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   LSG Hessen, 07.07.1994 - L 14 KR 2/94   

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https://dejure.org/1994,6185
LSG Hessen, 07.07.1994 - L 14 KR 2/94 (https://dejure.org/1994,6185)
LSG Hessen, Entscheidung vom 07.07.1994 - L 14 KR 2/94 (https://dejure.org/1994,6185)
LSG Hessen, Entscheidung vom 07. Juli 1994 - L 14 KR 2/94 (https://dejure.org/1994,6185)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 29 Abs 1 SGB 5, § 76 Abs 1 SGB 5, § 48 Abs 1 S 1 SGB 10, § 4 Abs 2 S 1 Nr 2 SGB 1, § 21 Abs 1 Nr 2 Buchst a SGB 1
    Krankenversicherung - Leistungsgewährung - Sozialrechtsverhältnis - Versicherungsverhältnis - Leistungsgrundverhältnis - Leistungserfüllungsverhältnis - Fortbestand - Leistungszusage - kieferorthopädische Behandlung - Durchführung durch Vertragszahnarzt - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Krankenversicherung; Leistungsgewährung; Sozialrechtsverhältnis; Versicherungsverhältnis; Mehrstufigkeit; Kassenarzt; Kassenzahnarzt; Mitgliedschaft; Personenkreis; Versicherungsfall; Schuldrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Breith 1994, 894
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 16.12.1993 - 4 RK 5/92

    Krankenkasse - Zuzahlung - Richtlinien - Diagnose - Versicherungsfall -

    Auszug aus LSG Hessen, 07.07.1994 - L 14 KR 2/94
    Im Rahmen dieses Vertragssystems erstreckt sich die Rechtsmacht des Vertragszahnarztes darauf, mit rechtlicher Bindungswirkung für die zuständige Krankenkasse im "Leistungserfüllungsverhältnis" festzusetzen, welche "nach Zweck oder Art bestimmten Dienste oder Sachen zur Krankenbehandlung medizinisch notwendig zu erbringen sind" (so BSG, Urteil vom 16. Dezember 1993 - 4 RK 5/92 -).

    Von diesem in sich geschlossenen System der Leistungserbringung abzuweichen ergibt sich - entgegen der Auffassung des Klägers und des Beigeladenen - für die Beklagte keine rechtliche Möglichkeit, weil sie strikt an die Vorgaben des SGB V (§§ 2, 12 Abs. 1, 70) gebunden ist (BSG, Urteil vom 16. Dezember 1993 - 4 RK 5/92 -).

    Zwar ist zutreffend, daß die Rechtsprechung (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 1993 - 4 RK 5/92 -) davon ausgeht, der Krankenversicherungsträger sei rechtlich gebunden und gehindert, in das Vertrauensverhältnis zwischen dem Versicherten und den von ihm gewählten Kassenarzt bzw. Kassenzahnarzt einzugreifen.

  • BGH, 07.06.1977 - VI ZR 77/76

    Schmerzensgeldanspruch bei ärztlichen Behandlungsschäden - Verjährung von

    Auszug aus LSG Hessen, 07.07.1994 - L 14 KR 2/94
    Die für eine vertragliche Beziehung konstitutiven Elemente der zwei korrespondierenden tatbestandsmäßigen Vorgänge lassen sich nicht negieren (vgl. BGH NJW 1977, S. 2120).
  • BGH, 18.03.1980 - VI ZR 247/78

    Fehlgeschlagene Unfruchtbarmachung

    Auszug aus LSG Hessen, 07.07.1994 - L 14 KR 2/94
    Der Bundesgerichtshof hat es bisher in ständiger Rechtsprechung (vgl. BGHZ 76, 259 (261); 97, 273 (276); 100, 363 (367)) stets abgelehnt, die Beziehungen zwischen dem Patienten und dem Arzt dem Privatrecht zu entziehen, und zwar selbst dann, wenn die Heilbehandlung auf "Vorgängen des öffentlichen Rechts" beruhte (BGHZ 63, 265, 270 = NJW 1975, S. 589).
  • BGH, 09.12.1974 - III ZR 131/72

    Haftung des sog. Durchgangsarztes

    Auszug aus LSG Hessen, 07.07.1994 - L 14 KR 2/94
    Der Bundesgerichtshof hat es bisher in ständiger Rechtsprechung (vgl. BGHZ 76, 259 (261); 97, 273 (276); 100, 363 (367)) stets abgelehnt, die Beziehungen zwischen dem Patienten und dem Arzt dem Privatrecht zu entziehen, und zwar selbst dann, wenn die Heilbehandlung auf "Vorgängen des öffentlichen Rechts" beruhte (BGHZ 63, 265, 270 = NJW 1975, S. 589).
  • BGH, 28.04.1987 - VI ZR 171/86

    Vertragliche Beziehungen des Kassenpatienten

    Auszug aus LSG Hessen, 07.07.1994 - L 14 KR 2/94
    Der Bundesgerichtshof hat es bisher in ständiger Rechtsprechung (vgl. BGHZ 76, 259 (261); 97, 273 (276); 100, 363 (367)) stets abgelehnt, die Beziehungen zwischen dem Patienten und dem Arzt dem Privatrecht zu entziehen, und zwar selbst dann, wenn die Heilbehandlung auf "Vorgängen des öffentlichen Rechts" beruhte (BGHZ 63, 265, 270 = NJW 1975, S. 589).
  • BGH, 25.03.1986 - VI ZR 90/85

    Haftung des Mitinhabers einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis

    Auszug aus LSG Hessen, 07.07.1994 - L 14 KR 2/94
    Der Bundesgerichtshof hat es bisher in ständiger Rechtsprechung (vgl. BGHZ 76, 259 (261); 97, 273 (276); 100, 363 (367)) stets abgelehnt, die Beziehungen zwischen dem Patienten und dem Arzt dem Privatrecht zu entziehen, und zwar selbst dann, wenn die Heilbehandlung auf "Vorgängen des öffentlichen Rechts" beruhte (BGHZ 63, 265, 270 = NJW 1975, S. 589).
  • BSG, 19.11.1985 - 6 RKa 14/83

    Verpflichtung eines Kassen-und Vertragsarztes - Vorlage von Röntgenaufnahmen -

    Auszug aus LSG Hessen, 07.07.1994 - L 14 KR 2/94
    Die Rechtsprechung des BSG (vgl. BSGE 59, 172) kann dieser Auffassung zugerechnet werden.
  • BSG, 06.06.1991 - 3 RK 12/90

    Fortbestand eienr erteilten Leistungszusage der Krankenversicherung -

    Auszug aus LSG Hessen, 07.07.1994 - L 14 KR 2/94
    Diese Voraussetzungen für eine Änderung einer bestandskräftigen Verwaltungsentscheidung (als Dauerverwaltungsakt; vgl. BSG, Urteil vom 6. Juni 1991 - 3 RK 12/90 -) liegen vor.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2009 - 2 L 246/08

    Berufsunfähigkeitsrente für Zahnärztin

    Der Zahnarzt kann auch nach Verzicht auf die Zulassung als Kassenarzt zahnärztlich tätig sein, da er weiterhin befugt ist, Privatpatienten zu behandeln (vgl. HessLSG, Urt. v. 07.07.1994 - L 14 Kr 2/94 -, Breith 1994, 894).
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