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   EuGH, 12.05.2005 - C-42/04   

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https://dejure.org/2005,10621
EuGH, 12.05.2005 - C-42/04 (https://dejure.org/2005,10621)
EuGH, Entscheidung vom 12.05.2005 - C-42/04 (https://dejure.org/2005,10621)
EuGH, Entscheidung vom 12. Mai 2005 - C-42/04 (https://dejure.org/2005,10621)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Maul- und Klauenseuche - Verordnung (EG) Nr. 1046/2001 -Gewährung einer Beihilfe anlässlich der Abgabe von Tieren zur Beseitigung - Festsetzung des Höchstbetrags der Beihilfe auf der Grundlage des durchschnittlichen Lebendgewichts der Tiere je Partie

  • Europäischer Gerichtshof

    Elshof

    Maul- und Klauenseuche - Verordnung (EG) Nr. 1046/2001 -Gewährung einer Beihilfe anlässlich der Abgabe von Tieren zur Beseitigung - Festsetzung des Höchstbetrags der Beihilfe auf der Grundlage des durchschnittlichen Lebendgewichts der Tiere je Partie

  • EU-Kommission PDF

    Elshof

    Maul- und Klauenseuche - Verordnung (EG) Nr. 1046/2001 -Gewährung einer Beihilfe anlässlich der Abgabe von Tieren zur Beseitigung - Festsetzung des Höchstbetrags der Beihilfe auf der Grundlage des durchschnittlichen Lebendgewichts der Tiere je Partie

  • EU-Kommission

    Elshof

    Landwirtschaft , Veterinärrecht

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Begriffes "Partie" in Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1046/2001 der Kommission vom 30. Mai 2001 mit Sondermaßnahmen zur Stützung des Schweinefleischmarktes und Kalbfleischmarktes in den Niederlanden (ABl. L 145, S. 31); Gewährung einer ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 1046/2001 der Kommission vom 30. Mai 2001 mit Sondermaßnahmen zur Stützung des Schweinefleisch- und Kalbfleischmarktes in den Niederlanden Art. 4 Abs. 3; ; Vero... rdnung Nr. 1046/2001 Art. 1 Abs. 3; ; Verordnung Nr. 1046/2001 Art. 3; ; Verordnung Nr. 1046/2001 Art. 4 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Elshof

    Maul- und Klauenseuche - Verordnung (EG) Nr. 1046/2001 - Gewährung einer Beihilfe anlässlich der Abgabe von Tieren zur Beseitigung - Festsetzung des Höchstbetrags der Beihilfe auf der Grundlage des durchschnittlichen Lebendgewichts der Tiere je Partie

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des College van Beroep voor het bedijfsleven (Niederlande) vom 23. Januar 2004 in dem Rechtsstreit Maatschap J. B. und R. A. M. Elshof gegen Minister van Landbouw, Natuur en Voedselkwaliteit

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des College van Beroep voor het bedrijfsleven - Auslegung von Artikel 4 Absatz 3 und Anhang II Nummer 1 der Verordnung (EG) Nr. 1046/2001 der Kommission vom 30. Mai 2001 mit Sondermaßnahmen zur Stützung des Schweinefleisch- und ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 27.02.2003 - C-373/00

    Adolf Truley

    Auszug aus EuGH, 12.05.2005 - C-42/04
    Es handelt sich um einen autonomen gemeinschaftsrechtlichen Begriff, der unter Berücksichtigung des Regelungszusammenhangs von Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung Nr. 1046/2001 und des mit dieser Verordnung verfolgten Zweckes auszulegen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Januar 1984 in der Rechtssache 327/82, Ekro, Slg. 1984, 107, Randnr. 11, vom 19. September 2000 in der Rechtssache C-287/98, Linster, Slg. 2000, I-6917, Randnr. 43, und vom 27. Februar 2003 in der Rechtssache C-373/00, Adolf Truley, Slg. 2003, I-1931, Randnr. 35).
  • EuGH, 18.01.1984 - 327/82

