Weitere Entscheidung unten: LG Stuttgart, 10.03.1999

Rechtsprechung
   LG Passau, 04.03.1999 - 2 T 47/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,12694
LG Passau, 04.03.1999 - 2 T 47/99 (https://dejure.org/1999,12694)
LG Passau, Entscheidung vom 04.03.1999 - 2 T 47/99 (https://dejure.org/1999,12694)
LG Passau, Entscheidung vom 04. März 1999 - 2 T 47/99 (https://dejure.org/1999,12694)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zulassung der Beschwerde nur durch den Richter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BtPrax 1999, 158
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Frankfurt/Oder, 25.02.2000 - 6 (b) T 18/00

    Funktionelle Zuständigkeit hinsichtlich der Entscheidung über die Nichtzulassung

    Die entgegengesetzte Auffassung geht dahin, dass ausschließlich der Richter die Befugnis habe, wegen der besonderen Bedeutung der Rechtsangelegenheit die Beschwerde zum Landgericht zuzulassen (LG Passau, BtPrax 1999, 158 ; wohl auch Zimmermann, aaO., S. 637).
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Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 10.03.1999 - 10 T 326/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11225
LG Stuttgart, 10.03.1999 - 10 T 326/98 (https://dejure.org/1999,11225)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 10.03.1999 - 10 T 326/98 (https://dejure.org/1999,11225)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 10. März 1999 - 10 T 326/98 (https://dejure.org/1999,11225)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht

    Verzinsung der Betreuervergütung, Zinsanspruch

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BtPrax 1999, 158
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 04.12.2003 - IX ZB 48/03

    Rechte des vorläufigen Insolvenzverwalters bei verzögerter Bearbeitung des

    Die Vergütungsansprüche des Vormunds (§§ 1836 bis 1836 b BGB), der ebenfalls ein privates Amt wahrnimmt, sind nur im Falle des Verzuges zu verzinsen (LG Stuttgart BtPrax 1999, 158; LG Hildesheim FamRZ 2001, 1642; Palandt/Diederichsen, BGB 63. Aufl. § 1835 Rn. 1, § 1836a Rn. 11), also nicht schon ab Eingang des Festsetzungsantrags.
  • OLG Hamm, 12.11.2002 - 15 W 150/02

    Festsetzung von Zinsen im Vergütungsfestsetzungsverfahren

    Eine Verpflichtung zur Verzinsung dieses Anspruchs kann sich deshalb ausschließlich aus den Vorschriften des BGB ergeben (BayObLG FamRZ 2002, 767; LG Stuttgart BtPrax 1999, 158, 159; Zimmermann FamRZ 2002; 1373, 1378; OLG Zweibrücken Rpfleger 2002, 477 zur Verzinsung der Vergütung eines Insolvenzverwalters).
  • BGH, 04.12.2003 - IX ZB 69/03

    Verzinsung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Die Vergütungsansprüche des Vormunds (§§ 1836 bis 1836b BGB), der ebenfalls ein privates Amt wahrnimmt, sind nur im Falle des Verzuges zu verzinsen (LG Stuttgart BtPrax 1999, 158; LG Hildesheim FamRZ 2001, 1642; Palandt/Diederichsen, BGB 63. Aufl. § 1835 Rn. 1, § 1836a Rn. 11), also nicht schon ab Eingang des Festsetzungsantrags.
  • BayObLG, 19.10.2001 - 3Z BR 216/01

    Härteausgleich bei Betreuung nicht mittelloser Betroffener - Verzinsung der

    Zinsen können grundsätzlich nur auf der Grundlage der Vorschriften der §§ 288, 291 BGB verlangt werden (Jürgens Betreuungsrecht 2. Aufl. § 1836 BGB Rn. 21: nur bei Verzug; vgl. auch LG Stuttgart BtPrax 1999, 158 zum alten Recht).
  • LG Hildesheim, 27.04.2001 - 5 T 175/01

    Verzinsung von Ansprüchen eines Betreuers auf Vergütung und Aufwendungsersatz;

    Nach Auffassung der Kammer kommt nämlich allenfalls ein Zinsanspruch dann in Betracht, wenn der Betreute mit der Zahlung der Vergütung nach den allgemeinen Vorschriften in Verzug ist (vgl. LG Stuttgart, BtPrax 1999, S. 158; Palandt-Diederichsen, a. a. O., Rz. 2).
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