Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 14.06.2001

Rechtsprechung
   EuGH, 25.10.2001 - C-276/99   

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https://dejure.org/2001,7458
EuGH, 25.10.2001 - C-276/99 (https://dejure.org/2001,7458)
EuGH, Entscheidung vom 25.10.2001 - C-276/99 (https://dejure.org/2001,7458)
EuGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2001 - C-276/99 (https://dejure.org/2001,7458)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    EGKS - Staatliche Beihilfe an Stahlunternehmen - Aufforderung zur Rückforderung gemeinschaftsrechtswidriger Beihilfen - Verpflichtungen der Mitgliedstaaten - Vertragsverletzung - Einleitung eines Verfahrens, nachdem alle Wirkungen der Vertragsverletzung erschöpft sind

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutschland / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Deutschland / Kommission

    Artikel 88 KS
    Verpflichtungen der Mitgliedstaaten - Verstoß gegen eine Verpflichtung - Verfahren gemäß Artikel 88 KS - Zweck - Erwirkung einer Verhaltensänderung des säumigen Staates - Entscheidung der Kommission, mit der eine Vertragsverletzung festgestellt wird, deren Wirkungen ...

  • EU-Kommission

    Deutschland / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung der Entscheidung 1999/597/EGKS in einem Verfahren nach Art. 88 EGKS-Vertrag über eine staatliche Beihilfe Deutschlands zugunsten der Neue Maxhütte Stahlwerke GmbH; Aufforderung zur Rückforderung gemeinschaftsrechtswidriger Beihilfen; Einleitung eines ...

  • Judicialis

    Entscheidung 1999/597/EGKS

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung 1999/597/EGKS
    Verpflichtungen der Mitgliedstaaten - Verstoß gegen eine Verpflichtung - Verfahren gemäß Artikel 88 KS - Zweck - Erwirkung einer Verhaltensänderung des säumigen Staates - Entscheidung der Kommission, mit der eine Vertragsverletzung festgestellt wird, deren Wirkungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 226 EG; 88 KS
    Europarecht, Keine Rüge einer Vertragsverletzung nach Erledigung

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung K(1999) 1123 endg. in einem Verfahren nach Artikel 88 EGKS-Vertrag über eine staatliche Beihilfe Deutschlands zugunsten der Neue Maxhütte Stahlwerke GmbH - Modalitäten der Rückforderung einer mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbaren ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 31.03.1992 - C-362/90

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-276/99
    Wie der Generalanwalt in Nummer 42 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, liegt der Zweck dieses Verfahrens somit darin, eine Verhaltensänderung des säumigen Staates zu erwirken, nicht aber darin, abstrakt oder grundsätzlich eine in der Vergangenheit liegende Vertragsverletzung festzustellen (vgl. für das Vertragsverletzungsverfahren gemäß Artikel 226 EG Urteil vom 31. März 1992 in der Rechtssache C-362/90, Kommission/Italien, Slg. 1992, I-2353, Randnrn.

    Sie hat auch nicht erläutert, aus welchen Gründen sie nicht rechtzeitig tätig werden konnte, um mittels der ihr zur Verfügung stehenden Verfahren zu verhindern, dass die gerügte Vertragsverletzung ihre Wirkungen entfaltet (vgl. hinsichtlich der gleichartigen Verpflichtung der Kommission im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens gemäß Artikel 226 EG das Urteil Kommission/Italien, Randnr. 12).

  • EuG, 21.01.1999 - T-129/95

    STAATLICHE BEIHILFEN IN HÖHE VON ÜBER 275 MILLIONEN DM FÜR RECHTSWIDRIG ERKLÄRT

    Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-276/99
    Mit Urteil vom 21. Januar 1999 in den verbundenen Rechtssachen T-129/95, T-2/96 und T-97/96 (Neue Maxhütte Stahlwerke und Lech-Stahlwerke/Kommission, Slg. 1999, II-17) wies das Gericht die Klagen insbesondere gegen die beiden oben in Randnummer 3 genannten Entscheidungen ab, mit denen der Bundesrepublik Deutschland aufgegeben worden war, von der NMH die dieser als Gesellschafterdarlehen gewährten Beträge zurückzufordern.
  • EuGH, 03.05.1996 - C-399/95

