert ist, um eine geschäftliche Entscheidung treffen zu können.
  • BGH, 04.02.2010 - I ZR 66/09

    Gallardo Spyder

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.02.2013 - 6 O 273/12
    c) Mit der Verletzung der Informationspflicht nach § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG - die nach der Gesetzessystematik stets eine wesentliche im Sinne von Abs. 2 ist - steht auch fest, dass die Verletzung der Informationspflicht zu einer relevanten Fehlvorstellung führt (vgl. BGH GRUR 2010, 852 Tz. 21 - Gallardo Spyder ; GRUR 2010, 1142 Tz. 24 - Holzhocker ; Köhler/ Bornkamm , UWG, 30. Aufl., § 5a Rn. 57), da die Identität des die Ware anbietenden Unternehmens für die Kaufentscheidung des durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers in der heutigen Zeit nicht von nur untergeordneter, sondern von durchaus erheblicher Bedeutung ist.
  • BGH, 01.03.2007 - I ZR 51/04

    Krankenhauswerbung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.02.2013 - 6 O 273/12
    44 Dagegen ist nicht erforderlich, dass der Mitbewerber gerade bei den Waren oder Dienstleistungen, die mit den beanstandeten Wettbewerbsmaßnahmen beworben worden sind, mit den Mitgliedsunternehmen im Wettbewerb steht (BGH GRUR 2007, 809 Rdn 14 - Krankenhauswerbung).
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.02.2013 - 6 O 273/12
    Die Zugehörigkeit zu derselben oder einer verwandten Branche ist zwar ein ausreichendes, aber kein notwendiges Kriterium (BGH GRUR 1972, 553; BGH GRUR 2001, 260, 261 - Vielfachabmahner).
  • BGH, 12.01.1972 - I ZR 60/70

    Statt Blumen Onko-Kaffee

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.02.2013 - 6 O 273/12
    Die Zugehörigkeit zu derselben oder einer verwandten Branche ist zwar ein ausreichendes, aber kein notwendiges Kriterium (BGH GRUR 1972, 553; BGH GRUR 2001, 260, 261 - Vielfachabmahner).
  • BGH, 27.04.2000 - I ZR 287/97

    Fachverband

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.02.2013 - 6 O 273/12
    Für den Kläger als langjährig tätigen Wettbewerbsverband streitet die Vermutung, dass er die finanziellen, personellen und sachlichen Voraussetzungen erfüllt, um seine satzungsmäßigen Aufgaben wahrnehmen zu können (BGH WRP 1997, 439 - Geburtstagswerbung II; BGH GRUR 2000, 1093 - Fachverband; Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Aufl. 2012, § 8 Rnr. 3.66).
  • BGH, 13.07.2000 - I ZR 203/97

    Unternehmenskennzeichnung

  • BGH, 14.11.1996 - I ZR 164/94

    Geburtstagswerbung II - Sonderveranstaltung/Sonderangebote

  • BGH, 20.02.1997 - I ZR 12/95

    Emil-Grünbär-Klub - Getarnte Werbung; Förderung fremden Wettbewerbs

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2015 - 15 U 100/14

    Begriff der Zustellung demnächst i.S. von § 167 ZPO

    Dies setzt nicht voraus, dass in der kommerziellen Kommunikation bereits alle essentialia negotii genannt sind (OLG Celle, Beschluss v. 29.10.2013, 13 W 79/13, BeckRs 2013, 21845; OLG Dresden, Urt. v. 11.02.2014, 14 U 1641/13, BeckRs 2014, 18825; OLG Nürnberg GRUR-RR 2015, 117; LG Frankfurt, Urt. v. 08.02.2013, 2/6 O 273/12, BeckRS 2013, 10014).

    7 Abs. 4 UGP-Richtlinie gebietet trotz des darin verwendeten Begriffs "Kauf" keine Beschränkung auf Kaufverträge (OLG München, Urt. v. 15.05.2014, 6 U 3188/13, BeckRS 2014, 18826; LG Frankfurt, Urt. v. 08.02.2013, 2/6 O 273/12, BeckRS 2013, 10014; Fezer/Peifer, UWG, § 5a Rn. 37; Harte/Henning/Dreyer, UWG, 3. Aufl., § 5a Rn. 90, 93; Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 5a Rn. 30; Lindacher in: Teplitzky/Peifer/Leistner, UWG, § 5a, Rn. 45).

  • LG Darmstadt, 15.03.2021 - 18 O 33/20

    Abrechnung nach § 9 Abs. 1 GOZ bei Betrieb eines eigenen Praxislabors

    Für den Kläger als gerichtsbekannt langjährig tätigen Wettbewerbsverband streitet jedenfalls die Vermutung, dass er die finanziellen, personellen und sachlichen Voraussetzungen erfüllt, um seine satzungsmäßigen Aufgaben wahrnehmen zu können (vgl. LG Berlin, Urteil vom 10.9.2019 - 91 O 127/18; LG Frankfurt a.M., Urteil vom 8.2.2013 - 2/6 O 273/12).
  • OLG Düsseldorf, 31.03.2016 - 15 U 50/15
    Dies setzt nicht voraus, dass die kommerzielle Kommunikation bereits alle notwendigen Grundvoraussetzungen des Geschäftsabschlusses nennt (OLG Celle, Beschluss vom 29. Oktober 2013, 13 W 79/13, BeckRS 2013, 21845; OLG Dresden, Urteil vom 11. Februar 2014, 14 U 1641/13, BeckRS 2014, 18825; OLG Nürnberg, GRUR-RR 2015, 117, LG Frankfurt/ Main, Urteil vom 8. Februar 2013, 2/6 O 273/12, BeckRS 2013, 10014; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2015, 347).
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