Rechtsprechung
OLG Schleswig, 07.08.2015 - 3 Wx 61/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- RA Kotz
Erbeinsetzung durch testamentarische Zuwendung eines Einzelgegenstandes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§§ 133, 2084, 2087 BGB
Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Bestimmung des mit der den wesentlichen Wert des Nachlasses ausmachenden Wohnung Bedachten zum Alleinerben - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Testamentsauslegung bei Berufung zum Erben eines Einzelgegenstandes
- erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)
Nichte soll laut Testament Wohnung der Erblasserin bekommen - Ist die Nichte damit Alleinerbin?
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Testamentsauslegung bei Berufung zum Erben eines Einzelgegenstandes
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Testamentsauslegung bei Berufung zum Erben eines Einzelgegenstandes
Verfahrensgang
- AG Flensburg, 13.03.2015 - 8 VI 1385/14
- OLG Schleswig, 07.08.2015 - 3 Wx 61/15
Papierfundstellen
- FamRZ 2016, 406
- BeckRS 2015, 17224
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BayObLG, 19.12.1996 - 1Z BR 107/96
Zuwendung eines Bruchteils einer wertmäßig erheblichen Vermögensgruppe; …
Auszug aus OLG Schleswig, 07.08.2015 - 3 Wx 61/15
Im Übrigen sei als wesentlicher Vermögensgegenstand nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts in FamRZ 1997, 1177 auch z. B. ein Grundvermögen anzusehen, wenn es drei Viertel des Nachlasses ausmache, das verbleibende Geld dagegen nur ein Viertel.Insoweit liege der Sachverhalt auch ganz anders als die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts in FamRZ 1997, 1177.
Das Amtsgericht hat auf die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 19.12.1996 FamRZ 1997, 1177 ff. abgestellt.
- BGH, 19.01.2000 - IV ZR 157/98
Abgrenzung von Vermächtnis und Erbeinsetzung
Auszug aus OLG Schleswig, 07.08.2015 - 3 Wx 61/15
Die von ihm zitierte Rechtsprechung nimmt allerdings je nach den besonderen Umständen des Einzelfalles durchaus auch bei zugewendeten Werten unter 90 % bereits eine Erbeinsetzung entgegen der Zweifelsregel an (BGH ZEV 2000, 195 f - § 2087 Abs. 2 BGB angewendet, obwohl der Erblasser rund 85 % des beträchtlichen Gesamtvermögens zugewendet hatte; BayObLG NJW-RR 2000, 888 f - 88, 4 % im Testament verteiltes Vermögen reichen dort für die Annahme der Erbeinsetzung der im Testament genannten Miterben; BayObLG FamRZ 1999, 1392 ff - 77 % des Vermögens konkret an zwei Personen zugewiesen führten dort bei Heranziehung weiterer Umstände zur Miterbschaft zu je 1/2.; OLG Celle OLGR 2002, 246 ff - Zuwendung von Grundstücken, die 83 % des Nachlasses ausmachen, führt zur Erbeinsetzung; OLG Celle MDR 2003 89 f - Zuwendung von Grundstücken, die 83 % - 84 % des Nachlasses ausmachen, führt zur Erbeinsetzung). - OLG Schleswig, 14.01.2010 - 3 Wx 92/09
Verfahren nach FamFG bei Beschwerde in einer Nachlasssache
Auszug aus OLG Schleswig, 07.08.2015 - 3 Wx 61/15
Über sie kann der Senat ohne mündliche Verhandlung entscheiden (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 14.1.2010, 3 Wx 92/09, FamRZ 2010, 1178 ff; zustimmend Kammergericht…, Beschluss vom 29.6.2010, 1 W 161/10, bei [...] Rn. 10 ff).
- OLG Celle, 19.07.2002 - 6 W 82/02
Abgrenzung zwischen einer Erbeinsetzung und der Zuwendung eines Vermächtnisses; …
Auszug aus OLG Schleswig, 07.08.2015 - 3 Wx 61/15
Die von ihm zitierte Rechtsprechung nimmt allerdings je nach den besonderen Umständen des Einzelfalles durchaus auch bei zugewendeten Werten unter 90 % bereits eine Erbeinsetzung entgegen der Zweifelsregel an (BGH ZEV 2000, 195 f - § 2087 Abs. 2 BGB angewendet, obwohl der Erblasser rund 85 % des beträchtlichen Gesamtvermögens zugewendet hatte; BayObLG NJW-RR 2000, 888 f - 88, 4 % im Testament verteiltes Vermögen reichen dort für die Annahme der Erbeinsetzung der im Testament genannten Miterben; BayObLG FamRZ 1999, 1392 ff - 77 % des Vermögens konkret an zwei Personen zugewiesen führten dort bei Heranziehung weiterer Umstände zur Miterbschaft zu je 1/2.; OLG Celle OLGR 2002, 246 ff - Zuwendung von Grundstücken, die 83 % des Nachlasses ausmachen, führt zur Erbeinsetzung; OLG Celle MDR 2003 89 f - Zuwendung von Grundstücken, die 83 % - 84 % des Nachlasses ausmachen, führt zur Erbeinsetzung). - OLG Celle, 31.07.2002 - 6 W 96/02