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-276/99
    Mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 3. Mai 1996 in der Rechtssache C-399/95 R (Deutschland/Kommission, Slg. 1996, I-2441) wurde der Antrag abgewiesen.
  • EuGH, 25.01.2001 - C-111/99

    Lech-Stahlwerke / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-276/99
    Mit Beschluss des Gerichtshofes vom 25. Januar 2001 in der Rechtssache C-111/99 P (Lech-Stahlwerke/Kommission, Slg. 2001, I-727) wurde auch das von der Lech-Stahlwerke GmbH gegen dieses Urteil eingelegte Rechtsmittel abgewiesen.
  • EuGH, 15.07.1960 - 20/59

    Italienische Republik gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle

    Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-276/99
    Zweitens eröffnet Artikel 88, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, ein Vollstreckungsverfahren und stellt somit die Ultima Ratio zum Schutz der im Vertrag verankerten Belange der Gemeinschaft gegen die Untätigkeit oder den Widerstand der Mitgliedstaaten dar (Urteil vom 15. Juli 1960 in der Rechtssache 20/59, Italien/Hohe Behörde, Slg. 1960, 683, 713).
  • EuG, 04.04.2002 - T-198/01

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission

    52 Die Kommission wendet gegen die Zulässigkeit des vorliegenden Antrags auf einstweilige Anordnung ein, die Antragstellerin hätte warten müssen, bis die BvS vor den deutschen Gerichten ein Verfahren zur Rückforderung der streitigen Beihilfe einleite, um dann alle ihr zur Verfügung stehenden innerstaatlichen Rechtsschutzmöglichkeiten auszuschöpfen (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 6. Februar 1986 in der Rechtssache 310/85 R, Deufil/Kommission, Slg. 1986, 537, Randnr. 22, und vom 15. Juni 1987 in der Rechtssache 142/87 R, Belgien/Kommission, Slg. 1987, 2589, Randnr. 26, im Folgenden: Beschluss Tubemeuse; Urteil des Gerichtshofes vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache C-276/99, Deutschland/Kommission, Slg. 2001, I-8055).

    56 Hinzu kommt, dass zumindest auf den ersten Blick weder die Beschlüsse Deufil/Kommission und Tubemeuse noch das Urteil Deutschland/Kommission, auf das sich die Kommission speziell in der ersten Anhörung berufen hat, ihren Einwand stützen.

    57 Die von der Kommission vertretene Auslegung scheint auch durch das Urteil Deutschland/Kommission nicht bestätigt zu werden.

    Aus der bloßen Tatsache, dass in dieser Rechtssache ein deutsches Gericht ein von den nationalen Behörden eingeleitetes innerstaatliches Verfahren zur Erlangung eines Mahnbescheids in Bezug auf Beihilfen ausgesetzt hatte, die durch eine Entscheidung, deren von dem betreffenden Mitgliedstaat beantragte Aussetzung der Präsident des Gerichtshofes zuvor abgelehnt hatte (vgl. Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 3. Mai 1996 in der Rechtssache C-399/95 R, Deutschland/Kommission, Slg. 1996, I-2441), für unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt worden waren, kann nicht abgeleitet werden, dass der Empfänger einer solchen Beihilfe - wie im vorliegenden Fall - nicht berechtigt ist, beim Gemeinschaftsrichter im Verfahren der einstweiligen Anordnung die Aussetzung der Pflicht zu ihrer Rückerstattung zu beantragen, sofern er die Rechtmäßigkeit der fraglichen Entscheidung rechtzeitig vor dem Gericht angefochten hat.