    Ekro

    Auszug aus EuGH, 12.05.2005 - C-42/04
    Es handelt sich um einen autonomen gemeinschaftsrechtlichen Begriff, der unter Berücksichtigung des Regelungszusammenhangs von Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung Nr. 1046/2001 und des mit dieser Verordnung verfolgten Zweckes auszulegen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Januar 1984 in der Rechtssache 327/82, Ekro, Slg. 1984, 107, Randnr. 11, vom 19. September 2000 in der Rechtssache C-287/98, Linster, Slg. 2000, I-6917, Randnr. 43, und vom 27. Februar 2003 in der Rechtssache C-373/00, Adolf Truley, Slg. 2003, I-1931, Randnr. 35).
  • EuGH, 19.09.2000 - C-287/98

    Linster

    Auszug aus EuGH, 12.05.2005 - C-42/04
    Es handelt sich um einen autonomen gemeinschaftsrechtlichen Begriff, der unter Berücksichtigung des Regelungszusammenhangs von Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung Nr. 1046/2001 und des mit dieser Verordnung verfolgten Zweckes auszulegen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Januar 1984 in der Rechtssache 327/82, Ekro, Slg. 1984, 107, Randnr. 11, vom 19. September 2000 in der Rechtssache C-287/98, Linster, Slg. 2000, I-6917, Randnr. 43, und vom 27. Februar 2003 in der Rechtssache C-373/00, Adolf Truley, Slg. 2003, I-1931, Randnr. 35).
  • EuGH, 24.02.2005 - C-318/02

    Niederlande / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.05.2005 - C-42/04
    33 Die niederländische Regierung weist außerdem darauf hin, dass im Rahmen des Rechnungsabschlussverfahrens betreffend die Gewährung der Beihilfen nach Artikel 4 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 413/97 der Kommission vom 3. März 1997 mit Sondermaßnahmen zur Stützung des Schweinemarkts in den Niederlanden (ABl. L 62, S. 26), das zum Urteil vom 24. Februar 2005 in der Rechtssache C-318/02 (Niederlande/Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) geführt habe, die Auslegung, wonach sich der Begriff "Partie" auf alle von einem Erzeuger stammenden Tiere beziehe, die an ein und demselben Tag abgegeben worden seien, ausdrücklich abgelehnt worden sei.
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 10 ME 130/07

    Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Berücksichtigung von familiären

    Insoweit kann ein Mitgliedsstaat, der seine Verpflichtung zur Umsetzung einer Richtlinie verletzt hat, nicht die durch die Richtlinie begründeten Rechte des Einzelnen unter Berufung darauf abwehren, dass er von der in der Richtlinie vorgesehenen Möglichkeit einer einschränkenden oder versagenden Regelung im Falle der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht Gebrauch gemacht hätte (vgl. EuGH, Urteil vom 19. November 1991 - C 6/90 -, juris; Urteil vom 29. April 2004 - C 102/02 -, juris; Urteile vom 14. Juli 2005 - C 42/04 und C 141/04 - Beschluss des Senats vom 18. Januar 2007, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.2007 - 13 S 1020/07

    Niederlassungserlaubnis bei mehreren Verurteilungen - Daueraufenthaltsrichtlinie

    Insoweit kann ein Mitgliedsstaat, der seine Verpflichtung zur Umsetzung einer Richtlinie verletzt hat, nicht die durch die Richtlinie begründeten Rechte des Einzelnen unter Berufung darauf abwehren, dass er von der in der Richtlinie vorgesehenen Möglichkeit einer einschränkenden oder versagenden Regelung im Falle der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht Gebrauch gemacht hätte (vgl. EuGH, Urteile vom 14.07.2005 - C-42/04 und C-141/04 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 18.01.2007 - 10 ME 44/07

    Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen; Anwendbarkeit der

    Insoweit kann ein Mitgliedsstaat, der seine Verpflichtung zur Umsetzung einer Richtlinie verletzt hat, nicht die durch die Richtlinie begründeten Rechte des Einzelnen unter Berufung darauf abwehren, dass er von der in der Richtlinie vorgesehenen Möglichkeit einer einschränkenden oder versagenden Regelung im Falle der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht Gebrauch gemacht hätte (vgl. EuGH, Urteil vom 19. November 1991 - C-6/90 -, juris; Urteil vom 29. April 2004 - C-102/02 -, juris; Urteile vom 14. Juli 2005 - C-42/04 und C-141/04 -).
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