Erbrecht; Privatschriftliches Testament; Gesetzliche Erben; Pflichtteil; …
Auszug aus OLG Schleswig, 07.08.2015 - 3 Wx 61/15
Die von ihm zitierte Rechtsprechung nimmt allerdings je nach den besonderen Umständen des Einzelfalles durchaus auch bei zugewendeten Werten unter 90 % bereits eine Erbeinsetzung entgegen der Zweifelsregel an (BGH ZEV 2000, 195 f - § 2087 Abs. 2 BGB angewendet, obwohl der Erblasser rund 85 % des beträchtlichen Gesamtvermögens zugewendet hatte; BayObLG NJW-RR 2000, 888 f - 88, 4 % im Testament verteiltes Vermögen reichen dort für die Annahme der Erbeinsetzung der im Testament genannten Miterben; BayObLG FamRZ 1999, 1392 ff - 77 % des Vermögens konkret an zwei Personen zugewiesen führten dort bei Heranziehung weiterer Umstände zur Miterbschaft zu je 1/2.; OLG Celle OLGR 2002, 246 ff - Zuwendung von Grundstücken, die 83 % des Nachlasses ausmachen, führt zur Erbeinsetzung; OLG Celle MDR 2003 89 f - Zuwendung von Grundstücken, die 83 % - 84 % des Nachlasses ausmachen, führt zur Erbeinsetzung). - BayObLG, 24.02.1999 - 1Z BR 100/98
Auslegung eines Testaments
Auszug aus OLG Schleswig, 07.08.2015 - 3 Wx 61/15
Die von ihm zitierte Rechtsprechung nimmt allerdings je nach den besonderen Umständen des Einzelfalles durchaus auch bei zugewendeten Werten unter 90 % bereits eine Erbeinsetzung entgegen der Zweifelsregel an (BGH ZEV 2000, 195 f - § 2087 Abs. 2 BGB angewendet, obwohl der Erblasser rund 85 % des beträchtlichen Gesamtvermögens zugewendet hatte; BayObLG NJW-RR 2000, 888 f - 88, 4 % im Testament verteiltes Vermögen reichen dort für die Annahme der Erbeinsetzung der im Testament genannten Miterben; BayObLG FamRZ 1999, 1392 ff - 77 % des Vermögens konkret an zwei Personen zugewiesen führten dort bei Heranziehung weiterer Umstände zur Miterbschaft zu je 1/2.; OLG Celle OLGR 2002, 246 ff - Zuwendung von Grundstücken, die 83 % des Nachlasses ausmachen, führt zur Erbeinsetzung; OLG Celle MDR 2003 89 f - Zuwendung von Grundstücken, die 83 % - 84 % des Nachlasses ausmachen, führt zur Erbeinsetzung). - BayObLG, 28.12.1999 - 1Z BR 137/99
Erbquoten bei Vererbung von Vermögenswerten
Auszug aus OLG Schleswig, 07.08.2015 - 3 Wx 61/15
Die von ihm zitierte Rechtsprechung nimmt allerdings je nach den besonderen Umständen des Einzelfalles durchaus auch bei zugewendeten Werten unter 90 % bereits eine Erbeinsetzung entgegen der Zweifelsregel an (BGH ZEV 2000, 195 f - § 2087 Abs. 2 BGB angewendet, obwohl der Erblasser rund 85 % des beträchtlichen Gesamtvermögens zugewendet hatte; BayObLG NJW-RR 2000, 888 f - 88, 4 % im Testament verteiltes Vermögen reichen dort für die Annahme der Erbeinsetzung der im Testament genannten Miterben; BayObLG FamRZ 1999, 1392 ff - 77 % des Vermögens konkret an zwei Personen zugewiesen führten dort bei Heranziehung weiterer Umstände zur Miterbschaft zu je 1/2.; OLG Celle OLGR 2002, 246 ff - Zuwendung von Grundstücken, die 83 % des Nachlasses ausmachen, führt zur Erbeinsetzung; OLG Celle MDR 2003 89 f - Zuwendung von Grundstücken, die 83 % - 84 % des Nachlasses ausmachen, führt zur Erbeinsetzung). - KG, 29.06.2010 - 1 W 161/10
EU-Konventionsrecht: Gesichtspunkte für die Weitergeltung des Ausschlusses des …
Auszug aus OLG Schleswig, 07.08.2015 - 3 Wx 61/15
Über sie kann der Senat ohne mündliche Verhandlung entscheiden (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 14.1.2010, 3 Wx 92/09, FamRZ 2010, 1178 ff; zustimmend Kammergericht, Beschluss vom 29.6.2010, 1 W 161/10, bei [...] Rn. 10 ff).
- OLG München, 09.08.2016 - 31 Wx 286/15
Testamentsauslegung bei Verfügung über einzelne Nachlassbestandteile
Die obergerichtliche Rechtsprechung geht davon aus, dass der Begünstigte sogar als Alleinerbe eingesetzt sein kann, wenn es sich bei dem zugewendeten Grundstück um den wesentlichen Nachlasswert handelt (OLG Schleswig FamRZ 2016, 406/407 m. w. N.). - OLG Bamberg, 06.05.2019 - 3 W 16/19
Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und einem Auswahl- bzw. Hausratsvermächtnis …
Nach der Lebenserfahrung will der Erblasser nämlich regelmäßig, dass auch die Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten vom Erben übernommen wird (vgl. BayObLG NJW-RR 03, 656, OLG Schleswig FamRZ 2016, 406).