    In Anbetracht der Natur der Fragen, die die Kommission der Firma Schott gestellt habe, und von deren Antworten sei es möglich, dass die Kommission zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre, wenn sie der deutschen Regierung und der Antragstellerin Gelegenheit gegeben hätte, sich zu diesen Antworten zu äußern (Urteil des Gerichtshofes vom 5. Oktober 2000 in der Rechtssache C-288/96, Deutschland/Kommission, Slg. 2000, I-8237, im Folgenden: Urteil Jadekost, und Schlussanträge von Generalanwalt M. Cosmas in dieser Rechtssache, Slg. 2000, I-8241, Nr. 63, sowie Urteil des Gerichtshofes vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-301/87, Frankreich/Kommission, Slg. 1990, I-307, im Folgenden: Urteil Boussac).

  • EuG, 03.12.2002 - T-181/02

    Neue Erba Lautex / Kommission

    Sie ist der Ansicht, die Antragstellerin hätte die Einleitung des Rückforderungsverfahrens durch die BvS und die SAB abwarten und dann von den ihr gegen diese Rückforderung zur Verfügung stehenden innerstaatlichen Rechtsbehelfen Gebrauch machen müssen (Urteil des Gerichtshofes vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache C-276/99, Deutschland/Kommission, Slg. 2001, I-8055; Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 6. Februar 1986 in der Rechtssache 310/85 R, Deufil/Kommission, Slg. 1986, 537, Randnr. 22, und vom 15. Juni 1987 in der Rechtssache 142/87 R, Belgien/Kommission, Slg. 1987, 2589, Randnr. 26).

    So ergibt sich u. a. aus dem oben genannten Urteil Deutschland/Kommission, dass das deutsche Gericht (das Landgericht Amberg) in der Rechtssache, die zu diesem Urteil führte, eine Aussetzung des nationalen Rückforderungsverfahrens für angebracht hielt, nachdem der Präsident des Gerichtshofes mit Beschluss vom 3. Mai 1996 in der Rechtssache C-399/95 R (Deutschland/Kommission, Slg. 1996, I-2441) den von der Bundesrepublik Deutschland vor dem Gerichtshof gestellten Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung der Kommission abgelehnt hatte.

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.01.2019 - C-620/16

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung - Art. 258 AEUV - Beschluss des

    Diese Formel wurde im Urteil vom 25. Oktober 2001, Deutschland/Kommission (C-276/99, EU:C:2001:576, Rn. 32), wiederholt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2002 - C-20/01

    Kommission / Deutschland

    13: - Urteil vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache C-276/99, Deutschland/Kommission, Slg. 2001, I-8055, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2022 - C-259/21

    Parlament/ Rat (Mesures techniques relatives aux possibilités de pêche) -

    30 Vgl. Urteil vom 25. Oktober 2001, Deutschland/Kommission (C-276/99, EU:C:2001:576, Rn. 32).
  • LG Erfurt, 07.09.2004 - 1 HKO 260/02

    Voraussetzungen der Erstattung der Zahlung einer Insolvenzschuldnerin an die

    Dies hat jedoch im Rahmen der nationalen Gesetze zu geschehen, solange diese eine Rückforderung nicht praktisch unmöglich machen; auf die "Neue Maxhütte"-Entscheidung des EuGH (C 276/99, Abdruck Bl. 442 ff d.A.) wird Bezug genommen.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 14.06.2001 - C-276/99   

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https://dejure.org/2001,17784
Generalanwalt beim EuGH, 14.06.2001 - C-276/99 (https://dejure.org/2001,17784)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14.06.2001 - C-276/99 (https://dejure.org/2001,17784)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14. Juni 2001 - C-276/99 (https://dejure.org/2001,17784)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutschland / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EGKS - Staatliche Beihilfe an Stahlunternehmen - Aufforderung zur Rückforderung gemeinschaftsrechtswidriger Beihilfen - Verpflichtungen der Mitgliedstaaten - Vertragsverletzung - Einleitung eines Verfahrens, nachdem alle Wirkungen der Vertragsverletzung erschöpft sind

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 21.09.1989 - 46/87

    Hoechst / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.06.2001 - C-276/99
    Wie überdies der Gerichtshof in seinem Urteil vom 21. September 1989 in den verbundenen Rechtssachen 46/87 und 227/88(19) festgestellt hat, sind alleRechtssubjekte des Gemeinschaftsrechts verpflichtet, "die volle Wirksamkeit der Handlungen der Gemeinschaftsorgane anzuerkennen, solange diese nicht vom Gerichtshof für ungültig erklärt worden sind, und die Vollziehbarkeit dieser Handlungen zu respektieren, solange der Gerichtshof nicht die Aussetzung ihres Vollzugs angeordnet hat".

