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   OLG Frankfurt, 13.11.1992 - 20 W 429/92   

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https://dejure.org/1992,3823
OLG Frankfurt, 13.11.1992 - 20 W 429/92 (https://dejure.org/1992,3823)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.11.1992 - 20 W 429/92 (https://dejure.org/1992,3823)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. November 1992 - 20 W 429/92 (https://dejure.org/1992,3823)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufige Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung durch Anordnung des Vormundschaftsrichters; Kompetenzen von Vormundschaftsrichter und Betreuer im Zusammenhang mit Unterbringungsmaßnahmen

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einstweilige Anordnung der Unterbringung nicht ohne vorläufigen Betreuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einstweilige Unterbringungsanordnung; Vormundschaftsrichter; Vorläufiger Betreuer; Aufenthaltsbestimmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 49
  • FamRZ 1993, 357
  • Rpfleger 1993, 195
  • BtPrax 1993, 32
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 13.02.2002 - XII ZB 191/00

    Anordnung der Unterbringung ohne gleichzeitige Bestellung eines Betreuers

    Es möchte von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 13. November 1992 (FamRZ 1993, 357 f.) abweichen, das eine einstweilige Unterbringung nach § 1846 BGB, § 70 h Abs. 3 FGG nur dann für zulässig hält, wenn "gleichzeitig und sofort wirksam" ein Betreuer bestellt wird (OLG Frankfurt am Main aaO, S. 357 f.).
  • BayObLG, 31.10.2000 - 3Z BR 272/00

    Voraussetzungen der vorläufigen Unterbringung nach Betreuungsrecht

    Er sieht sich an der Zurückweisung jedoch durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 13.11.1992 - 20 W 429/92 - (FamRZ 1993, 357 = BtPrax 1993, 32) gehindert.

    Noch weitergehend darf nach manchen Stimmen eine einstweilige Unterbringung nach § 70h Abs. 3 FGG, § 1846 BGB nur angeordnet werden, wenn gleichzeitig und sofort wirksam ein Betreuer mit dem Aufgabenkreis der Aufenthaltsbestimmung bestellt wird (OLG Frankfurt FamRZ 1993, 357; BG Chemnitz BtPrax 1992, 111; Wiegand FamRZ 1991, 1022/1024).

  • BayObLG, 15.05.2002 - 3Z BR 163/00

    Umfang vormundschaftsgerichtlicher Unterbringungsanordnung - vorläufige

    Während von einigen Stimmen die Auffassung vertreten wird, dass zumindest gleichzeitig mit der Anordnung der Unterbringung ein vorläufiger Betreuer für den Betroffenen zu bestellen ist (vgl. insbesondere OLG Frankfurt a. Main FamRZ 1993, 357 ff.), erachten die überwiegende Rechtsprechung und Literatur eine Unterbringung nach § 1846 BGB auch dann als zulässig, wenn noch kein vorläufiger Betreuer bestellt ist (vgl. OLG Schleswig NJW 1992, 2974; MünchKomm/Schwab BGB 4. Aufl. § 1906 Rn. 100; Palandt/Diederichsen § 1846 Rn. 4; Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 9. Aufl. § 70h FGG Rn. 14).
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