Rechtsprechung
EuGH, 06.04.1995 - C-147/94 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Kommission / Spanien
EG-Vertrag, Artikel 169
Mitgliedstaaten; Verpflichtungen; Durchführung der Richtlinien; Verstoß; Rechtfertigung; Unzulässigkeit - EU-Kommission
Kommission / Spanien
- Wolters Kluwer
Fehlende fristgemäße Umsetzung einer Richtlinie durch Spanien; Rechtfertigung der Nichtbeachtung von Verpflichtungen und Fristen durch Berufen auf Bestimmungen, Praktiken oder Gegebenheiten der internen Rechtsordnung des jeweiligen Mitgliedstaates
- Judicialis
EG-Vertrag Art. 169; ; Richtlinie 90/618/EWG des Rates vom 8. November 1990 zur Änderung der Richtlinie 73/239/EWG und der Richtlinie 88/357/EWG zur Koordinierung der Rechts- und V... erwaltungsvorschriften für die Direktversicherung (mit Ausnahme der Lebensversicherung) Art. 12 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der Richtlinien - Verstoß - Rechtfertigung - Unzulässigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 09.03.1995 - C-147/94
- EuGH, 06.04.1995 - C-147/94
Wird zitiert von ... (15) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 18.05.1994 - C-303/93
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 06.04.1995 - C-147/94
7 Dagegen hat der Gerichtshof entgegen dem Antrag der Kommission nicht zu berücksichtigen, daß keine Unterrichtung über Rechts- und Verwaltungsvorschriften erfolgt ist, die hätten erlassen werden müssen, um der Richtlinie nachzukommen, denn das Königreich Spanien hat innerhalb der Frist, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme festgesetzt worden war, gerade keine solchen Vorschriften erlassen (Urteil vom 18. Mai 1994 in der Rechtssache C-303/93, Kommission/Italien, Slg. 1994, I-1901, Randnr. 6).
- EuGH, 12.12.1996 - C-298/95
Kommission / Deutschland
18 Bezueglich der verfahrensmässigen Schwierigkeiten, die die deutsche Regierung zur Rechtfertigung der bei der Umsetzung der Richtlinien 78/659 und 79/923 eingetretenen Verzögerung anführt, genügt jedenfalls der Hinweis darauf, daß sich ein Mitgliedstaat, wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen kann, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (vgl. insbesondere Urteile vom 6. April 1995 in der Rechtssache C-147/94, Kommission/Spanien, Slg. 1995, I-1015, Randnr. 5, vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-259/94, Kommission/Griechenland, Slg. 1995, I-1947, Randnr. 5, und vom 2. Mai 1996 in der Rechtssache C-253/95, Kommission/Deutschland, Slg. 1996, I-2423, Randnr. 12). - Generalanwalt beim EuGH, 17.10.1995 - C-118/95
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …
(3) - Urteile vom 6. April 1995 in der Rechtssache C-147/94 (Kommission/Spanien, Slg. 1995, I-1015, Randnr. 5) und vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-259/94 (Kommission/Griechenland, noch nicht in der amtlichen Sammlung der Rechtsprechung veröffentlicht, Randnr. 5).(4) - Siehe z. B. Urteil vom 18. Mai 1994 in der Rechtssache C-303/93 (Kommission/Italien, Slg. 1994, I-1901, Randnr. 6), Urteil vom 23. März 1995 in der Rechtssache C-365/93 (Kommission/Griechenland, Slg. 1995, I-499, Randnr. 12) und das schon erwähnte Urteil Kommission/Spanien vom 6. April 1995, Randnr. 7.
- EuGH, 19.09.1996 - C-236/95
Kommission / Griechenland
18 Was schließlich die formalen und prozeduralen Schwierigkeiten angeht, auf die sich die Griechische Republik berufen hat, um die bei der Verabschiedung dieses Dekretentwurfs eingetretene Verzögerung zu rechtfertigen, ist festzustellen, daß ° wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat ° ein Mitgliedstaat sich nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen kann, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (siehe u. a. Urteile vom 6. April 1995 in der Rechtssache C-147/94, Kommission/Spanien, Slg. 1995, I-1015, Randnr. 5, vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-259/94, Kommission/Griechenland, Slg. 1995, I-1947, Randnr. 5, und vom 2. Mai 1996 in der Rechtssache C-253/95, Kommission/Deutschland, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 12).
- EuGH, 17.07.1997 - C-43/97
Kommission / Italien
Dagegen hat der Gerichtshof entgegen dem Antrag der Kommission nicht zu berücksichtigen, daß keine Unterrichtung über Rechts- und Verwaltungsvorschriften erfolgt ist, die hätten erlassen werden müssen, um der Richtlinie 93/36 nachzukommen; denn die Italienische Republik hat innerhalb der Frist, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt war, gerade keine solchen Vorschriften erlassen (vgl. Urteil vom 6. April 1995 in der Rechtssache C-147/94, Kommission/Spanien, Slg. 1995, I-1015, Randnr. 7). - EuGH, 06.07.1995 - C-259/94
Kommission / Griechenland
5 Nach ständiger Rechtsprechung (siehe z. B. Urteil vom 6. April 1995 in der Rechtssache C-147/94, Kommission/Spanien, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) kann sich nämlich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen. - Generalanwalt beim EuGH, 18.06.1998 - C-386/97
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. - …
(2) - Vgl. u. a. Urteile vom 6. April 1995 in der Rechtssache C-147/94 (Kommission/Spanien, Slg. 1995, I-1015) und vom 20. März 1997 in der Rechtssache C-294/96 (Kommission/Belgien, Slg. 1997, I-1781). - Generalanwalt beim EuGH, 05.05.1998 - C-343/97
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. - …
(3) - Vgl. neben vielen anderen Urteil vom 6. April 1995 in der Rechtssache C-147/94 (Kommission/Spanien, Slg. 1995, I-1015). - Generalanwalt beim EuGH, 31.03.1998 - C-183/97
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Portugiesische Republik. - …
(3) - Vgl. z. B. Urteil vom 6. April 1995 in der Rechtssache C-147/94 (Kommission/Spanien, Slg. 1995, I-1015). - Generalanwalt beim EuGH, 11.05.1995 - C-109/94
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. - …
1995 in der Rechtssache C-365/93 (Kommission/Griechische Republiki sowie Urteil vom 6. April 1995 in der Rechtssache C-147/94 (Kommission/Königreich Spanien). - Generalanwalt beim EuGH, 25.06.1998 - C-214/96
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien. - …
(9) - Vgl. statt vieler Urteile vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-259/94 (Kommission/Griechenland, Slg. 1995, I-1947, Randnr. 5), vom 6. April 1995 in der Rechtssache C-147/94 (Kommission/Spanien, Slg. 1995, I-1015, Randnr. 5) und vom 20. September 1990 in der Rechtssache C-5/89 (Kommission/Deutschland, Slg. 1990, I-3437, Randnr. 18). - Generalanwalt beim EuGH, 20.06.1996 - C-79/95
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.03.1996 - C-234/95
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.1995 - C-17/95
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.
- Generalanwalt beim EuGH, 14.09.1995 - C-257/94
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.06.1995 - C-240/94
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland. - Vertragsverletzung …
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 09.03.1995 - C-147/94 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien.
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung einer Richtlinie
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 09.03.1995 - C-147/94
- EuGH, 06.04.1995 - C-147/94