    19: - Hoechst/Kommission (Slg. 1989, 2859, Randnr. 64).

  • EuGH, 15.07.1960 - 20/59

    Italienische Republik gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.06.2001 - C-276/99
    In seinem Urteil vom 15. Juli 1960 in der Rechtssache 20/59 heißt es nämlich: "Mit der durch Artikel 88 Absatz 1 vorgeschriebenen Begründung ist die Feststellung der Vertragsverletzung zurechtfertigen; die dort vorgesehene Frist begrenzt den Zeitraum, innerhalb dessen ... eine ... Verpflichtung zu erfüllen ist"(9).

    7: - In der Rechtssache 20/59 (Italien/Hohe Behörde, Slg. 1960, 719, 729).

  • EuGH, 09.11.1995 - C-465/93

    Atlanta Fruchthandelsgesellschaft und others (I) / Bundesamt für Ernährung und

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.06.2001 - C-276/99
    20: - Urteil vom 9. November 1995 in der Rechtssache C-465/93 (Atlanta Fruchthandelsgesellschaft u. a., Slg. 1995, I-3761).
  • EuGH, 14.12.2000 - C-344/98

    Masterfoods und HB

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.06.2001 - C-276/99
    Vgl. auch Urteile vom 15. Juni 1994 in der Rechtssache C-137/92 (Kommission/BASF u. a., Slg. 1994, I-2555, Randnr. 48), und vom 14. Dezember 2000 in der Rechtssache C-344/98 (Masterfoods, Slg. 2000, I-11369, Randnr. 53).
  • EuGH, 15.06.1994 - C-137/92

    Kommission / BASF u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.06.2001 - C-276/99
    Vgl. auch Urteile vom 15. Juni 1994 in der Rechtssache C-137/92 (Kommission/BASF u. a., Slg. 1994, I-2555, Randnr. 48), und vom 14. Dezember 2000 in der Rechtssache C-344/98 (Masterfoods, Slg. 2000, I-11369, Randnr. 53).
  • EuGH, 02.02.1988 - 293/85

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.06.2001 - C-276/99
    8: - Insoweit lassen sich analog die Ausführungen des Gerichtshofes zum EG-Vertrag heranziehen, vgl. Urteil vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 293/85 (Kommission/Belgien, Slg. 1988, 305).
  • EuGH, 31.03.1992 - C-362/90

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.06.2001 - C-276/99
    14: - Die gleiche Sichtweise nahm der Gerichtshof in seinem Urteil vom 31. März 1992 in der Rechtssache C-362/90 (Kommission/Italien, Slg. 1992, I-2353, Randnrn.
  • EuGH, 20.03.1997 - C-24/95

    STAATLICHE BEIHILFEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.06.2001 - C-276/99
    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 20. März 1997 in der Rechtssache C-24/95(18) festgestellt hat, "beschränkt sich die Rolle der nationalen Behörden ... auf die Durchführung der Entscheidungen der Kommission".
  • EuG, 21.01.1999 - T-129/95

    STAATLICHE BEIHILFEN IN HÖHE VON ÜBER 275 MILLIONEN DM FÜR RECHTSWIDRIG ERKLÄRT

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.06.2001 - C-276/99
    5: - Urteil in den verbundenen Rechtssachen T-129/95, T-2/96 und T-97/96 (Slg. 1999, II-17).
  • EuGH, 03.05.1996 - C-399/95

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.06.2001 - C-276/99
    L 198, S. 40.4: - In der Rechtssache C-399/95 R (Deutschland/Kommission, Slg. 1996, I-2441).
  • EuGH, 25.01.2001 - C-111/99

    Lech-Stahlwerke / Kommission

  • EuGH - C-142/97 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nicht

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